Aus der Wörtersammlung: wal

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poesie

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india : 8.15 — Das Inter­net scheint über ein gewal­ti­ges, flüs­si­ges Gedächt­nis zu ver­fü­gen, oder ist viel­leicht das Gedächt­nis selbst. Auch Lügen jeder Art wer­den erin­nert. Oder Erfin­dun­gen, die zunächst in Wor­ten for­mu­liert wur­den, Geschich­ten, Poe­sie. Als man sie dann schüt­zen will, als man ihren digi­ta­len Ursprung löscht, kom­men sie doch wie­der und wie­der in nicht enden­den Echos zurück. — stop

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verschwinden no 2

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echo : 20.05 UTC — Manch­mal, wäh­rend ich hin­ter dem Roll­stuhl mei­ner Mut­ter spa­zie­re, sehe ich etwas, und dann sehe ich wie­der nichts für län­ge­re Zeit. Ich sehe Schwal­ben über den Him­mel huschen, ich sehe das Stroh­hüt­chen mei­ner Mut­ter auf ihrem Kopf, ich sehe ihre alten Hän­de, die mit­ein­an­der rin­gen. Wenn ich etwas wirk­lich sehe, also erken­ne, kann ich es for­mu­lie­ren. Ich sehe dem­zu­fol­ge mit Wör­tern. Wenn ich ohne Wör­ter gedan­ken­los sehe, habe ich das Gefühl, dass ich sehe und ver­ges­se in ein und dem­sel­ben Moment. Ich ver­ges­se Schwal­ben, Rosen­blü­ten, die Hän­de mei­ner Mut­ter, ihr Hüt­chen auf dem Kopf, den Him­mel über mir, Bäu­me, das Licht in den Pfüt­zen, und schon habe ich mei­ne Füße und kurz dar­auf mich ins­ge­samt ver­ges­sen. – stop
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tasmanien

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echo : 22.15 UTC — In den Maga­zi­nen eines Brief­mar­ken­händ­lers ent­deck­te ich kürz­lich einen beson­de­ren Brief. Der Brief war mit Post­wert­zei­chen Ita­li­ens, Frank­reichs und Groß­bri­tan­ni­ens ver­se­hen, eine nicht übli­che Art der Fran­kie­rung. Wei­ter­hin war der Brief an eine weib­li­che Per­son adres­siert, wohn­haft in einer Stadt, die über­haupt nicht exis­tiert: 85, Teatree-City / Tas­ma­nia. Unter die­ser hand­schrift­li­chen Orts­an­ga­be nun fand sich eine fili­gra­ne Bunt­stift­zeich­nung, deren Schön­heit sich zunächst im Licht eines star­ken Ver­grö­ße­rungs­gla­ses erschloss. Sie zeig­te ein Kreuz­fahrt­schiff, das eine Küs­te pas­siert, dort eine ber­gi­ge Land­schaft, dicht bewal­det. Affen, ver­mut­lich Gib­bons, waren zu erken­nen, die an ihren Schwän­zen oder lan­gen Armen in den Bäu­men hin­gen. Man­che der Affen hiel­ten die Augen geschlos­sen, ver­mut­lich, weil sie schlie­fen, ande­re schie­nen den Künst­ler selbst, der sie gestal­te­te, zu beob­ach­ten. Da waren noch zwei Pan­ther im Unter­holz, eini­ge Muscheln im Sand, und Krab­ben, und flie­gen­de Fische. Über den Stamm eines Bau­mes wan­der­ten Amei­sen, wel­che Ein­zel­tei­le eines Vogels trans­por­tier­ten, Federn, Tei­le eines Schna­bels, Kno­chen. Über einen Absen­der ver­füg­te der Brief übri­gens nicht, auch nicht über fühl­ba­ren Inhalt. — stop
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ponge

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alpha : 20.05 UTC — Die Gegen­stän­de eines Men­schen berüh­ren: Einen Stuhl, einen Schreib­tisch, einen Füll­fe­der­hal­ter, einen Löf­fel. Ich erin­ne­re mich, in Fran­cis Ponge’s Kie­fern­wald lagen weder bota­ni­sche noch geo­gra­fi­sche Bücher. Oder einen Schal, ein Fie­ber­ther­mo­me­ter, einen Hand­schuh, ein Salz­fäss­chen, ein Buch, eine Post­kar­te, einen Kamm, einen Herz­schritt­ma­cher, eine Tee­tas­se, eine Schreib­ma­schi­ne, einen Foto­ap­pa­rat. Ein Haar — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Mai stell­te Amal Fathy ein Video auf ihrer Face­book-Sei­te ein, in dem sie die von ihr erleb­te sexua­li­sier­te Beläs­ti­gung the­ma­ti­sier­te, die Dring­lich­keit die­ses Pro­blems in Ägyp­ten beton­te und die Regie­rung kri­ti­sier­te, weil sie die Frau­en in Ägyp­ten nicht davor schützt. Zudem kri­ti­sier­te sie das schar­fe Vor­ge­hen der Regie­rung gegen die Men­schen­rech­te, die sozio­öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen und die Miss­stän­de im öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor. Dar­auf­hin durch­such­te die Poli­zei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Woh­nung von Amal Fathy und inhaf­tier­te sie in der Poli­zei­wa­che Maa­di in Kai­ro zusam­men mit ihrem Ehe­mann Moha­med Lot­fy, einem frü­he­ren Mit­ar­bei­ter von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und aktu­el­len Direk­tor der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten (Egyp­ti­an Com­mis­si­on for Rights and Free­doms – ECRF) und ihrem drei­jäh­ri­gen Kind. Mann und Kind wur­den nach drei Stun­den wie­der frei­ge­las­sen. / Am 11. Mai prüf­te die Staats­an­walt­schaft Maa­di Amal Fathys Fall und ord­ne­te 15 Tage Haft für die Dau­er der Ermitt­lun­gen zu den gegen sie erho­be­nen Vor­wür­fen an – unter ande­rem „Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os, das Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­hält, die den öffent­li­chen Frie­den beein­träch­ti­gen könn­ten”. Am fol­gen­den Tag ver­hör­te die Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit sie in einem wei­te­ren Fall zu ihrer angeb­li­chen Ver­bin­dung zur Jugend­be­we­gung 6. April. Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen Mit­glied­schaft in einer ver­bo­te­nen Grup­pe ord­ne­te sie wei­te­re 15 Tage Unter­su­chungs­haft an. / Inter­net-Trol­le kopier­ten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozia­len Medi­en-Sei­ten und pos­te­ten sie auf Face­book und Twit­ter zusam­men mit geschlechts­spe­zi­fi­schen Beschimp­fun­gen und der For­de­rung nach ihrer Fest­nah­me. Meh­re­re regie­rungs­freund­li­che und staat­li­che Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel über das Video und behaup­te­ten fälsch­lich, dass sie eine Akti­vis­tin der Jugend­be­we­gung 6. April sei und bei der ECRF arbei­te. Dar­über­hin­aus schrie­ben sie, dass sie mit dem Direk­tor der ECRF ver­hei­ra­tet sei und ver­stie­ßen damit gegen ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : BURUNDI

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MENSCH IN GEFAHR: „Nes­tor Nibi­tan­ga, ein ehe­ma­li­ger regio­na­ler Beob­ach­ter der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Asso­cia­ti­on pour la Pro­tec­tion des Droits Humains et des Per­son­nes Déte­nues (APRODH) in Zen­tral- und Ost-Burun­di wird seit mehr als fünf Mona­ten in Unter­su­chungs­haft gehal­ten. Ihm wer­den „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit“ und „Rebel­li­on“ zur Last gelegt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass dies eine Ver­gel­tungs­maß­nah­me für sei­ne fried­li­che Men­schen­rechts­ak­ti­vi­tä­ten und sei­ne frü­he­re Zuge­hö­rig­keit zu APRODH sind. / Er wur­de am 21. Novem­ber 2017 bei sich zuhau­se in Gite­ga fest­ge­nom­men. Wäh­rend sei­ner Fest­nah­me nahm die Poli­zei zwei USB-Sticks aus sei­nem Haus an sich, von denen einer den Ent­wurf eines Tätig­keits­be­richts für ein loka­les Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen ent­hielt. Nes­tor Nibi­tan­ga war zu der Zeit nicht bei APRODH ange­stellt, da sie eine von min­des­tens zehn Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen war, die der Innen­mi­nis­ter im Okto­ber 2016 geschlos­sen hat­te. Er warf den Orga­ni­sa­tio­nen vor, „den Ruf des Lan­des zu schä­di­gen“ und „Hass und Zwie­tracht unter der Bevöl­ke­rung zu säen“. / Zunächst war Nes­tor Nibi­tan­ga vom Geheim­dienst (Ser­vice natio­nal de rens­eig­ne­ment – SNR) ohne Zugang zu einem Rechts­bei­stand in der Haupt­stadt Bujum­bu­ra fest­ge­hal­ten wor­den. Am 4. Dezem­ber 2017 wur­de er dann in das Zen­tral­ge­fäng­nis Muremb­wa nach Rumon­ge gebracht. / Am 3. Janu­ar wur­de sein Antrag auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on abge­lehnt. Gegen die­se Ent­schei­dung hat er Rechts­mit­tel ein­ge­legt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Nes­tor Nibi­tan­ga als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der auf­grund sei­ner fried­li­chen Men­schen­rechts­tä­tig­keit ins Visier gera­ten ist.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
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nicht atmen

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nord­pol : 18.15 UTC — Heu­te ist ein glück­li­cher Tag. Der Wind rast ums Haus, nur noch weni­ge Stun­den Zeit, April­wind zu sein. Und die­se Blei­stif­te, die heu­te ange­kom­men sind, so spitz und hart, wie ich sie mir kaum vor­zu­stel­len trau­te. Um 17 Uhr und drei Minu­ten erreicht mich die Nach­richt der Biblio­thek, Robert Walsers Mikro­gram­me Aus dem Blei­stift­ge­biet sei­en ein­ge­trof­fen, ich könn­te sie abho­len bis 18 Uhr, also dann am Mitt­woch. Wie bin ich auf Robert Wal­ser gesto­ßen, nach lan­ger Zeit? Nun, weil ich vor weni­gen Tagen einen Mann in der Schnell­bahn beob­ach­te­te, der mit einer Lupe einen Zet­tel stu­dier­te, auf dem Schrift­zei­chen zu erken­nen waren, so klein, dass ich nicht vor­zu­stel­len wag­te, ein mensch­li­ches Wesen könn­te sie von Hand auf das Papier auf­ge­tra­gen haben. Der Mann schien sehr müde gewe­sen zu sein, und ich dach­te: Ein Mensch, der in die­ser Wei­se schreibt, schreibt lei­se, war­um? — stop
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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waldbus

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del­ta : 18.01 UTC — Ein­mal spa­zier­te ich an einem fros­ti­gen Tag im Schnee unter dem Papier­licht­him­mel, als ich auf einer Lich­tung im Wald ste­hend im Unter­holz einen Bus von gel­ber Far­be ent­deck­te. Der Bus war da und dort von Moos bedeckt, auch von Blät­tern der Buchen, die in sei­ner Nähe wuch­sen. Auf der Hau­be des Motors lag ein hal­ber Meter Schnee, in der Mit­te die­ser Müt­ze von Schnee ein kreis­run­des Loch, des­sen Rand ver­eist zu sein schien. In dem Moment als ich mich gera­de her­um­dre­hen woll­te, um wei­ter­zu­ge­hen, beob­ach­te­te ich eine Blau­mei­se, die sich dem Bus näher­te, sie ver­schwand im Schnee. Kurz dar­auf lan­de­ten ein Rot­kehl­chen sowie ein Dom­pfaff auf der Motor­hau­be des Bus­ses und tauch­ten auf dem­sel­ben Wege wie die Blau­mei­se unter. Ich ging zurück und späh­te in das Inne­re des Bus­ses, ein erstaun­li­cher Anblick. Es war an einem spä­ten Nach­mit­tag gewe­sen. — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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