delta : 2.15 — Vor wenigen Minuten erreicht mich eine E‑Mail. Ein Freund notiert, er habe von der kanadischen Firma Metromelt Inc. vor langer Zeit bereits einen Auftrag erhalten, der sehr anspruchsvoll sei. Es ginge darum, eine Vorrichtung zu konstruieren, die in der Lage sei, Information der Wetterdienste so zu bearbeiten, dass sie mittels eines speziellen Funkgerätes in die Gehirne schlafender Mitarbeiter gesendet werden könnten. Diese Mitarbeiter seien zuständig für die Alarmierung zahlreicher Schneeräumkolonnen in den Provinzen British Columbia sowie Manitoba. Insbesondere sei es notwendig, Messfühler, die der Konzern in den betroffenen Gebieten installiert habe, auszulesen und zu analysieren, um zu einem definierten Zeitpunkt, Träume von Schnee in den Schlafkammern der Angestellten des Unternehmens zu erzeugen, sodass sie, einem Reflex folgend, inmitten der Nacht unverzüglich erwachen und zu ihren Telefonen greifen würden. Mein Freund berichtete, er habe seinen Auftraggebern angeboten, ein System zu formulieren, das geeignet sei, im Falle von Schnee, Glockenwerke in Betrieb zu setzen, die jeden, der Schnee räumenden Angestellten unmittelbar und rechtzeitig wecken würden. Diesen seinen Vorschlag habe man abgelehnt. Nun wüsste er nicht weiter, er trage seit Wochen ein ungutes Gefühl mit sich herum. – Zwei Stunden nach Mitternacht. 3° Celsius Außentemperatur. Erste Gedanken. — stop
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Aus der Wörtersammlung: formation
ai : TSCHECHISCHE REPUBLIK

MENSCH IN GEFAHR: „Tatiana Paraskevich, eine Asylbewerberin aus Kasachstan, befindet sich seit mehr als 18 Monaten in der Tschechischen Republik in Haft. Ihr droht nun die unmittelbare Auslieferung in die Ukraine oder die Russische Föderation. In beiden Fällen wird sie anschließend vermutlich nach Kasachstan zurückgeführt, wo ihr aufgrund ihrer Verbindungen zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen. / Die 49-jährige Tatiana Paraskevich besitzt die russische und die kasachische Staatsbürgerschaft und befindet sich derzeit als Asylbewerberin in der Tschechischen Republik. Sie wurde im Mai 2012 mit einem Haftbefehl von Interpol verhaftet, als sie sich in Karlovy Vary (Karlsbad) im Nordwesten Tschechiens wegen eines Herzleidens medizinisch behandeln ließ. Im Juni 2012 beantragten die ukrainischen Behörden wegen vermeintlicher Finanzdelikte die Auslieferung von Tatiana Paraskevich. Zudem haben die russischen Behörden ein Auslieferungsersuchen eingereicht. Der Gerichtshof in Pilsen hat zweimal gegen die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine geurteilt: im Oktober 2012 und im Januar 2013. Im Februar 2013 entschied der Oberste Gerichtshof in Prag jedoch, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Ein anschließendes Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht wurde im Mai 2013 zurückgewiesen. Einen Monat zuvor, im April 2013, hatte Tatiana Paraskevich Asyl beantragt, die Entscheidung über die Asylgewährung steht jedoch aus. Nach gegenwärtigem tschechischem Recht kann die Auslieferung eineR AsylbewerberIn nicht erfolgen, solange das Asylverfahren noch läuft. Tatiana Paraskevich befindet sich seit über 18 Monaten in Pilsen in Haft. /Die Auslieferungsersuchen der ukrainischen und russischen Behörden sind allem Anschein nach auf die Verbindungen von Tatiana Paraskevich zu dem kasachischen Oppositionellen Mukhtar Ablyazov zurückzuführen. Dieser war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Mukhtar Ablyazov befindet sich derzeit in Frankreich in Auslieferungshaft. Auch er soll in die Ukraine oder die Russische Föderation ausgeliefert werden. Tatiana Paraskevich ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Investmentgruppe. Ihr wird von der ukrainischen sowie der russischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zusammen mit Mukhtar Ablyazov Finanzdelikte begangen zu haben. Mukhtar Ablyazov ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der kasachischen BTA Bank. / Auf der Grundlage des Völkerrechts hat die Tschechische Republik die uneingeschränkte Verpflichtung, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverbrechen drohen. Dies bezieht sich auch auf die Abschiebung in Länder, in denen einer Person die Rückführung in ein anderes Land droht, in dem sie wiederrum solchen Verstößen ausgesetzt wäre. Die tschechischen Behörden müssen also die Auslieferung von Tatiana Paraskevich in die Ukraine oder die Russische Föderation verhindern, denn dies würde einen Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Tschechiens darstellen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : SUDAN

MENSCH IN GEFAHR: „Ein Anwalt befindet sich im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur ohne Anklage in Haft. Er könnte gefoltert und anderweitig misshandelt werden. / Adam Sharief arbeitet als Anwalt und ist Koordinator der Anwaltsvereinigung Darfur Bar Association im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur. Er wurde am 26. September festgenommen und wird ohne Anklage und Zugang zu einem Rechtsbeistand vom sudanesischen Geheimdienst in Nyala festgehalten. / Sechs Tage vor seiner Festnahme gab Adam Sharief dem unabhängigen Radiosender Radio Dabanga ein Interview. Darin kritisierte er den Gouverneur von Süd-Darfur wegen der schlechten Sicherheitslage in Nyala, der Hauptstadt des Bundesstaates. Er erhob den Vorwurf, die örtlichen Behörden würden Milizen für sich arbeiten lassen, welche die Verantwortung für eine Reihe von Tötungen tragen, die in jüngster Zeit in Nyala begangen wurden. Unter anderem töteten sie Ismail Ibrahim Wadi, einen bekannten Geschäftsmann der Region, sowie dessen Sohn und Neffen. Adam Sharief übte zudem Kritik daran, dass die Sicherheitskräfte am 19. September scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzten, die sich am Tag der Beisetzung von Ismail Ibrahim Wadi versammelt hatten. Berichten zufolge wurden dabei mindestens fünf Menschen getötet und 48 so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. / Amnesty International befürchtet, dass Adam Sharief allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Die Organisation fordert daher seine sofortige Freilassung, sofern er keiner als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 13. November 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : USBEKISTAN

MENSCH IN GEFAHR : “Abdumavlon Abdurakhmonov ist seit April ohne Zugang zu seiner Familie in Usbekistan inhaftiert. Seine Familie befürchtet, dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen. / Der 38-jährige Tadschike Abdumavlon Abdurakhmonov ist am 25. April in Usbekistan angekommen, um sein Kind aus erster Ehe zu besuchen. Er hätte am 28. April wieder nach Tadschikistan zurückkehren sollen. Am 29. April erhielt Abdumavlon Abdurakhmonovs Bruder in Tadschikistan einen Anruf von dessen Ex-Frau, die ihn darüber in Kenntnis setzte, dass Abdumavlon Abdurakhmonov am 27. April vom usbekischen nationalen Sicherheitsdienst festgenommen worden war. Seine Angehörigen hatten seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm. Berichten zufolge wurde er zwei Tage lang auf einer Polizeiwache in Bekobod in Ost-Usbekistan, 150 km von der Hauptstadt Taschkent entfernt, festgehalten. Am 10. Juni erhielt die Familie einen Anruf von einem Mann, der angab, in einer vorübergehenden Hafteinrichtung in Taschkent inhaftiert gewesen zu sein, in der auch Abdumavlon Abdurakhmonov inhaftiert war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Familie weiß nicht, ob er Zugang zu einem Rechtsbeistand hat. / Sein Bruder kontaktierte das tadschikische Konsulat in Taschkent, um sich über die Gründe für die Inhaftierung von Abdumavlon Abdurakhmonov zu erkundigen. Das tadschikische Konsulat bat das usbekische Außenministerium um Auskunft und erhielt am 30. Mai die Rückmeldung, dass Abdumavlon Abdurakhmonov nicht von der Polizei in Bekobod festgenommen worden war. Abdumavlon Abdurakhmonovs Vater schrieb daraufhin im Juni an den tadschikischen Menschenrechtsombudsmann, um Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung des Verbleibs seines Sohnes zu erhalten. Der tadschikische Ombudsmann leitete die Anfrage an den usbekischen Ombudsmann weiter. Bisher hat der tadschikische Ombudsmann jedoch keine Antwort erhalten. / Menschen, die ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind, drohen unabhängig von der Länge der Inhaftierung Folter und andere Misshandlungen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Oktober 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : MEXICO

MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : USA

MENSCH IN GEFAHR : “Warren Hill soll am 15. Juli im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet werden. Die sieben ExpertInnen, die ihn untersucht haben, sagen inzwischen alle, dass er “geistig behindert” ist. In diesem Fall würde eine Hinrichtung gegen die US-amerikanische Verfassung verstoßen. Seine Rechtsbeistände haben sich an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt, damit er eingreift. / Im Jahr 2002 befand ein Richter des Bundesstaates Georgia, dass Warren Hill tatsächlich “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähig¬keiten” aufweise, aber dass nicht zweifelsfrei “Defizite im adaptiven Verhalten” nachzuweisen seien. Warren Hill war 1991 wegen des 1990 begangenen Mordes an seinem Mithäftling Joseph Handspike zum Tode verurteilt worden. Im Jahr 1988 hat das Parlament des Bundesstaates Georgia ein Gesetz verabschiedet, das die Verhängung der Todesstrafe gegen jede Person untersagt, bei der “ohne berechtigten Zweifel” eine “geistigen Behinderung” festgestellt wurde. Das Gesetz definiert diese Behinderung als “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten”, die zu “Defiziten im adaptiven Verhalten” führen, die sich “in der Entwicklungsphase manifestierten”. / Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) befand in der Grundsatzentscheidung “Atkins gegen Virginia”, dass die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen gegen die US-Verfassung verstoße. Die Rechts¬beistände von Warren Hill baten auf Grundlage dieser Entscheidung um erneute Prüfung ihrer vorherigen Rechtsmit¬tel. Diesmal entschied das zuständige Gericht, dass “das Überwiegen der Beweise” ausreiche um festzustellen, dass Warren Hill an einer geistigen Behinderung leidet. Das strengere Kriterium “ohne berechtigte Zweifel” müsse nicht erfüllt sein. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beeinträchtigung von Warren Hill einer geistigen Behinderung gleichkäme. Die Behörden von Georgia legten dagegen jedoch Rechtsmittel beim Obersten Gericht des Bundesstaates ein, das 2003 mit vier zu drei Stimmen entschied, in diesem Kontext sei das Kriterium “ohne berechtigten Zweifel” anzulegen. Der Fall wurde dann an die Bundesgerichte verwiesen, und 2011 entschied ein Bundesberufungsgericht (Court of Appeals for the 11th Circuit) mit sieben zu vier Stimmen, dass selbst wenn der Bundesstaat in seiner Gesetzgebung nicht für einen angemessenen Ausgleich gesorgt hat, das US-Bundesgericht aufgrund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Entscheidung des bundesstaatlichen Gerichts “für nicht korrekt oder unüberlegt” erachte. / Im Februar 2013 stoppte das Bundesberufungsgericht des 11. Bezirks die Hinrichtung von Warren Hill. Zu diesem Zeitpunkt waren alle an dem Fall beteiligten ExpertInnen zu dem Schluss gekommen, dass Warren Hill an einer “geistigen Behinderung” leidet. Am 22. April jedoch wies das dreiköpfige Richtergremium das neue Rechtsmittel von Warren Hill mit der Begründung zurück, das Gericht sei den strengen Beschränkungen unterworfen, die das “Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und zur effektiven Durchsetzung der Todesstrafe” (Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei aufeinanderfolgenden Rechtsmitteln anwende. Eine Richterin des Gremiums widersprach dieser Auffassung jedoch und erklärte, “ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz kann nicht angewendet werden, um das in der Verfassung festgeschriebene Recht von Warren Hill, nicht hingerichtet zu werden, außer Kraft zu setzen”. Die Richterin schrieb: “… der Bundesstaat Georgia wird einen geistig behinderten Mann hinrichten. Denn alle sieben ExpertInnen, die Warren Hill jemals untersucht haben, sowohl die vom Bundesstaat bestellten als auch die von Warren Hill beauftragen ExpertInnen, sind inzwischen zu der übereinstimmenden Auffassung gelangt, dass er geistig behindert ist.” / Die Rechtsbeistände von Warren Hill bitten den Obersten Gerichtshof der USA, die Hinrichtung zu stoppen. Der Gerichtshof hatte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes AEDPA 1996 bestätigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befugnis des Gerichtshofs aufgehoben, sich direkt mit Originalanträgen (original habeas petitions) zu befassen, d.h. unter außergewöhnlichen Umständen kann sich der Gerichtshof mit einem ihm direkt vorgetragenen Fall befassen, ohne dass der Fall nach einem Berufungsverfahren vor einem anderen Gericht an den Gerichtshof weiterverwiesen wurde. Mehrere JuraprofesssorInnen in den USA haben sich in einem Schreiben an den Gerichtshof gewandt und sich dafür ausgesprochen, dass der Gerichtshof sich zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschließen sollte.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 15. Juli 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : BAHRAIN

MENSCH IN GEFAHR : “Wie nun bekannt wurde, ist gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja am 22. Mai erneut eine dreimonatige Haftstrafe verhängt worden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene. / Am 22. Mai verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Manama die Aktivistin Zainab Al-Khawaja zu drei Monaten Gefängnis und einer Kaution von 100 Bahrain-Dinaren (knapp 200 Euro). Gegen die Aktivistin Ma’suma Sayyid Sharaf wurden am selben Tag sechs Monate Haft und eine Kaution von 200 Bahrain-Dinaren (knapp 400 Euro) verhängt. Beide waren wegen “nicht genehmigter Versammlung” und “Anstachelung zum Hass gegen die Regierung” angeklagt worden; zudem wurde ihnen vorgeworfen, bei ihrer Festnahme im Dezember 2011 PolizeibeamtInnen beleidigt zu haben. Zainab Al-Khawajas befindet sich im Frauengefängnis in ‘Issa Town. Besuche ihrer Familie und ihres Rechtsbeistandes werden ihr weiterhin verweigert, da sie es ablehnt, die Gefängniskleidung zu tragen. Ma’suma Sayyid Sharaf befindet sich derzeit auf freiem Fuß. / Zainab Al-Khawaja leistet mittlerweile mehrere kurze Haftstrafen ab, zu denen sie in mindestens vier Fällen verurteilt worden ist. Ihre Entlassung steht nun erst Mitte Dezember 2013 an. Die jüngste Haftstrafe sowie die weiteren gegen sie verhängten Gefängnisstrafen sind endgültig, da sie sich weigert, Rechtsmittel vor höherinstanzlichen Gerichten einzulegen — sie ist überzeugt, dass das bahrainische Rechtssystem von der Regierung kontrolliert wird. Sie hat sich bisher außerdem geweigert, Kautionszahlungen zu leisten und zu Anhörungen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Ihr Rechtsbeistand hat das Kassationsgericht von diesen Umständen unterrichtet in der Hoffnung, eine Urteilsprüfung erreichen zu können. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Februar verurteilte das Berufungsgericht in Manama Zainab Al-Khawaja wegen “Beleidigung eines Polizeibeamten” in einem Militärkrankenhaus zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte. / Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch angefochten hatte. Am 27. Februar 2013 hatte das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen “Zerstörung von Staatseigentum” aufrechterhalten, zu der sie verurteilt worden war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zerrissen hatte. An diesem Tag bestätigte das Berufungsgericht außerdem ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen “Betreten eines Sperrgebiets” (der al-Farooq-Kreuzung — ehemals Perlenplatz) durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012. Zainab Al-Khawaja hatte davon bereits acht Tage in Haft verbracht, bevor sie in Erwartung des anhängigen Rechtsmittelverfahrens freigelassen wurde. Ihr stehen noch weitere Gerichtsverfahren bevor.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. August 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : SYRIEN

MENSCH IN GEFAHR : “Der Aktivist Ali Mahmoud Othman wurde im März 2012 in der Provinz Aleppo festgenommen und befindet sich seitdem an einem unbekannten Ort in Haft. Er gehörte einem Netzwerk von Aktivisten an, das in der Stadt Homs ein provisorisches Medienzentrum unterhielt. Es gab Filmmaterial an Nachrichtenagenturen weiter und half ausländischen Journalisten, während des militärischen Angriffs auf das Viertel Baba Amr im Februar 2012 nach Homs hineinzukommen beziehungsweise die Stadt zu verlassen. / Von einem anderen syrischen Aktivisten hat Amnesty International erfahren, dass Regierungskräfte Ali Mahmoud Othman eine Kurzmitteilung geschickt hatten, um ihn an einen bestimmten Ort zu locken, wo er dann festgenommen wurde. Im April 2012 strahlte das syrische Staatsfernsehen ein Interview mit Ali Mahmoud Othman aus, in dem man ihm Fragen zu seiner Beteiligung an der Protestbewegung in Homs und zu seinen Medienaktivitäten stellte. Er wurde zudem gefragt, weshalb die Proteste seiner Ansicht nach trotz der von Präsident Bashar al-Assad eingeleiteten Reformen unvermindert weitergingen. Aktivisten in Syrien sind der Ansicht, dass das Interview nicht glaubhaft ist und Ali Mahmoud Othman dazu gezwungen wurde. / Seit diesem Fernsehinterview fehlt von Ali Mahmoud Othman jede Spur. Im November 2012 sagte ein außerhalb Syriens lebender Familienangehöriger Amnesty International, die Familie habe aus inoffizieller Quelle erfahren, dass Ali Mahmoud Othman in das berüchtigte Militärgefängnis Saydnaya nahe Damaskus gebracht worden sei.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action

ai : KOLUMBIEN

MENSCH IN GEFAHR : „Das Haus des indigenen Menschenrechtsverteidigers Pedro Manuel Loperena im Nordosten Kolumbiens wurde am 11. Mai von einer Granate getroffen. / Am 11. Mai warfen zwei unbekannte Motorradfahrer eine Granate auf das Haus von Pedro Manuel Loperena im Bezirk Don Carmelo in Valledupar, der Hauptstadt des Departamento Cesar. / Pedro Manuel Loperena ist Koordinator der Menschenrechtskommission der Indigenenvereinigung Organización Wiwa Yugumaiun Bunkuanarrua Tayrona (OWYBT), die das indigene Volk der Wiwa vertritt, welches in der Bergkette der Sierra Nevada de Santa Marta lebt. Die Menschenrechtskommission setzt sich seit einiger Zeit in mehreren Fällen für Gerechtigkeit ein, bei denen es um die Verletzung der Menschenrechte geht, wie z. B. im Fall der außergerichtlichen Hinrichtung von elf Angehörigen der Gemeinschaft der Wiwa durch Sicherheitskräfte zwischen dem 15. Februar 2005 und dem 3. August 2006 sowie in anderen Fällen, in denen auf der einen Seite Sicherheitskräfte gemeinsam mit Paramilitärs, auf der anderen Seite Guerillaeinheiten Menschenrechtsverstöße begangen haben. Die Menschenrechtskommission kämpft zudem gegen zahlreiche Bergbau‑, Infrastruktur- und Tourismusprojekte im Gebiet der Sierra Nevada, da das Volk der Wiwa der Ansicht ist, diese Projekte würden ihre Nahrungsmittelversorgung einschränken, ihre traditionelle Lebensweise beeinträchtigen und somit ihr Überleben gefährden. Pedro Manuel Loperena hat sich zudem öffentlich gegen das anhaltende Operieren von illegalen bewaffneten Gruppen im Lebensraum der Wiwa ausgesprochen. / Zum Zeitpunkt des Granatenanschlags auf das Haus von Pedro Manuel Loperena befanden sich zudem seine Frau, die im Büro des Menschenrechtsbeauftragten (Defensoría del Pueblo) als Vertreterin der Gemeinschaft tätig ist, sowie seine vier Kinder (sieben, zehn, 18 und 19 Jahre alt) im Haus. Niemand von ihnen kam bei der Explosion zu Schaden. / Im Februar wählte die Gemeinschaft der Wiwa neue GemeindesprecherInnen. Das kolumbianische Innenministerium hat sich bislang geweigert, die neuen SprecherInnen anzuerkennen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 27. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
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ai : MEXIKO

MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Menschenrechtsorganisation Artículo 19 hat einen anonymen Drohbrief erhalten. Die Organisation setzt sich für das Recht der freien Meinungsäußerung ein und hat ihr Büro in der Hauptstadt Mexiko-Stadt. / Am 19. April war ein Brief an der Haustür des Büros von Artículo 19 gefunden worden. Der Brief war an den Leiter der Organisation, Darío Ramírez, sowie die restlichen Mitarbeiter von Artículo 19 gerichtet: “Kleiner verdammter Chef… Du Stricher hast keine Ahnung, mit wem du es zu tun hast… Wollen wir mal sehen, ob dein Herz nicht auf einmal aufhört zu schlagen. Zu viel beschissene Freiheit. Mal sehen, wie Macho du bist, wenn wir dich und deine kleinen Scheißer wirklich kaltgemacht haben… Wir beobachten euch ganz genau… Ihr wisst, wer wir sind und dass wir das durchzuziehen können” (Pinche jefesito pendejo…eres un puto que no sabes con quien te estas metiendo…A ver si con una madrisa no se te para el corazon. Mucha puta libertad verdad. A ver que ten verga eres cuando termines tu y tus putitos bien puteados…Estamos viendote y bien cerca…Sabes quienes somos y que si lo podemos ahcer [sic]). / Artículo 19 hat wegen der Drohung Anzeige bei den städtischen Behörden erstattet. Die Organisation fordert, dass die Schutzmaßnahmen, die für Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet wurden, auch für Darío Ramírez und die Mitglieder von Artículo 19 Anwendung finden. Die städtischen Behörden haben auf der Grundlage einer Schutzanordnung der Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt (Comisión de Derechos Humanos del Distrito Federal) Polizeistreifen eingesetzt. / Artículo 19, der Leiter und die Mitglieder der Organisation haben entschieden, ihre Arbeit, die Freiheit der Meinungsäußerung in Mexiko zu dokumentieren, zu verteidigen und zu fördern, fortzusetzen. Artículo 19 hat viele Fälle dokumentiert, in denen JournalistInnen im ganzen Land angegriffen und/oder bedroht werden und in denen die Behörden keine effektiven Untersuchungen durchgeführt und somit die Sicherheit von JournalistInnen nicht sichergestellt haben.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. Juni 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action



