Aus der Wörtersammlung: formation

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ai : MEXIKO

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MENSCHEN IN GEFAHR: „2013 nah­men die Ein­wan­de­rungs­be­hör­den Mexi­kos 82 269 Migran­tIn­nen fest und 75 704 wur­den abge­scho­ben, die gro­ße Mehr­heit nach Gua­te­ma­la, Hon­du­ras und El Sal­va­dor. Eine grö­ße­re Zahl mit­tel­ame­ri­ka­ni­scher Migran­tIn­nen ver­such­te, in die USA zu gelan­gen. In Mexi­ko erlei­den vie­le Migran­tIn­nen wei­ter­hin Ver­stö­ße durch die Poli­zei, und ande­re wer­den Opfer geziel­ter Ent­füh­run­gen, des Men­schen­han­dels, von Ver­ge­wal­ti­gung und Tötun­gen durch kri­mi­nel­le Ban­den, die häu­fig im Ein­ver­neh­men mit loka­len Behör­den agie­ren. Refor­men der Migra­ti­ons­ge­setz­ge­bung, die man­che Rech­te von Migran­tIn­nen, ins­be­son­de­re das Recht auf Schutz und Zugang zur Jus­tiz stärk­ten, wur­den nicht ange­mes­sen umge­setzt. Die natio­na­le Stra­te­gie zur Bekämp­fung der Ent­füh­rung von Migran­tIn­nen zieht immer noch kei­ne kri­mi­nel­len Ban­den und Mit­ar­bei­te­rIn­nen von Behör­den zur Ver­ant­wor­tung, die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen bege­hen. 2011 berich­te­te die natio­na­le Men­schen­rechts­kom­mis­si­on von 10 00 Ent­füh­run­gen von Migran­tIn­nen ohne regu­lä­ren Auf­ent­halts­sta­tus durch kri­mi­nel­le Ban­den in einem Zeit­raum von nur sechs Mona­ten, häu­fig im Ein­ver­neh­men mit Behör­den­ver­tre­te­rIn­nen. Die Ver­ant­wort­li­chen für Ver­schlep­pun­gen und ande­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen wer­den nur sel­ten zur Rechen­schaft gezo­gen. / Die Behör­den auf Bun­des­staa­ten­ebe­ne igno­rie­ren die Mise­re der Migran­tIn­nen zu gro­ßen Tei­len, und die Bun­des­be­hör­den sehen Migran­ten­strö­me zuneh­mend als Gefahr für die natio­na­le Sicher­heit, statt die Sicher­heit von Migran­tIn­nen auf der Durch­rei­se zu gewähr­leis­ten. Vor kur­zem reis­ten Müt­ter von Migran­tIn­nen aus Mit­tel­ame­ri­ka auf der Suche nach ihren Kin­dern durch Mexi­ko und for­der­ten staat­li­che Unter­su­chun­gen. Die natio­na­le Men­schen­rechts­kom­mis­si­on ver­öf­fent­lich­te kürz­lich einen unbe­frie­di­gen­den Bericht zu der Tötung von 72 Migran­tIn­nen in San Fer­nan­do im Bun­destaat Tamau­li­pas im August 2010. Das Ver­sa­gen der Behör­den beim Schutz des Rechts auf Leben der Migran­tIn­nen und der umfas­sen­den Auf­klä­rung des Mas­sa­kers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränk­te sich auf begrenz­te Aspek­te des Falls im Zusam­men­hang mit grob feh­ler­haf­ten foren­si­schen Unter­su­chun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung der Opfer. Die Leich­na­me aus ande­ren Mas­sa­kern, / von denen vie­len ver­mut­lich Migran­tIn­nen sind, sind noch gar nicht iden­ti­fi­ziert wor­den. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal ver­öf­fent­lich­te 2010 einen Bericht über die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Migran­tIn­nen auf der Durch­rei­se durch Mexi­ko mit dem Titel “Invi­si­ble Vic­tims: Migrants on the move in Mexi­co”. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat eine Akti­on ins Leben geru­fen, um die Mise­re der Migran­tIn­nen auf dem Weg durch Mexi­ko sicht­bar zu machen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Mai 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Jew­ge­ni Witisch­ko muss eine drei­jäh­ri­ge Haft­stra­fe in einer Straf­ko­lo­nie antre­ten. So hat es das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar in einem Rechts­mit­tels­ver­fah­ren am 12. Febru­ar ent­schie­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet den inhaf­tier­ten Umwelt­schüt­zer als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der straf­recht­lich ver­folgt wird, weil er Umwelt­schä­den in der Regi­on Kras­no­dar auf­ge­deckt hat. / Am 12. Febru­ar hat das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar ein von Jew­ge­ni Witisch­ko ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen die gegen ihn ver­häng­te Haft­stra­fe zurück­ge­wie­sen und damit die Ent­schei­dung eines Gerichts unte­rer Instanz bestä­tigt. In dem Urteil des Regio­nal­ge­richts heißt es, der Umwelt­schüt­zer habe gegen eine Auf­la­ge (Rei­se­be­schrän­kung) ver­sto­ßen, die ihm im Zusam­men­hang mit einer zur Bewäh­rung aus­ge­setz­ten drei­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe auf­er­legt wor­den war. Er müs­se des­halb die drei Jah­re Haft in einer Straf­ko­lo­nie ver­bü­ßen. Das ursprüng­li­che Urteil war nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in einem poli­tisch moti­vier­ten und unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn ergan­gen. Der Ter­min für die Ver­hand­lung über das Rechts­mit­tel war zunächst auf den 22. Febru­ar fest­ge­setzt wor­den, wur­de dann aber auf den 12. Febru­ar vor­ver­legt, sodass es in den Zeit­raum der 15-tägi­gen Haft von Jew­ge­ni Witisch­ko fiel, die er wegen kon­stru­ier­ter Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit “gering­fü­gi­gem Row­dy­tum” in der Stadt Tuap­se ver­bü­ßen muss­te. Der Umwelt­schüt­zer konn­te des­halb an der Ver­hand­lung nur per Video­schal­tung teil­neh­men. Als Reak­ti­on auf das Urteil kün­dig­te Jew­ge­ni Witisch­ko einen Hun­ger­streik an. / Nach­dem er sei­ne 15-tägi­ge Haft­stra­fe ver­büßt hat­te, soll­te Jew­ge­ni Witisch­ko am 18. Febru­ar frei­ge­las­sen wer­den und sich dann pri­vat auf den Weg zu der Straf­ko­lo­nie machen, um dort sei­ne drei­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe anzu­tre­ten. Die Behör­den erklär­ten dann jedoch, er wer­de nicht aus der Haft ent­las­sen, son­dern beglei­tet von Gefäng­nis­per­so­nal direkt in die Straf­ko­lo­nie gebracht. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge befin­det er sich der­zeit auf dem Weg dort­hin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. April 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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montevideo

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MELDUNG. Selt­sa­me Din­ge gesche­hen in dem zen­tra­len Par­que Pra­do zu Mon­te­vi­deo. Segel­fal­ter der Gat­tung Iphicli­des ant­ar­c­ti­ca 8bX haben sich zu Grup­pen ver­sam­melt, flie­gen For­ma­tio­nen, bil­den Kugeln, Qua­der und wei­te­re geo­me­tri­sche Kör­per. Bei Regen, so heu­te Mor­gen gesche­hen, stellt man exakt gezir­kel­te Tür­me in die Luft. Die Stadt wird unter Qua­ran­tä­ne gestellt. — stop

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Der bekann­te tibe­ti­sche Mönch Kar­ma Tse­wang wur­de am 6. Dezem­ber 2013 in Cheng­du im Süd­wes­ten Chi­nas unter dem Vor­wurf der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” inhaf­tiert. Sech­zehn sei­ner Unter­stüt­zer wur­den, als sie sei­ne Frei­las­sung for­der­ten, eben­falls fest­ge­nom­men. Den Mön­chen wur­de kein Zugang zu Rechts­bei­stän­den gewährt. Es besteht die Gefahr, dass sie gefol­tert wer­den. / Kar­ma Tse­wang ist der hoch ange­se­he­ne Abt (Khen­po) des Klos­ters Gon­gya in der Auto­no­men Tibe­ti­schen Prä­fek­tur Yus­hu, Pro­vinz Qing­hai. Er wur­de am 6. Dezem­ber wäh­rend einer Geschäfts­rei­se in Cheng­du, Pro­vinz Sichu­an, von Sicher­heits­kräf­ten aus Chang­du (Cham­do, Auto­no­me Tibe­ti­sche Prä­fek­tur) fest­ge­nom­men. Laut sei­nes Anwalts Tang Tian­hao wird er wegen des Ver­dachts der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” fest­ge­hal­ten; genaue­res wur­de noch nicht bestä­tigt. Momen­tan befin­det er sich an einem unbe­kann­ten Ort in Chang­du in Haft. / Nach Kar­ma Tse­wangs Inhaf­tie­rung unter­schrie­ben 4.000 Men­schen, unter ihnen tibe­ti­sche Mön­che, eine Peti­ti­on, um sei­ne Frei­las­sung zu for­dern. Am 10. Dezem­ber nah­men mehr als 600 Men­schen, dar­un­ter Mön­che aus dem Klos­ter von Gon­gya, in Nang­qi­an an einer zwei­stün­di­gen Demons­tra­ti­on teil. Sie hiel­ten Trans­pa­ren­te mit Fotos von Kar­ma Tse­wang hoch, rie­fen Paro­len und ver­lang­ten sei­ne Frei­las­sung. Sicher­heits­kräf­te aus dem Bezirk Nang­qi­an bedroh­ten die an der Demons­tra­ti­on betei­lig­ten Mön­che und warn­ten sie, Kar­ma Tse­wang wer­de noch schwe­rer bestraft, falls sie ihre Pro­tes­te nicht ein­stell­ten. Am 20. und 21. Dezem­ber wur­den 16 Mön­che fest­ge­nom­men, obwohl sie die Demons­tra­ti­on am 10. Dezem­ber been­det hat­ten. / Am 23. Dezem­ber begab sich Kar­ma Tse­wangs Anwalt nach Chang­du, um sei­nen Man­dan­ten zu besu­chen. Doch die ört­li­che Poli­zei hin­der­te ihn dar­an, den Mönch zu tref­fen. Sicher­heits­kräf­te des Bezirks Nang­qi­an droh­ten den Fami­li­en von Kar­ma Tse­wang und den 16 ande­ren inhaf­tier­ten Mön­chen, sie eben­falls in Haft zu neh­men, wenn sie sich Rechts­bei­stän­de suchen soll­ten. / Kar­ma Tse­wang ist unter Tibe­te­rIn­nen auf­grund sei­ner Arbeit für die För­de­rung der tibe­ti­schen Spra­che und Kul­tur sehr bekannt. Er enga­giert sich zudem in der Kata­stro­phen­hil­fe, bei­spiels­wei­se nach dem Erd­be­ben in Yus­hu in der Pro­vinz Qing­hai im Jah­re 2010, bei dem über 2.000 Men­schen ums Leben kamen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 19. Febru­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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eine postkarte

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zou­lou : 7.15 — Ges­tern ent­deck­te ich in mei­nem Brief­kas­ten eine Post­kar­te, die von irgend­je­man­dem mit win­zi­gen japa­ni­schen Zei­chen beschrif­tet wor­den war. Zunächst wirk­te der Text wie ein Mus­ter, das sich erst dann zu Schrift­zei­chen auf­lös­te, als ich mei­ne Bril­le aus der Schub­la­de hol­te. Ich konn­te den Text natür­lich nicht lesen. Ich neh­me an, die Post­kar­te wur­de ver­se­hent­lich in mei­nen Brief­kas­ten gewor­fen. Bei genaue­rer Unter­su­chung stell­te ich jedoch fest, dass die Post­kar­te in jedem ande­ren Brief­kas­ten ver­mut­lich gleich­wohl ein ver­se­hent­li­ches Ereig­nis gewe­sen wäre, die Post­kar­te trug näm­lich kei­ne Anschrift an der dafür vor­ge­se­he­nen Stel­le, aber eine Brief­mar­ke des japa­ni­schen Hoheits­ge­bie­tes. Auch auf ihrer Rück­sei­te war kein Adres­sat zu erken­nen. Eine Foto­gra­fie zeigt Samu­el Beckett, der unter einem blü­hen­den Kirsch­baum sitzt, oder einen Mann, der Samu­el Beckett ähn­lich sein könn­te, der Dich­ter im Alter von 160 Jah­ren, er hat sich kaum ver­än­dert. Ein sehr inter­es­san­tes Bild. Auf einem Ast des Bau­mes sind Eich­hörn­chen zu erken­nen, sie­ben oder acht Tie­re, die ihre Augen geschlos­sen hal­ten. Ich erin­ne­re mich, dass ich ein­mal davon hör­te, Men­schen wür­den immer wie­der ein­mal Post­kar­ten notie­ren, oft sehr auf­wen­dig aus­ge­ar­bei­te­te Schrift­stü­cke, um zuletzt die Adres­se des Emp­fän­gers zu ver­ges­sen. Das ist tra­gisch oder viel­leicht eine Metho­de, Infor­ma­ti­on an die Welt zu sen­den, die nie­man­den oder irgend­ei­nen belie­bi­gen Men­schen errei­chen soll. Nun liegt die­se Post­kar­te neben Zimt­ster­nen, Bana­nen und Äpfeln auf mei­nem Küchen­tisch. Zunächst hat­te ich das Wort L i e b e r in die Goog­le – Über­set­zer­ma­schi­ne ein­ge­ge­ben und in die japa­ni­sche Spra­che über­setzt. Zei­chen, die sich auf mei­nem Bild­schirm for­mier­ten, waren mit den ers­ten Zei­chen auf der Post­kar­te iden­tisch. Ich weiß sehr genau, was nun zu tun ist. In die­sem Augen­blick jedoch scheue ich noch davor zurück, mei­nen Namen in die Mas­ke der Such­ma­schi­ne ein­zu­ge­ben. Es ist bald Mor­gen­däm­me­rung, ich höre Tau­ben auf dem Dach spa­zie­ren. — stop

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ai : LAOS

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MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne haben die lao­ti­schen Behör­den immer noch kei­ne umfas­sen­den Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, um sein Schick­sal auf­zu­klä­ren. Des­halb besteht Anlass zu gro­ßer Sor­ge um den 62-Jäh­ri­gen. Der zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gier­te Akti­vist wur­de vor knapp einem Jahr an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne, der Haupt­stadt von Laos, ent­führt. Auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung ist Som­bath Som­pho­ne auf die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ange­wie­sen. / Som­bath Som­pho­ne wur­de am Abend des 15. Dezem­ber 2012 an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne in Anwe­sen­heit von Sicher­heits­per­so­nal in einem Last­wa­gen ver­schleppt. Seit­her ist gut ein Jahr ver­gan­gen, und bis­lang fehlt von ihm jede Spur. Der bevor­ste­hen­de Jah­res­tag des “Ver­schwin­dens” von Som­bath Som­pho­ne und der Man­gel an umfas­sen­den und unpar­tei­ischen Unter­su­chun­gen in sei­nem Fall geben Anlass zur Sor­ge um das Schick­sal und Wohl­erge­hen des Akti­vis­ten. /Die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne wur­de mit einer Ver­kehrs­ka­me­ra auf­ge­zeich­net. Sei­ner Fami­lie war es gelun­gen, das Video­ma­te­ri­al zu kopie­ren. Die lao­ti­schen Behör­den behaup­ten, auf den Auf­nah­men sei­en nicht die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge zu sehen, mit denen Som­bath Som­pho­ne ver­schleppt wur­de. Die USA, die Euro­päi­sche Uni­on, Mit­glie­der des Ver­bands Süd­ost­asia­ti­scher Natio­nen (ASEAN) sowie die UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te haben die lao­ti­schen Behör­den wie­der­holt dazu auf­ge­for­dert, die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne drin­gend zu unter­su­chen. Den­noch schei­nen die bis­lang unzu­rei­chen­den Ermitt­lun­gen still­zu­ste­hen. Tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als haben die Behör­den abge­lehnt. Drei par­la­men­ta­ri­sche Dele­ga­tio­nen, die nach Laos fuh­ren, um den Fall direkt bei den Behör­den vor­zu­brin­gen, sehen kei­ner­lei Anzei­chen dafür, dass die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen Fort­schrit­te machen oder dass ech­te Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, Som­bath Som­pho­ne zu fin­den und mit sei­ner Fami­lie zu ver­ei­nen. Offen­sicht­lich fehlt es an der ernst­haf­ten Absicht, das Schick­sal von Som­bath Som­pho­ne auf­zu­klä­ren. Dies legt nahe, dass die Behör­den ver­su­chen, sei­ne Ver­schlep­pung zu ver­schlei­ern. / Som­bath Som­pho­ne grün­de­te im Jah­re 1996 das Trai­nings­cen­ter für mit­be­stimm­te Ent­wick­lung (Par­ti­ci­pa­to­ry Deve­lo­p­ment Trai­ning Cent­re) zur För­de­rung von Bil­dung, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung in Laos. 2005 wur­de er mit dem Ramon Mags­ay­say-Preis (Ramon Mags­ay­say Award for Com­mu­ni­ty Lea­der­ship) aus­ge­zeich­net. Er gehör­te zu den Orga­ni­sa­to­ren des Asia-Euro­pe People’s‑Forums, das im Okto­ber 2012 in Vien­ti­a­ne statt­fand. Letz­te­res ist mög­li­cher­wei­se ein Grund für sei­ne Ver­schlep­pung.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 22. Janu­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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innenohrmuscheln

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echo : 6.22 — Lud­wig, der mich ges­tern Abend besuch­te, hat­te einen klei­nen Rausch mit­ge­bracht, an dem woll­te er wei­ter vor­an arbei­ten. Er hat­te dar­um eine Fla­sche bil­li­gen Cognacs in eine Papier­tü­te gesteckt, um sie den Abend über an sei­nem Bauch zu wär­men. Wenn er ab und zu einen Schluck aus der Fla­sche nahm, mach­te er sei­ne Augen zu Schlit­zen, er konn­te dann nicht mehr sehen, obwohl er eigent­lich nichts schme­cken woll­te. Es war ein lus­ti­ger Abend, ein­mal schlief Lud­wig ein im Bad, ich weck­te ihn und führ­te ihn zurück in die Küche. Das war gegen 22 Uhr gewe­sen. Ich konn­te zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Bewei­se dafür fin­den, dass Lud­wig mir noch immer zuhör­te oder mich über­haupt noch hören konn­te. Aber sich selbst schien er noch wahr­neh­men zu kön­nen. Wör­ter ent­gleis­ten, die Sät­ze, die sei­ne Geschich­ten erzähl­ten, waren jedoch mit­tels Kom­bi­na­ti­on ver­ständ­lich. Um kurz vor Mit­ter­nacht berich­te­te Lud­wig von einer Frau, die er ein­mal lieb­te. Sie wohn­te lan­ge Zeit in Lis­sa­bon, was sie dort mach­te, wovon sie leb­te, wuss­te Lud­wig nicht zu berich­ten, aber dass sie über beson­de­re Ohren ver­füg­te. In ihren Ohr­mu­scheln links und rechts sol­len sich wei­te­re klei­ne Ohr­mu­scheln befin­den, exakt in der­sel­ben Form ange­legt, nur eben klei­ner. Aber nicht genug damit, wenn man mit einer Taschen­lam­pe in die Innen­ohr­mu­scheln der Frau leuch­te­te, waren ein wei­te­res Paar noch klei­ne­rer Ohr­mu­scheln zu ent­de­cken. Das war eine sel­te­ne ana­to­mi­sche Erschei­nung. Als ich wis­sen woll­te, wie sich Lud­wig impli­zier­te Muschel­for­ma­tio­nen erklär­te, war der ver­lieb­te Mann bereits ein­ge­schla­fen. Er saß vor mei­nem Küchen­tisch, die Fla­sche war geleert, der Kopf auf sei­ne schma­le Brust gesun­ken, so schlief er, ohne vom Stuhl zu fal­len. Als ich am frü­hen Mor­gen die Küche betrat, saß er noch immer in die­ser Hal­tung am Tisch. Bei­na­he hät­te ich ihn für ein Kunst­werk gehal­ten, für eine beklei­de­te Gips­fi­gur: Trin­ken­der Freund. Aber Lud­wig atme­te. Der Atem war flach. Es war ein Atem, der gera­de noch zum Leben reich­te. Ich muss­te Lud­wig wecken, ich muss­te ihn wecken, um nicht schul­dig zu wer­den. – Guten Mor­gen. Es ist Mon­tag. — stop
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ai : SPANIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Alek­san­dr Pav­lov wur­de dem Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den erneut statt­ge­ge­ben, obwohl glaub­wür­di­ge Bewei­se vor­lie­gen, dass ihm nach sei­ner Rück­kehr nach Kasach­stan Fol­ter droht. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Aus­lie­fe­rung von Alek­san­dr Pav­lov liegt nun bei der spa­ni­schen Regie­rung. / Der 37-jäh­ri­ge Alek­san­dr Pav­lov ist kasa­chi­scher Staats­bür­ger und hat in Spa­ni­en einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befin­det sich der­zeit in der spa­ni­schen Haupt­stadt Madrid in Haft. Am 8. Novem­ber prüf­te und bewil­lig­te das zen­tra­le Gericht zur Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten (Audi­en­cia Nacio­nal) den Aus­lie­fe­rungs­an­trag der kasa­chi­schen Behör­den und bestä­tig­te damit die Ent­schei­dung der Zwei­ten Straf­kam­mer des Gerichts vom 23. Juli. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen wird vom spa­ni­schen Minis­ter­rat getrof­fen. Die­ser könn­te die Ent­schei­dung des zen­tra­len Gerichts auf­he­ben. Auf natio­na­ler Ebe­ne sind in Alek­san­dr Pav­lovs Fall alle Rechts­mit­tel erschöpft. Soll­te er nach Kasach­stan zurück­ge­führt wer­den, dro­hen ihm Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen sowie ein unfai­res Gerichts­ver­fah­ren. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den mit Alek­san­dr Pav­lovs Ver­bin­dun­gen zu dem Oppo­si­ti­ons­füh­rer Mukhtar Ably­azov zusam­men­hängt. Mukhtar Ably­azov war 2009 aus Kasach­stan geflo­hen und wur­de 2011 in Groß­bri­tan­ni­en als Flücht­ling aner­kannt. Alek­san­dr Pav­lov war zuvor eini­ge Jah­re lang als Sicher­heits­chef von Mukhtar Ably­azov tätig gewe­sen. Es hat in Kasach­stan eini­ge Fäl­le gege­ben, in denen straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen poli­tisch oder zivil­ge­sell­schaft­lich akti­ve Per­so­nen mit deren Ver­bin­dun­gen zu Mukhtar Ably­azov und sei­nen regie­rungs­kri­ti­schen Ansich­ten in Zusam­men­hang gebracht wor­den sind. Trotz der Zusi­che­rung der Regie­rung, das Pro­blem der Fol­ter und Miss­hand­lung von Inhaf­tier­ten in Kasach­stan erfolg­reich ange­gan­gen zu sein, wird nach wie vor über der­ar­ti­ge Fäl­le berich­tet. / Gemäß dem Völ­ker­recht ist Spa­ni­en ver­pflich­tet, nie­man­den in ein Land zurück­zu­füh­ren, in dem ihm oder ihr Ver­fol­gung oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bzw. ‑ver­stö­ße dro­hen. Die spa­ni­schen Behör­den dür­fen Alek­san­dr Pav­lov daher nicht an Kasach­stan aus­lie­fern oder ihn auf ande­re Wei­se dort­hin über­stel­len, da sie damit gegen ihre inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen ver­sto­ßen wür­den. Er darf den kasa­chi­schen Behör­den auch dann nicht über­ge­ben wer­den, wenn die­se diplo­ma­ti­sche Zusi­che­run­gen machen, ihn nicht zu fol­tern, in ande­rer Wei­se zu miss­han­deln oder in einem unfai­ren Ver­fah­ren zu ver­ur­tei­len.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Dezem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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manitoba

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del­ta : 2.15 — Vor weni­gen Minu­ten erreicht mich eine E‑Mail. Ein Freund notiert, er habe von der kana­di­schen Fir­ma Metro­melt Inc. vor lan­ger Zeit bereits einen Auf­trag erhal­ten, der sehr anspruchs­voll sei. Es gin­ge dar­um, eine Vor­rich­tung zu kon­stru­ie­ren, die in der Lage sei, Infor­ma­ti­on der Wet­ter­diens­te so zu bear­bei­ten, dass sie mit­tels eines spe­zi­el­len Funk­ge­rä­tes in die Gehir­ne schla­fen­der Mit­ar­bei­ter gesen­det wer­den könn­ten. Die­se Mit­ar­bei­ter sei­en zustän­dig für die Alar­mie­rung zahl­rei­cher Schnee­räum­ko­lon­nen in den Pro­vin­zen Bri­tish Colum­bia sowie Mani­to­ba. Ins­be­son­de­re sei es not­wen­dig, Mess­füh­ler, die der Kon­zern in den betrof­fe­nen Gebie­ten instal­liert habe, aus­zu­le­sen und zu ana­ly­sie­ren, um zu einem defi­nier­ten Zeit­punkt, Träu­me von Schnee in den Schlaf­kam­mern der Ange­stell­ten des Unter­neh­mens zu erzeu­gen, sodass sie, einem Reflex fol­gend, inmit­ten der Nacht unver­züg­lich erwa­chen und zu ihren Tele­fo­nen grei­fen wür­den. Mein Freund berich­te­te, er habe sei­nen Auf­trag­ge­bern ange­bo­ten, ein Sys­tem zu for­mu­lie­ren, das geeig­net sei, im Fal­le von Schnee, Glo­cken­wer­ke in Betrieb zu set­zen, die jeden, der Schnee räu­men­den Ange­stell­ten unmit­tel­bar und recht­zei­tig wecken wür­den. Die­sen sei­nen Vor­schlag habe man abge­lehnt. Nun wüss­te er nicht wei­ter, er tra­ge seit Wochen ein ungu­tes Gefühl mit sich her­um. – Zwei Stun­den nach Mit­ter­nacht. 3° Cel­si­us Außen­tem­pe­ra­tur. Ers­te Gedan­ken. — stop
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ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK

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MENSCH IN GEFAHR: „Tatia­na Paras­ke­vich, eine Asyl­be­wer­be­rin aus Kasach­stan, befin­det sich seit mehr als 18 Mona­ten in der Tsche­chi­schen Repu­blik in Haft. Ihr droht nun die unmit­tel­ba­re Aus­lie­fe­rung in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on. In bei­den Fäl­len wird sie anschlie­ßend ver­mut­lich nach Kasach­stan zurück­ge­führt, wo ihr auf­grund ihrer Ver­bin­dun­gen zu dem kasa­chi­schen Oppo­si­tio­nel­len Mukhtar Ably­azov Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen sowie ein unfai­res Gerichts­ver­fah­ren dro­hen. / Die 49-jäh­ri­ge Tatia­na Paras­ke­vich besitzt die rus­si­sche und die kasa­chi­sche Staats­bür­ger­schaft und befin­det sich der­zeit als Asyl­be­wer­be­rin in der Tsche­chi­schen Repu­blik. Sie wur­de im Mai 2012 mit einem Haft­be­fehl von Inter­pol ver­haf­tet, als sie sich in Kar­l­o­vy Vary (Karls­bad) im Nord­wes­ten Tsche­chi­ens wegen eines Herz­lei­dens medi­zi­nisch behan­deln ließ. Im Juni 2012 bean­trag­ten die ukrai­ni­schen Behör­den wegen ver­meint­li­cher Finanz­de­lik­te die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich. Zudem haben die rus­si­schen Behör­den ein Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen ein­ge­reicht. Der Gerichts­hof in Pil­sen hat zwei­mal gegen die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich in die Ukrai­ne geur­teilt: im Okto­ber 2012 und im Janu­ar 2013. Im Febru­ar 2013 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof in Prag jedoch, dem Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen statt­zu­ge­ben. Ein anschlie­ßen­des Rechts­mit­tel vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt wur­de im Mai 2013 zurück­ge­wie­sen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hat­te Tatia­na Paras­ke­vich Asyl bean­tragt, die Ent­schei­dung über die Asyl­ge­wäh­rung steht jedoch aus. Nach gegen­wär­ti­gem tsche­chi­schem Recht kann die Aus­lie­fe­rung eineR Asyl­be­wer­be­rIn nicht erfol­gen, solan­ge das Asyl­ver­fah­ren noch läuft. Tatia­na Paras­ke­vich befin­det sich seit über 18 Mona­ten in Pil­sen in Haft. /Die Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der ukrai­ni­schen und rus­si­schen Behör­den sind allem Anschein nach auf die Ver­bin­dun­gen von Tatia­na Paras­ke­vich zu dem kasa­chi­schen Oppo­si­tio­nel­len Mukhtar Ably­azov zurück­zu­füh­ren. Die­ser war 2009 aus Kasach­stan geflo­hen und wur­de 2011 in Groß­bri­tan­ni­en als Flücht­ling aner­kannt. Mukhtar Ably­azov befin­det sich der­zeit in Frank­reich in Aus­lie­fe­rungs­haft. Auch er soll in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on aus­ge­lie­fert wer­den. Tatia­na Paras­ke­vich ist die ehe­ma­li­ge Geschäfts­füh­re­rin einer Invest­ment­grup­pe. Ihr wird von der ukrai­ni­schen sowie der rus­si­schen Staats­an­walt­schaft vor­ge­wor­fen, zusam­men mit Mukhtar Ably­azov Finanz­de­lik­te began­gen zu haben. Mukhtar Ably­azov ist der ehe­ma­li­ge Vor­stands­vor­sit­zen­de der kasa­chi­schen BTA Bank. / Auf der Grund­la­ge des Völ­ker­rechts hat die Tsche­chi­sche Repu­blik die unein­ge­schränk­te Ver­pflich­tung, nie­man­den in ein Land aus­zu­lie­fern, in dem ihm oder ihr Ver­fol­gung oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­bre­chen dro­hen. Dies bezieht sich auch auf die Abschie­bung in Län­der, in denen einer Per­son die Rück­füh­rung in ein ande­res Land droht, in dem sie wie­der­rum sol­chen Ver­stö­ßen aus­ge­setzt wäre. Die tsche­chi­schen Behör­den müs­sen also die Aus­lie­fe­rung von Tatia­na Paras­ke­vich in die Ukrai­ne oder die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on ver­hin­dern, denn dies wür­de einen Ver­stoß gegen die inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­ver­pflich­tun­gen Tsche­chi­ens dar­stel­len.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Dezem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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