Aus der Wörtersammlung: gericht

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zylinder

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india : 12.01 UTC – Vor eini­gen Wochen besuch­te ich B., der noch immer in einer klei­nen Woh­nung über einem Jazz­ca­fé wohnt, wes­we­gen sein höl­zer­ner Fuß­bo­den manch­mal bebt, sodass auch sei­ne Gäs­te beben und der Kaf­fee in den Tas­sen, und im Som­mer flie­gen die klei­nen Som­mer­flie­gen los, weil das Beben der­ma­ßen schreck­lich für ihre Bein­chen ist, dass sie lie­ber stun­den­lang her­um­flie­gen als wären sie Vögel ohne Füße. B. wohnt also in die­ser klei­nen Woh­nung und ist noch immer trau­rig. Ich ken­ne ihn seit 15 Jah­ren, nie­mals habe ich ihn glück­lich wahr­ge­nom­men, nicht eine Sekun­de lang, oder in einem Zustand, den man als weder glück­lich noch unglück­lich bezeich­nen könn­te. B. ist unglück­lich, weil er das so will, er hat sich in sei­ner Trau­rig­keit ein­ge­rich­tet, wie in einem unsicht­ba­ren Zelt, in dem er lebt, das er mit sich auf jede Rei­se nimmt, er reist ja nicht viel, aber er ist ein guter Gast­ge­ber, sehr fein­füh­lig, ein gedul­di­ger Zuhö­rer, der nie­mals lacht. Er schreibt im Übri­gen an einem Buch, das rund ist, ich mei­ne, er schreibt an einem Win­ter­buch von der Gestalt eines Zylin­ders. Man kann in dem Buch blät­tern, aber man weiß nicht, wo das Buch anfängt, weil in B.s Buch kein Anfang exis­tiert, man liest, und wenn man lan­ge genug liest, wird man plötz­lich mei­nen, sich zu erin­nern, oder man hat eine Mar­kie­rung in das Buch notiert, was eigent­lich nicht gestat­tet ist. Aber das ist eine ganz ande­re Geschich­te. — stop
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ai : ARGENTINIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Mila­gro Sala, ehren­amt­li­che Spre­che­rin der Orga­ni­sa­ti­on Tupac Ama­ru, befin­det sich seit dem 16. Janu­ar 2016 will­kür­lich in Haft. Die argen­ti­ni­sche Regie­rung muss sie umge­hend frei­las­sen, wie es die UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen in einer Ent­schei­dung vom 27. Okto­ber ange­ord­net hat. / Am 14. Dezem­ber 2015 erstat­te­te der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy, Gerar­do Mora­les, Anzei­ge gegen Mila­gro Sala und das Netz­werk Sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen (Red de Orga­ni­za­cio­nes Socia­les) wegen Pro­tes­tie­rens vor dem Regie­rungs­ge­bäu­de der Pro­vinz Jujuy. Mila­gro Sala wur­de am 16. Janu­ar 2016 in Gewahr­sam genom­men. Obwohl ihre Frei­las­sung ange­ord­net wur­de, lei­te­te man wei­te­re straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen sie ein und behielt sie in Unter­su­chungs­haft. / Im Febru­ar reich­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen eine Beschwer­de bei der UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen ein und bean­trag­ten dar­über hin­aus beim Inter­ame­ri­ka­ni­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Schutz­maß­nah­men für Mila­gro Sala. / Die Arbeits­grup­pe kam am 27. Okto­ber zu dem Schluss, dass die “Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala will­kür­lich ist” und for­der­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung des­halb auf, “sie unver­züg­lich frei­zu­las­sen”. Die Arbeits­grup­pe stell­te fest, dass zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me und Inhaf­tie­rung eine “Ket­te von Anschul­di­gun­gen” vor­ge­bracht wur­de, um eine Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit zu recht­fer­ti­gen. Zudem war Mila­gro Sala nach Ansicht der Arbeits­grup­pe von der Regie­rung dar­an gehin­dert wor­den, ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wahr­zu­neh­men, was eine Ver­let­zung der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz dar­stell­te. Dar­über hin­aus kam die Arbeits­grup­pe nach Ana­ly­se der Rechts­grün­de für die Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala zu dem Schluss, dass es kei­ne Grund­la­ge für ihre Inhaf­tie­rung gebe. / Am 3. Novem­ber for­der­te der Inter­ame­ri­ka­ni­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te von der argen­ti­ni­schen Regie­rung Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Maß­nah­men sie ergrif­fen hat, um die Ent­schei­dung der UN-Arbeits­grup­pe umzu­set­zen. Dar­auf­hin erklär­te der Staats­se­kre­tär für Men­schen­rech­te öffent­lich, dass “der Bericht die­ser Arbeits­grup­pe als Mei­nungs­äu­ße­rung zu betrach­ten und in kei­ner Wei­se bin­dend ist”. Der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich wer­de die­se Frau nicht frei­las­sen.” Mila­gro Sala ist nach wie vor will­kür­lich inhaf­tiert.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Dezem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TSCHAD

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wer­den vor Gericht gestellt, weil sie fried­li­che Demons­tra­tio­nen gegen eine erneu­te Kan­di­da­tur von Prä­si­dent Idriss Déby geplant hat­ten. Die drei Män­ner und eine Frau befin­den sich gegen­wär­tig im Amsine­ne-Gefäng­nis in N’D­ja­mena. Ihnen dro­hen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr. Maha­mat Nour Ibe­dou und Youn­ous Mahad­jir, zwei Spre­cher von Ça suf­fit (Es reicht), einer Platt­form für zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, wur­den am 21. bzw. 22. März fest­ge­nom­men. Nad­jo Kai­na Pal­mer, Koor­di­na­tor der Jugend­be­we­gung Iynia (Wir sind’s leid), ist eben­falls am 22. März fest­ge­nom­men wor­den. Celi­ne Nar­m­a­d­ji, die Spre­che­rin der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­on Trop c’est trop (Genug ist genug), befin­det sich seit dem 23. März in Haft. Alle vier Fest­nah­men erfolg­ten, nach­dem die Aktivist_innen auf Anord­nung des Staats­an­walts Alg­has­sim Kha­mis zum Ver­hör in der Zen­tra­le der Poli­zei erschie­nen waren. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji wur­den zunächst in der Poli­zei­zen­tra­le von N’D­ja­mena fest­ge­hal­ten und am 24. März gegen 13 Uhr ins Gefäng­nis Amsine­ne ver­legt. Die vier Aktivist_innen hat­ten im Rah­men ihrer Tätig­keit für ihre Orga­ni­sa­tio­nen fried­li­che Demons­tra­tio­nen für den 22. und 29. März geplant. Dabei soll­te gegen den Plan des jet­zi­gen Prä­si­den­ten Idriss Déby, für eine fünf­te Amts­zeit zu kan­di­die­ren, pro­tes­tiert wer­den. Maha­mat Nour Ibe­dou, Youn­ous Mahad­jir, Nad­jo Kai­na Pal­mer und Celi­ne Nar­m­a­d­ji ste­hen wegen “Anstif­tung zu einer unbe­waff­ne­ten Ver­samm­lung”, “Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung” und “Miss­ach­tung einer gesetz­li­chen Anord­nung” unter Ankla­ge. Das Gerichts­ver­fah­ren ist für den 31. März ange­setzt. Soll­ten die Aktivist_innen für schul­dig befun­den wer­den, dro­hen ihnen Haft­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten und einem Jahr.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­lene schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 11. Mai 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Obers­te Gerichts­hof des Irans hat das Todes­ur­teil von Moham­mad Ali Tahe­ri im Dezem­ber 2015 auf­ge­ho­ben und sei­nen Fall zur wei­te­ren Unter­su­chung zurück an das Revo­lu­ti­ons­ge­richt ver­wie­sen. Er befin­det sich nun seit mehr als vier Jah­ren in Ein­zel­haft und ist in den Hun­ger­streik getre­ten. / Moham­mad Ali Tahe­ri ist am 30. Janu­ar in den Hun­ger­streik getre­ten, nach­dem ihm Ange­hö­ri­ge des Gefäng­nis­per­so­nals in dem den Revo­lu­ti­ons­gar­den unter­stell­ten Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran gesagt hat­ten, dass “er sich den Gedan­ken, er wür­de frei­ge­las­sen, aus dem Kopf schla­gen soll”. Nach sie­ben Tagen Hun­ger­streik ver­lor er das Bewusst­sein und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­legt. Am 10. Febru­ar brach­te man ihn zurück in das Gefäng­nis. Trotz sei­nes schlech­ten gesund­heit­li­chen Zustands setz­te er sei­nen Hun­ger­streik fort. / Moham­mad Ali Tahe­ri befin­det sich seit Mai 2011 in Ein­zel­haft. Ihm wird unter ande­rem die “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” sowie die “Belei­di­gung isla­mi­scher Hei­lig­kei­ten” vor­ge­wor­fen. Für Letz­te­res ver­ur­teil­te ihn ein Revo­lu­ti­ons­ge­richt im Okto­ber 2011 zu fünf Jah­ren Gefäng­nis, wäh­rend das Gericht im Fall der ers­ten Ankla­ge die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Unter­su­chun­gen sah. Die Revo­lu­ti­ons­gar­den nah­men dar­auf­hin ihre Ermitt­lun­gen wie­der auf. In die­ser Zeit wur­de sei­ne Unter­su­chungs­haft, die er in Ein­zel­haft ver­bringt, mehr­fach ver­län­gert. Im Juli 2015 wur­de Moham­mad Ali Tahe­ri schließ­lich wegen “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” zum Tode ver­ur­teilt. Grund dafür war die Grün­dung der spi­ri­tu­el­len Grup­pe Erfan-e-Halg­heh und sei­ne spi­ri­tu­el­len Leh­ren und Prak­ti­ken, die von den Behör­den als “per­vers” bezeich­ne­ten wur­den und ihnen zufol­ge dazu dien­ten, einen “lang­sa­men Umsturz” der Regie­rung durch die Schwä­chung der reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen der Men­schen her­bei­zu­füh­ren. Im Dezem­ber 2015 hob der Obers­te Gerichts­hof das Todes­ur­teil auf und führ­te an, dass der Tat­be­stand der “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” nach dem zum Zeit­punkt sei­ner Akti­vi­tä­ten gel­ten­den Recht nicht erfüllt wor­den sei. Der Fall wur­de kürz­lich zur Durch­füh­rung wei­te­rer Ermitt­lun­gen, die zur Erhär­tung des Vor­wurfs führ­ten könn­ten, wie­der an die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben. Am 7. Febru­ar 2016 wur­de die fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe unter Berück­sich­ti­gung der noch immer andau­ern­den Unter­su­chungs­haft als ver­büßt ange­se­hen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 30. März 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt“. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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tasmanischer tiger

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india : 4.10 — Wie ich auf dem höl­zer­nen Boden eines Zim­mers kaue­re. Ich schei­ne mit einer Kat­ze zu spre­chen, die unmit­tel­bar vor mir sitzt. Die Kat­ze schaut mich auf­merk­sam an, ich glau­be, ich erzäh­le der Kat­ze gera­de eine Geschich­te, ihre Ohren sind nach vorn hin aus­ge­rich­tet, als eine Foto­gra­fie auf­ge­nom­men wird, deren Zeit und Ort ich nicht erin­nern kann. Kurz dar­auf nähe­re ich mich der Foto­gra­fie mit einer Lupe, weil ich den Ver­dacht habe, es könn­te sich bei der Kat­ze um ein Tier han­deln, das nur auf den ers­ten Blick eine Kat­ze zu sein scheint. Tat­säch­lich, die Kat­ze trägt kein Fell, ihre Haut ist gestreift, und ihre Ohren sind unge­wöhn­lich groß und rund­lich. Plötz­lich wer­de ich wach, und ich den­ke noch, ich muss zurück, ich bin noch nicht fer­tig, ich soll­te mir die Foto­gra­fie in die Hosen­ta­sche ste­cken und sie mit­neh­men, das den­ke ich ernst­haft, aber es gelingt mir nicht wie­der ein­zu­schla­fen. Stun­den ver­ge­hen, ich neh­me ein Früh­stück, lese in Ray­mond Car­vers Erzähl­samm­lung Beg­in­ners her­um, gehe zum Ein­kau­fen, es ist wie­der Abend gewor­den, im Trep­pen­haus begeg­net mir ein freund­li­cher Mann, der ein Fahr­rad trägt. Ein Fens­ter steht offen, ich höre, es reg­net. — stop

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die aser­bai­dscha­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ley­la Yunus und ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Der Gesund­heits­zu­stand von Arif Yunus hat sich wei­ter ver­schlech­tert, er ver­lor im Gerichts­saal das Bewusst­sein. Die aser­bai­dscha­ni­schen Behör­den schränk­ten zudem wei­ter­hin den Zugang für inter­na­tio­na­le Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichts­ver­hand­lung ein. Die gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la und Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 vom Gericht für schwe­re Straf­ta­ten in der aser­bai­dscha­ni­schen Haupt­stadt Baku zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den des “Betrugs” und ande­rer Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit der Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paa­res ste­hen, für schul­dig befun­den. Ley­la Yunus ist die Vor­sit­zen­de der aser­bai­dscha­ni­schen NGO_ Insti­tu­te for Peace and Democracy_. Vor ihrer Fest­nah­me hat­te sie die Behand­lung poli­ti­scher Gefan­ge­ner durch die Behör­den in Aser­bai­dschan doku­men­tiert. Ihr Ehe­mann Arif Yunus ist His­to­ri­ker und poli­ti­scher Akti­vist. Dem Ehe­paar wird außer­dem Lan­des­ver­rat wegen der angeb­li­chen Spio­na­ge für Arme­ni­en vor­ge­wor­fen. Die­se Ankla­ge wur­de jedoch zur Prü­fung an ein ande­res Gericht ver­wie­sen. Inter­na­tio­na­len Beobachter_innen und Journalist_innen wur­de der Zugang zum Gerichts­saal ver­wehrt und nur weni­ge Diplomat_innen durf­ten dem Ver­fah­ren bei­woh­nen. / Wäh­rend der Anhö­rung am 13. August ver­lor Arif Yunus das Bewusst­sein. Zuvor muss­te eine Anhö­rung vom 3. August auf den 5. August ver­tagt wer­den, nach­dem Arif Yunus auf­grund Blut­hoch­drucks ohn­mäch­tig gewor­den war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlag­an­fäl­le. Sei­ne Fami­lie befürch­tet, dass er einen wei­te­ren Schlag­an­fall nicht über­le­ben wür­de. Bei Ley­la Yunus wur­den Dia­be­tes und Hepa­ti­tis C dia­gnos­ti­ziert. Zudem ist ihr Seh­ver­mö­gen auf dem lin­ken Auge ein­ge­schränkt. Sie erhält im Gefäng­nis kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung. Die Behör­den haben sich gewei­gert, die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin in ein Kran­ken­haus zu ver­le­gen. Ley­la Yunus gab an, bedroht, drang­sa­liert und ein­ge­schüch­tert sowie miss­han­delt wor­den zu sein, nach­dem sie um medi­zi­ni­sche Hil­fe gebe­ten hat­te. / Arif und Ley­la Yunus wer­den seit Som­mer 2014 auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen in Haft gehal­ten. Zu den Vor­wür­fen zäh­len Lan­des­ver­rat und eini­ge Ankla­gen finan­zi­el­ler Natur. Nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal hän­gen die­se Ankla­gen mit der legi­ti­men Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paars sowie ihrer Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung zusam­men.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Sep­tem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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Notiz des Fotografen:

cen­tral afri­can repu­blic: torn apart by violence:fane abdel­ka­rim ara­me, aged 70, found shel­ter at Eco­le liber­ty, but she still worries about the situa­ti­on in boss­an­goa. despi­te the arri­val of peace-kee­ping tro­ops, she said, “we can’t go back to our own dis­trict now, it’s been taken.”she said she had lost four rela­ti­ves in the vio­lence. “we grew up in this coun­try, my grand — par­ents are cen­tral afri­cans and we were here befo­re inde­pen­dence, we have seen six regimes come and go. we don’t have any­whe­re else to go.” she cal­led for a return to the days when com­mu­ni­ties lived in harmony.

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ai : VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

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MENSCH IN GEFAHR: „Der oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi wur­de in ein Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Gerichts­ver­fah­ren soll dort am 14. Sep­tem­ber vor der Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts beginnen./ Der 31-jäh­ri­ge oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wur­de Ende Mai in das al-Wath­ba-Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Fall wur­de an die Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts ver­wie­sen. Am 14. Sep­tem­ber soll sein Ver­fah­ren begin­nen. Die Ankla­ge­punk­te sind eben­so wenig bekannt wie die kon­kre­ten Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und das Ver­fah­ren. / Laut der Face­book-Sei­te sei­nes Vaters erhielt Mua­wi­ya al-Ruwahi, der an einer bipo­la­ren Stö­rung lei­det, am 11. Juni Besuch von oma­ni­schen Diplomat_innen sowie dem Staats­an­walt. Die Diplomat_innen konn­ten allei­ne mit ihm spre­chen. Seit sei­ner Fest­nah­me am 23. Febru­ar 2015, als er aus Oman in die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te (VAE) ein­rei­sen woll­te, durf­te er meh­re­re Male mit sei­ner Fami­lie tele­fo­nie­ren. Den ers­ten Anruf tätig­te er einen Monat nach sei­ner Fest­nah­me. Dabei bat er sei­ne Fami­lie dar­um, einen Rechts­bei­stand für ihn zu benen­nen. Mua­wi­ya al-Ruwahi erzähl­te sei­ner Fami­lie, dass er regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten hat­te und dass die Behör­den der VAE von sei­ner psy­chi­schen Erkran­kung wuss­ten. Sei­ne Kran­ken­ak­te, die vom Sul­tan-Qabus-Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum aus­ge­stellt wur­de, wur­de an die Behör­den der VAE wei­ter­ge­lei­tet. Die Mut­ter von Mua­wi­ya al-Ruwahi durf­te ihn am 18. Juni für eine hal­be Stun­de im Gefäng­nis besu­chen. Am glei­chen Tag durf­te er außer­dem zehn Minu­ten mit sei­nem Vater in Oman tele­fo­nie­ren. Zwei Tage spä­ter wand­te sich sei­ne Mut­ter an die Behör­den des al-Wath­ba-Gefäng­nis­ses, um sicher­zu­stel­len, dass ihr Sohn regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten wür­de.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 31. August 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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