MENSCH IN GEFAHR: „Sara Beltrán Hernández floh vor häuslicher Gewalt und Bandenkriminalität im November 2015 aus El Salvador in die USA, um dort bei Verwandten zu leben. Sie wird seither in einer Hafteinrichtung in Texas festgehalten, obwohl sie einen Asylanspruch hat. Sie benötigt dringend medizinische Versorgung und sollte bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dringend auf Bewährung freigelassen werden. / Sara Beltrán Hernández befindet sich in einer Hafteinrichtung der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde in Dallas im Norden von Texas und wartet auf den Gerichtsentscheid zu dem von ihr eingelegten Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung aus den USA. Sie befindet sich seit ihrer Ankunft an der US-amerikanischen Grenze zu Mexiko am 4. November 2015 in Haft. Obwohl sie Angehörige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit hat, die ihr Erscheinen bei allen zukünftigen Anhörungen sicherstellen können, verweigern ihr die US-Behörden eine Freilassung auf Bewährung und begründen dies mit Fluchtgefahr. / Sara Beltrán Hernández beantragte Asyl in den USA, weil sie ihren Aussagen zufolge in El Salvador Morddrohungen von einem Bandenführer und Bandenmitgliedern erhalten hat, die bereits Menschen getötet haben sollen. Sara Beltrán Hernández hat an Eides statt erklärt, dass sie schwere körperliche und seelische häusliche Gewalt erfahren hat und sexuell missbraucht wurde. / Laut ihrem Rechtsbeistand brach Sara Beltrán Hernández am 10. Februar 2017 in der Hafteinrichtung zusammen. Angestellte des Haftzentrums brachten sie daraufhin in das Huguley-Krankenhaus im texanischen Fort Worth. Am 13. Februar 2017 informierte sie ihren Rechtsbeistand darüber, dass bei ihr ein Gehirntumor diagnostiziert worden sei, der operativ entfernt werden müsse. Am 18. Februar, erst acht Tage nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus, gestattete die Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde Sara Beltrán Hernández, ihre Familie anzurufen. Sie sagte, sie habe inzwischen Krämpfe, Nasenbluten sowie Kopfschmerzen und Probleme klar zu denken. Sie sei aber immer noch nicht operiert worden. Am 22. Februar teilte ihr das Krankenhauspersonal mit, dass sie am 27. Februar operiert werde und brachte sie in die Hafteinrichtung zurück. / Eine Inhaftierung soll von Einwanderungsbehörden lediglich als letztes Mittel eingesetzt und jeder einzelne Fall muss begründet werden. Freilassung auf Bewährung sollte aus humanitären Gründen in den Fällen gewährt werden, in denen die Person keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und keine Fluchtgefahr besteht. Da diese Vorgaben auf Sara Betrán zutreffen, sollte sie umgehend aus der Haft entlassen werden.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 7. April 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: behörde
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
zebraaffen
whiskey : 0.01 — Ich sollte einen Brief schreiben. Der Inhalt des Briefes wäre bedeutungslos, weswegen ich auf ein Schriftstück im Umschlag verzichten könnte. Ich werde per E‑Mail Folgendes notieren: Lieber L., in wenigen Tagen, wenn alles gut gegangen sein wird, wirst Du einen Brief erhalten. Sollte Dich der Brief tatsächlich erreichen, musst Du ihn nicht öffnen, das Kuvert ist leer. Würdest Du mir bitte den Empfang des Briefes bestätigen. Ich wäre Dir dankbar, es ist ein Versuch. Ja, so werde ich notieren, den Brief sorgfältig adressieren, auch mein Absender wird nicht fehlen. Ich stelle mir vor, einen größeren Briefumschlag zu verwenden, ich werde 1 gültiges Postwertzeichen befeuchten und auf dem Brief befestigen. Von diesem gültigen Postwertzeichen abgesehen, werden 25 weitere Postwertzeichen auf dem Umschlag zu finden sein, sagen wir Briefmarken, die Giraffen und Fische zeigen, Schmetterlinge, Zebraaffen, Vögel, Insekten. Diese Briefmarken ferner Länder, die ich von weiteren Briefen löste, werden natürlich bereits gestempelt sein, man könnte sagen, dieser Brief wird geschrieben werden, um die Sorgfalt der Behörden zu probieren. — stop
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Der syrische Flüchtling F.M. befindet sich seit dem 15. März 2015 unter unmenschlichen Bedingungen im Flughafen Istanbul-Atatürk willkürlich in Haft. Er läuft weiterhin Gefahr, jederzeit nach Syrien abgeschoben zu werden. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syrien geflohen, um dem Wehrdienst zu entgehen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für problematische Passagiere” im Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten. Im November 2015 war er in den Libanon geflogen, wo ihm die Einreise jedoch verweigert wurde, woraufhin er in die Türkei zurückreiste. Die Inhaftierung von F.M. im Flughafen scheint willkürlich zu sein und jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. Der Rechtsbeistand von F.M. hat einen Antrag auf Freilassung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. / In dem “Raum für problematische Passagiere” gibt es lediglich künstliches Licht, das 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist. Zudem gibt es keine Betten und keine Privatsphäre. Die Bedingungen entsprechen einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und es verstößt gegen die Rechtsprechung des Landes und gegen das Völkerrecht, wenn Personen in solchen Einrichtungen für einen längeren Zeitraum — in diesem Fall seit einem Jahr — festgehalten werden. / F.M. hat Verwandte in anderen Ländern, die versuchen, ihn finanziell bei der Beantragung eines Visums zu unterstützen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat jedoch bislang kein Vertreter einer ausländischen Botschaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befragen. Es ist allerdings unklar, ob dies daran liegt, dass der Kontakt durch die türkischen Behörden verweigert wurde, oder ob tatsächlich kein Versuch von Seiten der Botschaften unternommen wurde. / F.M. ist in Gefahr, jederzeit nach Syrien zurückgeschickt zu werden. Es ist bekannt, dass die türkischen Behörden Rückführungen von Flüchtlingen nach Syrien und in den Irak durchführen, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies stellt einen Verstoß gegen den für die Türkei bindenden Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) gemäß dem nationalen Recht und dem Völkerrecht dar. Es sind außerdem Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge von den türkischen Behörden unter Druck gesetzt wurden, in ihr Heimatland zurückzukehren, indem man ihnen mit einer unbefristeten Inhaftierung gedroht hat. F.M. hat Verwandten gegenüber gesagt, dass er in Erwägung zieht, einer Rückkehr nach Syrien zuzustimmen. Er sagte: “Dort sterbe ich wenigstens sofort und es ist vorbei, anstatt jeden Tag, den ich hier verbringe, ein bisschen mehr zu sterben.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. April 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der Oberste Gerichtshof des Irans hat das Todesurteil von Mohammad Ali Taheri im Dezember 2015 aufgehoben und seinen Fall zur weiteren Untersuchung zurück an das Revolutionsgericht verwiesen. Er befindet sich nun seit mehr als vier Jahren in Einzelhaft und ist in den Hungerstreik getreten. / Mohammad Ali Taheri ist am 30. Januar in den Hungerstreik getreten, nachdem ihm Angehörige des Gefängnispersonals in dem den Revolutionsgarden unterstellten Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran gesagt hatten, dass “er sich den Gedanken, er würde freigelassen, aus dem Kopf schlagen soll”. Nach sieben Tagen Hungerstreik verlor er das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus verlegt. Am 10. Februar brachte man ihn zurück in das Gefängnis. Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustands setzte er seinen Hungerstreik fort. / Mohammad Ali Taheri befindet sich seit Mai 2011 in Einzelhaft. Ihm wird unter anderem die “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” sowie die “Beleidigung islamischer Heiligkeiten” vorgeworfen. Für Letzteres verurteilte ihn ein Revolutionsgericht im Oktober 2011 zu fünf Jahren Gefängnis, während das Gericht im Fall der ersten Anklage die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sah. Die Revolutionsgarden nahmen daraufhin ihre Ermittlungen wieder auf. In dieser Zeit wurde seine Untersuchungshaft, die er in Einzelhaft verbringt, mehrfach verlängert. Im Juli 2015 wurde Mohammad Ali Taheri schließlich wegen “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” zum Tode verurteilt. Grund dafür war die Gründung der spirituellen Gruppe Erfan-e-Halgheh und seine spirituellen Lehren und Praktiken, die von den Behörden als “pervers” bezeichneten wurden und ihnen zufolge dazu dienten, einen “langsamen Umsturz” der Regierung durch die Schwächung der religiösen Überzeugungen der Menschen herbeizuführen. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil auf und führte an, dass der Tatbestand der “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” nach dem zum Zeitpunkt seiner Aktivitäten geltenden Recht nicht erfüllt worden sei. Der Fall wurde kürzlich zur Durchführung weiterer Ermittlungen, die zur Erhärtung des Vorwurfs führten könnten, wieder an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Am 7. Februar 2016 wurde die fünfjährige Haftstrafe unter Berücksichtigung der noch immer andauernden Untersuchungshaft als verbüßt angesehen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 30. März 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Januar um etwa 14.30 Uhr führten drei Angehörige des ägyptischen Geheimdiensts, die in Zivil gekleidet waren, eine Razzia in einem Café des Kairoer Stadtteils El Agouza durch. Es ist bekannt, dass sich der Menschenrechtler Dr. Ahmed Abdullah häufig dort aufhält. Die Sicherheitskräfte legten keinen Durchsuchungs- oder Haftbefehl vor, durchsuchten aber dennoch das Café nach Dr. Ahmed Abdullah und erkundigten sich bei den Angestellten nach seinem Aufenthaltsort. / Dr. Ahmed Abdullah erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und gab zu Protokoll, dass alle Versuche, ihm Schaden zuzufügen, vom Innenministerium zu verantworten seien. Es sind keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dr. Ahmed Abdullah bekannt, und er hat bisher keine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Kommunikationskanäle von Dr. Ahmed Abdullah, insbesondere sein Telefon, werden jedoch seit einiger Zeit von den Sicherheitskräften abgehört. Sie haben mehrfach telefonisch damit gedroht, ihn festzunehmen. / Seit Oktober 2015 läuft eine mediale Verleumdungskampagne gegen Dr. Ahmed Abdullah. Er ist Vorsitzender des Stiftungsrats der Menschenrechtsorganisation “Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten” (ECRF) und wird ebenso wie der Leiter der Organisation, Mohamed Lotfy, von der Presse als Gefahr für die nationale Sicherheit porträtiert. Medienberichten zufolge sollen die beiden Männer geheime Treffen mit US-amerikanischen und europäischen Behördenvertreter_innen abgehalten haben, um die nationale Sicherheit Ägyptens zu gefährden und den Ruf des Landes im Ausland zu schädigen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
tintenfinger
lima : 0.55 — Mit dem langsamen Verschwinden der Briefe flüchten unsere Postwertzeichen in Schachtelbehälter, in Alben, in Museen, kostbare, bunte Wesen von Papier, die wir noch mit unseren Zungen befeuchteten, um sie mit Briefumschlägen für immer zu verbinden. Auch Gesten, die den Briefen zugeordnet sind, werden sich nach und nach verlieren. Die Geste des Zerreißens beispielsweise, oder die Geste des Zerknüllens. Wann habe ich zuletzt beobachtet, wie der Empfänger eines Briefes sich dem geöffneten Dokument mit der Nase näherte, um von der Luft der geliebten schreibenden Person zu atmen, die mit dem Brief gereist sein könnte? Verloren die Abdrücke der Tintenfinger, die Ränder einer Briefseite zierten, verloren auch das feine Geräusch der Skalpelle, indem sie teilend durch das seidene Futter der Kuvertkoffer ziehen. Ein absurder Gedanke möglicherweise, wie ich den E‑Mailbrief einer Behörde, der mich zornig werden lässt, ausdrucke, wie ich ihn in einen Umschlag stecke, wie ich ihn für einige Sekunden in Händen halte, wie ich mich konzentriere, wie ich den Brief genussvoll in winzige Teile zerlege. — stop
ai : VIETNAM
MENSCH IN GEFAHR: „Die vietnamesische Anwältin und Menschenrechtlerin Lê Thu Hà wurde am 16. Dezember festgenommen. Kurz zuvor am selben Tag war auch der bekannte Menschenrechtsanwalt Nguyễn Văn Đài festgenommen worden. Bisher durfte sie keinen Besuch von anderen Aktivist/innen erhalten. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. / Die Rechtsanwältin Lê Thu Hà soll am 16. Dezember inhaftiert worden sein, als Sicherheitskräfte die Wohnung des Menschenrechtsanwalts Nguyễn Văn Đài in der Hauptstadt Hanoi durchsuchten. Der Anwalt war am Morgen desselben Tages festgenommen worden. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-292/2015. Lê Thu Hà ist Mitglied der von Nguyễn Văn Đài gegründeten Organisation “Bruderschaft für Demokratie” (Brotherhood for Democracy). Sie befindet sich derzeit im B14-Gefängnis in Hanoi in Untersuchungshaft. Es ist nicht bekannt, ob sie bereits angeklagt wurde./ Lê Thu Hà war bereits am 23. September festgenommen worden, gemeinsam mit vier weiteren Mitarbeiter/innen des unabhängigen YouTube-Kanals “Lương Tâm TV” (“Gewissens-TV”). Sie war als Englisch-Übersetzerin für den Sender tätig gewesen, der seit August 2015 auf YouTube kurze Clips über die Menschenrechtslage in Vietnam ausstrahlt. Alle fünf waren bis spätabends von der Hanoier Sicherheitspolizei festgehalten worden. Im April hatten die Behörden den Reisepass von Lê Thu Hà eingezogen, kurz bevor sie von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt fliegen und von dort aus einen Flug ins Ausland nehmen wollte. / Am 20. Dezember versuchten einige Aktivist/innen, Lê Thu Hà im B14-Gefängnis zu besuchen, durften sie jedoch nicht sehen. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. Verteidiger/innen der Menschenrechte, gegen die in Vietnam strafrechtliche Vorwürfe erhoben worden sind, werden während der Untersuchungshaft bzw. in der Ermittlungsphase häufig unmenschlich behandelt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : MEXICO
MENSCH IN GEFAHR: „Am 14. November erhielt der Menschenrechtsverteidiger Fray Aurelio Montero Vásquez, der sich für Migrant_innen einsetzt, einen Drohanruf von einem Mann, der angab, der Anführer eines der größten Drogenkartelle zu sein. Als Fray Aurelio Montero Vásquez den Anruf erhielt, befand er sich in einer Krisensitzung mit nationalen Ermittlungsbehörden, um über die jüngsten Entführungen von und sexuellen Übergriffe auf Migrant_innen in der Nähe von Tenosique im Bundesstaat Tabasco zu sprechen. Er gab sein Telefon an einen Angehörigen der Generalstaatsanwaltschaft Mexikos weiter, damit dieser mithören konnte. Fray Aurelio Montero Vásquez zufolge soll der Anrufer, der weiter in dem Glauben war, mit dem Menschenrechtler zu sprechen, gesagt haben: “Du bist zu weit gegangen”. Außerdem habe er gedroht, ihn anzugreifen, wenn er nicht 50.000 mexikanische Pesos (ca. 2850 Euro) von ihm erhielte. Während der Krisensitzung rief derselbe Mann noch acht weitere Male an, sodass es den Behörden möglich war, herauszufinden, dass die Anrufe aus einem nördlichen Teil Mexikos getätigt wurden. An dem Tag, als Fray Aurelio Montero Vásquez die Drohanrufe erhielt, hatte er zusammen mit Kolleg_innen der Migrantenherberge La 72 in Tenosique im Bundesstaat Tabasco Anzeige wegen der Entführung von Migrant_innen eingereicht. In den Wochen zuvor berichteten Fray Aurelio Montero Vásquez und seine Kolleg_innnen über eine starke Zunahme der sexuellen Übergriffen auf und Entführungen von Migrant_innen, von denen die meisten aus Zentralamerika stammen. Fray Tomás González, der ebenfalls in der Migrantenherberge La 72 tätig ist, hat viel zu diesen Fällen gearbeitet und in den vergangenen Wochen Sicherheitsvorfälle bei den Behörden gemeldet. Am 16. November war die Bundespolizei, die für den Schutz der Migrantenunterkunft La 72 zuständig ist, in der Umgebung nicht oft genug auf Streife gegangen und hatte die Unterkunft mehrere Stunden mitten in der Nacht und am frühen Morgen unbeaufsichtigt gelassen. Diese Polizeistreifen gehören zu den Sicherheitsmaßnahmen der Regierung, damit die Mitarbeiter_innen der Herberge ihrer Menschenrechtsarbeit weiterhin ausüben können.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 7. Januar 2016 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif Yunus wurden am 13. August 2015 zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Der Gesundheitszustand von Arif Yunus hat sich weiter verschlechtert, er verlor im Gerichtssaal das Bewusstsein. Die aserbaidschanischen Behörden schränkten zudem weiterhin den Zugang für internationale Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichtsverhandlung ein. Die gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla und Arif Yunus wurden am 13. August 2015 vom Gericht für schwere Straftaten in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Beide wurden des “Betrugs” und anderer Straftaten, die im Zusammenhang mit der Menschenrechtsarbeit des Ehepaares stehen, für schuldig befunden. Leyla Yunus ist die Vorsitzende der aserbaidschanischen NGO_ Institute for Peace and Democracy_. Vor ihrer Festnahme hatte sie die Behandlung politischer Gefangener durch die Behörden in Aserbaidschan dokumentiert. Ihr Ehemann Arif Yunus ist Historiker und politischer Aktivist. Dem Ehepaar wird außerdem Landesverrat wegen der angeblichen Spionage für Armenien vorgeworfen. Diese Anklage wurde jedoch zur Prüfung an ein anderes Gericht verwiesen. Internationalen Beobachter_innen und Journalist_innen wurde der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt und nur wenige Diplomat_innen durften dem Verfahren beiwohnen. / Während der Anhörung am 13. August verlor Arif Yunus das Bewusstsein. Zuvor musste eine Anhörung vom 3. August auf den 5. August vertagt werden, nachdem Arif Yunus aufgrund Bluthochdrucks ohnmächtig geworden war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlaganfälle. Seine Familie befürchtet, dass er einen weiteren Schlaganfall nicht überleben würde. Bei Leyla Yunus wurden Diabetes und Hepatitis C diagnostiziert. Zudem ist ihr Sehvermögen auf dem linken Auge eingeschränkt. Sie erhält im Gefängnis keine angemessene medizinische Betreuung. Die Behörden haben sich geweigert, die Menschenrechtsverteidigerin in ein Krankenhaus zu verlegen. Leyla Yunus gab an, bedroht, drangsaliert und eingeschüchtert sowie misshandelt worden zu sein, nachdem sie um medizinische Hilfe gebeten hatte. / Arif und Leyla Yunus werden seit Sommer 2014 auf der Grundlage konstruierter Anklagen in Haft gehalten. Zu den Vorwürfen zählen Landesverrat und einige Anklagen finanzieller Natur. Nach Auffassung von Amnesty International hängen diese Anklagen mit der legitimen Menschenrechtsarbeit des Ehepaars sowie ihrer Kritik an der aserbaidschanischen Regierung zusammen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. September 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Notiz des Fotografen:
central african republic: torn apart by violence:fane abdelkarim arame, aged 70, found shelter at Ecole liberty, but she still worries about the situation in bossangoa. despite the arrival of peace-keeping troops, she said, “we can’t go back to our own district now, it’s been taken.”she said she had lost four relatives in the violence. “we grew up in this country, my grand — parents are central africans and we were here before independence, we have seen six regimes come and go. we don’t have anywhere else to go.” she called for a return to the days when communities lived in harmony.