Aus der Wörtersammlung: schaft

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Viach­as­lau Rahash­chuks Gesund­heits­zu­stand ist so schlecht, dass er umge­hend in ein Kran­ken­haus ein­ge­wie­sen wer­den müss­te. Doch statt­des­sen befin­det er sich in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt Nr. 6. Sei­ne Ver­let­zun­gen sind auf Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen zurück­zu­füh­ren, denen er in der Haft aus­ge­setzt war. / Der Taxi­fah­rer wur­de am Abend des 10. August in Pinsk von min­des­tens fünf Polizeibeamt_innen gewalt­sam und will­kür­lich fest­ge­nom­men, als er mit sei­ner Schwes­ter und ihrem zwölf­jäh­ri­gen Sohn spa­zie­ren ging. Am Vor­tag waren die Wahl­er­geb­nis­se der Prä­si­dent­schafts­wahl offi­zi­ell bekannt­ge­ge­ben wor­den und nach mas­si­ven Betrugs­vor­wür­fen hiel­ten die Pro­tes­te in der Stadt noch an. Viach­as­lau Rahash­chuk hat kei­ne Straf­tat began­gen und sei­ne Fest­nah­me und nach­fol­gen­de Inhaf­tie­rung sind will­kür­lich. In der Zwi­schen­zeit wur­de er nach Para­graf 293 Teil 1 des bela­rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ange­klagt, der im Zusam­men­hang mit dem Vor­wurf von “Mas­sen­un­ru­hen” steht. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihm bis zu 15 Jah­re Haft. / Am 11. August nahm einer der dama­li­gen Mit­häft­lin­ge von Viach­as­lau Rahash­chuk Kon­takt zu des­sen Mut­ter auf und teil­te ihr mit, dass ihr Sohn von Gefäng­nis­wär­tern schwer miss­han­delt wor­den sei. Er habe ein Häma­tom hin­ter dem Ohr, drei Schnitt­wun­den am Kopf und Prel­lun­gen an der gesam­ten Wir­bel­säu­le. Außer­dem sei­en die Gefäng­nis­kor­ri­do­re vol­ler Blut­la­chen von all den­je­ni­gen, die geschla­gen wur­den. / Seit­dem hat Viach­as­lau Rahash­chuk ein per­ma­nen­tes Klin­geln in sei­nem Kopf. Sei­ne Ange­hö­ri­gen baten einen Gefäng­nis­me­di­zi­ner dar­um, ihm eine Über­wei­sung zur Com­pu­ter-Tomo­gra­fie aus­zu­stel­len. Die­ser mein­te jedoch nur, dass es Viach­as­lau Rahash­chuk gut gehe und dass die Fami­lie wei­ter­hin Medi­ka­men­te zur Lin­de­rung der Sym­pto­me schi­cken sol­le. Glaub­wür­di­gen und aktu­el­len Berich­ten zufol­ge hat Viach­as­lau Rahash­chuk wie­der­holt für bis zu 20 Minu­ten das Bewusst­sein ver­lo­ren. Außer­dem hat er auf der lin­ken Sei­te des Brust­korbs einen Tumor ent­wi­ckelt. Die wie­der­hol­ten Bit­ten sei­ner Fami­lie, ihn einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen, wur­den alle­samt abge­lehnt. Viach­as­lau Rahash­chuk wird die drin­gend benö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lung ver­wei­gert.”- Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.2.2021 unter > ai : urgent action

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eine taube

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lima : 22.12 UTC — Die Bil­der des letz­ten Films, den mein Vater mit sei­nem Foto­ap­pa­rat auf­ge­nom­men hat­te, zei­gen sei­ne Hose, sei­ne Schu­he, Trep­pen­stu­fen, eine Tau­be. Als ich die digi­ta­len Foto­gra­fien für mei­nen Vater auf sei­nem Com­pu­ter öff­ne­te, hock­te der alte Mann in der Betrach­tung sei­nes letz­ten Films vor dem Bild­schirm und klick­te immer schnel­ler wer­dend von Bild zu Bild. Er sag­te, dass er sich an das, was er foto­gra­fiert hat­te, genau erin­ne­re. Da war eine Land­schaft nahe Prag durch das Zug­fens­ter auf­ge­nom­men, da war eine wei­te­re Land­schaft, kurz nach­dem der Zug den Pra­ger Bahn­hof ver­las­sen hat­te, da war ein tan­zen­des Paar auf einem Donau­rei­se­schiff nahe Buda­pest. Und da war Mut­ter, die neben einem Ret­tungs­boot des­sel­ben Schif­fes stand und lächel­te. Vater hat­te unge­fähr 50 Auf­nah­men gefer­tigt, jede der Auf­nah­men zeig­te nun sei­ne Schu­he, sei­ne Hose oder eben eine Tau­be, die zu sei­nen Füßen Brot­kru­men pick­te. Er war ver­zwei­felt. Da stand ich lei­se auf und such­te nach sei­ner Kame­ra. Ich bin doch nicht ver­rückt gewor­den, sag­te Vater. Nein, ant­wor­te­te ich, schau her, Du bist nicht ver­rückt gewor­den! Vater nahm sei­ne Kame­ra in die Hand. Er schüt­tel­te den klei­nen, fla­chen Appa­rat und sag­te: Na, das ist mein viel­leicht selt­sams­ter Film gewor­den. Die­se Tau­be hier, da waren wir schon auf dem Schiff gewe­sen. Es war Nach­mit­tag. Ich muss etwas an der Kame­ra ver­stellt haben. Die­ses Räd­chen hier könn­te es gewe­sen sein. Immer Sekun­den zu spät. Na, so was, sag­te Vater. — stop

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abschnitt neufundland

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Abschnitt Neu­fund­land mel­det fol­gen­de gegen Küs­te gewor­fe­ne Arte­fak­te : Wrack­tei­le [ See­fahrt – 28, Luft­fahrt — 1, Auto­mo­bi­le — 38 ], Gruß­bot­schaf­ten in Glas­be­häl­tern [ 18. Jahr­hun­dert — 22, 19. Jahr­hun­dert – 17, 20. Jahr­hun­dert – 521, 21. Jahr­hun­dert — 12211 ], Trol­ley­kof­fer [ blau : 8, rot : 32, gelb : 55, schwarz : 1002 ], See­not­ret­tungs­wes­ten [ 22309 ], phy­si­cal memo­ries [ bespielt — 211, gelöscht : 877 ], Amei­sen [ Arbei­ter ] auf Treib­holz [ 3558 ], 7 höl­zer­ne Damen­hand­ta­schen [ Bau­jahr 1968 ], Brumm­krei­sel : 58, Öle [ 1.56 Ton­nen ], Pro­the­sen [ Herz — Rhyth­mus­be­schleu­ni­ger – 18, Knie­ge­len­ke – 17, Hüft­ku­geln – 453, Bril­len – 1588 ], Halb­schu­he [ Grö­ßen 28 – 39 : 112, Grö­ßen 38 — 45 : 12 ], Plas­tik­san­da­len [ 345 ], Rei­se­do­ku­men­te [ 128 ], Kühl­schrän­ke [ 7 ], Tele­fo­ne [ 134 ], Ste­tho­sko­pe [ 116 ], Pup­pen­köp­fe [ 28 ] Mas­ken [ 358 ], Tief­see­tauch­an­zü­ge [ ohne Tau­cher – 2, mit Tau­cher – 18 ], Engels­zun­gen [ 33568 ] | stop |

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Aigul Ute­po­va ist eine bekann­te Blog­ge­rin und Akti­vis­tin. Sie hat 8.000 Fol­lower auf Face­book und eine gro­ße Fan­ge­mein­de sieht die Bei­trä­ge auf ihrem You­Tube-Kanal. 2015 kan­di­dier­te sie bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len, doch zog sie ihre Kan­di­da­tur spä­ter wie­der zurück. Sie wird beschul­digt, eine Anhän­ge­rin der Oppo­si­ti­ons­par­tei Demo­kra­ti­schen Wahl Kasach­stans zu sein. Am 13. März 2018 wur­de die Par­tei will­kür­lich zu einer “extre­mis­ti­schen” Orga­ni­sa­ti­on erklärt, weil sie “zur natio­na­len Zwie­tracht auf­sta­chel­te”. Grund­la­ge für die­se Ein­ord­nung sind die vage for­mu­lier­ten Anti-Extre­mis­mus-Geset­ze in Kasach­stan. / Nach der Zwangs­ein­wei­sung von Aigul Ute­po­va in die Psych­ia­trie fürch­tet ihr Rechts­bei­stand, dass eine will­kür­li­che psych­ia­tri­sche Dia­gno­se zum Vor­wand genom­men wird, um sie zwangs­wei­se “behan­deln” und lan­ge in der Anstalt fest­hal­ten zu kön­nen. Bei einem Ver­such, Aigul Ute­po­va am 23. Novem­ber zu besu­chen, wur­de dem Rechts­bei­stand und einer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen mit­ge­teilt, dass die Jor­u­na­lis­tin kei­nen Kon­takt zur Außen­welt haben dür­fe. / Dass Per­so­nen, die die Regie­rung kri­ti­sie­ren oder sich gegen bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen stel­len, zwangs­wei­se unter psych­ia­tri­sche Beob­ach­tung gestellt wer­den, ist in Kasach­stan nicht unge­wöhn­lich. 2019 ent­schied der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss, dass Zina­idi Muk­hor­to­va will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung, Fol­ter und ande­rer Miss­hand­lung aus­ge­setzt war. Die Anwäl­tin war fünf Mal gegen ihren Wil­len in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung ein­ge­wie­sen und dort “behan­delt” wor­den. / Aigul Ute­po­va hät­te nie­mals straf­recht­lich ver­folgt und unter Haus­ar­rest gestellt wer­den dür­fen. Die­se Maß­nah­me ver­stößt gegen kasa­chi­sches Recht, das Haus­ar­rest nur in Fäl­len vor­sieht, bei denen die Höchst­stra­fe fünf Jah­re oder mehr beträgt. Außer­dem muss sach­lich begrün­det wer­den, wes­halb weni­ger restrik­ti­ve Maß­nah­men nicht ange­wen­det wer­den kön­nen. Die Ver­fol­gung und der Haus­ar­rest von Aigul Ute­po­va sind als Ver­gel­tungs­maß­nah­men für ihre unver­blüm­te Kri­tik an der Regie­rung ein­zu­ord­nen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 18.1.2021 unter > ai : urgent action

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ai : BELARUS

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MENSCH IN GEFAHR: „Mar­fa Rab­ko­va ist eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und arbei­tet als Koor­di­na­to­rin des Frei­wil­li­gen­diens­tes des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na. / Sie wur­de am 17. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men und am 25. Sep­tem­ber unter Para­graf 293(3) des Straf­ge­setz­buchs (“Trai­ning oder ande­re Vor­be­rei­tung von Men­schen zur Teil­nah­me an Auf­stän­den, oder Finan­zie­rung sol­cher Akti­vi­tä­ten”) ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr bis zu drei Jah­re im Gefäng­nis. Sie befin­det sich zur­zeit in der Unter­su­chungs­haft­ein­rich­tung Nr. 1 in Minsk./ Mar­fa Rab­ko­va ist eine gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen ihres recht­mä­ßi­gen Ein­sat­zes als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin schi­ka­niert wird. Sie beob­ach­tet Demons­tra­tio­nen und doku­men­tiert Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen wie Fol­ter oder ande­re Miss­hand­lun­gen an fried­li­chen Pro­tes­tie­ren­den durch Beamt_innen der Sicher­heits­be­hör­den. Mar­fa Rab­ko­va hat kei­ne Straf­tat began­gen. Ihre Straf­ver­fol­gung ist eine erheb­li­che Ver­let­zung der inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen des Landes./ Die bela­rus­si­schen Behör­den müs­sen auf­hö­ren, Mit­glie­der des Men­schen­rechts­zen­trums Vias­na und ande­re zivil­ge­sell­schaft­li­che Aktivist_innen straf­recht­lich zu ver­fol­gen. Sie müs­sen die Rech­te auf Vereinigungs‑, Ver­samm­lungs- und Mei­nungs­frei­heit der bela­rus­si­schen Bevöl­ke­rung respek­tie­ren.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 1.12.2020 unter > ai : urgent action

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chicago

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echo : 15.12 UTC — Am Ende jeden Tages eine Auf­ga­be notie­ren, die sofort nach Schlaf­zeit zu tun ist, zum Bei­spiel: Natha­lie Sar­rau­tes Kind­heit lesen. Oder: 1 Par­tic­les schrei­ben, wel­ches? Oder eine Roman­se­quenz stu­die­ren: Dave Eggers Zeit­o­un. Ein brü­tend hei­ßer Tag. Lud­wig rief an, ja, der Lud­wig, die­ser ner­vö­se, freund­li­che Mann, der seit Jah­ren von einer klei­nen Erb­schaft lebt, die ihm sei­ne Mut­ter hin­ter­ließ, etwas Geld also für beschei­de­nes Leben, sowie ein Kabi­nett voll grau­sa­mer Erin­ne­run­gen. Lud­wig berich­tet, er habe nun 580 Mas­ken der Schutz­klas­se FFP2 zur Ver­fü­gung, ein Vor­rat, gelie­fert von der Post nach un d nach, der für vie­le Jah­re aus­rei­chend sein könn­te, wenn man bedenkt, dass Lud­wig nur ein oder zwei Male in der Woche für kur­ze Zeit sei­ne Woh­nung ver­lässt. Er trägt wun­der­schö­ne Schu­he, ich wür­de Lud­wig sofort anhand sei­ner Schu­he erken­nen. Auch sei­ne Schu­he lie­fert die Post. Im Grun­de, das ist denk­bar, wur­de Lud­wigs Leben durch die Pan­de­mie nur unwe­sent­lich ver­än­dert. Das Leben drau­ßen war bereits sehr gefähr­lich, als das Virus noch nicht exis­tier­te, als das Virus nur eine Idee gewe­sen war. Lud­wigs Geld könn­te an Wert ver­lie­ren, dar­über haben wir nicht gespro­chen, aber über den Klang der Was­ser­spra­chen. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jäh­ri­ge Kur­de Arsalan Khod­kam ist in Gefahr, im Gefäng­nis von Urumieh in der Pro­vinz West-Asder­bai­dschan hin­ge­rich­tet zu wer­den. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spio­na­ge” für die Kur­di­sche Demo­kra­ti­sche Par­tei des Iran (KDPI), eine bewaff­ne­te Oppo­si­ti­ons­grup­pe, zum Tode ver­ur­teilt wor­den. Damals war er ein nied­ri­gran­gi­ger Ange­hö­ri­ger der Revo­lu­ti­ons­gar­den. Er hat die­se Anschul­di­gun­gen immer bestrit­ten und erklärt, dass die Behör­den ihn der Spio­na­ge beschul­dig­ten, nach­dem sie erfah­ren hat­ten, dass er über Insta­gram mit einem Ver­wand­ten sei­ner Frau kom­mu­ni­zier­te, der Mit­glied der KDPI war. Arsalan Khod­kam wur­de weni­ger als drei Mona­te nach sei­ner Fest­nah­me in einem unfai­ren Ver­fah­ren, das nur 30 Minu­ten dau­er­te, auf­grund von “Geständ­nis­sen”, die er sei­nen Anga­ben zufol­ge unter Fol­ter und ande­ren Miss­hand­lun­gen unter­zeich­net hat­te, zum Tode ver­ur­teilt. Er hat­te zu kei­nem Zeit­punkt Zugang zu einem Rechts­bei­stand sei­ner Wahl. Im Febru­ar 2020 ver­such­te sein Anwalt Ein­sicht in die Gerichts­un­ter­la­gen zu erhal­ten, um ein Gna­den­ge­such vor­zu­be­rei­ten. Die Staats­an­walt­schaft teil­te dem Rechts­bei­stand jedoch mit, er kön­ne Arsalan Khod­kam nicht ver­tre­ten. Ein Gna­den­ge­such, das Arsalan Khod­kam aus dem Gefäng­nis gestellt hat­te, wur­de abge­lehnt. Im Mai 2020 wur­den sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gewarnt, er kön­ne jeder­zeit hin­ge­rich­tet wer­den. / Nach sei­ner Fest­nah­me am 23. April 2018 wur­de Arsalan Khod­kam in eine Haft­ein­rich­tung der Revo­lu­ti­ons­gar­den in der Mili­tär­ka­ser­ne Almah­di in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Ein­zel­haft ­ ohne Kon­takt zu sei­ner Fami­lie oder einem Rechts­bei­stand. Wäh­rend die­ser Zeit wur­de er sei­nen Anga­ben zufol­ge wie­der­holt gefol­tert, um ihn zu einem “Geständ­nis” zu zwin­gen. Er sag­te, er sei wie­der­holt aus­ge­peitscht bzw. mit Stö­cken geschla­gen und mit Faust­hie­ben und Trit­ten trak­tiert wor­den, unter ande­rem auf den Rücken, wo er ein chir­ur­gi­sches Implan­tat hat. Des­halb habe er mehr­fach das Bewusst­sein ver­lo­ren. Die Verhörbeamt_innen sol­len ihn über lan­ge Zeit­räu­me in schmerz­haf­ter Wei­se die Hän­de gefes­selt haben. Wäh­rend die­ser Zeit ver­wei­ger­te man ihm den Gang zu Toi­let­te, so dass er sich ein­näss­te oder den Harn so lan­ge ein­hielt, bis er Bla­sen- und Nie­ren­schmer­zen hat­te. Er gab außer­dem an, am Schla­fen gehin­dert wor­den zu sein. / Arsalan Khod­kam wur­de von der Abtei­lung 1 des Mili­tär­ge­richts in West-Aser­bai­dschan der “Feind­schaft zu Gott” (moh­are­beh) durch “Spio­na­ge” für schul­dig befun­den. Er traf sei­nen vom Gericht bestimm­ten Rechts­bei­stand zum ers­ten Mal wäh­rend des Gerichts­ver­fah­rens. Die­ser habe vor Gericht nichts zu sei­ner Ver­tei­di­gung vor­ge­tra­gen. Die Abtei­lung 32 des Obers­ten Gerichts­hof wies sein Rechts­mit­tel im Schnell­ver­fah­ren zurück, ohne dar­auf ein­zu­ge­hen, dass unter Fol­ter erpress­te “Geständ­nis­se” vor Gericht zuge­las­sen wur­den. Ein dar­auf­fol­gen­der Antrag auf gericht­li­che Über­prü­fung des Ver­fah­rens wur­de am 3. Okto­ber 2018 zurück­ge­wie­sen. Arsalan Khod­kam hat bis heu­te kei­ne schrift­li­che Fas­sung des Urteils gegen ihn erhal­ten. Die Anwen­dung der Todes­stra­fe wegen “Spio­na­ge” ver­stößt gegen das Völ­ker­recht, das die Todes­stra­fe auf die “schwers­ten Ver­bre­chen”, wie vor­sätz­li­che Tötun­gen, beschränkt. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe, unge­ach­tet der Schwe­re und der Umstän­de einer Tat, der Schuld, Unschuld oder beson­de­ren Eigen­schaf­ten des Ver­ur­teil­ten, oder der vom Staat gewähl­ten Hin­rich­tungs­me­tho­de, da sie das Recht auf Leben ver­letzt und die grau­sams­te, unmensch­lichs­te und ernied­ri­gends­te aller Stra­fen dar­stellt.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action

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abschnitt neufundland

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Abschnitt Neu­fund­land mel­det fol­gen­de gegen Küs­te gewor­fe­ne Arte­fak­te : Wrack­tei­le [ See­fahrt – 15, Luft­fahrt — 8, Auto­mo­bi­le — 33 ], Gruß­bot­schaf­ten in Glas­be­häl­tern [ 18. Jahr­hun­dert — 55, 19. Jahr­hun­dert – 16, 20. Jahr­hun­dert – 423, 21. Jahr­hun­dert — 6506 ], Trol­ley­kof­fer [ blau : 2, rot : 88, gelb : 53, schwarz : 702 ], See­not­ret­tungs­wes­ten [ 1409 ], phy­si­cal memo­ries [ bespielt — 453, gelöscht : 876 ], Amei­sen [ Arbei­ter ] auf Treib­holz [ 1256 ], 5 höl­zer­ne Damen­hand­ta­schen [ Bau­jahr 1968 ], Brumm­krei­sel : 1, Öle [ 0.65 Ton­nen ], Pro­the­sen [ Herz — Rhyth­mus­be­schleu­ni­ger – 5, Knie­ge­len­ke – 3, Hüft­ku­geln – 16, Bril­len – 432 ], Halb­schu­he [ Grö­ßen 28 – 39 : 11, Grö­ßen 38 — 45 : 88 ], Plas­tik­san­da­len [ 1453 ], Rei­se­do­ku­men­te [ 22 ], Kühl­schrän­ke [ 3 ], Tele­fo­ne [ 88 ], Ste­tho­sko­pe [ 18 ], Pup­pen­köp­fe [ 18 ] Mas­ken [ 358 ], Tief­see­tauch­an­zü­ge [ ohne Tau­cher – 3, mit Tau­cher – 16 ], Engels­zun­gen [ 1758 ] | stop |

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ai : KASACHSTAN

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MENSCH IN GEFAHR: »Der Men­schen­rechts­ak­ti­vist Alnur Ily­as­hev wur­de am 17. April 2020 fest­ge­nom­men. Ihm wird vor­ge­wor­fen, Fehl­in­for­ma­tio­nen ver­brei­tet zu haben, die die „öffent­li­che Ord­nung bedro­hen“ und „beträcht­li­che Schä­den“ an den „geschütz­ten Inter­es­sen der Gesell­schaft“ wäh­rend des Aus­nah­me­zu­stands ver­ur­sa­chen. Die Vor­wür­fe ste­hen in Zusam­men­hang mit sei­nen kri­ti­schen Bei­trä­gen über die Regie­rungs­par­tei Nur Otan in den Sozia­len Medi­en. Die Ermittler_innen behaup­te­ten, die Bei­trä­ge hät­ten das Ziel, die öffent­li­che Mei­nung zum The­ma „Inkom­pe­tenz der Akti­vi­tä­ten der Nur-Otan-Par­tei“ hin­sicht­lich der COVID-19-Pan­de­mie zu beein­flus­sen. Somit „könn­ten sie zu nega­ti­ven Kon­se­quen­zen füh­ren“. / Alnur Ily­as­hev hat kein Ver­bre­chen began­gen, son­dern übte nur sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung aus. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner und muss umge­hend und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den. Die kasa­chi­schen Behör­den nut­zen die COVID-19-Pan­de­mie als Vor­wand, um Kritiker_innen zu inhaf­tie­ren und Men­schen ein­zu­schüch­tern. / Obwohl die Fami­li­en­mit­glie­der von Alnur Ily­as­hev kei­nen Wider­stand wäh­rend zwei­er Woh­nungs­durch­su­chun­gen leis­te­ten, wand­te die Poli­zei kör­per­li­che Gewalt gegen sie an. Sei­ne min­der­jäh­ri­ge Toch­ter hat­te eine Panik­at­ta­cke und wur­de ohn­mäch­tig, als die Poli­zei die Woh­nung betrat und durch­such­te. Zu die­sem Zeit­punkt waren kei­ne Erwach­se­nen zuhau­se.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 8.6.2020 unter > ai : urgent action
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ai : RUANDA

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MENSCH IN GEFAHR: „Jackie Umu­ho­za, die Toch­ter des im Exil leben­den Pas­tors Deo Nyiri­gi­ra, wur­de am 27. Novem­ber in Kiga­li fest­ge­nom­men. Die Unter­su­chungs­be­hör­de Rwan­da Inves­ti­ga­ti­on Bureau bestä­tig­te am 28. Novem­ber auf Twit­ter, dass Jackie Umu­ho­za in Unter­su­chungs­haft sei. Ihr wer­den Lan­des­ver­rat und Spio­na­ge vor­ge­wor­fen. Bei einem Schuld­spruch muss sie mit bis zu 25 Jah­ren Gefäng­nis rechnen./ Die Staats­an­walt­schaft hat ihren Fall jedoch bis­her nicht bestä­tigt, und sie wur­de kei­nem Gericht vor­ge­führt. Ihre anhal­ten­de Unter­su­chungs­haft ist daher nicht rich­ter­lich ange­ord­net. Laut ruan­di­scher Straf­pro­zess­ord­nung dür­fen Straf­ver­däch­ti­ge ledig­lich bis zu fünf Tage lang in Unter­su­chungs­haft gehal­ten wer­den. Danach muss die Staats­an­walt­schaft eine rich­ter­li­che Anord­nung zur Haft­ver­län­ge­rung ein­ho­len, die auf soli­den Fak­ten zur Recht­fer­ti­gung eines Ver­fah­rens basiert.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 31.1.2020 unter > ai : urgent action
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