Aus der Wörtersammlung: märz

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ai : GUATEMALA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März hat die gua­te­mal­te­ki­sche Regie­rung in einem Indus­trie­park in Gua­te­ma­la-Stadt ein Kran­ken­haus für COVID-19-Pati­en­t_in­nen ein­ge­rich­tet. Jetzt wur­den 46 dort arbei­ten­de Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te ent­las­sen. Als Grund für die Kün­di­gun­gen ver­wies das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, denen zufol­ge die­se Arbeiter_innen einen Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss besit­zen müs­sen, um in dem Kran­ken­haus arbei­ten zu kön­nen. Ein Groß­teil die­ser Beschäf­tig­ten ver­fügt nur über eine grund­le­gen­de Schul­bil­dung und kann die gefor­der­ten Nach­wei­se nicht erbrin­gen. Hin­zu kommt, dass die gekün­dig­ten Per­so­nen, ähn­lich wie Tei­le des medi­zi­ni­schen Per­so­nals, seit dem 24. März kei­nen Lohn erhal­ten haben. Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung haben sie eben­falls nicht bekom­men. / Hin­ter­grund: Bereits vor der COVID-19-Pan­de­mie erhielt Gua­te­ma­la auf­grund sei­nes schwa­chen Gesund­heits­sys­tems beson­de­re Unter­stüt­zun­gen von der Pan­ame­ri­ka­ni­schen Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on OPS. Am 9. Juni mel­de­te Gua­te­ma­la 7.055 COVID-19-Fäl­le und 252 Pan­de­mie­to­te.  /  Im März rich­te­te die Regie­rung Gua­te­ma­las in einem Indus­trie­park der Haupt­stadt namens Par­que de la Indus­tria ein Kran­ken­haus für COVID-19-Fäl­le ein. Die Kli­nik hat­te eine Anfangs­ka­pa­zi­tät von 319 Bet­ten und wur­de am 21. März eröff­net. Anfang Mai beschwer­te sich das medi­zi­ni­sche Per­so­nal öffent­lich über feh­len­de Arbeits­ver­trä­ge, nicht aus­ge­zahl­ten Lohn und gefähr­li­che Arbeits­be­din­gun­gen. Pres­se­be­rich­ten zufol­ge, die auf Infor­ma­tio­nen des natio­na­len Rech­nungs­hofs basie­ren, hat das COVID-19-Kran­ken­haus weni­ger als zwei Pro­zent des ihm vom Kon­gress zuge­wie­se­nen Bud­gets in Anspruch genom­men. Der Grund dafür liegt in der gerin­gen ope­ra­ti­ven Kapa­zi­tät und dem Feh­len von ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. / Die Kran­ken­haus­lei­tung gab an, dass die in der Kli­nik arbei­ten­den Per­so­nen über das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­ge­stellt wer­den, wobei die in Haus­halts­be­stim­mung 189 (Titel: “Sons­ti­ge Leis­tun­gen”) des öffent­li­chen Haus­halts fest­ge­leg­ten Anfor­de­run­gen zu befol­gen sind. Vertreter_innen des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums wie­sen dar­auf hin, das Gesetz über den öffent­li­chen Dienst ver­lan­ge, dass unter die­ser Haus­halts­li­nie ein­ge­stell­te Per­so­nen einen Nach­weis über ihren Ober­stu­fen- oder Uni­ver­si­täts­ab­schluss erbrin­gen müs­sen. Der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te Pro­cu­ra­du­ría de los Derechos Huma­nos zufol­ge wur­den die­se Bele­ge noch nicht ver­langt, als das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um das betref­fen­de Per­so­nal ein­stell­te. Da 46 der im COVID-19-Kran­ken­haus beschäf­tig­ten Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te nicht die ent­spre­chen­den Unter­la­gen vor­le­gen konn­ten, wur­den sie kur­zer­hand ent­las­sen. Sie hat­ten erst knapp drei Mona­te lang in der Kli­nik gear­bei­tet und muss­ten teil­wei­se ihre eige­nen Werk­zeu­ge und Mate­ria­li­en zur Arbeit mit­brin­gen. Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um iden­ti­fi­zier­te 38 Per­so­nen, die die Anfor­de­run­gen nicht erfüll­ten. Die natio­na­le Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hin­ge­gen mel­de­te 46 Kün­di­gun­gen im Bereich Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­per­so­nal. / Ent­ge­gen der Begrün­dung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums besagt der Klas­si­fi­ka­ti­ons­plan für Beschäf­ti­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor in Über­ein­stim­mung mit Para­graf 35 des Geset­zes über den öffent­li­chen Dienst, dass bei einer Rei­he von Stel­len mit über­wie­gend “kör­per­li­cher und repe­ti­ti­ver Arbeit” kei­ne über die Grund­schu­le hin­aus­ge­hen­de Schul­bil­dung not­wen­dig ist. Zudem ist im Hand­buch zur Klas­si­fi­ka­ti­on der Haus­halts­li­ni­en für den öffent­li­chen Dienst (Minis­ter­ver­ein­ba­rung 291‑2012) kei­ne Rege­lung zur Not­wen­dig­keit eines Ober­stu­fen­ab­schlus­ses für die Anstel­lung von Per­so­nen unter Haus­halts­be­stim­mung 189 auf­ge­führt. / Im COVID-19-Kran­ken­haus im Par­que de la Indus­tria in Gua­te­ma­la-Stadt sind die Rech­te der dort Arbei­ten­den –  sowohl die der Instand­hal­tungs- und Rei­ni­gungs­kräf­te als auch die des medi­zi­ni­schen Per­so­nals – bedroht. Die­se Beschäf­tig­ten nicht ange­mes­sen zu schüt­zen, bedeu­tet, nicht nur ihre son­dern auch die Gesund­heit der gua­te­mal­te­ki­schen Bevöl­ke­rung aufs Spiel zu set­zen. Seit Beginn der Pan­de­mie haben Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen im gan­zen Land öffent­lich und wie­der­holt das Feh­len ange­mes­se­ner Schutz­aus­rüs­tung kri­ti­siert. Laut der natio­na­len Ombuds­stel­le für Men­schen­rech­te hat­ten sich bis zum 24. Mai 2020 min­des­tens 49 Pfle­ge­kräf­te und Ärzt_innen mit COVID-19 infi­ziert. Am 30. Mai 2020 for­der­te das Ver­fas­sungs­ge­richt das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf, unver­züg­lich alle Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen mit ent­spre­chen­der Schutz­aus­rüs­tung aus­zu­stat­ten.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
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ein heller windiger märztag

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oli­mam­bo : 15.55 UTC — Fan­gen wir noch ein­mal von vor­ne an: Ein jun­ger Mann, mit dem ich mich kurz im Zug unter­hielt, erzähl­te, er lade sich im Zug rei­send sehr ger­ne Roma­ne und Erzäh­lun­gen auf sein Kind­le­le­se­ge­rät. Er habe bereits eine Samm­lung meh­re­rer tau­send Bücher, deren Lek­tü­re im Grun­de jeder­zeit mög­lich wäre, weil sie in digi­ta­ler Form exis­tie­ren. Er lese je so weit, wie es die Lese­pro­be ermög­li­che. In die­ser Wei­se habe er schon sehr viel Lite­ra­tur zu sich genom­men, auch ein­füh­ren­de Vor­wor­te, die meis­tens voll­stän­dig aus­ge­lie­fert wer­den. Oder Kurz­ge­schich­ten, eine oder zwei Kurz­ge­schich­ten sei­en bei­na­he immer voll­stän­dig in den Pro­ben ent­hal­ten. Das ist schon irgend­wie eine Sucht, sag­te er. Er habe, seit er lesen lern­te, stun­den­lang in Büchern geblät­tert, da und dort einen Satz oder eine voll­stän­di­ge Buch­sei­te gele­sen, ein kom­plet­tes Buch habe er nie­mals stu­diert. — Heu­te nun, es ist Mitt­woch am Nach­mit­tag, habe ich selbst in einer digi­ta­len Pro­be fol­gen­de Text­pas­sa­ge gele­sen, die mich berühr­te. Chris­toph Rans­mayr hat sie notiert: “Mir war die Tat­sa­che oft unheim­lich, daß sich der Anfang, auch das Ende jeder Geschich­te, die man nur lan­ge genug ver­folgt, irgend­wann in der Weit­läu­fig­keit der Zeit ver­liert – aber weil nie alles gesagt wer­den kann, was zu sagen ist, und weil ein Jahr­hun­dert genü­gen muß, um ein Schick­sal zu erklä­ren, begin­ne ich am Meer und sage: Es war ein hel­ler, win­di­ger März­tag des Jah­res 1872 an der adria­ti­schen Küs­te. Viel­leicht stan­den auch damals die Möwen wie fili­gra­ne Papier­dra­chen im Wind über den Kais, und durch das Blau des Him­mels glit­ten die wei­ßen Fet­zen einer in den Tur­bu­len­zen der Jah­res­zeit zer­ris­se­nen Wol­ken­front – ich weiß es nicht.” aus : Die Schre­cken des Eises und der Fins­ter­nis: Roman von Chris­toph Rans­mayr  — stop
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ai : ÄGYPTEN

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Amnes­ty Inter­na­tio­nal / MENSCH IN GEFAHR : “Am 22. Sep­tem­ber 2019 gegen 19 Uhr nah­men Ange­hö­ri­ge der Sicher­heits­be­hör­den in Zivil die bekann­te Men­schen­rechts­an­wäl­tin Mahie­nour el-Mas­ry fest, als sie das Gebäu­de der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit in Alex­an­dria ver­ließ. Sie brach­ten sie in einem Klein­trans­por­ter an einen unbe­kann­ten Ort. Kurz zuvor, am 20. und 21. Sep­tem­ber, waren in meh­re­ren ägyp­ti­schen Städ­ten regie­rungs­kri­ti­sche Pro­tes­te aus­ge­bro­chen. Die Anwäl­tin woll­te sich bei der Staats­an­walt­schaft der Staats­si­cher­heit über den Stand der Ermitt­lun­gen gegen die bei den Pro­tes­ten Fest­ge­nom­me­nen erkun­di­gen, die den Rück­tritt von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi gefor­dert hat­ten. Am 23. Sep­tem­ber befrag­te ein Staats­an­walt Mahie­nour el-Mas­ry und ent­schied, sie wäh­rend der Ermitt­lun­gen im Fall 488 von 2019 für 15 Tage im Frau­en­ge­fäng­nis Al Qana­ter zu inhaf­tie­ren. Bei die­sem Fall geht es um die regie­rungs­kri­ti­schen Demons­tra­tio­nen vom März 2019. Ihr wird „Zusam­men­ar­beit mit einer Ter­ror­ver­ei­ni­gung zur Erlan­gung ihrer Zie­le“, die „Ver­brei­tung fal­scher Nach­rich­ten“ und „Nut­zung der Sozia­len Medi­en zur Ver­öf­fent­li­chung von Falsch­mel­dun­gen“ vor­ge­wor­fen. / Mahie­nour el-Mas­rys Inhaf­tie­rung ist Teil des bis­lang här­tes­ten Vor­ge­hens gegen Anders­den­ken­de in der Amts­zeit von Prä­si­dent Abdel Fattah al-Sisi. Bei den Pro­tes­ten am 20. und 21. Sep­tem­ber 2019, auf denen der Rück­tritt des Prä­si­den­ten gefor­dert wur­de, wur­den mehr als 2.300 Men­schen festgenommen./ Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass Mahie­nour el-Mas­ry eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ist, die sich nur des­halb in Haft befin­det, weil sie fried­lich ihrer Arbeit nach­ge­gan­gen ist, die dar­in besteht, Betrof­fe­ne von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­tei­di­gen.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 21.11.2019 unter > ai : urgent action
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ai : INDIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Am 2. April wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba von den Gefäng­nis­be­hör­den zu einem Kran­ken­haus­ter­min gebracht. Sei­ne Frau erhielt jedoch kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Ter­min. Zuvor wur­de ihr bereits der Zugang zu ihrem Mann und sei­nem Arzt ver­wehrt. Am 27. März hat­te sie bei der Natio­na­len Men­schen­rechts­kom­mis­si­on die Unter­su­chung sei­nes Gesund­heits­zu­stan­des sowie den Trans­fer in ein Gefäng­nis in einer ande­ren Stadt bean­tragt, die über bes­ser aus­ge­stat­te­te Kran­ken­häu­sern ver­fügt und in der er durch sei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen unter­stützt wer­den kann. / Am 7. März 2017 wur­de Goka­ra­kon­da Naga Saibaba unter ande­rem der „rechts­wid­ri­gen Akti­vi­tä­ten“, „Ver­ab­re­dung zu ter­ro­ris­ti­schen Hand­lun­gen“ und „Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Orga­ni­sa­ti­on“ schul­dig befun­den und zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Urteil basier­te haupt­säch­lich auf Unter­la­gen und Video­auf­nah­men, die das Gericht als Beweis für sei­ne Mit­glied­schaft in einer Orga­ni­sa­ti­on der ver­bo­te­nen Kom­mu­nis­ti­schen Par­tei Indi­ens (Mao­is­ten) ansah. Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass die Ankla­gen gegen Goka­ra­kon­da Naga Saibaba kon­stru­iert sind und dass sein Pro­zess nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards für fai­re Gerichts­ver­fah­ren ent­sprach. / Sei­ne bei­den Bei­ne sind infol­ge von Kin­der­läh­mung gelähmt und er sitzt im Roll­stuhl. Zudem ist bei ihm eine aku­te Pan­krea­ti­tis dia­gnos­ti­ziert wor­den. Auf­grund die­ser Erkran­kung hat er Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner lin­ken Schul­ter und der lin­ken Hand. Er lei­det außer­dem an einer Herz­er­kran­kung sowie Blut­hoch­druck. Nach sei­ner Fest­nah­me und sei­ner Inhaf­tie­rung im Zen­tral­ge­fäng­nis von Nag­pur in Maha­rash­tra ver­schlech­ter­te sich sein Zustand erheb­lich. Sei­ne Frau berich­te­te, er habe star­ke Schmer­zen und habe seit sei­ner Ver­ur­tei­lung bereits drei­mal das Bewusst­sein in sei­ner Zel­le ver­lo­ren. In einem Brief teil­te er vor kur­zem mit, er habe Schmer­zen im Bauch und in sei­ner lin­ken Hand und lei­de unter Kopf­schmer­zen. Er schrieb zudem, es sei ihm nicht mög­lich, grund­le­gen­de Kör­per­funk­tio­nen wie das Uri­nie­ren ohne star­ke Schmer­zen durch­zu­füh­ren. Auch das Schrei­ben des Brie­fes wür­de schmer­zen und fie­le ihm sehr schwer. / Obwohl Goka­ra­kon­da Naga Saiba­b­as Fami­lie wie­der­holt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über sei­nen Gesund­heits­zu­stand ange­for­dert hat, gaben die Gefäng­nis­be­hör­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht her­aus. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ein Antrag gestellt, ihn auf­grund sei­nes Gesund­heits­zu­stands bis zum Rechts­mit­tel­ver­fah­ren auf Kau­ti­on frei­zu­las­sen. Die Anhö­rung zu die­sem Antrag soll kom­men­de Woche statt­fin­den.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 16.5.2018 unter > ai : urgent action
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vom meer

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marim­ba : 2.43 UTC – Sol­da­ten, die nicht fal­len, viel­mehr voll­stän­dig ver­schwin­den, sobald sie von einem Geschoß getrof­fen wur­den. Auch zivi­le Men­schen. Zivi­le Men­schen ver­schwin­den unter Gebäu­de­trüm­mern oder in Flam­men oder Mee­ren, weil Mee­re groß und weil sie tief sind. Wie vie­le Men­schen sind im Monat März in die­ser Wei­se ohne Nach­richt ver­schwun­den, so dass man sie nie wie­der fin­den wird? — stop
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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : HAITI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger David Boni­face und Juders Yse­mé fürch­ten nach dem plötz­li­chen Tod ihres Kol­le­gen Nis­sa­ge Mar­tyr um ihr Leben. Nis­sa­ge Mar­tyr starb einen Tag, nach­dem die drei in den USA gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt in Hai­ti, Kla­ge wegen schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­reicht hat­ten. Die Män­ner berich­ten seit 2007 von wie­der­hol­ten Mord­dro­hun­gen und Angrif­fen durch den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter. Sie müs­sen daher ange­mes­se­nen Schutz erhal­ten. / Am 22. März reich­ten David Boni­face, Juders Yse­mé und Nis­sa­ge Mar­tyr Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt Les Irois im Süd­wes­ten von Hai­ti, bei einem Bun­des­ge­richt in Bos­ton im Nord­os­ten der USA ein. Die Kla­ge wur­de in den USA ein­ge­reicht, weil Jean Moro­se Vili­ena Anfang 2009 in die USA geflo­hen war, nach­dem die hai­tia­ni­schen Behör­den wegen des Mor­des an David Boni­faces Bru­der im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemein­de­ra­dio­sen­der im Jahr 2008 ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet hat­ten. Bei die­sem Angriff ver­lor Nis­sa­ge Mar­tyr ein Bein und Juders Yse­mé ein Auge. Die drei Män­ner wer­fen Jean Moro­se Vili­ena vor, dass er für eine Rei­he von Angrif­fen gegen sei­ne Kritiker_innen ver­ant­wort­lich ist, dar­un­ter “Brand­stif­tung”, “außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen”, “ver­such­te außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tung”, “Fol­ter” und “Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit”. Die Ver­bre­chen wur­den auf sei­ne Anwei­sung hin von einer bewaff­ne­ten Grup­pe ver­übt, die mit sei­ner poli­ti­schen Par­tei in Ver­bin­dung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nach­dem die Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena ein­ge­reicht wor­den war, erkrank­te Nis­sa­ge Mar­tyr plötz­lich schwer und starb auf dem Weg ins Kran­ken­haus von Les Irois. Sei­ne Fami­lie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hil­fe ihrer Rechts­bei­stän­de for­dert die Fami­lie eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Aut­op­sie und umfas­sen­de Unter­su­chun­ge sei­nes Todes. Die ört­li­che Staats­an­walt­schaft hat zwar die Aut­op­sie geneh­migt, doch bis jetzt kei­ne Unter­su­chung auf­ge­nom­men. / David Boni­face und Juders Yse­mé sind Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger und wer­den als Unter­stüt­zer der Par­tei Orga­ni­sa­ti­on du Peu­ple en Lut­te, einer Oppo­si­ti­ons­par­tei in Hai­ti, betrach­tet. Seit 2007 berich­ten die bei­den Män­ner und Nis­sa­ge Mar­tyr, dass Jean Moro­se Vili­ena und sei­ne Ver­bün­de­ten ihnen Mord­dro­hun­gen schi­cken und sie tät­lich angrei­fen und ver­sucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legi­ti­me Arbeit als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger aus­füh­ren. Im Zuge des­sen haben sie das ers­te Gemein­de­ra­dio initi­iert sowie die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Jean Moro­se Vili­ena und sei­nen Ver­bün­de­ten ange­strebt, um der Gewalt in der Gemein­de ein Ende zu berei­ten. 2015 gewähr­te die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on den drei Män­nern und ihren Fami­li­en Schutz­maß­nah­men, um ihre Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. David Boni­face und Juders Yse­mé berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die hai­tia­ni­schen Behör­den auf­grund der gras­sie­ren­den Straf­lo­sig­keit im Land jedoch nichts unter­nom­men hät­ten, um die­sen Maß­nah­men Fol­ge zu leis­ten. Die bei­den Män­ner sind nach Nis­sa­ge Mar­tyrs Tod mit ihren Fami­li­en aus Les Irois geflo­hen, da sie um ihre Sicher­heit fürch­ten. Sie gaben an, dass der ein­zi­ge Weg zu Gerech­tig­keit ihre Aus­sa­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena sei, doch dass sie ohne ange­mes­se­nen Schutz fürch­ten, getö­tet zu wer­den, noch ehe sie ihre Aus­sa­ge machen kön­nen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Mai 2017 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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