MENSCH IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Bloggerin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mutter Pilz) bekannt ist, wurde am 10. Oktober festgenommen und wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Ihr drohen Folter und anderweitige Misshandlung. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde am 10. Oktober um 10 Uhr in ihrer Heimatstadt Nha Trang in der Provinz Khánh Hòa in der Region Nam Trung Bộ festgenommen. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme begleitete Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mutter eines Aktivisten, die ihren Sohn in einem örtlichen Gefängnis besuchen wollte. Sicherheitskräfte brachten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhause und führten dort eine Durchsuchung durch. Dabei beschlagnahmten sie ihren Computer, elektronische Geräte und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihr zwischen drei und 20 Jahre Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. In Vietnam können Personen, die mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit beschuldigt werden, bis zu zwei Jahre in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, bevor es zu einem Prozess kommt. / Staatliche Medien berichteten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh strafrechtlich verfolgt werde, da sie auf Facebook Artikel geschrieben und gepostet sowie Videos und Texte geteilt hatte, in welchen die seit 2012 regierende Kommunistische Partei Vietnams (KPV) und der Staat kritisiert wurden. In dem Bericht wurde ein Dokument zitiert, welches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Facebook geteilt hatte, und in dem 31 Personen genannt wurden, die nach Verhören durch die Polizei gestorben waren. Ihnen war »Beeinträchtigung der nationalen und sozialen Sicherheit und Ordnung« vorgeworfen worden. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mitgründerin des Unabhängigen Vietnamesischen Bloggernetzwerks, welches im Dezember 2013 gegründet wurde. Sie ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder und wurde wegen ihrer friedlichen Aktivitäten mehrmals schikaniert, festgenommen und verhört. Es ist ihr außerdem nicht gestattet, ins Ausland zu reisen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jahren für Menschenrechte und gegen Ungerechtigkeit ein und ist eine beliebte und bekannte Bloggerin.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. November 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: gefahr
zwei wartende männer
nordpol : 3.18 — Als wir auf einen Zug warteten, erzählte ich Piotr von einer schlafenden Frau, die ich einmal in einem Flugzeug beobachtet hatte. Sie kaute, ohne eine Pause einzulegen, einen Kaugummi. Ich sagte, ich sei mir nicht sicher gewesen, ob die Frau tatsächlich schlief oder sich nur vorstellte, sie würde schlafen. Unverzüglich wollte auch Piotr eine Geschichte erzählen. Als er noch in Polen lebte, sei er einmal von Krakau nach Moskau gereist. Kurz nach seiner Ankunft habe er eine Postkarte, die er noch im Bahnhof erworben hatte, mit einem Gruß versehen und an seine Geliebte geschickt, die natürlich in Krakau lebte. Dann sei er mit dem nächstbesten Zug wieder nach Hause gefahren. Piotr war damals ein junger Mann. Er war in seinem langen Leben nur einmal in Moskau gewesen, die Postkarte sei in Krakau nie angekommen. — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : BAHRAIN
MENSCH IN GEFAHR : “Der bahrainische Menschenrechtsverteidiger Nabeel Rajab ist am 13. Juni festgenommen worden. Er ist wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn erlassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Am 13. Juni gegen 5 Uhr morgens umstellten Bereitschaftspolizist_innen das Viertel des Dorfes Bani Jamra westlich der Hauptstadt Manama, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nahmen den Menschenrechtsverteidiger fest. Sie legten einen Durchsuchungsbeschluss für sein Haus sowie einen Haftbefehl gegen ihn und einen Beschluss für seine Übergabe an die Kriminalpolizei vor. Eine Begründung für diese Maßnahmen war daraus jedoch nicht ersichtlich. Sein Handy und sein Computer wurden beschlagnahmt und er ist auf die Polizeistation in Ost-Riffa südlich von Manama gebracht worden, wo er sich noch immer befindet. Man hat ihm erlaubt, seine Familie anzurufen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo er wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft erließ zudem wegen der laufenden Ermittlungen eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn. Die Rechtsbeistände von Nabeel Rajab waren bei dem Termin am 14. Juni anwesend. Als seine Angehörigen ihn gegen 21 Uhr desselben Tages besuchten, sagte er ihnen, dass man ihn anders als andere Gefangene in Einzelhaft festhalte. Gegen Nabeel Rajab wird zusätzlich wegen separater Vorwürfe bezüglich einiger Twitter-Kommentare und geteilter Twitter-Nachrichten ermittelt. Themen der Kommentare sollen der Krieg im Jemen und Foltervorwürfe im Zusammengang mit einem Häftlingsstreik am 10. März 2015 im Jaw-Gefängnis gewesen sein. Sollte auch dieser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Im November 2014 wurde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 28. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : SÜDAFRIKA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März wurde der südafrikanische Landrechtsaktivist und Vorsitzende des Amadiba Crisis Committee (ACC), Sikhosiphi Rhadebe, erschossen. Kurz vor seinem Tod hatte er erfahren, dass sein Name sowie die Namen zweier weiterer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschussliste” stehen. Es gibt Zweifel an der Gründlichkeit der Untersuchungen der Tötung. Zudem besteht Sorge um die Sicherheit der beiden ACC-Sprecher_innen sowie weiterer Aktivist_innen, die in Xolobeni gegen ein Bergbauprojekt kämpfen. Sikhosiphi “Bazooka” Rhadebe wurde am 22. März 2016 von zwei Männern erschossen, die ihn bei sich zuhause in Lurholweni in der Provinz Ostkap aufsuchten und sich als Polizisten ausgaben. Sein minderjähriger Sohn war bei dem Vorfall anwesend. Wenige Stunden vor seinem Tod hatte Sikhosiphi Rhadebe erfahren, dass sein Name auf einer “Abschussliste” stand. Auf dieser Liste befinden sich zudem die Namen zweier weiterer ACC-Mitglieder, Mzamo Dlamini und Nonhle Mbuthuma. Sikhosiphi Rhadebe war Leiter des ACC, einer Gemeinschaftsinitiative gegen den Abbau von Titan und anderen Schwermetallen in einem Tagebau auf Gemeinschaftsland in Xolobeni durch ein lokales Tochterunternehmen des australischen Konzerns Mineral Commodities Limited (MRC). Das ACC befürchtet, dass infolge des Bergbauprojekts Hunderte Angehörige der Gemeinschaft der Umgungundlovu von ihrem angestammten Land vertrieben werden, und dass durch Umweltschäden wie z. B. Wasserverschmutzung ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (einschließlich Zugang zu sauberem Trinkwasser) verletzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mitgliedern und kämpft seit zehn Jahren für die Rechte der Anwohner_innen, die im Fall einer Bergbaulizenz für die MRC-Tochtergesellschaft gefährdet wären. ACC-Mitglieder sind wegen ihrer Arbeit bedroht und angegriffen worden, unter anderem auch von Anwohner_innen, die das Bergbauprojekt unterstützen. Die Organisation hat diese Angriffe bei der Polizei angezeigt, die jedoch größtenteils untätig geblieben ist. Nach der Tötung von Sikhosiphi Rhadebe sind führende ACC-Mitglieder äußerst besorgt um ihre Sicherheit. Kurz nach dem Vorfall übergab die örtliche Polizei die Untersuchung der Tötung an die Einheit zur Untersuchung schwerer Straftaten (Directorate for Priority Crimes Investigation — DCPI) des nationalen Polizeidienstes. Doch die Ermittlungen weisen einige Mängel auf, was Zweifel daran aufkommen lässt, ob die Familie von Sikhosiphi Rhadebe Gerechtigkeit erfahren wird.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : TSCHAD
MENSCHEN IN GEFAHR: „Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Celine Narmadji werden vor Gericht gestellt, weil sie friedliche Demonstrationen gegen eine erneute Kandidatur von Präsident Idriss Déby geplant hatten. Die drei Männer und eine Frau befinden sich gegenwärtig im Amsinene-Gefängnis in N’Djamena. Ihnen drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Mahamat Nour Ibedou und Younous Mahadjir, zwei Sprecher von Ça suffit (Es reicht), einer Plattform für zivilgesellschaftliche Organisationen, wurden am 21. bzw. 22. März festgenommen. Nadjo Kaina Palmer, Koordinator der Jugendbewegung Iynia (Wir sind’s leid), ist ebenfalls am 22. März festgenommen worden. Celine Narmadji, die Sprecherin der zivilgesellschaftlichen Organisation Trop c’est trop (Genug ist genug), befindet sich seit dem 23. März in Haft. Alle vier Festnahmen erfolgten, nachdem die Aktivist_innen auf Anordnung des Staatsanwalts Alghassim Khamis zum Verhör in der Zentrale der Polizei erschienen waren. Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Celine Narmadji wurden zunächst in der Polizeizentrale von N’Djamena festgehalten und am 24. März gegen 13 Uhr ins Gefängnis Amsinene verlegt. Die vier Aktivist_innen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit für ihre Organisationen friedliche Demonstrationen für den 22. und 29. März geplant. Dabei sollte gegen den Plan des jetzigen Präsidenten Idriss Déby, für eine fünfte Amtszeit zu kandidieren, protestiert werden. Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Celine Narmadji stehen wegen “Anstiftung zu einer unbewaffneten Versammlung”, “Störung der öffentlichen Ordnung” und “Missachtung einer gesetzlichen Anordnung” unter Anklage. Das Gerichtsverfahren ist für den 31. März angesetzt. Sollten die Aktivist_innen für schuldig befunden werden, drohen ihnen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 11. Mai 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
marthageschichte
echo : 5.12 — Martha ist 76 Jahre alt. Seit 18 Jahren trinkt sie Likör. Schon am frühen Morgen beginnt sie damit. Sonst nimmt sie wenig zu sich. Die Luft riecht süßlich um sie herum. Aber sie ist gut gepflegt. Und umgefallen ist sie auch noch nie. Nachmittags um 3 fährt sie an den Bahnhof. Das ist die Zeit, da für sie der Abend beginnt. Sie hat dort einen festen Platz. Gleis 15 sitzt sie auf einer Bank. Früher war ihr Stammplatz auf Gleis 8. Jetzt fahren auf Gleis 8 die schnellen Intercityzüge ein und aus, man hat Martha von höherer Stelle aus gebeten, sich auf Gleis 23 auf eine vergleichbare Bank zu setzen. Aber das ist ein Rangiergleis, dort ist nichts los, außer ein paar Junkies, und die sind Martha zu gefährlich. Also sitzt sie auf Gleis 15., man könnte ihre Wahl als einen Kompromiss bezeichnen. Im Sommer trägt Martha Kostümchen. Sie ist gern bunt gekleidet, wenn es doch nicht immer so drückend und heiß wäre. Die Beine werden ganz dick davon, und die Füße wollen sich den Schuhen nicht länger fügen. Manchmal geht sie ein paar Schritte auf und ab. Martha setzt vorsichtig Fuß für Fuß. Dann lässt sie sich wieder nieder und nimmt sich ein Gläschen voll zur Brust, macht einen kleinen See in das Täschchen ihrer Unterlippe, Karamellgeschmack, den liebt sie unendlich, auch Anis und Schokocreme, die blauen Bols mag sie gar nicht. Sobald sie sich wieder gut fühlt, beginnt sie Papiere zu falten, die sie aus ihrer Handtasche nimmt. Sie faltet Himmel und Hölle. Wenn ein Kind auf dem Bahnsteig vorüber kommt, verschenkt sie das Spiel. Mit diesem Spiel habe ich mir früher immer die Zeit vertrieben, sagt sie, da war ich so alt wie du. Oft zerren die Mütter ihr Kind von der alten Martha weg, weil Kinder das alles nicht so genau nehmen. Und Martha sagt: Ich habe in Landau gewohnt. Im Garten hatten wir einen Birnbaum. Im Sommer haben wir Himbeeren gepflückt. Der Keller war dunkel und die Treppe steil. Einmal bin ich die Treppe in Landau heruntergefallen. So erzählt Martha immerzu fort, wie sie im Keller Geister entdeckte, oder von den Schnapsfläschchen im Regal ihres Vaters. Zu diesem Zeitpunkt ist der Zug mit dem Kind längst abgefahren. Sie holt sich jetzt ein weiteres Gläschen vor den Mund, dann ein neues Blatt aus ihrer Handtasche, entweder ist es ein rotes, ein gelbes oder ein blaues. — stop
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Der syrische Flüchtling F.M. befindet sich seit dem 15. März 2015 unter unmenschlichen Bedingungen im Flughafen Istanbul-Atatürk willkürlich in Haft. Er läuft weiterhin Gefahr, jederzeit nach Syrien abgeschoben zu werden. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syrien geflohen, um dem Wehrdienst zu entgehen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für problematische Passagiere” im Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten. Im November 2015 war er in den Libanon geflogen, wo ihm die Einreise jedoch verweigert wurde, woraufhin er in die Türkei zurückreiste. Die Inhaftierung von F.M. im Flughafen scheint willkürlich zu sein und jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. Der Rechtsbeistand von F.M. hat einen Antrag auf Freilassung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. / In dem “Raum für problematische Passagiere” gibt es lediglich künstliches Licht, das 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist. Zudem gibt es keine Betten und keine Privatsphäre. Die Bedingungen entsprechen einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und es verstößt gegen die Rechtsprechung des Landes und gegen das Völkerrecht, wenn Personen in solchen Einrichtungen für einen längeren Zeitraum — in diesem Fall seit einem Jahr — festgehalten werden. / F.M. hat Verwandte in anderen Ländern, die versuchen, ihn finanziell bei der Beantragung eines Visums zu unterstützen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat jedoch bislang kein Vertreter einer ausländischen Botschaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befragen. Es ist allerdings unklar, ob dies daran liegt, dass der Kontakt durch die türkischen Behörden verweigert wurde, oder ob tatsächlich kein Versuch von Seiten der Botschaften unternommen wurde. / F.M. ist in Gefahr, jederzeit nach Syrien zurückgeschickt zu werden. Es ist bekannt, dass die türkischen Behörden Rückführungen von Flüchtlingen nach Syrien und in den Irak durchführen, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies stellt einen Verstoß gegen den für die Türkei bindenden Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) gemäß dem nationalen Recht und dem Völkerrecht dar. Es sind außerdem Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge von den türkischen Behörden unter Druck gesetzt wurden, in ihr Heimatland zurückzukehren, indem man ihnen mit einer unbefristeten Inhaftierung gedroht hat. F.M. hat Verwandten gegenüber gesagt, dass er in Erwägung zieht, einer Rückkehr nach Syrien zuzustimmen. Er sagte: “Dort sterbe ich wenigstens sofort und es ist vorbei, anstatt jeden Tag, den ich hier verbringe, ein bisschen mehr zu sterben.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. April 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
morgenzeitung
himalaya : 0.36 — Meine Mutter überlegte vor einigen Tagen, ob sie ihre geliebte Zeitung, die sie ein halbes Leben lang jeden Morgen in aller Frühe studierte, nicht vielleicht abbestellen sollte, weil sie nicht mehr so schnell lesen würde wie früher noch, also weniger Zeitung wahrnehmen könne in derselben Zeit. Sie rief bei der Zeitung an. Ein junger Mann, der die Gefahr erkannte, eine treue Leserin zu verlieren, machte ihr unverzüglich ein großzügiges Angebot. Er sagte, wenn sie die Zeitung weitere 2 Jahre abonnieren würde, müsste sie ein halbes Jahr lang für ihre Zeitung nichts bezahlen, weswegen meine Mutter sofort von ihrem Wunsch, sich um ihr Lesevergnügen zu bringen, Abstand nahm. Sie abonnierte also die Zeitung für weitere 2 Jahre, obwohl sie doch möglicherweise langsamer und noch langsamer lesen wird, also jener Teil der Zeitung, der ungelesen, größer werden wird. Der junge Mann am Telefon hatte im übrigen auch für dieses Problem ungelesener Zeitungsabteile eine beruhigende Mitteilung zu machen. Er sagte, die Zeitung würde auch dann gedruckt, wenn Mutter sie abbestellen würde, was vermutlich der Fall ist, ein Argument, das wirkte. Als ich Mutters Geschichte hörte, dachte ich, man müsste einmal elektrische Papiere erfinden, hauchdünne Computerbildschirme, die zu einem Gefäß versammelt sind, das sich anfühlt wie eine Zeitung. Über Funk würden Zeichen gesendet werden, gerade so viele Zeichen wie üblicherweise gelesen werden von dem Besitzer des Zeitungsgefäßes, Zeichen über Literatur und Lokales und über die Politik der großen, weiten Welt. Eine Zeitung mit Augen, eine Zeitung, die vermerkt, wie viele ihrer Zeichen präzise gelesen werden, eine Zeitung beinahe wie ein Computer, oder, genauer gesagt, ein Computer, der sich wie eine Zeitung anfühlen würde, in dem man blättern könnte, ein Computer der raschelt, oder eben eine Zeitung, die man ausschalten kann. — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der Oberste Gerichtshof des Irans hat das Todesurteil von Mohammad Ali Taheri im Dezember 2015 aufgehoben und seinen Fall zur weiteren Untersuchung zurück an das Revolutionsgericht verwiesen. Er befindet sich nun seit mehr als vier Jahren in Einzelhaft und ist in den Hungerstreik getreten. / Mohammad Ali Taheri ist am 30. Januar in den Hungerstreik getreten, nachdem ihm Angehörige des Gefängnispersonals in dem den Revolutionsgarden unterstellten Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran gesagt hatten, dass “er sich den Gedanken, er würde freigelassen, aus dem Kopf schlagen soll”. Nach sieben Tagen Hungerstreik verlor er das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus verlegt. Am 10. Februar brachte man ihn zurück in das Gefängnis. Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustands setzte er seinen Hungerstreik fort. / Mohammad Ali Taheri befindet sich seit Mai 2011 in Einzelhaft. Ihm wird unter anderem die “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” sowie die “Beleidigung islamischer Heiligkeiten” vorgeworfen. Für Letzteres verurteilte ihn ein Revolutionsgericht im Oktober 2011 zu fünf Jahren Gefängnis, während das Gericht im Fall der ersten Anklage die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sah. Die Revolutionsgarden nahmen daraufhin ihre Ermittlungen wieder auf. In dieser Zeit wurde seine Untersuchungshaft, die er in Einzelhaft verbringt, mehrfach verlängert. Im Juli 2015 wurde Mohammad Ali Taheri schließlich wegen “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” zum Tode verurteilt. Grund dafür war die Gründung der spirituellen Gruppe Erfan-e-Halgheh und seine spirituellen Lehren und Praktiken, die von den Behörden als “pervers” bezeichneten wurden und ihnen zufolge dazu dienten, einen “langsamen Umsturz” der Regierung durch die Schwächung der religiösen Überzeugungen der Menschen herbeizuführen. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil auf und führte an, dass der Tatbestand der “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” nach dem zum Zeitpunkt seiner Aktivitäten geltenden Recht nicht erfüllt worden sei. Der Fall wurde kürzlich zur Durchführung weiterer Ermittlungen, die zur Erhärtung des Vorwurfs führten könnten, wieder an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Am 7. Februar 2016 wurde die fünfjährige Haftstrafe unter Berücksichtigung der noch immer andauernden Untersuchungshaft als verbüßt angesehen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 30. März 2016 hinaus, unter > ai : urgent action