Aus der Wörtersammlung: familienangehörige

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Bür­ger­jour­na­lis­tin Zhang Zhan (张展) ist von der Poli­zei in Shang­hai inhaf­tiert wor­den und wird zur­zeit im Gefäng­nis des neu­es Bezirks Pudong fest­ge­hal­ten. Sie ist will­kür­lich inhaf­tiert, weil sie ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus­ge­übt hat. Die­se Recht ist in Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te (AEMR) ver­an­kert. / Zhang Zhan reis­te im Febru­ar 2020 nach Wuhan, um über den Aus­bruch von Covid-19 zu berich­ten. She berich­te­te über die Inhaf­tie­rung unab­hän­gi­ger Reporter_innen und die Schi­ka­ne der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen der Betrof­fe­nen. Am 15. Sep­tem­ber wur­de sie ange­klagt, “Streit ange­fan­gen und Ärger pro­vo­ziert” zu haben (寻衅滋事罪). Dar­auf ste­hen bis zu fünf Jah­re Haft. Ihr droht die­se Haft­stra­fe nur auf­grund ihrer Bericht­erstat­tung über einen Sach­ver­halt von öffent­li­chem Inter­es­se. / Zhang Zhan trat in den Hun­ger­streik, um gegen ihre Inhaf­tie­rung zu pro­tes­tie­ren und ihre Unschuld zu beto­nen. Obwohl sie die Absicht hat­te, den Hun­ger­streik fort­zu­set­zen, sol­len Gefäng­nis-beam­t_in­nen ihr gegen ihren Wil­len Nah­rung ver­ab­reicht haben. Sie muss dar­über­hin­aus Fuß­fes­seln tra­gen und ihre Hän­de sind seit über drei Mona­ten Tag und Nacht gefes­selt. Die­se Maß­nah­men ver­sto­ßen gegen das abso­lu­te Ver­bot der Fol­ter und ande­rer grau­sa­mer, unmensch­li­cher oder ernied­ri­gen­der Behand­lung oder Stra­fe und stel­len eine Ver­let­zung der Ver­pflich­tun­gen Chi­nas unter inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­nor­men dar. Die Aus­wir­kun­gen die­ser Maß­nah­men auf den Gesund­heits­zu­stand von Zhang Zhan geben Anlass zu gro­ßer Sor­ge. Ihr Zustand hat sich seit Sep­tem­ber sehr ver­schlech­tert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Ute­po­va ist eine bekann­te Blog­ge­rin und Akti­vis­tin. Sie hat 8.000 Fol­lower auf Face­book und eine gro­ße Fan­ge­mein­de sieht die Bei­trä­ge auf ihrem You­Tube-Kanal. 2015 kan­di­dier­te sie bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len, doch zog sie ihre Kan­di­da­tur spä­ter wie­der zurück. Sie wird beschul­digt, eine Anhän­ge­rin der Oppo­si­ti­ons­par­tei Demo­kra­ti­schen Wahl Kasach­stans zu sein. Am 13. März 2018 wur­de die Par­tei will­kür­lich zu einer “extre­mis­ti­schen” Orga­ni­sa­ti­on erklärt, weil sie “zur natio­na­len Zwie­tracht auf­sta­chel­te”. Grund­la­ge für die­se Ein­ord­nung sind die vage for­mu­lier­ten Anti-Extre­mis­mus-Geset­ze in Kasach­stan. / Nach der Zwangs­ein­wei­sung von Aigul Ute­po­va in die Psych­ia­trie fürch­tet ihr Rechts­bei­stand, dass eine will­kür­li­che psych­ia­tri­sche Dia­gno­se zum Vor­wand genom­men wird, um sie zwangs­wei­se “behan­deln” und lan­ge in der Anstalt fest­hal­ten zu kön­nen. Bei einem Ver­such, Aigul Ute­po­va am 23. Novem­ber zu besu­chen, wur­de dem Rechts­bei­stand und einer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mit­ge­teilt, dass die Jor­u­na­lis­tin kei­nen Kon­takt zur Außen­welt haben dür­fe. / Dass Per­so­nen, die die Regie­rung kri­ti­sie­ren oder sich gegen bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen stel­len, zwangs­wei­se unter psych­ia­tri­sche Beob­ach­tung gestellt wer­den, ist in Kasach­stan nicht unge­wöhn­lich. 2019 ent­schied der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss, dass Zina­idi Muk­hor­to­va will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter und ande­rer Miss­hand­lung aus­ge­setzt war. Die Anwäl­tin war fünf Mal gegen ihren Wil­len in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen und dort “behan­delt” wor­den. / Aigul Ute­po­va hät­te nie­mals straf­recht­lich ver­folgt und unter Haus­ar­rest gestellt wer­den dür­fen. Die­se Maß­nah­me ver­stößt gegen kasa­chi­sches Recht, das Haus­ar­rest nur in Fäl­len vor­sieht, bei denen die Höchst­stra­fe fünf Jah­re oder mehr beträgt. Außer­dem muss sach­lich begrün­det wer­den, wes­halb weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­men nicht ange­wen­det wer­den kön­nen. Die Ver­fol­gung und der Haus­ar­rest von Aigul Ute­po­va sind als Ver­gel­tungs­maß­nah­men für ihre unver­blüm­te Kri­tik an der Regie­rung ein­zu­ord­nen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ist Dok­to­ran­din an der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Malay­sia. Zuletzt wur­de sie am 26. Dezem­ber 2017 von ihrem Freund Sam­my (geän­der­ter Name, um sei­ne Iden­ti­tät zu schüt­zen) am Flug­ha­fen Senai Inter­na­tio­nal Air­port in Malay­sia gese­hen. Die bei­den hat­ten ver­ein­bart, dass Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ihr Pro­fil­fo­to bei dem popu­lä­ren chi­ne­si­schen Chat-Dienst WeChat wöchent­lich ändern wür­de, um zu signa­li­sie­ren, dass sie sich in Sicher­heit befin­det. Eine Woche nach ihrer Rück­kehr nach Ili in die Uigu­ri­sche Auto­no­me Regi­on Xin­jiang änder­te Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti wie bespro­chen ihr Pro­fil­bild. Meh­re­re Wochen lang blieb das Foto nun aller­dings unver­än­dert, bis ihr Pro­fil­bild eines Tages plötz­lich durch ein dunk­les, schwarz-wei­ßes, düs­te­res Foto ersetzt wur­de. Was dar­auf zu sehen war, erin­nert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hin­ter­grund des andau­ern­den und bei­spiel­lo­sen schar­fen Vor­ge­hens gegen Uigur_innen und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten in der Auto­no­men Regi­on Xin­jiang, befürch­ten sowohl ihr Freund Sam­my als auch die älte­re Schwes­ter von Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti, Gul­zi­re, dass die Dok­to­ran­din in einem Umer­zie­hungs­la­ger inhaf­tiert ist. Ihre Freund_innen und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat­ten sie vor einer Heim­rei­se gewarnt. Trotz­dem war Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti nach­hau­se zurück­ge­kehrt, weil sie sich Sor­gen um ihre Eltern mach­te. Seit ihrem letz­ten Besuch im Febru­ar 2017 hat­te sie kei­nen Kon­takt mehr zu den bei­den. / Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti hät­te im Febru­ar 2018 ihre Pro­mo­ti­on begin­nen sol­len. Nach­dem sie meh­re­re Mona­te lang nichts von ihr gehört haben, wand­ten sich ihr Freund Sam­my und ihre Schwes­ter Gul­zi­re sowohl an die Uni­ver­si­tät in Malay­sia als auch an die Medi­en. Damit erhoff­ten sie sich, die Auf­merk­sam­keit auf den Fall zu len­ken.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ein pinguin

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india : 6.38 — Lud­wig, ich traf ihn am Frei­tag­abend wäh­rend eines Spa­zier­gangs zufäl­lig unten am Fluss, erzähl­te von einem Expe­ri­ment, das er vor weni­gen Wochen im April gestar­tet haben will. Es gehe, sag­te Lud­wig, um den Ver­such, Luft­post­brie­fe nach Alep­po zu ver­schi­cken. Weder habe er selbst Freun­de noch Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in Alep­po, trotz­dem habe er ein gutes Dut­zend Brie­fe in die zer­stör­te Stadt geschickt, zufäl­li­ge Stra­ßen, zufäl­li­ge Häu­ser, zufäl­li­ge Namen. Eine Freun­din habe ihm bei sei­ner Arbeit gehol­fen, Lucil­le, die die ara­bi­sche Spra­che mühe­los spre­chen und schrei­ben kön­ne. 5 sei­ner Brie­fe sei­en nach weni­gen Tagen bereits zurück­ge­kom­men, sie waren je mit einem hand­schrift­li­chen Ver­merk in deut­scher Spra­che ver­se­hen: Zur­zeit nicht zustell­bar. 12 wei­te­re Brie­fe sei­en noch ver­schol­len, 1 Brief war jedoch zu ihm zurück­ge­kehrt. Der Brief schien tat­säch­lich bis in die Stadt Alep­po gekom­men zu sein, ein Stem­pel in fran­zö­si­scher Spra­che begrün­de­te die Rück­sen­dung des Brie­fes: Adres­se insuf­fi­san­te. Die­se Nach­richt hat­te Lud­wig erwar­tet, nicht aber, dass auf dem Brief­um­schlag selbst eine Nach­richt in der Gestalt eines hand­ge­zeich­ne­ten Pin­gu­ins hin­ter­las­sen wor­den war. — stop
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galina

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sier­ra : 16.28 — Ges­tern Abend, im Flug­ha­fen­zug, erzähl­te Gali­na, die seit zehn Jah­ren in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land lebt, sie sei vor weni­gen Wochen mit ihrer 85-jäh­ri­gen Groß­mutter nach Ägyp­ten ans Meer geflo­gen, ein Wag­nis, ein Aben­teu­er, weil ihre Groß­mutter, eine feder­leich­te Per­son, kaum noch auf ihren eige­nen Füßen gehen kön­ne. Man habe sie in einem klei­nen, offe­nen Elek­tro­au­to­mo­bil vor das Flug­zeug gefah­ren und das „uralte Mäd­chen“ mit­tels einer spe­zi­el­len Hebe­büh­ne zu einer beson­de­ren Tür am Heck des Flug­zeu­ges trans­por­tiert. Dort sei sie win­kend ver­schwun­den, um ihrer Enke­lin kurz dar­auf freu­de­strah­lend mit­tels eines Rol­la­tors im Gang des Flug­zeu­ges ent­ge­gen­zu­kom­men, als hät­ten sie sich Jah­re nicht gese­hen. Die alte Frau, deren Name Gali­na nicht erwähn­te, soll in ihrem Leben weit her­um­ge­kom­men sein. Sie leb­te in der Ukrai­ne nahe Donezk, eini­ge Jah­re spä­ter zog sie nach Kir­gi­si­en wei­ter, auch dort, nahe der chi­ne­si­schen Gren­ze, wur­de die deut­sche Spra­che in einer Wei­se gespro­chen, dass ich sie nur mit Mühe ver­ste­hen wür­de, bemerk­te Gali­na. In Ägyp­ten habe ihre Groß­mutter stun­den­lang bis zu den Schul­tern mit Was­ser bedeckt im Meer gestan­den, sie habe sich an einem Schwimm­brett fest­ge­hal­ten und gesummt und gewar­tet, dass die Fische zu ihr kom­men. Ihr drei­ecki­ges Kopf­tuch, das sie immer­zu tra­ge, habe sie indes­sen so gebun­den, wie sie es von Grace Kel­ly lern­te. Abends saßen die jun­ge und die alte Frau in lind­grü­ne Bade­män­tel gehüllt im Hotel­zim­mer vor dem Bild­schirm eines Note­books. Sie waren via Sky­pe mit Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Donezk ver­bun­den, immer wie­der sei die Ver­bin­dung unter­bro­chen wor­den, ein­mal sei­en Deto­na­tio­nen zu hören gewe­sen, da habe sich ihre Groß­mutter ins Bett gelegt. Am nächs­ten Mor­gen schweb­te die alte Frau wie­der lan­ge Zeit im Meer dahin. — stop
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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Yara Sal­lam, die Akti­vis­tin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 wei­te­re Ange­klag­te wur­den am 26. Okto­ber wegen Ver­stö­ßen gegen das repres­si­ve ägyp­ti­sche Demons­tra­ti­ons­recht und einer Rei­he wei­te­rer Ankla­gen zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. / Das Gerichts­ur­teil wur­de von dem zustän­di­gen Gericht in Helio­po­lis ver­hängt, das im Tora-Poli­zei­in­sti­tut zusam­men­trat, einem Neben­ge­bäu­de des Tora-Gefäng­nis­ses. Weder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge noch die Öffent­lich­keit waren zur Gerichts­ver­hand­lung zuge­las­sen. Wie die Rechts­bei­stän­de der Ver­ur­teil­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit­teil­ten, wer­den die­se jetzt vor einem höhe­ren Gericht Rechts­mit­tel ein­le­gen. / Sicher­heits­kräf­te hat­ten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kai­ro­er Stadt­teil Helio­po­lis fest­ge­nom­men, nach­dem sie eine Kund­ge­bung in der Gegend auf­ge­löst hat­ten. / Rechts­bei­stän­de der Aktivist_innen lie­ßen Amnes­ty Inter­na­tio­nal wis­sen, dass anhand der vor Gericht vor­ge­leg­ten Bewei­se, dar­un­ter Video­auf­zeich­nun­gen, nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass Per­so­nen aus der Grup­pe an den Gewalt­ta­ten betei­ligt waren. Yara Sal­lams Rechts­bei­stän­de hat­ten ange­führt, dass die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin nicht an den Pro­tes­ten teil­ge­nom­men hat­te, son­dern bei der anschlie­ßen­den Raz­zia fest­ge­nom­men wur­de. / Außer­dem teil­ten die Rechts­bei­stän­de Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Ange­klag­ten wäh­rend der letz­ten Ver­hand­lun­gen am 11. und 26. Okto­ber das Ver­fah­ren weder hören noch mit ihrem Rechts­team kom­mu­ni­zie­ren konn­ten, da sie durch eine getön­te Glas­schei­be vom Rest des Gerichts­saals getrennt waren.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 8. Dezem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : MEXICO

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Men­schen­recht­ler Herón Six­to López ist im mexi­ka­ni­schen Bun­des­staat Oaxa­ca ver­schleppt und getö­tet wor­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass auch sei­ne Fami­lie und Kol­le­gIn­nen in Gefahr sind. Am 20. Juli wur­de die Lei­che des Men­schen­rechts­ver­tei­di­gers Herón Six­to López nahe der Gemein­de San Sebas­tián Teco­maxt­la­huaca im Bun­des­staat Oaxa­ca im Süden Mexi­kos gefun­den. Sie wies min­des­tens sechs Schuss­wun­den auf. Herón Six­to López war am 15. Juli als ver­misst gemel­det wor­den; an die­sem Tag war er zuletzt in sei­nem Büro des Ori­en­tie­rungs- und Bera­tungs­zen­trums für indi­ge­ne Völ­ker (Cen­tro de Ori­ent­a­ción y Ase­so­ría a Pue­blos Indí­ge­nas — COAPI) gese­hen wor­den. Sein Ver­schwin­den wur­de bei der Staats­an­walt­schaft von Oaxa­ca in Jux­tla­huaca offi­zi­ell ange­zeigt. / Herón Six­to López setz­te sich in loka­len Gemein­den für die Rech­te indi­ge­ner Grup­pen ein. So ver­trat er bei­spiels­wei­se das indi­ge­ne Volk der Mix­te­ken in Land­strei­tig­kei­ten. In den letz­ten Mona­ten sei­nes Lebens hat­te er zahl­rei­che anony­me Anru­fe erhal­ten. Einer der Anru­fer sag­te ihm offen­bar, dass man ihn “ver­schwin­den” las­sen wür­de. Seit sei­nem Tod haben sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen Vor­fäl­le ange­zeigt, die den Schluss nahe­le­gen, dass sie sich eben­falls in Gefahr befin­den. Am 21. Juli wur­de die Fami­lie nach der Beer­di­gung von Herón Six­to López von einem Auto ver­folgt. / Die Umstän­de, die zum Tod von Herón Six­to López führ­ten, müs­sen noch in vol­lem Umfang geklärt wer­den. Dabei ist es aller­dings wich­tig, dass ein etwa­iger Zusam­men­hang mit sei­ner Men­schen­rechts­ar­beit umfas­send unter­sucht wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 5. Sep­tem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : SYRIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Akti­vist Ali Mah­moud Oth­man wur­de im März 2012 in der Pro­vinz Alep­po fest­ge­nom­men und befin­det sich seit­dem an einem unbe­kann­ten Ort in Haft. Er gehör­te einem Netz­werk von Akti­vis­ten an, das in der Stadt Homs ein pro­vi­so­ri­sches Medi­en­zen­trum unter­hielt. Es gab Film­ma­te­ri­al an Nach­rich­ten­agen­tu­ren wei­ter und half aus­län­di­schen Jour­na­lis­ten, wäh­rend des mili­tä­ri­schen Angriffs auf das Vier­tel Baba Amr im Febru­ar 2012 nach Homs hin­ein­zu­kom­men bezie­hungs­wei­se die Stadt zu ver­las­sen. / Von einem ande­ren syri­schen Akti­vis­ten hat Amnes­ty Inter­na­tio­nal erfah­ren, dass Regie­rungs­kräf­te Ali Mah­moud Oth­man eine Kurz­mit­tei­lung geschickt hat­ten, um ihn an einen bestimm­ten Ort zu locken, wo er dann fest­ge­nom­men wur­de. Im April 2012 strahl­te das syri­sche Staats­fern­se­hen ein Inter­view mit Ali Mah­moud Oth­man aus, in dem man ihm Fra­gen zu sei­ner Betei­li­gung an der Pro­test­be­we­gung in Homs und zu sei­nen Medi­en­ak­ti­vi­tä­ten stell­te. Er wur­de zudem gefragt, wes­halb die Pro­tes­te sei­ner Ansicht nach trotz der von Prä­si­dent Bas­har al-Assad ein­ge­lei­te­ten Refor­men unver­min­dert wei­ter­gin­gen. Akti­vis­ten in Syri­en sind der Ansicht, dass das Inter­view nicht glaub­haft ist und Ali Mah­moud Oth­man dazu gezwun­gen wur­de. / Seit die­sem Fern­seh­in­ter­view fehlt von Ali Mah­moud Oth­man jede Spur. Im Novem­ber 2012 sag­te ein außer­halb Syri­ens leben­der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger Amnes­ty Inter­na­tio­nal, die Fami­lie habe aus inof­fi­zi­el­ler Quel­le erfah­ren, dass Ali Mah­moud Oth­man in das berüch­tig­te Mili­tär­ge­fäng­nis Sayd­na­ya nahe Damas­kus gebracht wor­den sei.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Juni 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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