Aus der Wörtersammlung: Leiche

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linie 8

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echo : 10.06 UTC – Nächs­te Hal­te­stel­le Max-Weber-Platz. Ich hab Weiß Ferdls Gesang noch im Ohr, wie er die Geschich­te erzählt von der Linie 8, die durch Mün­chen fährt zu einer Zeit, da ich noch nicht gebo­ren wor­den war. Wie oft habe ich die­se Auf­nah­me als Kind viel­leicht gehört? Die Stim­me des alten Münch­ner Kaba­ret­tis­ten ist mir heut Mor­gen ver­mut­lich des­halb ins Gehör gera­ten, weil ich Infor­ma­tio­nen einer moder­nen Stra­ßen­bahn zuhör­te, einer Stim­me prä­zi­se, die von einem Com­pu­ter erzeugt wird: Bit­te in Fahrt­rich­tung rechts aus­stei­gen. Die­se Stim­me, wie sie mir bewusst wur­de, scheint sich bereits in vie­le wei­te­re Städ­te fort­ge­setzt zu haben, es ist eine weib­li­che Stim­me, die auch kom­pli­zier­te Stra­ßen­na­men zu for­mu­lie­ren ver­mag. Manch­mal dehnt sie Wör­ter in einer selt­sam unbe­hol­fe­nen Art. Das hört sich an, als wür­de eine Schall­plat­te für einen Moment beschleu­nigt, dann wie­der abge­bremst. Auch Kin­der hören zu, oder Men­schen, die soeben die deut­sche Spra­che ler­nen. Viel­leicht, stel­le ich mir vor, wer­den sich in die­ser Wei­se bestän­di­ger Wie­der­ho­lung nach und nach jene unbe­hol­fen klin­gen­den Sen­ten­zen der Stra­ßen­bahn­an­sa­gen in unse­re all­täg­li­che Spra­che schlei­chen. Das ist denk­bar. Ich muss das beob­ach­ten. — stop

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kamelschnellbahngeschichte

9

marim­ba : 6.28 UTC — Der jun­ge Mann, der mir eine Geschich­te von Kame­len erzählt, ist 22 Jah­re alt. Er trägt ein leuch­tend blau­es Hemd, das sieht gut aus, weil sei­ne Haut­far­be dun­kel ist, weil er ein Mann ist, der tat­säch­lich aus Afri­ka kommt, der aus Afri­ka geflüch­tet ist, obwohl er ganz sicher nicht aus Afri­ka flüch­ten woll­te. Wäre er nicht aus der Not her­aus geflüch­tet, mit Zügen und Bus­sen und zwei Flug­zeu­gen, dann wäre er jetzt tot. Weil er nicht tot ist, sitzt er mit mir in einer Schnell­bahn und wir spre­chen kurz über sein Land, das ich unbe­dingt ein­mal besu­chen wer­de, wenn es dort so sein wird, dass man mich nicht sofort umbrin­gen wird. Der jun­ge Mann kommt aus Soma­lia, sein Groß­va­ter hüte­te Kame­le. In sei­ner Kind­heit trank er immer viel Kamel­milch. Es gibt, sagt er, nichts Gesün­de­res auf der Welt als Kamel­milch. Sie schil­lert nicht wie die Milch der Kühe, sie ist etwas bit­ter und süß zur glei­chen Zeit. Er sagt noch, dass er gera­de sein Geld zäh­le, er wol­le nach Afri­ka rei­sen. In Afri­ka ange­kom­men wer­de er so viel Kamel­milch trin­ken, wie in sei­nen klei­nen Bauch über­haupt jemals hin­ein pas­sen wird. Und jetzt ist die Schnell­bahn am Ziel, und der jun­ge Mann steigt aus. Ich sehe noch sei­ne Hand, wie sie mir winkt über die Köp­fe der Pend­ler­men­schen hin. — stop

ping

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bbc

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alpha : 15.22 UTC — Mein Freund Samu­el ist ein Freund, mit dem ich sehr ger­ne spre­che, weil ich immer wie­der beob­ach­te, dass Wör­ter oder Sät­ze, die ich in dem Glau­ben ver­wen­de, sie sei­en für alle mensch­li­chen Wesen glei­cher­ma­ßen gül­tig, in unse­rer gemein­sa­men Welt nicht exis­tie­ren. Selbst die bei­läu­fi­ge Betrach­tung eines Fern­seh­bild­schirms pro­vo­ziert Dis­kus­sio­nen. Wir sit­zen, es ist spä­ter Abend, in einem Café am Flug­ha­fen. Die BBC zeigt Aus­schnit­te einer Pres­se­kon­fe­renz des 45. Prä­si­den­ten der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka in einem Loop. Wie­der­holt dem­zu­fol­ge hören und sehen wir, wie der 45. Prä­si­dent eine far­bi­ge Jour­na­lis­tin beschimpft, die ihm eine sach­li­che Fra­ge stell­te. Ich sage zu mei­nem Freund, schau, hör zu, er beschimpft die­se Frau. Nach fünf­zehn Minu­ten, die Sze­ne der Beschimp­fung war drei­mal wie­der­ge­kehrt, sagt mein Freund mit tro­cke­ner Stim­me: Das ist nicht Wirk­lich­keit, das ist eine Erfin­dung des Fern­se­hens. — stop
ping

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60.432875 : 22.158961

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nord­pol : 6.08 — Eine tra­gi­sche Geschich­te soll sich in einer klei­nen, fin­ni­schen Stadt nahe Tur­ku ereig­net haben. Ich konn­te mir den Namen der Stadt nicht mer­ken, aber die Geschich­te sehr wohl, die mir ein Freund erzähl­te, wäh­rend wir gera­de auf ein Flug­zeug war­te­ten. Dort oben im Nor­den soll der Geschich­te zur Fol­ge, eine Frau mitt­le­ren Alters nach Jah­ren des Schrei­bens bemerkt haben, dass sie wie­der­holt bestoh­len wur­de, dass man gedul­dig dar­auf war­te­te, dass sie etwas auf­schrei­ben und im Inter­net ver­öf­fent­li­chen wür­de, dann woll­te man näm­lich sofort inter­es­san­te und auch weni­ger inter­es­san­te Abtei­lun­gen ihrer neu hin­zu­ge­füg­ten Geschich­te und ihre Gedan­ken mar­kie­ren mit­tels eines Maus­zei­gers, um die in die­ser mar­kier­ten Abtei­lung befind­li­chen Wör­ter zu kopie­ren, sie durch Spei­cher eines oder meh­re­rer Com­pu­ter zu trans­por­tie­ren, bis eben jene Zei­chen, die gestoh­le­ne Zei­chen waren, an einer wei­te­ren Stel­le im Inter­net unter Tex­ten, die nicht gestoh­len wor­den waren, zum Still­stand kom­men wür­den. Den Zei­chen selbst war nie­mals anzu­se­hen, dass sie eigent­lich nicht dort hin­ge­hör­ten, dass sie frem­de Zei­chen waren. Als nun die bestoh­le­ne Frau zufäl­li­ger­wei­se bemerk­te, dass sie beraubt und immer wei­ter beraubt wor­den war, woll­te sie sich weh­ren. Sie bemüh­te sich um Unter­stüt­zung, sie bat ihre bes­ten und auch weni­ger gute Freun­de zu lesen, was sie notiert hat­te, Text­stel­len zu ver­glei­chen und Ankla­ge zu erhe­ben. Eini­ge Tage spä­ter bereits mach­te sich die Frau auf den Weg in die Wäl­der, jemand behaup­te­te, sie sei nicht gewan­dert, son­dern geflo­hen. Jetzt, vor­ges­tern, soll sie gefun­den wor­den sein. Man berich­tet, dass sie schwei­gend auf einem recht hohen Baum sit­zen wür­de. Sie lese in Büchern, die sie mit Schnü­ren an Ästen des Bau­mes befes­tigt habe. Sie wol­le par­tout nicht her­un­ter­stei­gen. Es wer­de doch bald Win­ter wer­den. — stop
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rot

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india : 5.58 — Zwei Foto­gra­fien, die mög­li­cher­wei­se nicht mehr exis­tie­ren, zei­gen den Kopf eines älte­ren Man­nes ohne Haa­re, des­sen Mund weit geöff­net ist. In die­sem weit geöff­ne­ten Mund hockt ein klei­ner schwar­zer Vogel von rotem Stirn­ge­fie­der. Der Vogel scheint sich in dem Mund des alten Man­nes wohl­zu­füh­len, er kau­ert dort, als wäre der Mund sein Nest. Wei­te­re Vögel sind auf dem Bild zu erken­nen, die dem Vogel im Mund des Man­nes glei­chen, dunk­les Gefie­der, das über ihren Augen hell­rot leuch­tet. Vier Vögel sit­zen auf dem Kopf des alten Man­nes, fünf auf sei­nen Schul­tern, von einem Vogel ist am lin­ken Rand der Foto­gra­fie nur ein Schwanz zu erken­nen, zwölf Vögel befin­den sich schwir­rend in einem Orbit um den Kopf in der Höhe der Ohren, es sieht so aus als wären die­se Vögel Kopf­vö­gel, eine Spe­zi­es für sich, wie Put­zer­fi­sche viel­leicht, die Mond­fi­sche ein Leben lang beglei­ten. Auf einer zwei­ten Foto­gra­fie, von der sich nicht sagen lässt, ob sie vor oder nach der beschrie­be­nen Auf­nah­me gefer­tigt wur­de, zeigt sich der Mund des alten Man­nes geschlos­sen, er lächelt. Strah­lend blaue Augen sit­zen hin­ter einer Bril­le, in deren Glä­sern sich war­mes Licht spie­gelt. Als ich bei­de Bil­der vor eini­ger Zeit neben­ein­an­der leg­te, begann ich unver­züg­lich jene Vögel, die sich um den Kopf des Man­nes her­um­be­weg­ten oder auf ihm saßen, jeweils sorg­fäl­tig zu zäh­len. — stop
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2 Uhr 14

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nord­pol : 3.01 — Gesetzt den Fall, wir wür­den eines Mor­gens auf­wa­chen und fest­stel­len, daß plötz­lich alle Men­schen die glei­che Haut­far­be und den glei­chen Glau­ben haben, wir hät­ten garan­tiert bis Mit­tag neue Vor­ur­tei­le.Georg Chris­toph Lich­ten­berg ( 1742 — 1799 ) 
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vor schnee

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marim­ba : 6.18 – Ein Zoo­lo­ge, L., mit dem ich ges­tern am spä­ten Abend tele­fo­nier­te, erzähl­te von einer Rei­se nach Grön­land im ver­gan­ge­nen Früh­ling. Er sei ein­ge­la­den gewe­sen, an der Besich­ti­gung eines schla­fen­den Wales teil­zu­neh­men, der in einer tie­fen Bucht vor Oqaats­ut senk­recht mit dem Kopf nach oben im kal­ten Was­ser schweb­te. Ein groß­ar­ti­ger Anblick, die­ser mäch­ti­ge Kör­per, umschwärmt von See­hun­den, die unter glei­cher­ma­ßen neu­gie­ri­gen Fischen wil­der­ten. Von der nau­ti­schen Gesell­schaft der Uni­ver­si­tät Oslo sei­en meh­re­re Kame­ras ein­ge­setzt gewe­sen, die den Wal Zen­ti­me­ter für Zen­ti­me­ter unter­such­ten. Ers­te Hin­wei­se deu­te­ten auf eine mög­li­cher­wei­se noch unbe­kann­te Spe­zi­es hin. Man sei am zwei­ten Tage der Unter­su­chung behut­sam mit­tels eines Kör­per-U-Boo­tes in das Inne­re des Wales vor­ge­drun­gen, habe in die Dun­kel­heit des Magens geleuch­tet, um dort zwei sehr alte Käm­me von Elfen­bein vor­zu­fin­den, ein Kof­fer­ra­dio, drei Ret­tungs­rin­ge ohne Beschrif­tung, einen Peil­sen­der, sowie fünf Bücher, die merk­wür­di­ger­wei­se von was­ser­fes­ter Sub­stanz gewe­sen sei­en. Am kom­men­den Sonn­tag, so L., rei­se er nach Oqaats­ut zurück, der Wal schla­fe noch immer, er habe indes­sen kaum an Kör­per­mas­se ver­lo­ren, was höchst erstaun­lich sei. – Frei­tag. Frü­her Mor­gen. Die Luft duf­tet nach Schnee. – stop
basskäfer

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt“. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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giuseppi

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oli­mam­bo : 2.05 — Eine Schwe­fel­wol­ke, von Feu­er­wer­kern über dem Fluss an den Him­mel gesetzt, walzt nachts durch mein Arbeits­zim­mer. Ich war­te in die­sem Moment vor dem Bild­schirm und tele­fo­nie­re und beob­ach­te zur glei­chen Zeit, wie mein Ver­schlüs­se­lungs­pro­gramm mel­det, eine ent­fern­te Com­pu­ter­ma­schi­ne habe in den ver­gan­ge­nen 5 Minu­ten ver­sucht, mei­nen Basis­schlüs­sel her­aus­zu­fin­den. Ich erhal­te 1218 War­nun­gen inner­halb 1 Minu­te per E‑Mail zuge­stellt. Und wäh­rend ich von Giu­sep­pi Logan (Hört ihm zu!) erzäh­le, dem ich, ohne es zu bemer­ken, im Jah­re 2010 im Thomp­kins Squa­re Park per­sön­lich begeg­net sein könn­te, geht das immer wei­ter so fort, in klei­ne­ren Pake­ten tref­fen rasend schnell alar­mie­ren­de E‑Mails bei mir ein. In die­sem Moment könn­te ich wirk­lich nicht sagen, ob ich nicht viel­leicht träu­me, was ich vor mir auf dem Bild­schirm beob­ach­te. Vor­hin zähl­te ich Mari­en­kä­fer nahe der Lam­pen. Zur­zeit leben 22 Per­sön­lich­kei­ten in mei­ner Woh­nung, 1 Käfer sitzt schon seit Stun­den auf dem Gehäu­se Esme­ral­das fest. — stop

nach­rich­ten von esmeralda »

giuseppi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Nie­mand klang in einem Ensem­ble so wie Giu­sep­pi [Logan]. Bei sei­nem Spiel hielt er sei­nen Kopf weit zurück; dazu erklär­te er: „Auf die­se Art ist mei­ne Keh­le weit offen“, so konn­te er mehr Luft ein­zie­hen. Er spiel­te in einem Umfang von vier Okta­ven auf dem Alt­sa­xo­phon. Was ihn als Impro­vi­sa­tor von ande­ren unter­schied, war die Art, wie er sei­ne Noten plat­zier­te und damit einen bestimm­ten Klang schuf, dem die ande­ren der Grup­pe dann folg­ten. Sei­ne Stü­cke waren aus die­sem Grund sehr attrak­tiv; Giu­sep­pi hat­te sei­ne ganz eige­nen Ansich­ten über Musik …“ – Bill Dixon

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ai : VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

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MENSCH IN GEFAHR: „Der oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi wur­de in ein Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Gerichts­ver­fah­ren soll dort am 14. Sep­tem­ber vor der Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts beginnen./ Der 31-jäh­ri­ge oma­ni­sche Schrift­stel­ler und Blog­ger Mua­wi­ya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wur­de Ende Mai in das al-Wath­ba-Gefäng­nis in Abu Dha­bi ver­legt. Sein Fall wur­de an die Staats­si­cher­heits­kam­mer des Obers­ten Bun­des­ge­richts ver­wie­sen. Am 14. Sep­tem­ber soll sein Ver­fah­ren begin­nen. Die Ankla­ge­punk­te sind eben­so wenig bekannt wie die kon­kre­ten Grün­de für sei­ne Fest­nah­me und das Ver­fah­ren. / Laut der Face­book-Sei­te sei­nes Vaters erhielt Mua­wi­ya al-Ruwahi, der an einer bipo­la­ren Stö­rung lei­det, am 11. Juni Besuch von oma­ni­schen Diplomat_innen sowie dem Staats­an­walt. Die Diplomat_innen konn­ten allei­ne mit ihm spre­chen. Seit sei­ner Fest­nah­me am 23. Febru­ar 2015, als er aus Oman in die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te (VAE) ein­rei­sen woll­te, durf­te er meh­re­re Male mit sei­ner Fami­lie tele­fo­nie­ren. Den ers­ten Anruf tätig­te er einen Monat nach sei­ner Fest­nah­me. Dabei bat er sei­ne Fami­lie dar­um, einen Rechts­bei­stand für ihn zu benen­nen. Mua­wi­ya al-Ruwahi erzähl­te sei­ner Fami­lie, dass er regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten hat­te und dass die Behör­den der VAE von sei­ner psy­chi­schen Erkran­kung wuss­ten. Sei­ne Kran­ken­ak­te, die vom Sul­tan-Qabus-Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum aus­ge­stellt wur­de, wur­de an die Behör­den der VAE wei­ter­ge­lei­tet. Die Mut­ter von Mua­wi­ya al-Ruwahi durf­te ihn am 18. Juni für eine hal­be Stun­de im Gefäng­nis besu­chen. Am glei­chen Tag durf­te er außer­dem zehn Minu­ten mit sei­nem Vater in Oman tele­fo­nie­ren. Zwei Tage spä­ter wand­te sich sei­ne Mut­ter an die Behör­den des al-Wath­ba-Gefäng­nis­ses, um sicher­zu­stel­len, dass ihr Sohn regel­mä­ßig sei­ne Medi­ka­men­te erhal­ten wür­de.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 31. August 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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