Aus der Wörtersammlung: sicherheit

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ai : TUNESIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 11. Mai 2024 stürm­ten Sicher­heits­kräf­te mas­kiert und in Zivil­klei­dung die Büros der Anwalts­kam­mer in Tunis und nah­men die Anwäl­tin Sonia Dah­ma­ni fest. Seit­dem ist sie will­kür­lich in Haft. Die Behör­den gehen mit fünf ver­schie­de­nen Straf­ver­fah­ren gegen sie vor, allein weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung wahr­ge­nom­men hat. Sonia Dah­ma­ni wird der­zeit im Gefäng­nis von Manou­ba fest­ge­hal­ten, die Bedin­gun­gen sind grau­sam und unmensch­lich. Sie ist extre­mer Käl­te aus­ge­setzt und hat kei­nen Zugang zu grund­le­gen­den Din­gen wie sau­be­rer Klei­dung. / Die anhal­ten­de unge­recht­fer­tig­te Inhaf­tie­rung von Sonia Dah­ma­ni gibt Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Sie ist allein des­we­gen im Gefäng­nis, weil sie von ihrem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung Gebrauch mach­te. So kri­ti­sier­te sie die Haft­be­din­gun­gen in tune­si­schen Gefäng­nis­sen sowie die Miss­hand­lung von Flücht­lin­gen und Migrant*innen. / Nach­dem sie in Fern­seh- und Radio­sen­dun­gen regel­mä­ßig öffent­lich die Behör­den kri­ti­sier­te, haben die­se in fünf ver­schie­de­nen Fäl­len Ermitt­lun­gen gegen sie ein­ge­lei­tet. In zwei davon wur­de sie bereits schul­dig gespro­chen und zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Am 6. Juli 2024 ver­ur­teil­te ein erst­in­stanz­li­ches Gericht in Tunis Sonia Dah­ma­ni wegen eines iro­ni­schen Kom­men­tars in einer Fern­seh­sen­dung zu einem Jahr Gefäng­nis. Im Rechts­mit­tel­ver­fah­ren wur­de die Haft­stra­fe auf acht Mona­te redu­ziert. Am 24. Okto­ber 2024 ver­ur­teil­te das­sel­be Gericht sie in einem ande­ren Fall zu einer zusätz­li­chen zwei­jäh­ri­gen Haft­stra­fe, weil sie auf ras­sis­ti­sche und dis­kri­mi­nie­ren­de Prak­ti­ken in Tune­si­en hin­ge­wie­sen hat­te. Bei­de Urtei­le basie­ren auf dem dra­ko­ni­schen Geset­zes­de­kret 54 über Cyber­kri­mi­na­li­tät. Gegen Sonia Dah­ma­ni sind drei wei­te­re Ver­fah­ren anhän­gig, die sich alle auf die Aus­übung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung bezie­hen. / Sonia Dah­ma­ni wird unter grau­sa­men und unmensch­li­chen Bedin­gun­gen fest­ge­hal­ten. Sie ist mit extre­men Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen kon­fron­tiert, im Win­ter ist es in ihrer Zel­le wegen eines kaput­ten Fens­ters eis­kalt. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihrer Fami­lie, ihr bei Besu­chen war­me Klei­dung oder Nah­rung mit­zu­brin­gen, was zu Unter­ernäh­rung und erheb­li­chem Gewichts­ver­lust führt. Sie hat in Haft mas­si­ve gesund­heit­li­che Pro­ble­me ent­wi­ckelt, dar­un­ter Dia­be­tes, Rücken­schmer­zen, geschwol­le­ne Bei­ne und Blut­hoch­druck. Sonia Dah­ma­ni wer­den außer­dem grund­le­gen­de Güter wie sau­be­re Klei­dung sowie eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und Medi­ka­men­te ver­wei­gert, wäh­rend sie von den Gefängniswärter*innen demü­ti­gend behan­delt wird. So wur­de sie bei­spiels­wei­se am 20. August 2024 vor ihrer Gerichts­ver­hand­lung einer ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­ti­on unter­zo­gen, bei der sie sich nackt aus­zie­hen muss­te, was eine Ver­let­zung ihrer phy­si­schen und psy­chi­schen Inte­gri­tät dar­stellt. Sonia Dah­ma­ni teilt sich ihre Zel­le – und die nicht abge­trenn­te Toi­let­te – mit vier ande­ren Gefan­ge­nen, sie hat nur begrenzt Zugang zu hei­ßem Was­ser. Die hygie­ni­schen Ver­hält­nis­se sind mise­ra­bel, ihre Zel­le ist von Rat­ten und Unge­zie­fer befal­len.”> EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER

 

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ai : USA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Richard Moo­re wur­de 2001 zum Tode ver­ur­teilt und soll am 1. Novem­ber 2024 im US-Bun­des­staat South Caro­li­na hin­ge­rich­tet wer­den. Er ist Afro­ame­ri­ka­ner, das Opfer war weiß. Die­ser Fall ent­spricht einem gän­gi­gen Mus­ter im Ver­wal­tungs­be­zirk Spar­tan­burg Coun­ty, in dem die Todes­stra­fe bis­her haupt­säch­lich für Ver­bre­chen mit wei­ßen Opfern ver­hängt wur­de. Dar­über hin­aus sorg­te die Staats­an­walt­schaft durch die Ableh­nung afro­ame­ri­ka­ni­scher Geschwo­re­ner für eine rein wei­ße Jury. In ihrem im Jahr 2022 geäu­ßer­ten Wider­spruch gegen das Todes­ur­teil erklär­te Rich­te­rin Kaye Hearn vom Obers­ten Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes South Caro­li­na, “Moo­res Todes­ur­teil ist ein Relikt aus ver­gan­ge­nen Zei­ten … In der Jury saß kein*e einzige*r Afroamerikaner*in, obwohl meh­re­re als Geschwo­re­ne zur Ver­fü­gung gestan­den hät­ten.” Die Rich­te­rin kam zu dem Schluss, dass das Todes­ur­teil im Fall Richard Moo­re unver­hält­nis­mä­ßig war. Richard Moo­re war unbe­waff­net, als er den Laden betrat, und der Laden­mit­ar­bei­ter und er wur­den mit einer Waf­fe ange­schos­sen, die sich bereits im Laden befand. Die­ser Tat­be­stand allein weist auf einen feh­len­den Vor­satz hin. Nach dem US-ame­ri­ka­ni­schen Ver­fas­sungs­recht “ist die Todes­stra­fe auf die Straftäter*innen zu beschrän­ken, die eine enge Kate­go­rie der schwers­ten Ver­bre­chen bege­hen und die auf­grund ihrer extre­men Schuld die Hin­rich­tung am ehes­ten ver­die­nen”. 2015 führ­te Ste­phen Brey­er, Rich­ter am Obers­ten Gerichts­hof der USA, Stu­di­en an, die zei­gen, dass “die Fak­to­ren, die die Anwen­dung der Todes­stra­fe am deut­lichs­ten beein­flus­sen soll­ten – näm­lich die ver­gleichs­wei­se Unge­heu­er­lich­keit des Ver­bre­chens – dies häu­fig nicht tun. Ande­re Stu­di­en zei­gen, dass Umstän­de, die die Ver­hän­gung der Todes­stra­fe nicht beein­flus­sen soll­ten, wie die eth­ni­sche Zuge­hö­rig­keit, das Geschlecht oder geo­gra­fi­sche Fak­to­ren, dies oft tun.” Er ver­wies auf Unter­su­chun­gen, wonach “Per­so­nen, die des Mor­des an wei­ßen Opfern beschul­digt wer­den – im Gegen­satz zu afro­ame­ri­ka­ni­schen Opfern oder Opfern aus ande­ren Min­der­hei­ten –, eher zum Tode ver­ur­teilt wer­den”. / Die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on hat vor­sorg­lich einen Auf­schub der Hin­rich­tung von Richard Moo­re gefor­dert, um mehr Zeit zu haben, den Fall zu über­prü­fen. Als US-Bun­des­staat ist South Caro­li­na nach inter­na­tio­na­lem Recht ver­pflich­tet, der For­de­rung der Inter­ame­ri­ka­ni­schen Men­schen­rechts­kom­mis­si­on Fol­ge zu leis­ten. / Der ehe­ma­li­ge Lei­ter der Straf­voll­zugs­be­hör­de von South Caro­li­na, Jon Ozmint, bezeich­ne­te Richard Moo­re als einen “vor­bild­li­chen” Gefan­ge­nen. > EINE E‑MAIL SCHREIBEN ODER EINEN BRIEF VON PAPIER

 

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ai : UKRAINE

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 24. Febru­ar 2022 wur­den die Men­schen in der Ukrai­ne um 5 Uhr mor­gens von der Nach­richt geweckt, dass das rus­si­sche Mili­tär in ihr Land ein­mar­schiert ist. Mit­ten in der Nacht waren rus­si­sche Pan­zer ins Land gerollt und das Mili­tär hat­te aus meh­re­ren Rich­tun­gen ange­grif­fen. Der rus­si­sche Angriffs­krieg geht mit erschre­cken­dem Leid für die Zivil­be­völ­ke­rung in der Ukrai­ne ein­her. Die Recher­chen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal wei­sen auf ein brei­te­res Mus­ter von Kriegs­ver­bre­chen durch rus­si­sches Mili­tär hin. Rus­si­sche Streit­kräf­te grei­fen wahl­los Wohn­ge­bie­te, Kran­ken­häu­ser und Schu­len an und set­zen dabei unter­schieds­los wir­ken­de Waf­fen und ver­bo­te­ne Streu­mu­ni­ti­on ein. Unbe­waff­ne­te Zivilist*innen wur­den in ihren Häu­sern oder auf offe­ner Stra­ße von rus­si­schen Soldat*innen erschos­sen. Russ­lands Ein­marsch in die Ukrai­ne ist ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Char­ta der Ver­ein­ten Natio­nen und ein Akt der Aggres­si­on, der ein Völ­ker­rechts­ver­bre­chen dar­stellt. Gleich­zei­tig miss­braucht Russ­land sei­ne Posi­ti­on als stän­di­ges Mit­glied des UN-Sicher­heits­rats, um sich vor Kon­se­quen­zen zu schüt­zen. Die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on muss die­sen Akt der Aggres­si­on gegen die Ukrai­ne been­den und die Zivil­be­völ­ke­rung schüt­zen. Sie muss sich an das Völ­ker­recht hal­ten. Die Aggres­si­on nach außen wird beglei­tet von der bru­ta­len Unter­drü­ckung all jener, die sich in Russ­land gegen den Krieg posi­tio­nie­ren oder unab­hän­gig dar­über berich­ten. Seit Febru­ar 2022 wur­den nach Infor­ma­tio­nen der rus­si­schen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on OVD-info mehr als 19.000 Men­schen im Zusam­men­hang mit Anti­kriegs­pro­tes­ten fest­ge­nom­men. Hun­der­te Gerichts­ver­fah­ren wur­den gegen sie ein­ge­lei­tet, dut­zen­de Web­sites unab­hän­gi­ger Medi­en will­kür­lich blo­ckiert und wei­te­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­löst, fak­tisch ver­bo­ten oder als “aus­län­di­sche Agen­ten” oder “uner­wünscht” gelis­tet. Die rus­si­sche Aggres­si­on hat die Men­schen in der Ukrai­ne in eine kata­stro­pha­le Men­schen­rechts­kri­se gestürzt. In Russ­land wird jede Oppo­si­ti­on gegen den Krieg unter­drückt. Schlie­ßen wir uns zusam­men, um das sofor­ti­ge Ende die­ses Angriffs­kriegs und das Ende der Repres­sio­nen zu for­dern. Wir sind vie­le. Sen­de eine E‑Mail an den rus­si­schen Bot­schaf­ter in Deutsch­land und for­de­re das sofor­ti­ge Ende des Angriffs­kriegs, den Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung und die Ein­hal­tung des Völ­ker­rechts. Hin­weis: Es wer­den kei­ne per­sön­li­chen Daten an die rus­si­schen Behör­den wei­ter­ge­lei­tet.”  > EINE E‑MAIL SCHREIBEN

 

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ai : JORDANIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Dem syri­schen Flücht­ling Ati­ya Moham­mad Abu Salem droht unmit­tel­bar die Abschie­bung aus Jor­da­ni­en. Er lebt seit zwölf Jah­ren in Jor­da­ni­en und ist Jour­na­lis­mus­stu­dent und frei­be­ruf­li­cher Videofilmer./ Am 9. April wur­de Ati­ya Moham­mad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicher­heits­kräf­ten fest­ge­nom­men, als er eine pro­pa­läs­ti­nen­si­sche Pro­test­kund­ge­bung in der Nähe der israe­li­schen Bot­schaft fil­men woll­te. Die Sicher­heits­kräf­te infor­mier­ten ihn nicht über die Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und ver­hör­ten ihn ohne einen Rechts­bei­stand. Nach Anga­ben sei­nes Rechts­bei­stands droh­ten die Sicher­heits­kräf­te Ati­ya Moham­mad Abu Salem mit Abschie­bung und zwan­gen ihn, sein Tele­fon zur Über­prü­fung zu ent­sper­ren. Er wur­de weder der Jus­tiz über­ge­ben noch wegen einer Straf­tat ange­klagt. Den­noch erhielt sein Rechts­bei­stand die Infor­ma­ti­on, dass ein Abschie­bungs­be­fehl für sei­nen Man­dan­ten aus­ge­stellt wor­den sei. / Eine Rechts­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on hat im Namen des Flücht­lings vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Rechts­mit­tel ein­ge­legt. In Syri­en wäre Ati­ya Moham­mad Abu Salem nicht sicher. Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben über die Jah­re hin­weg durch­ge­hend schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gegen Flücht­lin­ge doku­men­tiert, die rechts­wid­rig nach Syri­en abge­scho­ben wur­den. So sind die syri­schen Sicher­heits­kräf­te u. a. für will­kür­li­che Fest­nah­men, Fol­te­run­gen und Ver­schwin­den­las­sen ver­ant­wort­lich. Gemäß den Bestim­mun­gen des Völ­ker­rechts müs­sen die jor­da­ni­schen Behör­den den Abschie­bungs­be­fehl gegen Ati­ya Moham­mad Abu Salem unver­züg­lich auf­he­ben und ihn frei­las­sen, sofern er nicht umge­hend einer inter­na­tio­nal aner­kann­ten Straf­tat ange­klagt wird. Soll­te er ange­klagt wer­den, so muss dies vor einem ordent­li­chen Gericht und unter Ein­hal­tung sei­ner Ver­fah­rens­rech­te gesche­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

 

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eiszimmer

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nord­pol : 18.32 UTC — Vor bald zehn Jah­ren habe ich einen beson­de­ren Kühl­schrank in Emp­fang genom­men, einen Behäl­ter von enor­mer Grö­ße. Ich kann mit Fug und Recht behaup­ten, dass die­ser Kühl­schrank, in wel­chem ich plan­te im Som­mer wie auch im Win­ter kost­ba­re Eis­bü­cher zu stu­die­ren, eigent­lich ein Zim­mer für sich dar­stellt, ein gekühl­tes Zim­mer, das wie­der­um in einem höl­zer­nen Zim­mer sitzt, das sich selbst in einem grö­ße­ren Stadt­haus befin­det. Nicht dass ich in der Lage wäre, in mei­nem Kühl­schrank­zim­mer auf und ab zu gehen, aber es ist groß genug, um einen Stuhl in ihm unter­zu­brin­gen und eine Lam­pe und ein klei­nes Regal, in dem ich je zwei oder drei mei­ner Eis­bü­cher aus­stel­len wer­de. Dort, in nächs­ter Nähe zu Stuhl und Regal, habe ich einen wei­te­ren klei­ne­ren, äußerst kal­ten, einen sehr gut iso­lier­ten Kühl­schrank auf­ge­stellt, einen Kühl­schrank im Kühl­schrank sozu­sa­gen, der von einem Not­strom­ag­gre­gat mit Ener­gie ver­sorgt wer­den könn­te, damit ich in den Momen­ten eines Strom­aus­fal­les aus­rei­chend Zeit haben wür­de, jedes ein­zel­ne mei­ner Eis­bü­cher in Sicher­heit zu brin­gen. Es ist näm­lich eine uner­träg­li­che Vor­stel­lung, jene Vor­stel­lung war­mer Luft, wie sie mei­ne Bücher berührt, wie sie nach und nach vor mei­nen Augen zu schmel­zen begin­nen, all die zar­ten Sei­ten von Eis, ihre Zei­chen, ihre Geschich­ten. — Das Radio erzähl­te von Men­schen, die sich in der Stadt Mariu­pol über Pfüt­zen beug­ten, um Was­ser von der Stra­ße zu trin­ken. — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­an­wäl­tin Hoda Abdel­mo­niem wird seit mehr als drei Jah­ren auf­grund ihrer Men­schen­rechts­ar­beit will­kür­lich fest­ge­hal­ten. Nach­dem sie 35 Mona­te in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat­te, wur­de sie von der Obers­ten Staats­an­walt­schaft vor das Not­stands­ge­richt (ESSC) zitiert. Ihr wird vor­ge­wor­fen, einer “ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung” bei­getre­ten zu sein, sie finan­ziert und unter­stützt zu haben. Außer­dem legt man ihr zur Last, über eine Face­book-Sei­te mit dem Namen “Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms” Fal­sch­nach­rich­ten über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch Sicher­heits­kräf­te ver­brei­tet zu haben, um Gewalt gegen staat­li­che Ein­rich­tun­gen zu schü­ren. Die­se Vor­wür­fe bezie­hen sich auf ihre Arbeit für die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Egyp­ti­an Coor­di­na­ti­on for Rights and Free­doms (ECRF). / Die ESSCs, die als Son­der­ge­rich­te im Fal­le eines Aus­nah­me­zu­stands tätig wer­den, sind für ihre unfai­ren Ver­fah­ren bekannt und ihre Urtei­le sind nicht anfecht­bar. Hoda Abdel­mo­niems Recht auf eine ange­mes­se­ne Ver­tei­di­gung wird ver­letzt, da sie sich mit ihrem Rechts­bei­stand aus­schließ­lich vor Gericht tref­fen darf. Die Fort­füh­rung des Pro­zes­ses, der am 11. Sep­tem­ber 2021 begann, wur­de auf den 15. Dezem­ber 2021 ver­tagt. / Bei einer Gerichts­an­hö­rung am 11. Okto­ber 2021 sag­te Hoda Abdel­mo­niem den Richter:innen, dass ihr im Gefäng­nis eine Herz­ka­the­ter­un­ter­su­chung ver­schrie­ben wur­de und dass eine:r der Mediziner:innen ihre Frei­las­sung aus medi­zi­ni­schen Grün­den bean­tragt habe. Laut des : der Gefängnis-mediziner:in sei­en jedoch der­zeit Ver­le­gun­gen in Kran­ken­häu­ser außer­halb des Gefäng­nis­ses auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­setzt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat jedoch Kennt­nis von der Ver­le­gung ande­rer Gefan­ge­ner in exter­ne Kran­ken­häu­ser seit dem Aus­bruch des Coro­na­vi­rus, ein­schließ­lich der kurz­zei­ti­gen Ver­le­gung von Hoda Abdel­mo­niem am 30. Novem­ber 2020 zur Behand­lung eines ver­mu­te­ten Nie­ren­ver­sa­gens. Zusätz­lich zu ihrer Herz­er­kran­kung lei­det Hoda Abdel­mo­niem an einer Nie­ren­er­kran­kung, einer arte­ri­el­len Throm­bo­se und hohem Blut­druck. Seit ihrer Inhaf­tie­rung am 1. Novem­ber 2018 ver­wei­gert ihr die Ver­wal­tung des Frau­en­ge­fäng­nis­ses Al-Qana­ter jeg­li­chen Besuch und Kon­takt mit ihrer Fami­lie. Ihre Ange­hö­ri­gen haben außer­dem nach wie vor kei­nen Zugang zu ihrer Kran­ken­ak­te, was die Sor­ge der Fami­lie um ihren Gesund­heits­zu­stand noch ver­stärkt. Die Richter:innen, die ihren Pro­zess lei­ten, haben Anträ­ge auf Zugang zu ange­mes­se­ner medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Fami­li­en­be­su­che bis­lang abge­lehnt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 4. Febru­ar 2022 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der von der Hin­rich­tung bedroh­te Arzt Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wird seit sie­ben Wochen ohne Kon­takt zur Außen­welt im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran in Haft gehal­ten. Nach der wie­der­hol­ten Auf­for­de­rung, ihnen Kon­takt zu ihrem Man­dan­ten zu ermög­li­chen, über­gab die Gefäng­nis­ver­wal­tung sei­nen Anwält_innen Ende Dezem­ber 2020 einen unda­tier­ten Brief von Dr. Dja­la­li. Dar­in schrieb er, dass er sich seit 33 Tagen in Ein­zel­haft befin­det. Sei­ner Fami­lie und sei­nen Anwält_innen wur­de am 24. Novem­ber 2020 gesagt, dass das Todes­ur­teil von Dr. Dja­la­li inner­halb einer Woche voll­streckt wer­de und sie nun die letz­te Gele­gen­heit zu einem Video­te­le­fo­nat hät­ten. / Die Nach­richt der bevor­ste­hen­den Voll­stre­ckung lös­te inter­na­tio­na­le For­de­run­gen aus, sei­ne Hin­rich­tung zu stop­pen. Laut Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen wur­den nach den welt­wei­ten Pro­tes­ten die Hin­rich­tungs­plä­ne am 2. Dezem­ber 2020 “auf Anwei­sung von oben” gestoppt. Am 8. Dezem­ber 2020 erfuhr die Fami­lie, dass sei­ne Hin­rich­tung um eine Woche ver­scho­ben wur­de und Ende Dezem­ber hieß es, dass die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Hin­rich­tung erneut um einen Monat ver­scho­ben habe. Doch die Tat­sa­che, dass sich Ahm­adre­za Dja­la­li nach wie vor in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt befin­det, gibt trotz der zwei Auf­schü­be gro­ßen Anlass zu der Befürch­tung, dass er jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den könn­te. Denn die ira­ni­schen Behör­den pfle­gen Todeskandidat_innen im Gehei­men hin­zu­rich­ten, nach­dem sie sie in Ein­zel­haft ver­legt und ihnen dar­in den Kon­takt zur Außen­welt ver­wei­gert haben. / Dr. Ahm­adre­za Dja­la­li wur­de im Okto­ber 2017 in einem grob unfai­ren Ver­fah­ren vor der Abtei­lung 15 des Tehe­ra­ner Revo­lu­ti­ons­ge­richts wegen “Ver­dor­ben­heit auf Erden” (ifsad fil-arz) zum Tode ver­ur­teilt. Das Gericht stütz­te sich dabei haupt­säch­lich auf “Geständ­nis­se”, die laut Ahm­adre­za Dja­la­li durch Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen erzwun­gen wor­den waren. Er befand sich zu die­ser Zeit in ver­län­ger­ter Ein­zel­haft und hat­te kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand. Die Behör­den droh­ten ihm, ihn hin­zu­rich­ten und sei­ne in Schwe­den leben­den Kin­der sowie sei­ne im Iran leben­de Mut­ter zu töten oder auf ande­re Art zu ver­let­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Straf­tat­be­stand der “Ver­dor­ben­heit auf Erden” die straf­recht­li­chen Erfor­der­nis­se der Rechts­klar­heit und Genau­ig­keit nicht erfüllt und zudem dem Lega­li­täts­prin­zip und dem Grund­satz der Rechts­si­cher­heit zuwi­der­läuft. Am 9. Dezem­ber 2018 erfuh­ren die Rechts­bei­stän­de von Ahm­adre­za Dja­la­li, dass sein Todes­ur­teil vor Abtei­lung 1 des Obers­ten Gerichts­hofs sum­ma­risch bestä­tigt wor­den war, ohne dass sie die Mög­lich­keit hat­ten, Ver­tei­di­gungs­an­trä­ge im Namen ihres Man­dan­ten ein­zu­rei­chen. Min­des­tens zwei Anträ­ge auf eine gericht­li­che Über­prü­fung sei­nes Falls wur­den abge­lehnt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 24.2.2021 unter > ai : urgent action

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von vögeln

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sier­ra : 22.08 UTC — Wong Kar-Wais Vögel ohne Füße, die nie­mals lan­den. Immer wie­der eine wun­der­ba­re Vor­stel­lung. Ein Bild auch in die­sen Mona­ten, das mich berührt, da ich selbst nicht lan­den kann in Tagen von Sicher­heit. Oder die Vor­stel­lung der Zep­pe­li­ne, die Jahr­hun­der­te lang wie Wol­ken lang­sam um den Erd­ball schwe­ben. Ein­mal vor Jah­ren zeich­ne­te ich ein Rot­kehl­chen mit einem Blei­stift auf ein Blatt Papier. Ich will erwäh­nen, dass die Zeich­nung des klei­nen Vogels, der von rechts her kom­mend über das Blatt nach links hin segel­te, damals miss­glück­te, es war das ers­te Rot­kehl­chen gewe­sen, das ich in mei­nem Leben zeich­ne­te. Immer­hin waren zwei Flü­gel zu erken­nen gewe­sen und ein Kör­per­chen in der Mit­te, ein Schna­bel und ein klei­ner Kopf. Auch ein roter Fleck auf dem Kör­per­chen in der Gegend des Hal­ses war zu ent­de­cken, weil ich nach einem roten Bunt­stift such­te, das dau­er­te recht lan­ge, wäh­rend der klei­ne Vogel gedul­dig war­te­te, dass ich mit wesent­li­cher Far­be zu ihm zurück­keh­ren wür­de. — Wes­we­gen ich ein Rot­kehl­chen gezeich­net habe? — Nun, ich habe die­se Zeich­nung ange­fer­tigt, weil ich mich frag­te, ob irgend­wann ein­mal flie­gen­de Ser­ver­ma­schi­nen in der Gestalt der Sing­vö­gel denk­bar sein wer­den, die in Schwär­men her­um­flie­gen, indes­sen sie mit­tels unsicht­ba­rer Wel­len mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren? Wie lan­ge Zeit wür­den wir die­se flüch­ti­gen Schwarm­ob­jek­te noch als unse­re Geschöp­fe ver­ste­hen? Wären wir in der Lage, sie jemals wie­der ein­zu­fan­gen? — stop
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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Mar­fa Rab­ko­va ist eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und arbei­tet als Koor­di­na­to­rin des Frei­wil­li­gen­diens­tes des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na. / Sie wur­de am 17. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und am 25. Sep­tem­ber unter Para­graf 293(3) des Straf­ge­setz­buchs (“Trai­ning oder ande­re Vor­be­rei­tung von Men­schen zur Teil­nah­me an Auf­stän­den, oder Finan­zie­rung sol­cher Akti­vi­tä­ten”) ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu drei Jah­re im Gefäng­nis. Sie befin­det sich zur­zeit in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung Nr. 1 in Minsk./ Mar­fa Rab­ko­va ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen ihres recht­mä­ßi­gen Ein­sat­zes als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin schi­ka­niert wird. Sie beob­ach­tet Demons­tra­tio­nen und doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen an fried­li­chen Pro­tes­tie­ren­den durch Beamt_innen der Sicher­heits­be­hör­den. Mar­fa Rab­ko­va hat kei­ne Straf­tat began­gen. Ihre Straf­ver­fol­gung ist eine erheb­li­che Ver­let­zung der inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Landes./ Die bela­rus­si­schen Behör­den müs­sen auf­hö­ren, Mit­glie­der des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na und ande­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Aktivist_innen straf­recht­lich zu ver­fol­gen. Sie müs­sen die Rech­te auf Vereinigungs‑, Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit der bela­rus­si­schen Bevöl­ke­rung respek­tie­ren.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action

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ai : BURUNDI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwa­cu-Jour­na­lis­t_in­nen Agnès Ndi­ru­busa, Chris­ti­ne Kami­ka­zi, Egi­de Harer­i­ma­na und Térence Mpo­zen­zi wur­den am 30. Janu­ar von einem Gericht in Buban­za zu zwei Jah­ren und sechs Mona­ten Haft ver­ur­teilt. / Die vier waren am 22. Okto­ber 2019 bei ihrer Ankunft in der Pro­vinz Buban­za zusam­men mit ihrem Fah­rer Adol­phe Mas­a­ba­raki­za will­kür­lich fest­ge­nom­men wor­den. Laut Iwa­cu waren die vier Jor­ur­na­list-innen mit ihrem Fah­rer dort­hin gefah­ren, um von dort über gemel­de­te Zusam­men­stö­ße zwi­schen Sicher­heits­kräf­ten und einer bewaff­ne­ten Grup­pe zu berich­ten. Adol­phe Mas­a­ba­raki­za wur­de am 20. Novem­ber 2019 gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen, die vier Journalist/innen muss­ten in Haft blei­ben. Der Fah­rer wur­de am 30. Janu­ar 2020 frei­ge­spro­chen. Die zu Haft­stra­fen ver­ur­teil­ten Jour­na­list-innen leg­ten am 21. Febru­ar 2020 Rechts­mit­tel gegen das Urteil ein. / Die ursprüng­li­che Ankla­ge „Kon­spi­ra­ti­on zur Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ war bei der Urteils­ver­kün­dung in „unmög­li­cher Ver­such der Unter­gra­bung der Staats­si­cher­heit“ geän­dert wor­den. Das Gericht gestat­te­te es den Rechts­bei­stän­den der Jour­na­list-innen nicht, Argu­men­te gegen die­se neue Ankla­ge vor­zu­brin­gen. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die vier Jour­na­list-innen nur auf­grund ihrer jour­na­lis­ti­schen Tätig­keit und der fried­li­chen Aus­übung ihres Rechts auf Mei­nungs­frei­heit straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Das Ver­hal­ten, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te – eine Recher­che­rei­se mit dem Ziel, über aktu­el­le Ereig­nis­se zu berich­ten – ent­spricht genau dem Tätig­keits­pro­fil von Jour­na­list-innen.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
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