Aus der Wörtersammlung: lage

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ponge

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alpha : 20.05 UTC — Die Gegen­stän­de eines Men­schen berüh­ren: Einen Stuhl, einen Schreib­tisch, einen Füll­fe­der­hal­ter, einen Löf­fel. Ich erin­ne­re mich, in Fran­cis Ponge’s Kie­fern­wald lagen weder bota­ni­sche noch geo­gra­fi­sche Bücher. Oder einen Schal, ein Fie­ber­ther­mo­me­ter, einen Hand­schuh, ein Salz­fäss­chen, ein Buch, eine Post­kar­te, einen Kamm, einen Herz­schritt­ma­cher, eine Tee­tas­se, eine Schreib­ma­schi­ne, einen Foto­ap­pa­rat. Ein Haar — stop
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vom gehör

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romeo : 0.12 UTC — Ich stel­le fest, ich habe zwei Ohren. Mit zwei Ohren schon bin ich zur Welt gekom­men. Mei­ne Ohren hör­ten dem­zu­fol­ge von der Welt, noch ehe ich ange­kom­men war. Ich hör­te von der Welt da drau­ßen, und ich hör­te, so wur­de erzählt, das Herz mei­ner Mut­ter schla­gen, das war nicht fern. — Erstaun­lich. — stop

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eine kurze pause

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lima : 0.08 UTC — Vor­ges­tern, am spä­ten Abend, führ­te ich ein inter­es­san­tes Twit­ter­ge­spräch. Eine Per­son, ein Herr oder eine Dame, erkun­dig­te sich auf direk­tem Kanal, ob es denn mög­lich sei, mei­nen eigent­li­chen Namen zu erfah­ren, weil er oder sie mich sehr ger­ne irgend­wann in naher Zukunft wegen Hoch­ver­rats an dem deut­schen Vol­ke ankla­gen wol­le. Ich hat­te mich kurz zuvor erkun­digt, ob er oder sie viel­leicht einen der „ver­siff­ten Neger“, die Euro­pa angeb­lich bedroh­ten, per­sön­lich ken­nen wür­de. Ich bat um etwas Geduld, ich wür­de mir Zeit neh­men, um ihre Anfra­ge zu ent­schei­den, müss­te zunächst dar­über nach­den­ken. Zeig Dich, Du Hund, schrie­ben der Mann oder die Frau. Ich ant­wor­te­te, ich, der Hund, befürch­te bei Offen­le­gung mei­nes wirk­li­chen Namens mög­li­cher­wei­se heu­te noch auf der Stra­ße vor mei­nem Haus wegen Hoch­ver­rats eli­mi­niert zu wer­den. Pau­se, fünf Minu­ten und 32 Sekun­den, dann ant­wor­te­te der Mann oder die Frau in groß­zü­gi­ger Wei­se, ich sol­le mich nicht auf­re­gen, ich kön­ne sicher sein, dass mir nichts gesche­hen wür­de. Wir kämp­fen für die Frei­heit der Mei­nung, gegen eine Dik­ta­tur, die Deutsch­land ver­nich­ten wol­le. Er oder sie frag­te sodann: Sind Dir Hans und Sophie Scholl bekannt? Es sei jetzt an der Zeit Wider­stand zu leis­ten, damit Deutsch­land nicht unter­ge­he, mutig und auf­recht. — stop

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verwandlung

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echo : 0.52 UTC — Vor weni­gen Tagen führ­te ein Gedan­ken­aus­tausch mit einer Per­son, die mir in der digi­ta­len Sphä­re begeg­ne­te, zu einer selt­sa­men Situa­ti­on. Spä­ter Abend. Ich stand in der Küche und schau­te aus dem Fens­ter und über­leg­te, ob es sein kann, dass ein Mensch, der mei­nen tat­säch­li­chen Namen nicht kennt, weil ich mit ihm unter einem Deck­na­men dis­ku­tier­te, in der Lage sein könn­te, her­aus­zu­fin­den, wer ich tat­säch­lich bin, in wel­cher Stadt ich woh­ne, in wel­cher Stra­ße noch dazu. Er hat­te mich näm­lich als Tier bezeich­net, nach­dem ich ihn gefragt hat­te, ob er denn jemals mit einem Men­schen, der in Afri­ka gebo­ren wor­den war, per­sön­lich gespro­chen habe. Er schrieb: Du Zecke, so kön­nen nur Schma­rot­zer fra­gen. Ich ant­wor­te­te, ich müs­se doch anneh­men, dass er sehr vie­le afri­ka­ni­sche Men­schen ken­ne, weil er doch andau­ernd über sie schrei­ben wür­de, dass man oder gar er per­sön­lich inzwi­schen dar­an gewöhnt sei, dass Afri­ka­ner Babys Köp­fe abschnei­den. Und schon woll­te er mich besu­chen, nicht sofort, in ein paar Tagen, viel­leicht in der kom­men­den Woche, er wür­de mir dann das Licht aus­knip­sen. Des­halb stand ich in der Küche und über­leg­te. Es war kurz nach Mit­ter­nacht. — stop

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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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dreiundzwanzigste etage winter

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gink­go : 8.28 — Ich träum­te, nachts auf dem Bal­kon eines Hotels über der Eighth Ave­nue zu spa­zie­ren. Es war Win­ter, weit unter 0 °C in New York. Hef­ti­ger Wind weh­te har­te Schnee­kris­tal­le über den Boden des Bal­kons. Ich war leicht beklei­det, war ohne Schu­he, war aus einem Fens­ter gestie­gen, woll­te kurz Aus­sicht neh­men auf den Hud­son River. Da fiel das Fens­ter hin­ter mir geräusch­voll ins Schloss. Ich gab kei­nen Laut von mir, wuss­te, dass mich nie­mand hören wür­de, ich befand mich auf dem 23. Stock­werk, die Zim­mer neben mei­nem Zim­mer stan­den leer. Aber da war noch ein Stuhl aus Plas­tik. Ich dach­te, dass ich 1 Ver­such haben wür­de, oder mit etwas Glück 2 Ver­su­che, das Fens­ter zum gewärm­ten Zim­mer mit­tels die­ses leich­ten Stuhl­werks ein­zu­schla­gen. Gera­de als ich den Stuhl anhob, um ihn gegen das Fens­ter zu schleu­dern, bemerk­te ich eine Droh­ne, die sich lang­sam näher­te. Sie blink­te. So dicht kam sie her­an, dass ich mein­te, sie mit mei­nen Hän­den berüh­ren zu kön­nen. Ich erin­ne­re mich, dass ich mehr­fach das Wort H E L P mit Lip­pen und Augen for­mu­lier­te, außer­dem fal­te­te ich mei­ne Hän­de. — stop
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