india : 9.56 UTC — Meldung meiner Applikation plötzlich, ich sei 5 Male mit geringem Risiko einem oder mehreren Menschen begegnet, der oder die positiv auf den SARS-CoV‑2 Erreger hin getestet worden sind. Ein Reflex sofort, der Blick zurück, versuche zu identifizieren, wer mein Kontakt gewesen sein könnte. Ein Radar, das wie von selbst immer wieder einsetzt, auch die Untersuchung der Zeichenkette: Geringes Risiko. Über diese Beobachtung ein Gespräch mit M., der sich überhaupt weigert, die Existenz der SARS-CoV-2-Viren anzuerkennen. Hast Du schon eines dieser Viren gesehen? fragt er, welche Farbe haben sie denn? Seltsame Geschichte. Gestern habe ich darüber nachgedacht, ob es vielleicht möglich sein wird, einen Algorithmus zu notieren, der argumentierend in der Lage wäre, Personen wie M. zu überzeugen, eine jahrelang geduldig zuhörende und ebenso geduldig sprechende Maschine. — stop
Aus der Wörtersammlung: lage
auf der intensivstation
ulysses : 8.22 UTC — Am Telefon berichtete eine Schwester der Intensivmedizin: Heute Nacht war es ernst, sie hatte eine Atemkrise. Vielleicht wollen sie kurz vorbeikommen? Eine Straßenbahnhalbstunde später trat ich in die Station. Seltsam hupende Geräusche von da, von dort. Blinkende Apparaturen, gelb, rot, grün. Eine weitere Schwester erzählte, sie habe morgens bei der Übergabe gehört, es sei knapp gewesen: Das Leben ihrer Freundin hing an einem seidenen Faden. Und ich dachte, sie wird nicht dieselbe sein, wenn sie wieder aufwachen wird. Wer wird sie sein? Und ich dachte noch dazu: Jedes der Zimmer an diesem Ort, jedes Abteil, ist eine Sorgenwelt. Und schon saß ich auf einem Stuhl vor dem Bett der Schlafenden. Sie lag auf dem Bauch, ich konnte ihr Gesicht nicht sehen, aber ihre Ohren. Eine der tapfer fröhlichen Schwestern schlug vor, ich solle doch möglichst mit der Schlafenden sprechen: Das mögen sie nämlich! Und schon waren wir unter uns allein mit den Maschinen. Ich versuchte also zu sprechen. Es ist schwer, einer schlafenden Person zu erzählen, man hört nur sich selbst, und man glaubt nicht, was man erzählt, obwohl doch alles wahr ist, was man erzählt. Sofort in dieser Notlage suchte ich in den Magazinen meiner Schreibmaschine nach Geschichten, die ich vorlesen könnte, vorlesen, sagen wir, wie sprechen, mit meiner Stimme locken. Ich sagte: Folgendes, hör zu! Da ist ein Museum, das Museum der Nachthäuser, das sich in New York am Shore Boulevard nördlich der Hell Gates Bridge befindet, ein recht kleines Haus, rote Backsteine, ein Schornstein, der an einen Fabrikschlot erinnert, ein Garten, in dem verwitterte Apfelbäume stehen, und der East River so nah, dass man ihn riechen kann. Während eines Spazierganges, zufällig, entdeckte ich dieses Museum, von dem ich nie zuvor hörte. Es war ein später Nachmittag, ich musste etwas warten, weil, so war zu lesen, das Museum nicht vor Einbruch der Dämmerung geöffnet würde. Es ist eben ein Museum für Nachtmenschen, die in Nachthäusern wohnen, welche erfunden worden waren, um Nachtmenschen artgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Als das Museum dann öffnete, war ich schon etwas müde geworden, und weil ich der einzige Besucher in dieser Nacht gewesen war, führte mich ein junger Mann herum. Er war sehr geduldig, wartete, wenn ich wie wild in mein Notizbuch notierte, weil er überaus spannende Geschichten erzählte von jenen merkwürdigen Gegenständen, die in den Vitrinen des Museums versammelt waren. Von einem dieser Gegenstände will ich kurz erzählen, von einem metallenen Wesen, das mich an eine Kreuzung zwischen einem Gecko und einer Spinne erinnerte. Das Ding war verrostet. Es hatte die Größe eines Schuhkartons. An je einer Seite des Objekts saßen Beine fest, die über Saugnäpfe verfügten, eine Kamera thronte obenauf wie ein Reiter. Der junge Mann erzählte, dass es sich bei diesem Gerät um ein Instrument der Verteidigung handele, aus einer Zeit da Nachtmenschen mit Tagmenschen noch unter den Dächern ein und derselben Häuser wohnten. Das kleine Tier saß in der Vitrine, als würde er sich ducken, als würde es jederzeit wieder eine Wand besteigen wollen. Das war nämlich seine vornehme Aufgabe gewesen, Zimmerwände zu besteigen in der Nacht, sich an Zimmerdecken zu heften und mit kleinen oder größeren Hammerwerkzeugen Klopf,- oder Schlaggeräusche zu erzeugen, um Tagmenschen aus dem Schlaf zu holen, die ihrerseits wenige Stunden zuvor noch durch ihre harten Schritte den Erfinder der Geckomaschine, einen Nachtarbeiter, aus seinen Träumen gerissen hatten. Ja, zum Teufel, schon zum hundertsten Male war das so geschehen, obwohl man aller freundlichst um etwas Ruhe, um etwas Vorsicht gebeten hatte, nein gefleht, nein geflüstert. Es war, sagte der junge Mann, immer so gewesen damals in dieser schrecklichen Zeit, dass sich jene Tagmenschen, die über geräumigen Zimmern wohnten, sicher fühlten vor jenen Nachtmenschen, die unter ihnen wohnten und mit ihren Schritten die Zimmerdecke niemals erreichen konnten. Aus und fini! — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der 47-jährige Kurde Arsalan Khodkam ist in Gefahr, im Gefängnis von Urumieh in der Provinz West-Asderbaidschan hingerichtet zu werden. Er war am 14. Juli 2018 wegen “Spionage” für die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI), eine bewaffnete Oppositionsgruppe, zum Tode verurteilt worden. Damals war er ein niedrigrangiger Angehöriger der Revolutionsgarden. Er hat diese Anschuldigungen immer bestritten und erklärt, dass die Behörden ihn der Spionage beschuldigten, nachdem sie erfahren hatten, dass er über Instagram mit einem Verwandten seiner Frau kommunizierte, der Mitglied der KDPI war. Arsalan Khodkam wurde weniger als drei Monate nach seiner Festnahme in einem unfairen Verfahren, das nur 30 Minuten dauerte, aufgrund von “Geständnissen”, die er seinen Angaben zufolge unter Folter und anderen Misshandlungen unterzeichnet hatte, zum Tode verurteilt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Im Februar 2020 versuchte sein Anwalt Einsicht in die Gerichtsunterlagen zu erhalten, um ein Gnadengesuch vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Rechtsbeistand jedoch mit, er könne Arsalan Khodkam nicht vertreten. Ein Gnadengesuch, das Arsalan Khodkam aus dem Gefängnis gestellt hatte, wurde abgelehnt. Im Mai 2020 wurden seine Familienangehörigen gewarnt, er könne jederzeit hingerichtet werden. / Nach seiner Festnahme am 23. April 2018 wurde Arsalan Khodkam in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarden in der Militärkaserne Almahdi in Urumieh gebracht. Dort hielt man ihn 36 Tage in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand. Während dieser Zeit wurde er seinen Angaben zufolge wiederholt gefoltert, um ihn zu einem “Geständnis” zu zwingen. Er sagte, er sei wiederholt ausgepeitscht bzw. mit Stöcken geschlagen und mit Fausthieben und Tritten traktiert worden, unter anderem auf den Rücken, wo er ein chirurgisches Implantat hat. Deshalb habe er mehrfach das Bewusstsein verloren. Die Verhörbeamt_innen sollen ihn über lange Zeiträume in schmerzhafter Weise die Hände gefesselt haben. Während dieser Zeit verweigerte man ihm den Gang zu Toilette, so dass er sich einnässte oder den Harn so lange einhielt, bis er Blasen- und Nierenschmerzen hatte. Er gab außerdem an, am Schlafen gehindert worden zu sein. / Arsalan Khodkam wurde von der Abteilung 1 des Militärgerichts in West-Aserbaidschan der “Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch “Spionage” für schuldig befunden. Er traf seinen vom Gericht bestimmten Rechtsbeistand zum ersten Mal während des Gerichtsverfahrens. Dieser habe vor Gericht nichts zu seiner Verteidigung vorgetragen. Die Abteilung 32 des Obersten Gerichtshof wies sein Rechtsmittel im Schnellverfahren zurück, ohne darauf einzugehen, dass unter Folter erpresste “Geständnisse” vor Gericht zugelassen wurden. Ein darauffolgender Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Verfahrens wurde am 3. Oktober 2018 zurückgewiesen. Arsalan Khodkam hat bis heute keine schriftliche Fassung des Urteils gegen ihn erhalten. Die Anwendung der Todesstrafe wegen “Spionage” verstößt gegen das Völkerrecht, das die Todesstrafe auf die “schwersten Verbrechen”, wie vorsätzliche Tötungen, beschränkt. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 28.9.2020 unter > ai : urgent action
ai : GUATEMALA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März hat die guatemaltekische Regierung in einem Industriepark in Guatemala-Stadt ein Krankenhaus für COVID-19-Patient_innen eingerichtet. Jetzt wurden 46 dort arbeitende Instandhaltungs- und Reinigungskräfte entlassen. Als Grund für die Kündigungen verwies das Gesundheitsministerium auf Verwaltungsvorschriften, denen zufolge diese Arbeiter_innen einen Oberstufen- oder Universitätsabschluss besitzen müssen, um in dem Krankenhaus arbeiten zu können. Ein Großteil dieser Beschäftigten verfügt nur über eine grundlegende Schulbildung und kann die geforderten Nachweise nicht erbringen. Hinzu kommt, dass die gekündigten Personen, ähnlich wie Teile des medizinischen Personals, seit dem 24. März keinen Lohn erhalten haben. Arbeitslosenunterstützung haben sie ebenfalls nicht bekommen. / Hintergrund: Bereits vor der COVID-19-Pandemie erhielt Guatemala aufgrund seines schwachen Gesundheitssystems besondere Unterstützungen von der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation OPS. Am 9. Juni meldete Guatemala 7.055 COVID-19-Fälle und 252 Pandemietote. / Im März richtete die Regierung Guatemalas in einem Industriepark der Hauptstadt namens Parque de la Industria ein Krankenhaus für COVID-19-Fälle ein. Die Klinik hatte eine Anfangskapazität von 319 Betten und wurde am 21. März eröffnet. Anfang Mai beschwerte sich das medizinische Personal öffentlich über fehlende Arbeitsverträge, nicht ausgezahlten Lohn und gefährliche Arbeitsbedingungen. Presseberichten zufolge, die auf Informationen des nationalen Rechnungshofs basieren, hat das COVID-19-Krankenhaus weniger als zwei Prozent des ihm vom Kongress zugewiesenen Budgets in Anspruch genommen. Der Grund dafür liegt in der geringen operativen Kapazität und dem Fehlen von entsprechend qualifiziertem Personal. / Die Krankenhausleitung gab an, dass die in der Klinik arbeitenden Personen über das Gesundheitsministerium eingestellt werden, wobei die in Haushaltsbestimmung 189 (Titel: “Sonstige Leistungen”) des öffentlichen Haushalts festgelegten Anforderungen zu befolgen sind. Vertreter_innen des Gesundheitsministeriums wiesen darauf hin, das Gesetz über den öffentlichen Dienst verlange, dass unter dieser Haushaltslinie eingestellte Personen einen Nachweis über ihren Oberstufen- oder Universitätsabschluss erbringen müssen. Der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte Procuraduría de los Derechos Humanos zufolge wurden diese Belege noch nicht verlangt, als das Gesundheitsministerium das betreffende Personal einstellte. Da 46 der im COVID-19-Krankenhaus beschäftigten Instandhaltungs- und Reinigungskräfte nicht die entsprechenden Unterlagen vorlegen konnten, wurden sie kurzerhand entlassen. Sie hatten erst knapp drei Monate lang in der Klinik gearbeitet und mussten teilweise ihre eigenen Werkzeuge und Materialien zur Arbeit mitbringen. Das Gesundheitsministerium identifizierte 38 Personen, die die Anforderungen nicht erfüllten. Die nationale Ombudsstelle für Menschenrechte hingegen meldete 46 Kündigungen im Bereich Instandhaltungs- und Reinigungspersonal. / Entgegen der Begründung des Gesundheitsministeriums besagt der Klassifikationsplan für Beschäftigungen im öffentlichen Sektor in Übereinstimmung mit Paragraf 35 des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, dass bei einer Reihe von Stellen mit überwiegend “körperlicher und repetitiver Arbeit” keine über die Grundschule hinausgehende Schulbildung notwendig ist. Zudem ist im Handbuch zur Klassifikation der Haushaltslinien für den öffentlichen Dienst (Ministervereinbarung 291‑2012) keine Regelung zur Notwendigkeit eines Oberstufenabschlusses für die Anstellung von Personen unter Haushaltsbestimmung 189 aufgeführt. / Im COVID-19-Krankenhaus im Parque de la Industria in Guatemala-Stadt sind die Rechte der dort Arbeitenden – sowohl die der Instandhaltungs- und Reinigungskräfte als auch die des medizinischen Personals – bedroht. Diese Beschäftigten nicht angemessen zu schützen, bedeutet, nicht nur ihre sondern auch die Gesundheit der guatemaltekischen Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. Seit Beginn der Pandemie haben Beschäftigte im Gesundheitswesen im ganzen Land öffentlich und wiederholt das Fehlen angemessener Schutzausrüstung kritisiert. Laut der nationalen Ombudsstelle für Menschenrechte hatten sich bis zum 24. Mai 2020 mindestens 49 Pflegekräfte und Ärzt_innen mit COVID-19 infiziert. Am 30. Mai 2020 forderte das Verfassungsgericht das Gesundheitsministerium auf, unverzüglich alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit entsprechender Schutzausrüstung auszustatten.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 20.7.2020 unter > ai : urgent action
kreisgang
lima : 2.52 — In Genf, nahe einer Straßenkreuzung von der Rue de Rhone zur Rue d’Italie, waren seltsame Dinge zu bemerken. Männer und Frauen nämlich, die sich kreisend oder auf und ab über das Pflaster bewegten, während sie das Grünlicht der Ampeln erwarteten. Bei genauerer Betrachtung mochte man meinen, sie könnten vielleicht nicht in der Lage sein, stillzustehen. Sie trugen Damenkostüme, Herrenanzüge, feine Schuhe, waren vermutlich gerade aus dem Büro gekommen, befanden sich auf dem Weg vielleicht nach Hause, zur Busstation nach Ferney oder ins Kino, ins Theater, zum Jazz. Die Sonne schien, erste warme Stunden. Aber, so dachte ich, auch an einem eiskalten Tag im Winter würden sie sich genau so bewegt haben, in Kreisen oder auf und ab. Eine neue Zeit ist angebrochen. Man nimmt jetzt nur noch selten den Aufzug, man nimmt die Treppe, stets der Blick hin zum Handgelenk, zur Apparatur, die Pulse, Temperaturen, und auch den Schlaf auszumessen vermag. Und noch einen Kreis gleich hinterher und über die Straße, wie viele Schritte, wie viele Schritte heute, wie viele Schritte mehr als gestern, wie weit bin ich gekommen in diesem Monat, vielleicht bis nach Chambéry, vor dem Sommer noch könnte ich Montpellier erreichen, im Winter Valencia, am Ende des kommenden Jahres werde ich in Essaouira sein. – Einmal war 2 Uhr und 44 Minuten in der Nacht gewesen. Ich beobachtete meinen Kaktus, wie er blühte. Wenn mein Kaktus blüht, hält er seine Blüte auch bei Nacht geöffnet, als ob er ahnte oder wüsste, dass in meinen Zimmern Nachtbienen und Nachtwinde wohnen. — stop
ai : BURUNDI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. / Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist-innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist/innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist-innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. / Die ursprüngliche Anklage „Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit“ war bei der Urteilsverkündung in „unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit“ geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist-innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen. / Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist-innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist-innen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 22.4.2020 unter > ai : urgent action
von ohren
alpha : 18.55 UTC — Ich glaubte lange Zeit, ein Mensch, der über sechzehn Ohrenpaare verfüge, müsse eigentlich über einen guten Gehörsinn verfügen. Nun ist das aber so, dass jene Ohren, die auf den Oberarmen Jossi Kaukinens zu bewundern sind, über keinerlei Gehörgang verfügen, auch nicht über Trommelfelle oder Gehörknöchelchen oder Ohrtrompeten. Diese Ohren, die ich mit eigenen Augen gesehen habe, in einem Sommer, da ich nach Finnland reiste, um Herrn Kaukinen und seine Ohren zu besuchen, sind lediglich die Muscheln der Ohren, Schallkörper, die Kaukinen zu züchten vermag, weil er weiß, wie das geht. Er lebt davon, dass er frische Ohren gekühlt zu liefern in der Lage ist. Kaum ist ein Ohr auf Reisen gegangen, — sie fliegen meist mit einem Hubschrauber davon, wächst schon ein nächstes Ohr heran, eine Knospe bildet sich binnen weniger Stunden an genau jener Stelle, da zuvor ein ausgewachsenes Ohr entfernt worden ist. Diese Knospe ist zunächst nur mittels Mikroskopien sichtbar, aber schon drei Tage später kann man erahnen, dass ein weiteres Ohr heranwachsen wird, das gepflegt wird und vor dem Licht der Sonne beschützt. Herr Kaukinen schläft im Sitzen. Er sitzt also in seinem Bett, von Gurten in Position gehalten und schläft und sieht sehr seltsam aus im Zwielicht, als würden Blumen von Fleisch sich auf seinen Schultern niedergelassen haben. Klingelt der Wecker sehr früh, wird es ernst. Dann nähert sich Kaukinens Frau mit etwas Watte und Werkzeug: Mein Liebling, heute ist wieder solch ein Tag! — stop
erstaunlich
marimba : 16.12 UTC — Hinter dem Tresen eines Backwarenladens stand eine junge Frau. Sie beobachtete, wie ich mein Portemonnaie durchsuchte. Lassen Sie sich Zeit, sagte sie. Sie war mir bereits früher einmal angenehm aufgefallen, eine sehr geduldige und immer freundliche Person. Ich sagte: Ich werde doch langsam ein alter Mann. Ja, sagte sie, ja, ja, lassen Sie sich ruhig Zeit, wir können kleines Wechselgeld gut gebrauchen. Ich durchsuchte das Täschchen, das für Münzen eingerichtet war, bald aber drehte ich meinen Geldbeutel einfach auf den Kopf und ließ eine Handvoll Münzen auf einen Teller auf dem Tresen fallen. Es waren sicher 20 Münzen gewesen, die vor unseren Augen lagen, 1 Cent, 2 Cent auch 10 Centmünzen. Kaum 1 Sekunde war vergangen, die junge Frau hatte nur einen knappen Blick auf den Teller vor uns geworfen, da sagt sie: Das sind 40 Cent zu viel. Sie zählte das Geld in einer rasenden Geschwindigkeit mit zwei Fingern durch, und sie lachte, vermutlich weil sie meinen staunenden Blick bemerkte. Wie machen sie das, fragte ich. Die junge Frau antwortete: Es geht nicht langsamer. Nein, sagte ich, ich meine, wie haben Sie mit nur einem Blick den Wert des Geldes auf dem Teller festgestellt? Das ist Übung, sagte sie, ich kann das auch mit Perlen oder mit Linsen, aber das, was ich als Summe erkennen möchte, muss auf einem kleinen Teller wie diesem Teller hier liegen. Erstaunlich, sagte ich. Sie sind nicht alt, antwortete die junge Frau. Doch, doch, sagte ich, ich halte mich beim Treppensteigen am Geländer fest, das ist neu, das kam einfach so von einem Tag auf den anderen Tag. Erstaunlich, sagte die junge Frau, das wird schon wieder. — stop
eine poststelle
india : 16.10 UTC — Auf der Anschriftseite eines Briefes war ein Text notiert, den ich zunächst nicht entziffern konnte. Ich hatte das Kuvert bei einem Händler entdeckt, dessen Sammlung von Briefkuverts auf einem Tisch unter einem Schirm sorgfältig ausgebreitet worden war. Es waren sehr viele Briefe, der Händler musste früh aufgestanden sein, um rechtzeitig vor Eintreffen der ersten Besucher des Flohmarktes mit seiner Darlegung fertig geworden zu sein. Es regnete. Ich stand unter dem Schirm und betrachtete einen Briefumschlag nach dem anderen Briefumschlag, sie waren zum Schutz in durchsichtige Folien eingeschlagen. Auf jenem Brief, von dem ich hier kurz erzähle, klebten zwei Briefmarken der Färöer-Inseln, sie waren noch gut zu erkennen, zwei Wale schwebten dort. Außerdem waren in einer Sprache, die ich nicht kannte, zahlreiche Zeichen, ein kleiner Text, unter einem Namen angebracht. Der Name lautete: Alma Pipaluk. Ich fragte den Händler, ob er wisse, was dieser kurze Textabschnitt bedeuten würde. Neugierig geworden kaufte ich den Brief, spazierte nach Hause und setzte mich an meine Schreibmaschine, tippte die Zeichen sorgsam in die Eingabemaske eines Übersetzungsprogramms. Die Sprache, die ich notierte, war die dänische Sprache, und bei dem Text, den ich vorgefunden hatte, handelte es sich um eine Anweisung an einen Briefzusteller, der von der Poststelle einer kleinen Siedlung namens Uummannaq aus, den Brief an seine Empfängerin liefern sollte. Der Text lautete in etwa so: Bitte nach Anorlernertooq nördliche Biegung am roten Haus vorbei rechts über den Steg zum gelben Haus an Alma, Pipaluk nicht vor September. Der Brief trug zwei postalische Stempelzeichen, akkurat aufgetragen. Er war geöffnet worden, irgendwann von irgendwem. — stop
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Am Abend des 15. Juli 2016 versuchten Teile der türkischen Streitkräfte mit Waffengewalt, die Regierung zu stürzen. Doch der Putschversuch wurde schnell niedergeschlagen. Tausende Menschen protestierten auf den Straßen dagegen und die Putschisten wurden von Sicherheitskräften überwältigt. In einer Nacht voller Gewalt wurden Hunderte getötet und Tausende verletzt. Unmittelbar nach dem gescheiterten Staatsstreich beschuldigte die Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen und seine Anhänger_innen, sich zum Sturz der Regierung verschworen zu haben. Die religiöse Gülen-Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation eingestuft. Am 20. Juli 2016 rief die Regierung den Ausnahmezustand aus, der zwei Jahre lang in Kraft blieb. Es folgte eine massive Verhaftungswelle gegen Journalistinnen, Schriftstellerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie vermeintliche und tatsächliche Kritikerinnen der Regierungspartei AKP. / Ahmet Altan und sein Bruder Mehmet Altan nahmen am 14. Juli – dem Vorabend des Putsches – an einer Live-Fernsehsendung mit der Moderatorin Nazlı Ilıcak teil. Während der Sendung diskutierten sie auch über türkische Politik. Anschließend wurden alle drei unter dem Vorwurf festgenommen, in der Sendung „unterschwellige Botschaften“ über den bevorstehenden Putsch verbreitet zu haben. Nazlı Ilıcak kam Ende Juli, Ahmet Altan und Mehmet Altan kamen im September 2016 in Untersuchungshaft. Ahmet Altan, Mehmet Altan, Nazlı Ilıcak und drei weitere Angeklagte wurden dann im Februar 2018 wegen des Vorwurfs, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt. Als das Oberste Berufungsgericht die Schuldsprüche im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren gegen fünf der Angeklagten eingeleitet. Mehmet Altan wurde dagegen freigesprochen. / Am 4. November 2019 wurden mithilfe der Anklage „Unterstützung einer terroristischen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“ Ahmet Altan zu zehneinhalb Jahren und die Journalistin Nazlı Ilıcak zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wurden bis zum Urteil in ihrem Rechtsmittelverfahren vor dem Strafgericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt. Das Gericht sprach in dem unfairen Verfahren drei weitere Personen schuldig, darunter zwei Medienschaffende, und entschied, dass sie in Untersuchungshaft bleiben müssten. Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Am 8. November wies das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 26 in Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, Ahmet Altan erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an das Gericht für schwere Strafsachen Nr. 27. Dieses Gericht akzeptierte das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft am 12. November. Ahmet Altan und sein Rechtsbeistand erfuhren nicht direkt von dieser Entscheidung des Gerichts, sondern durch regierungsnahe Medien. Noch am gleichen Abend wurde Ahmet Altan zuhause in Istanbul festgenommen und in Polizeigewahrsam überstellt. / Die erneute Festnahme von Ahmet Altan scheint politisch motiviert, willkürlich und unvereinbar mit dem Recht auf Freiheit nach Paragraf 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein, der jeden willkürlichen Freiheitsentzug verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass vorsätzliche Handlungen der Behörden zu Willkür führen können. Die erneute Inhaftierung von Ahmet Altan verstößt eklatant gegen seine Rechte.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen bis spätestens zum 8.1.2020 unter > ai : urgent action