india : 2.05 — Ich hörte mich wieder einmal von Büchermenschen erzählen, von Büchermenschen, jawohl. Das sind Personen, die selbst dann noch lesen, wenn sie spazieren gehen. Wenn sie einmal nicht spazieren gehen, sitzen sie studierend auf Bänken in Parklandschaften herum, in Cafés oder in einer Untergrundbahn. Dort, aus heiterem Himmel angesprochen, wenn man sich nach ihrem Namen erkundigte, würden sie erschrecken und sie würden vielleicht sagen, ohne den Kopf von der Zeichenlinie zu heben, ich heiße Anna oder Victor, obwohl sie doch ganz anders heißen. Wenn man sie fragte, wo sie sich gerade befinden, würden sie behaupten, in Petuschki oder in Brooklyn oder in Kairo oder auf einem Amzonasregenwaldfluss. — Heute habe ich mir gedacht, man sollte für diese Menschen eine eigene Stadt errichten, eine Metropole, die allein für lesend durch das Leben reisende Menschen gemacht sein wird. Man könnte natürlich sagen, wir bauen keine neue Stadt, sondern wir nehmen eine bereits existierende Stadt, die geeignet ist, und machen daraus eine ganz andere Stadt, eine Stadt zunächst nur zur Probe. In dieser Stadt lesender Menschen sind Bibliotheken zu finden wie Blumen auf einer Wiese. Da sind also große Bibliotheken, und etwas kleinere, die haben die Größe eines Kiosks und sind geöffnet bei Tag und bei Nacht. Man könnte dort sehr kostbare Bücher entleihen, sagen wir, für eine Stunde oder zwei. Dann macht man sich auf den Weg durch die Stadt. Während man geht, wird gelesen. Das ist sehr gesund in dieser Art so in Bewegung. Auf alle Straßen, die man passieren wird, sind Linien aufgetragen, Strecken, die lesende Menschen durch die Stadt geleiten. Da sind also die gelben Kreise der Stunden‑, und da sind die roten Linien der Minutengeschichten. Blau sind die Strecken mächtiger Bücher, die schwer sind von feinsten Papieren. Sie führen weit aufs Land hinaus bis in die Wälder, wo man ungestört auf sehr bequemen Pinienbäumen sitzen und schlafen kann. In dieser Stadt lesender Menschen haben Automobile, sobald ein lesender Mensch sich nähert, den Vortritt zu geben, und alles ist sehr schön zauberhaft beleuchtet von einem Licht, das aus dem Boden kommt. — stop
Aus der Wörtersammlung: wiese
in rußland
delta : 1.28 — Ich hörte, in Russland sei eine Pflanze zur Blüte gebracht, die vor 35000 Jahren ausgestorben sei. Ob nun Bienen, Fliegen, Hummeln, Winde existieren, die noch geeignet sind, diese uralte Pflanze zu bestäuben? — stop
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR: „Jewgeni Witischko muss eine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten. So hat es das Regionalgericht von Krasnodar in einem Rechtsmittelsverfahren am 12. Februar entschieden. Amnesty International betrachtet den inhaftierten Umweltschützer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der strafrechtlich verfolgt wird, weil er Umweltschäden in der Region Krasnodar aufgedeckt hat. / Am 12. Februar hat das Regionalgericht von Krasnodar ein von Jewgeni Witischko eingelegtes Rechtsmittel gegen die gegen ihn verhängte Haftstrafe zurückgewiesen und damit die Entscheidung eines Gerichts unterer Instanz bestätigt. In dem Urteil des Regionalgerichts heißt es, der Umweltschützer habe gegen eine Auflage (Reisebeschränkung) verstoßen, die ihm im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Er müsse deshalb die drei Jahre Haft in einer Strafkolonie verbüßen. Das ursprüngliche Urteil war nach Auffassung von Amnesty International in einem politisch motivierten und unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn ergangen. Der Termin für die Verhandlung über das Rechtsmittel war zunächst auf den 22. Februar festgesetzt worden, wurde dann aber auf den 12. Februar vorverlegt, sodass es in den Zeitraum der 15-tägigen Haft von Jewgeni Witischko fiel, die er wegen konstruierter Vorwürfe im Zusammenhang mit “geringfügigem Rowdytum” in der Stadt Tuapse verbüßen musste. Der Umweltschützer konnte deshalb an der Verhandlung nur per Videoschaltung teilnehmen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte Jewgeni Witischko einen Hungerstreik an. / Nachdem er seine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte, sollte Jewgeni Witischko am 18. Februar freigelassen werden und sich dann privat auf den Weg zu der Strafkolonie machen, um dort seine dreijährige Freiheitsstrafe anzutreten. Die Behörden erklärten dann jedoch, er werde nicht aus der Haft entlassen, sondern begleitet von Gefängnispersonal direkt in die Strafkolonie gebracht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge befindet er sich derzeit auf dem Weg dorthin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. April 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
luftmeduse
echo : 0.28 — Eine Pflanze ist denkbar, welche zeitlebens als fliegendes Wesen existiert. Sie wird in der Luft geboren und dort stirbt sie am Ende auch, ohne je den Erdboden berührt zu haben. Irgendwie scheint sie trotzdem den Laubmoosen verwandt, sie schätzt den Wind und den Regen, vor längerer Zeit einmal muss sie dann abgehoben sein, hält sie sich nun bevorzugt in einer Höhe von 1000 bis 2000 Metern frei schwebend auf. Es darf dort nicht zu kalt und nicht zu trocken sein, sie ist demzufolge ein Geschöpf eher feuchter, warmer, äquatorialer Gebiete. Man könnte sagen, dass sie mittels einer Lupe betrachtet Medusentieren ähnlich ist, Zwergmedusen, weil von kleiner Gestalt, ihre Blüten, dort wo der Wind sie bestäubt, sind transparente Gewebe, nicht größer als Marienkäfergehäuse, welche derart angeordnet sind, dass der Wind die fliegende Pflanze in eine vorbestimmte Himmelsrichtung treibt. Man ernährt sich vom Licht der Sonne, vom Wasser, das sich in der Luft, das heißt, in den Wolken befindet, und von mineralischen Stäuben, die die Welt umkreisen. Ihre Wurzeln sind feinen Fühlern ähnlich, allerdings abwärts gerichtet, dem Erdboden zu, sie sind in der Lage, mit klebrigem Film, der sie bedeckt, alles das festzuhalten oder einzufangen, was in der Größe zu ihnen passt. Manchmal, in den Zeiten größter Not, fressen sie einander auf, was im Prinzip eine leichte Sache ist, weil man nicht selten, zu Kolonien verwachsen, in nächster Nähe zueinander lebt, weshalb man voreinander nicht flüchten kann. Die schnellere unter zwei Nachbarpflanzen gewinnt, ist allerdings sehr häufig bereits selbst schon von anderer Seite her behutsam angetastet. Das sind Tragödien der Luft, die sich unaufhörlich und vollkommen geräuschlos vollziehen, ein Kommen und Gehen, wo sie sich über den Himmel bewegen, herrscht Dämmerung, sterben die Wälder des Bodens, Wiesen, Steppen, Gärten. Fliegende Pflanzen sind nicht ohne Grund strengstens verbotene Erfindungen. – stop
ai : LAOS
MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Verschleppung von Sombath Somphone haben die laotischen Behörden immer noch keine umfassenden Ermittlungen eingeleitet, um sein Schicksal aufzuklären. Deshalb besteht Anlass zu großer Sorge um den 62-Jährigen. Der zivilgesellschaftlich engagierte Aktivist wurde vor knapp einem Jahr an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, entführt. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist Sombath Somphone auf die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen. / Sombath Somphone wurde am Abend des 15. Dezember 2012 an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane in Anwesenheit von Sicherheitspersonal in einem Lastwagen verschleppt. Seither ist gut ein Jahr vergangen, und bislang fehlt von ihm jede Spur. Der bevorstehende Jahrestag des “Verschwindens” von Sombath Somphone und der Mangel an umfassenden und unparteiischen Untersuchungen in seinem Fall geben Anlass zur Sorge um das Schicksal und Wohlergehen des Aktivisten. /Die Verschleppung von Sombath Somphone wurde mit einer Verkehrskamera aufgezeichnet. Seiner Familie war es gelungen, das Videomaterial zu kopieren. Die laotischen Behörden behaupten, auf den Aufnahmen seien nicht die Kennzeichen der Fahrzeuge zu sehen, mit denen Sombath Somphone verschleppt wurde. Die USA, die Europäische Union, Mitglieder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte haben die laotischen Behörden wiederholt dazu aufgefordert, die Verschleppung von Sombath Somphone dringend zu untersuchen. Dennoch scheinen die bislang unzureichenden Ermittlungen stillzustehen. Technische Unterstützung bei der Auswertung des Videomaterials haben die Behörden abgelehnt. Drei parlamentarische Delegationen, die nach Laos fuhren, um den Fall direkt bei den Behörden vorzubringen, sehen keinerlei Anzeichen dafür, dass die Behörden bei den Ermittlungen Fortschritte machen oder dass echte Anstrengungen unternommen werden, Sombath Somphone zu finden und mit seiner Familie zu vereinen. Offensichtlich fehlt es an der ernsthaften Absicht, das Schicksal von Sombath Somphone aufzuklären. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchen, seine Verschleppung zu verschleiern. / Sombath Somphone gründete im Jahre 1996 das Trainingscenter für mitbestimmte Entwicklung (Participatory Development Training Centre) zur Förderung von Bildung, Führungsqualitäten und nachhaltiger Entwicklung in Laos. 2005 wurde er mit dem Ramon Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet. Er gehörte zu den Organisatoren des Asia-Europe People’s‑Forums, das im Oktober 2012 in Vientiane stattfand. Letzteres ist möglicherweise ein Grund für seine Verschleppung.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 22. Januar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK
MENSCH IN GEFAHR: „Tatiana Paraskevich, eine Asylbewerberin aus Kasachstan, befindet sich seit mehr als 18 Monaten in der Tschechischen Republik in Haft. Ihr droht nun die unmittelbare Auslieferung in die Ukraine oder die Russische Föderation. In beiden Fällen wird sie anschließend vermutlich nach Kasachstan zurückgeführt, wo ihr aufgrund ihrer Verbindungen zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen. / Die 49-jährige Tatiana Paraskevich besitzt die russische und die kasachische Staatsbürgerschaft und befindet sich derzeit als Asylbewerberin in der Tschechischen Republik. Sie wurde im Mai 2012 mit einem Haftbefehl von Interpol verhaftet, als sie sich in Karlovy Vary (Karlsbad) im Nordwesten Tschechiens wegen eines Herzleidens medizinisch behandeln ließ. Im Juni 2012 beantragten die ukrainischen Behörden wegen vermeintlicher Finanzdelikte die Auslieferung von Tatiana Paraskevich. Zudem haben die russischen Behörden ein Auslieferungsersuchen eingereicht. Der Gerichtshof in Pilsen hat zweimal gegen die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine geurteilt: im Oktober 2012 und im Januar 2013. Im Februar 2013 entschied der Oberste Gerichtshof in Prag jedoch, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Ein anschließendes Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht wurde im Mai 2013 zurückgewiesen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hatte Tatiana Paraskevich Asyl beantragt, die Entscheidung über die Asylgewährung steht jedoch aus. Nach gegenwärtigem tschechischem Recht kann die Auslieferung eineR AsylbewerberIn nicht erfolgen, solange das Asylverfahren noch läuft. Tatiana Paraskevich befindet sich seit über 18 Monaten in Pilsen in Haft. /Die Auslieferungsersuchen der ukrainischen und russischen Behörden sind allem Anschein nach auf die Verbindungen von Tatiana Paraskevich zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov zurückzuführen. Dieser war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Mukhtar Ablyazov befindet sich derzeit in Frankreich in Auslieferungshaft. Auch er soll in die Ukraine oder die Russische Föderation ausgeliefert werden. Tatiana Paraskevich ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Investmentgruppe. Ihr wird von der ukrainischen sowie der russischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zusammen mit Mukhtar Ablyazov Finanzdelikte begangen zu haben. Mukhtar Ablyazov ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der kasachischen BTA Bank. / Auf der Grundlage des Völkerrechts hat die Tschechische Republik die uneingeschränkte Verpflichtung, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverbrechen drohen. Dies bezieht sich auch auf die Abschiebung in Länder, in denen einer Person die Rückführung in ein anderes Land droht, in dem sie wiederrum solchen Verstößen ausgesetzt wäre. Die tschechischen Behörden müssen also die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine oder die Russische Föderation verhindern, denn dies würde einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tschechiens darstellen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
tcp
tango : 16.01 — Während ich schlief, heute, wurden von einem Programm, welches das Herz meines Computers wie eine schützende Haut umgibt, 672 Versuche zurückgewiesen, Verbindung aufzunehmen: No 53177 Richtung: eingehend Aktion: verweigert Typ: verdächtige Aktivität Protokoll: TCP — stop
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR : “Warren Hill soll am 15. Juli im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet werden. Die sieben ExpertInnen, die ihn untersucht haben, sagen inzwischen alle, dass er “geistig behindert” ist. In diesem Fall würde eine Hinrichtung gegen die US-amerikanische Verfassung verstoßen. Seine Rechtsbeistände haben sich an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt, damit er eingreift. / Im Jahr 2002 befand ein Richter des Bundesstaates Georgia, dass Warren Hill tatsächlich “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähig¬keiten” aufweise, aber dass nicht zweifelsfrei “Defizite im adaptiven Verhalten” nachzuweisen seien. Warren Hill war 1991 wegen des 1990 begangenen Mordes an seinem Mithäftling Joseph Handspike zum Tode verurteilt worden. Im Jahr 1988 hat das Parlament des Bundesstaates Georgia ein Gesetz verabschiedet, das die Verhängung der Todesstrafe gegen jede Person untersagt, bei der “ohne berechtigten Zweifel” eine “geistigen Behinderung” festgestellt wurde. Das Gesetz definiert diese Behinderung als “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten”, die zu “Defiziten im adaptiven Verhalten” führen, die sich “in der Entwicklungsphase manifestierten”. / Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) befand in der Grundsatzentscheidung “Atkins gegen Virginia”, dass die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen gegen die US-Verfassung verstoße. Die Rechts¬beistände von Warren Hill baten auf Grundlage dieser Entscheidung um erneute Prüfung ihrer vorherigen Rechtsmit¬tel. Diesmal entschied das zuständige Gericht, dass “das Überwiegen der Beweise” ausreiche um festzustellen, dass Warren Hill an einer geistigen Behinderung leidet. Das strengere Kriterium “ohne berechtigte Zweifel” müsse nicht erfüllt sein. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beeinträchtigung von Warren Hill einer geistigen Behinderung gleichkäme. Die Behörden von Georgia legten dagegen jedoch Rechtsmittel beim Obersten Gericht des Bundesstaates ein, das 2003 mit vier zu drei Stimmen entschied, in diesem Kontext sei das Kriterium “ohne berechtigten Zweifel” anzulegen. Der Fall wurde dann an die Bundesgerichte verwiesen, und 2011 entschied ein Bundesberufungsgericht (Court of Appeals for the 11th Circuit) mit sieben zu vier Stimmen, dass selbst wenn der Bundesstaat in seiner Gesetzgebung nicht für einen angemessenen Ausgleich gesorgt hat, das US-Bundesgericht aufgrund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Entscheidung des bundesstaatlichen Gerichts “für nicht korrekt oder unüberlegt” erachte. / Im Februar 2013 stoppte das Bundesberufungsgericht des 11. Bezirks die Hinrichtung von Warren Hill. Zu diesem Zeitpunkt waren alle an dem Fall beteiligten ExpertInnen zu dem Schluss gekommen, dass Warren Hill an einer “geistigen Behinderung” leidet. Am 22. April jedoch wies das dreiköpfige Richtergremium das neue Rechtsmittel von Warren Hill mit der Begründung zurück, das Gericht sei den strengen Beschränkungen unterworfen, die das “Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und zur effektiven Durchsetzung der Todesstrafe” (Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei aufeinanderfolgenden Rechtsmitteln anwende. Eine Richterin des Gremiums widersprach dieser Auffassung jedoch und erklärte, “ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz kann nicht angewendet werden, um das in der Verfassung festgeschriebene Recht von Warren Hill, nicht hingerichtet zu werden, außer Kraft zu setzen”. Die Richterin schrieb: “… der Bundesstaat Georgia wird einen geistig behinderten Mann hinrichten. Denn alle sieben ExpertInnen, die Warren Hill jemals untersucht haben, sowohl die vom Bundesstaat bestellten als auch die von Warren Hill beauftragen ExpertInnen, sind inzwischen zu der übereinstimmenden Auffassung gelangt, dass er geistig behindert ist.” / Die Rechtsbeistände von Warren Hill bitten den Obersten Gerichtshof der USA, die Hinrichtung zu stoppen. Der Gerichtshof hatte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes AEDPA 1996 bestätigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befugnis des Gerichtshofs aufgehoben, sich direkt mit Originalanträgen (original habeas petitions) zu befassen, d.h. unter außergewöhnlichen Umständen kann sich der Gerichtshof mit einem ihm direkt vorgetragenen Fall befassen, ohne dass der Fall nach einem Berufungsverfahren vor einem anderen Gericht an den Gerichtshof weiterverwiesen wurde. Mehrere JuraprofesssorInnen in den USA haben sich in einem Schreiben an den Gerichtshof gewandt und sich dafür ausgesprochen, dass der Gerichtshof sich zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschließen sollte.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 15. Juli 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
am Wasser
ginkgo : 2.08 — Eine Fotografie, die mich gestern Abend per E‑Mail erreichte, zeigt eine ältere Frau auf der Dachterrasse eines Hauses, das vollständig aus Holz zu bestehen scheint. Das Gebäude befindet sich an der Küste des Atlantiks auf Staten Island. Ein blühender Garten umgibt das Anwesen weiträumig, man kann das gut erkennen, weil der Fotograf zum Zwecke der Aufnahme auf einen höheren Baum gestiegen sein muss, im Hintergrund das Delta des Lemon Creek, zwei schneeweiße Segelboote, die vor Anker liegen, und Schwäne, sowie ein paar amerikanische Silbermöwen, die sich zanken. Die Frau nun winkt mit ihrer linken Hand zu dem Fotografen hin. Mit der anderen Hand drückt sie ihren Sommerhut fest auf den Kopf, vermutlich deshalb, weil an dem Tag der Aufnahme eine frische Brise vom Meer her wehte. Farben sind auf dem Schwarz-Weiß-Bild nur zu vermuten. Ich erinnere mich jedoch, dass mir jemand erzählte, das Haus sei in einem leuchtenden Rot gestrichen. Bei der Frau auf der Fotografie handelt es sich übrigens um Emily im Alter von 62 Jahren. Ich kann das so genau sagen, weil in einer Notiz, die der E‑Mail beigefügt wurde, einen Hinweis zu finden war, eben auf Emily, die sich im Moment der Belichtung auf der Dachterrasse ihres Hauses damit beschäftigte, eine Salzwiese anzulegen: Das ist meine Emily als sie noch lebte. Ein heißer Tag. Wir waren von einem Spaziergang zurückgekommen, hatten in Ufernähe Salzmieren, Strandastern, Mittagsblumen, Fuchsschwänze, Bleiwurz und Wassernüsse gesammelt. Am Nachmittag machte sich Emily an die Arbeit. Sie brachte sandige Erde auf ihren Blumentischen aus, in welcher Leitungen für Flut, für Ebbe verborgen lagen. Sie war glücklich gewesen, aber sie ahnte bereits, dass das Wasser steigen wird. Sie fürchtete sich vor den Winterstürmen, ihren Namen, ihrer tosenden Wildheit. An dem Abend, als ich die Aufnahme machte, sagte Emily, dass es seltsam sei, sie habe das Gefühl, an einem Ort zu wohnen, der eigentlich bereits dem Meer gehöre. Dein S. – stop
mr. ganga datt padong
echo : 5.15 — Nicht zum ersten Mal stellte ich mir eine Minute vor, dann eine Stunde, dann einen Tag. Ich stand auf und ging von Zimmer zu Zimmer. Ich aß eine Banane, sah aus dem Fenster, setze mich an den Schreibtisch und stellte mir eine Woche vor, dann einen Monat, dann ein Jahr. Und wieder sah ich aus dem Fenster, verließ das Haus, spazierte, kam zurück und machte einen Plan. Ich machte ihn gründlich, ich formulierte die altbekannte Frage, ob es wohl möglich ist, einen Zeitraum von 5022 Jahren zu denken, das heißt, ein Gefühl zu finden für eine biblische Zeitdimension? Bald war Abend, bald war Nacht geworden und ich habe mich mit der Suche und Erfindung von Namen vergnügt. Wenn ich aus dem Fenster schaue, die Kronen der Bäume unter mir, in welchen Vögel schlafen, fallen mir tatsächlich sehr schöne Namen ein, Namen, die es verdienten, dass man die Geschichten, die hinter ihnen stehen, aufspüren wird. Überhaupt sind Namen, genau genommen, die Geräusche, die sie im Kopf erzeugen, gut dazu geeignet, erzählbare Räume zu öffnen. Einer der heute Nacht gefundenen Namen lautet so: Mr. Ganga Datt Padong. Ich bemerkte, dass ein Mann, der diesen Namen tatsächlich trägt, sich einmal bei mir melden könnte. Er schreibt: Mr. Louis, ich habe in die Suchmaschine geschaut. Woher kennen Sie meinen Namen? Ich antworte: Verehrter Mr. Padong, ich habe Sie und ihren Namen erfunden, könnten wir vielleicht Freunde werden? — Folgende Namen sind weiterhin verzeichnet: Hannah Piepen Palle Peterson Pete Maido Franz Dantzer Swetlana Antibes Julie P. Golding Emil Dimitrov Zine Hammdai Max Busser Mergozile Biermanns Sophia Wieselhagen Sarah Louisa Emmer Veronika Pigmatter Basheer Zeid Christie Lee Ewelina Zenczak Miria Irina Savedo Sam Kekkola Hoah Phat Cynette Kromboute Larissa Todic Linea Apo Ludu Hilmer Lilli Marie Lorenz. — stop