Aus der Wörtersammlung: formation

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moskau

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tan­go : 22.01 UTC — Am 4. August 2014 ereig­ne­te sich eine selt­sa­me Geschich­te, Sie wer­den sich viel­leicht erin­nern? Vor einem Schal­ter am Zen­tral­bahn­hof stand damals eine alte Dame. Sie trug ein blau­es Hüt­chen auf dem Kopf, war grell geschminkt und lach­te. Auf den ers­ten Blick schien sie fröh­lich zu war­ten wie ihr klei­ner Kof­fer, der gleich neben ihr stand. Auf den zwei­ten Blick war aller­dings zu sehen, dass sie nicht nur war­te­te, son­dern viel­mehr bewacht wur­de von einer wei­te­ren, sehr viel jün­ge­ren Frau und einem Mann, der die Uni­form einer Bahn­ge­sell­schaft trug. Wie Säu­len stan­den sie links und rechts der alten Rei­sen­den, die jun­ge Frau hat­te über­dies die Hand­ta­sche der Bewach­ten an sich genom­men, um sie zu durch­su­chen. Eine ihrer Hän­de wühl­te so hef­tig in der Tasche her­um, dass ein Rascheln weit­hin zu ver­neh­men war. Sie forsch­te ein oder zwei Minu­ten in die­ser wil­den Art und Wei­se. Weil sich aber in der Bör­se der alten Dame kein Doku­ment zur Iden­ti­fi­zie­rung auf­spü­ren ließ, schüt­tel­te sie den Kopf, beug­te sich noch ein­mal her­ab, sprach lei­se zu der zier­li­chen Erschei­nung hin, um sich kurz dar­auf an einen Schal­ter­be­am­ten zu wen­den, der hin­ter spie­geln­dem Glas auf einem Büro­stuhl saß. Die­ser Herr nun führ­te kurz dar­auf ein Mikro­fon an sei­nen Mund, eine war­me, melo­di­sche Stim­me war zu hören, die durch die Bahn­hofs­hal­le schall­te, sie sag­te: Ach­tung! Wir bit­ten um ihre Auf­merk­sam­keit, vor dem Infor­ma­ti­ons­schal­ter Gleis 24 war­tet ein Per­so­nen­fund­stück. Mel­den Sie sich! — Die­se Geschich­te ereig­ne­te sich kurz bevor der Fern­zug aus Mos­kau via War­schau den Bahn­hof erreich­te. Auf dem Bahn­steig war­te­ten vie­le Men­schen. Man­che hiel­ten Blu­men in ihren Hän­den. Ande­re foto­gra­fier­ten. — stop

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Mai stell­te Amal Fathy ein Video auf ihrer Face­book-Sei­te ein, in dem sie die von ihr erleb­te sexua­li­sier­te Beläs­ti­gung the­ma­ti­sier­te, die Dring­lich­keit die­ses Pro­blems in Ägyp­ten beton­te und die Regie­rung kri­ti­sier­te, weil sie die Frau­en in Ägyp­ten nicht davor schützt. Zudem kri­ti­sier­te sie das schar­fe Vor­ge­hen der Regie­rung gegen die Men­schen­rech­te, die sozio­öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen und die Miss­stän­de im öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor. Dar­auf­hin durch­such­te die Poli­zei am 11. Mai gegen 2:30 Uhr die Woh­nung von Amal Fathy und inhaf­tier­te sie in der Poli­zei­wa­che Maa­di in Kai­ro zusam­men mit ihrem Ehe­mann Moha­med Lot­fy, einem frü­he­ren Mit­ar­bei­ter von Amnes­ty Inter­na­tio­nal und aktu­el­len Direk­tor der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Ägyp­ti­sche Kom­mis­si­on für Rech­te und Frei­hei­ten (Egyp­ti­an Com­mis­si­on for Rights and Free­doms – ECRF) und ihrem drei­jäh­ri­gen Kind. Mann und Kind wur­den nach drei Stun­den wie­der frei­ge­las­sen. / Am 11. Mai prüf­te die Staats­an­walt­schaft Maa­di Amal Fathys Fall und ord­ne­te 15 Tage Haft für die Dau­er der Ermitt­lun­gen zu den gegen sie erho­be­nen Vor­wür­fen an – unter ande­rem „Ver­öf­fent­li­chung eines Vide­os, das Falsch­in­for­ma­tio­nen ent­hält, die den öffent­li­chen Frie­den beein­träch­ti­gen könn­ten”. Am fol­gen­den Tag ver­hör­te die Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit sie in einem wei­te­ren Fall zu ihrer angeb­li­chen Ver­bin­dung zur Jugend­be­we­gung 6. April. Für die Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen Mit­glied­schaft in einer ver­bo­te­nen Grup­pe ord­ne­te sie wei­te­re 15 Tage Unter­su­chungs­haft an. / Inter­net-Trol­le kopier­ten das Video und Fotos von Amal Fathy von ihren Sozia­len Medi­en-Sei­ten und pos­te­ten sie auf Face­book und Twit­ter zusam­men mit geschlechts­spe­zi­fi­schen Beschimp­fun­gen und der For­de­rung nach ihrer Fest­nah­me. Meh­re­re regie­rungs­freund­li­che und staat­li­che Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Arti­kel über das Video und behaup­te­ten fälsch­lich, dass sie eine Akti­vis­tin der Jugend­be­we­gung 6. April sei und bei der ECRF arbei­te. Dar­über­hin­aus schrie­ben sie, dass sie mit dem Direk­tor der ECRF ver­hei­ra­tet sei und ver­stie­ßen damit gegen ihr Recht auf Pri­vat­sphä­re.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : BURUNDI

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MENSCH IN GEFAHR: „Nes­tor Nibi­tan­ga, ein ehe­ma­li­ger regio­na­ler Beob­ach­ter der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Asso­cia­ti­on pour la Pro­tec­tion des Droits Humains et des Per­son­nes Déte­nues (APRODH) in Zen­tral- und Ost-Burun­di wird seit mehr als fünf Mona­ten in Unter­su­chungs­haft gehal­ten. Ihm wer­den „Bedro­hung der natio­na­len Sicher­heit“ und „Rebel­li­on“ zur Last gelegt. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass dies eine Ver­gel­tungs­maß­nah­me für sei­ne fried­li­che Men­schen­rechts­ak­ti­vi­tä­ten und sei­ne frü­he­re Zuge­hö­rig­keit zu APRODH sind. / Er wur­de am 21. Novem­ber 2017 bei sich zuhau­se in Gite­ga fest­ge­nom­men. Wäh­rend sei­ner Fest­nah­me nahm die Poli­zei zwei USB-Sticks aus sei­nem Haus an sich, von denen einer den Ent­wurf eines Tätig­keits­be­richts für ein loka­les Netz von Menschenrechtsbeobachter_innen ent­hielt. Nes­tor Nibi­tan­ga war zu der Zeit nicht bei APRODH ange­stellt, da sie eine von min­des­tens zehn Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen war, die der Innen­mi­nis­ter im Okto­ber 2016 geschlos­sen hat­te. Er warf den Orga­ni­sa­tio­nen vor, „den Ruf des Lan­des zu schä­di­gen“ und „Hass und Zwie­tracht unter der Bevöl­ke­rung zu säen“. / Zunächst war Nes­tor Nibi­tan­ga vom Geheim­dienst (Ser­vice natio­nal de rens­eig­ne­ment – SNR) ohne Zugang zu einem Rechts­bei­stand in der Haupt­stadt Bujum­bu­ra fest­ge­hal­ten wor­den. Am 4. Dezem­ber 2017 wur­de er dann in das Zen­tral­ge­fäng­nis Muremb­wa nach Rumon­ge gebracht. / Am 3. Janu­ar wur­de sein Antrag auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on abge­lehnt. Gegen die­se Ent­schei­dung hat er Rechts­mit­tel ein­ge­legt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Nes­tor Nibi­tan­ga als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der auf­grund sei­ner fried­li­chen Men­schen­rechts­tä­tig­keit ins Visier gera­ten ist.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.6.2018 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR: „Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Bis zu 17 Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Boğa­zi­çi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Poli­zei­ge­wahr­sam gehal­ten wer­den, weil sie gegen den tür­ki­schen Mili­tär­ein­satz in Afrin im Nor­den Syri­ens pro­tes­tiert hat­ten, wur­den am 3. bzw. 5. April vor drei Frie­dens­ge­rich­te in Istan­bul gestellt. Die Staats­an­walt­schaft hat­te wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on“ Unter­su­chungs­haft für sie bean­tragt. Auf die­sen Straf­tat­be­stand ste­hen bis zu fünf Jah­re Gefängnis./ Am 3. April ver­häng­te das Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 8 in Istan­bul, das über den Antrag der Staats­an­walt­schaft auf Unter­su­chungs­haft für sie­ben der 17 Stu­die­ren­den zu ent­schei­den hat­te, Unter­su­chungs­haft gegen vier Stu­die­ren­de, weil Kame­ra­auf­nah­men zeig­ten, dass ihre Mün­der in einer Wei­se geöff­net waren, die nahe­leg­te, dass sie Paro­len rie­fen. Dies zei­ge, dass sie eine akti­ve und andau­ern­de Rol­le in der Pro­test­ver­an­stal­tung spiel­ten, bei der auch Trans­pa­ren­te mit Paro­len wie „Kur­di­stan wird das Grab des Faschis­mus“, „Wir wol­len kei­ne Unterstützer_innen der Free Syria Army in unse­rer Uni­ver­si­tät“, „Sei­te an Sei­te gegen Faschis­mus“, „Der Palast will Krieg, das Volk will Frie­den“ auf­ge­hängt wur­den. Das Frie­dens­straf­ge­richt Nr. 6 in Istan­bul, das die Fäl­le von acht Stu­die­ren­den prüf­te, ver­häng­te eben­falls Unter­su­chungs­haft gegen fünf Stu­die­ren­de auf der Grund­la­ge, dass sie „Trans­pa­ren­te gehal­ten und Paro­len geru­fen haben.“ Die bei­den Gerich­te lie­ßen die übri­gen sechs Stu­die­ren­den frei, weil Fotos dar­auf schlie­ßen lie­ßen, dass sie zwar anwe­send, aber nicht aktiv an dem Pro­test betei­ligt waren. Am 5. April ver­häng­te das Istan­bu­ler Frie­dens­ge­richt für Straf­sa­chen Nr. 2 Unter­su­chungs­haft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaf­tier­ten Stu­die­ren­den und ließ die ande­re gegen Kau­ti­on frei./ Bei den zehn Stu­die­ren­den in Unter­su­chungs­haft han­delt es sich um: Deniz Yıl­maz, Yus­uf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Ber­ke Aydoğan, Şükran Yaren Tun­cer, Zül­küf İbrah­im Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sev­de Öztürk, Kübra Sağır und Tev­ger Uzay Tulay. İbrah­im Mus­ab Çura­baz, Ham­za Din­çer, Kül­ti­gin Demir­lioğ­lu, Ali İmr­an Şirin, Deniz­han Eren, Mus­ta­fa Ada Kök und Emir Eray Kara­bıyık wur­den gegen Kau­ti­on frei­ge­las­sen. / Durch die Teil­nah­me an der Pro­test­ver­an­stal­tung nah­men die Stu­die­ren­den ledig­lich ihre Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und fried­li­che Ver­samm­lung wahr, die im natio­na­len Recht und im Völ­ker­recht ver­brieft sind.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.5.2018 unter > ai : urgent action
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linie 8

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echo : 10.06 UTC – Nächs­te Hal­te­stel­le Max-Weber-Platz. Ich hab Weiß Ferdls Gesang noch im Ohr, wie er die Geschich­te erzählt von der Linie 8, die durch Mün­chen fährt zu einer Zeit, da ich noch nicht gebo­ren wor­den war. Wie oft habe ich die­se Auf­nah­me als Kind viel­leicht gehört? Die Stim­me des alten Münch­ner Kaba­ret­tis­ten ist mir heut Mor­gen ver­mut­lich des­halb ins Gehör gera­ten, weil ich Infor­ma­tio­nen einer moder­nen Stra­ßen­bahn zuhör­te, einer Stim­me prä­zi­se, die von einem Com­pu­ter erzeugt wird: Bit­te in Fahrt­rich­tung rechts aus­stei­gen. Die­se Stim­me, wie sie mir bewusst wur­de, scheint sich bereits in vie­le wei­te­re Städ­te fort­ge­setzt zu haben, es ist eine weib­li­che Stim­me, die auch kom­pli­zier­te Stra­ßen­na­men zu for­mu­lie­ren ver­mag. Manch­mal dehnt sie Wör­ter in einer selt­sam unbe­hol­fe­nen Art. Das hört sich an, als wür­de eine Schall­plat­te für einen Moment beschleu­nigt, dann wie­der abge­bremst. Auch Kin­der hören zu, oder Men­schen, die soeben die deut­sche Spra­che ler­nen. Viel­leicht, stel­le ich mir vor, wer­den sich in die­ser Wei­se bestän­di­ger Wie­der­ho­lung nach und nach jene unbe­hol­fen klin­gen­den Sen­ten­zen der Stra­ßen­bahn­an­sa­gen in unse­re all­täg­li­che Spra­che schlei­chen. Das ist denk­bar. Ich muss das beob­ach­ten. — stop

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Seit dem 3. Juli befin­den sich Ola al-Qara­da­wy und ihr Ehe­mann Hossam Khal­af auf­grund des halt­lo­ses Vor­wurfs zur Mus­lim­bru­der­schaft zu gehö­ren in Haft. Bis­lang hat die Staats­an­walt­schaft weder Bewei­se vor­ge­legt, die ihre Inhaf­tie­rung recht­fer­ti­gen wür­den noch wur­de den bei­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, die Recht­mä­ßig­keit ihrer Inhaf­tie­rung anzu­fech­ten. Die Gefäng­nis­be­hör­den ver­wei­gern ihnen Besu­che von Rechts­bei­stän­den und Ange­hö­ri­gen. / Ola al-Qara­da­wy wird seit ihrer Fest­nah­me im Frau­en­ge­fäng­nis Al-Qana­ter im Gou­ver­ne­ment Qalyu­bia fest­ge­hal­ten. Sie ist in in einer sehr  klei­nen Ein­zel­zel­le unter­ge­bracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toi­let­te hat. Außer­dem sind Belüf­tung und Beleuch­tung unge­nü­gend. Ihr wird jeden Mor­gen ein ein­zi­ger täg­li­cher Toi­let­ten­gang von nur fünf Minu­ten gestat­tet. Somit sieht sie sich gezwun­gen, ihre Nah­rungs­auf­nah­me ein­zu­schrän­ken, um nicht auf die Toi­let­te gehen zu müs­sen. Rechts­bei­stän­de, die Ola al-Qara­da­wy am 5. Novem­ber im Büro der Ober­staats­an­walt­schaft für Inne­re Sicher­heit sahen, berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass sie wäh­rend der ers­ten vier Tage im Novem­ber mit einem Hun­ger­streik gegen ihre Inhaf­tie­rung und die schlech­ten Haft­be­din­gun­gen pro­tes­tiert hat­te. / Hossam Khal­af ist inzwi­schen aus der Ein­zel­haft in eine Gemein­schafts­zel­le ver­legt wor­den. Er wird im Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis Tora am Ran­de der Haupt­stadt Kai­ro fest­ge­hal­ten. Obwohl er bereits seit sei­ner Inhaf­tie­rung an Augen­schmer­zen lei­det, lehnt die Gefäng­nis­lei­tung sei­nen Antrag wei­ter­hin ab, sich ent­we­der im Gefäng­nis­spi­tal oder auf eige­ne Kos­ten in einem Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses unter­su­chen zu las­sen. - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 11.1.2018 unter > ai : urgent action
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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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shenzhen

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nord­pol : 15.12 UTC — An die­sem heu­ti­gen Tag begin­ne ich zu beob­ach­ten, wel­che und wie vie­le Infor­ma­tio­nen mei­ne Schreib­ma­schi­ne ver­las­sen oder in sie hin­ein­ge­holt wer­den, von deren Kom­men und Gehen ich nichts bemer­ke. Das ist näm­lich eine sehr selt­sa­me Sache, ges­tern, wäh­rend ich im Regen spa­zier­te, wur­den von mei­ner Schreib­ma­schi­ne 187 Mil­lio­nen Byte Infor­ma­ti­on laut­los aus der Luft ent­ge­gen­ge­nom­men, ich weiß nicht, woher prä­zi­se und war­um. Tat­säch­lich lebe ich in einer bei­na­he geräusch­lo­sen Schreib­ma­schi­nen­zeit, auch das Notie­ren auf glä­ser­ner Tas­ta­tur ist kaum noch zu hören. Geräu­sche, zur Erzeu­gung von Infor­ma­ti­on auf mei­ner Schreib­ma­schi­ne not­wen­dig gewor­den, wer­den nur in gro­ßer Ent­fer­nung hör­bar gewe­sen sein, das Rau­schen oder Brau­sen der Ser­ver irgend­wo an gehei­men Orten. Oder das hel­le Sau­sen und Heu­len der Tur­bi­nen in Kraft­wer­ken, die Strom für das Herz mei­ner Schreib­ma­schi­ne erzeu­gen. Das Mur­meln einer schlaf­lo­sen Arbei­te­rin nahe Shen­zhen. — stop
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ai : GAZA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die israe­li­schen Zivi­lis­ten Ave­ra Man­gis­tu und His­ham al-Say­ed wer­den seit zwei Jah­ren ver­misst, nach­dem sie – jeweils ein­zeln – die Gren­ze zum Gaza-Strei­fen über­quert hat­ten. Am 7. Sep­tem­ber 2014 brach der äthiopisch‑stämmige Ave­ra Man­gis­tu von sei­nem Wohn­ort Ash­kel­on im Süden Isra­els zum Gaza-Strei­fen auf. Dort über­quer­te er unbe­fugt die Gren­ze, indem er über einen Sta­chel­draht­zaun in der Nähe der Küs­te klet­ter­te. His­ham al‑Sayed soll zu Fuß am 20. April in den Gaza-Strei­fen gelangt sein, nach­dem er die Wohn­stät­te sei­ner Fami­lie im Bedui­nen­dorf al-Say­ed in der Negev-Wüs­te im süd­li­chen Isra­el ver­las­sen hat­te. / Bei­de Män­ner lei­den unter psy­chi­schen Gesund­heits­pro­ble­men. Die Fami­lie von Ave­ra Man­gis­tu erzähl­te Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass er seit dem Tod sei­nes Bru­ders am 11. Novem­ber 2012 psy­chi­sche Pro­ble­me habe. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te des israe­li­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­se­hen, aus denen her­vor­geht, dass Ave­ra Man­gis­tu im Janu­ar 2013 zwei Mal in psych­ia­tri­sche Kli­ni­ken ein­ge­lie­fert wur­de. Dem Arzt­be­richt von His­ham al‑Sayed zufol­ge wur­den bei ihm eine Schi­zo­phre­nie und eine Per­sön­lich­keits­stö­rung dia­gnos­ti­ziert. Er ist des­we­gen in sta­tio­nä­rer Behand­lung gewe­sen und benö­tigt regel­mä­ßig Medi­ka­men­te. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass die bei­den Män­ner von den Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den, dem mili­tä­ri­schen Flü­gel der Hamas, als Gei­seln für einen mög­li­chen Gefan­ge­nen­aus­tausch gefan­gen gehal­ten wer­den. Im April 2016 hat­te die bewaff­ne­te Grup­pie­rung im Inter­net ein Video ver­öf­fent­licht, das Bil­der der bei­den Män­ner in israe­li­schen Mili­tär­uni­for­men zeig­te. Der Spre­cher der Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den teil­te mit, dass jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über die Män­ner ihren Preis hät­ten. Man wer­de „ohne Zah­lun­gen und Anspruchs­zu­si­che­run­gen vor und nach den Ver­hand­lun­gen“ kei­ne Infor­ma­tio­nen preis­ge­ben. Er deu­te­te damit an, dass sie als Gei­seln für einen poten­zi­el­len Gefan­ge­nen­aus­tausch von der Hamas gefan­gen gehal­ten wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te ein­se­hen kön­nen, die eine Nicht­eig­nung von Ave­ra Man­gis­tu für den Mili­tär­dienst fest­stel­len. Wie Human Rights Watch bestä­tigt hat, wur­de auch His­ham al-Say­ed für den Mili­tär­dienst für untaug­lich befun­den und im Novem­ber 2008 von der Wehr­pflicht befreit. / Die De-fac­to-Ver­wal­tung der Hamas im Gaza-Strei­fen hat sich bis­her gewei­gert, Infor­ma­tio­nen über die bei­den Män­ner bekannt­zu­ge­ben.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst bis zum 11.9.2017, unter > ai : urgent action

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