MENSCH IN GEFAHR: „Der omanische Schriftsteller und Blogger Muawiya al-Ruwahi wurde in ein Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Sein Gerichtsverfahren soll dort am 14. September vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts beginnen./ Der 31-jährige omanische Schriftsteller und Blogger Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) wurde Ende Mai in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Sein Fall wurde an die Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts verwiesen. Am 14. September soll sein Verfahren beginnen. Die Anklagepunkte sind ebenso wenig bekannt wie die konkreten Gründe für seine Festnahme und das Verfahren. / Laut der Facebook-Seite seines Vaters erhielt Muawiya al-Ruwahi, der an einer bipolaren Störung leidet, am 11. Juni Besuch von omanischen Diplomat_innen sowie dem Staatsanwalt. Die Diplomat_innen konnten alleine mit ihm sprechen. Seit seiner Festnahme am 23. Februar 2015, als er aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einreisen wollte, durfte er mehrere Male mit seiner Familie telefonieren. Den ersten Anruf tätigte er einen Monat nach seiner Festnahme. Dabei bat er seine Familie darum, einen Rechtsbeistand für ihn zu benennen. Muawiya al-Ruwahi erzählte seiner Familie, dass er regelmäßig seine Medikamente erhalten hatte und dass die Behörden der VAE von seiner psychischen Erkrankung wussten. Seine Krankenakte, die vom Sultan-Qabus-Universitätsklinikum ausgestellt wurde, wurde an die Behörden der VAE weitergeleitet. Die Mutter von Muawiya al-Ruwahi durfte ihn am 18. Juni für eine halbe Stunde im Gefängnis besuchen. Am gleichen Tag durfte er außerdem zehn Minuten mit seinem Vater in Oman telefonieren. Zwei Tage später wandte sich seine Mutter an die Behörden des al-Wathba-Gefängnisses, um sicherzustellen, dass ihr Sohn regelmäßig seine Medikamente erhalten würde.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 31. August 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: behörde
ai : SUDAN
MENSCH IN GEFAHR: „Sandara Farouq Kadouda wurde am 12. April vermutlich von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes entführt. Der Verbleib der Ärztin und zweifachen Mutter ist unbekannt. Sandara Farouq Kadouda war am 12. April zu einer Veranstaltung in Omdurman unterwegs, die von der politischen Opposition in den Räumlichkeiten der National Umma Party organisiert worden war. Kurz nach 17.00 Uhr wurde ihr Wagen von einigen Männern in Zivilkleidung angehalten, die allem Anschein nach Angehörige des Geheimdienstes (National Intelligence Security Service — NISS) waren. Die Männer nahmen ihr das Handy ab, als sie gerade mit einer Freundin telefonierte. Diese hörte laute Stimmen, als Sandara Farouq Kadouda jemanden nach seinem Ausweis fragte. Kurz darauf wurde das Handy abgestellt. Der Wagen von Sandara Farouq Kadouda wurde 30 Minuten später an der Straße gefunden, er war verlassen und die Schlüssel steckten noch. Die Familie von Sandara Farouq Kadouda zeigte den Vorfall bei der Polizei und dem NISS an. Bisher weigern sich die Behörden jedoch, Informationen über ihren Verbleib und ihren Gesundheitszustand preiszugeben. Sandara Farouq Kadouda hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie. Sie leidet an chronischer Unterzuckerung und muss daher einen speziellen Ernährungsplan einhalten und täglich Medikamente einnehmen. Allerdings ist unklar, ob sie Zugang zu der benötigten medizinischen Versorgung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Mai hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani befindet sich seit dem 9. Februar im Iran im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Nun schwebt sie in Lebensgefahr. Die Künstlerin befindet sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft, unter anderem hatte sie in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert. Die iranische Malerin Atena Farghadani trat am 9. Februar in einen Hungerstreik. Sie nahm fortan nur noch Wasser, jedoch keine Nahrung mehr zu sich. Hiermit will sie gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin protestieren, in dem es keinen Trakt für politische Gefangene gibt und in dem die Haftbedingungen äußerst schlecht sind. Am 25. Februar gab ihr Rechtsbeistand an, dass Atena Farghadani als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Sie gab an, ihren Hungerstreik solange nicht zu beenden, bis die Behörden ihrem Antrag nachkommen, sie in das Evin-Gefängnis in Teheran zu verlegen. Am 26. Februar wurde sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Atena Farghadani wurde zum ersten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen. Sie hatte Familien von politischen Gefangenen besucht und in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte und der Teil eines groß angelegten Plans ist, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken. Sie wurde fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, davon 15 Tage in Einzelhaft. Zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand durfte sie keinen Kontakt aufnehmen. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Ihre neuerliche Festnahme am 10. Januar erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Überführung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Die Anklagen gegen sie lauteten auf “Verbreitung von Propaganda gegen das System”, “Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen” und “Beleidigung des Religionsführers.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und bis spätestens 10. April, unter »> ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der iranisch-amerikanische Journalist Jason Rezaian befindet sich seit sechs Monaten im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, wurde aber am 6. Dezember zum ersten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. / Jason Rezaian, ein Iran-Korrespondent der Washington Post, wurde am Abend des 22. Juli zusammen mit seiner Frau Yeganeh Salehi, die für die Zeitung The National aus den Arabischen Emiraten schreibt, von Sicherheitskräften in Zivil festgenommen. Das Haus des Ehepaars wurde durchsucht und ihre Pässe konfisziert. Etwa einen Monat später erst wurde die Familie von Jason Rezaian und Yeganeh Salehi über den Verbleib der beiden informiert. Yeganeh Salehi kam im Oktober auf Kaution frei. Jason Rezaian wurde seinem Bruder Ali Rezaian zufolge mehrmals verhört. Ein von der Familie beauftragter Rechtsbeistand hat bislang keine Erlaubnis erhalten, Jason Rezaian zu besuchen oder seine Gerichtsakten einzusehen. Bei der Gerichtsverhandlung am 6. Dezember, die laut Ali Rezaian einen ganzen Tag lang angedauert haben soll, wurde Jason Rezaian lediglich ein Dolmetscher und kein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt. Zudem wurde er aufgefordert, ein Dokument zu unterzeichnen, in dem er sich der Anklagen schuldig bekennt. Was Jason Rezaian vorgeworfen wird oder warum, ist nicht bekannt. / Seit seiner Festnahme wird Jason Rezaian im Evin-Gefängnis in Einzelhaft festgehalten. Dort darf ihn seine Familie nur gelegentlich besuchen. Er leidet unter Bluthochdruck und muss deshalb täglich Medikamente einnehmen. / In einem Interview mit der Nachrichtenagentur EuroNews am 6. November wurde der Vorsitzende des iranischen Obersten Rats für Menschenrechte, Mohammad Javad Larijani, gefragt, wann Jason Rezaian freigelassen werde. Nach seiner Einschätzung hätte dies “in weniger als einem Monat” geschehen müssen. Kaum eine Woche später sagte jedoch der Stellvertreter der Obersten Justizautorität des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermittlungen im Fall Jason Rezaian noch im Gange seien und dass diese länger als einen Monat dauern können. Die iranischen Behörden haben bisher nichts über die Gründe für die Festnahme von Jason Rezaian verlauten lassen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Januar 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action
in der paukenhöhle
delta : 7.10 — Es ist leicht, sich Zellkörper vorzustellen, die vorsichtig geöffnet wurden, um in sie hinein spähen zu können. Ich wünschte ihre Strukturen mit Namen bezeichnen zu können, mit Wortkörpern, die mir gefallen. Bereits die Anatomie der Ameisen Wort für Wort auszuweisen, wird einen langen poetischen Atem erfordern. Ich überlegte, wie sich afrikanische Menschen bald erheben werden, sie fordern, ihre uralten Sprachen in unsere human anatomische Nomenklatur einzuspeisen, nervus olimambo, der fortan unter dieser Bezeichnung menschliche Augenlider innervieren wird. Bald melden sich Bewohner Grönlands, sunnitische und schiitische Stämme, Indianer der wilden Wälder Papua-Neuguineas. Sie alle haben den Wunsch, ihre Sprache, Wörter, ihre geistige Welt in der Vorstellung eines allgemeingültigen menschlichen Körpers zu hinterlassen. Das zuständige Büro der Uno hoch über dem East River, eine Behörde, Jahrzehnte nachdrücklicher Verhandlung in der Paukenhöhle. — stop
ai : ASERBAIDSCHAN
MENSCH IN GEFAHR: „Der Gesundheitszustand der aserbaidschanischen gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla Yunus hat sich verschlechtert, die Gefängnisbehörde verweigert ihr jedoch die medizinische Versorgung. Ihr Ehemann Arif Yunus wurde am 5. August festgenommen. Sie fühlt sich schwach und hat starke Schmerzen. Zudem leidet sie an Diabetes und Nierenproblemen. Leila Yunus benötigt deshalb eine angemessene medizinische Behandlung sowie spezielle Kost. / Die Gefängnisbehörde der Hafteinrichtung in Kurdakhany in der Nähe der Hauptstadt Baku hat sich geweigert, Leila Yunus ins Krankenhaus einzuweisen und verweigert ihr eine angemessene medizinische Versorgung. Zudem verzögern sie die erforderliche Abwicklung von Formalitäten für den Erhalt benötigter Medikamente. / Leila Yunus war am 30. Juli auf der Grundlage konstruierter Anklagen, die ihr Hochverrat und andere Verbrechen zur Last legen, festgenommen worden. Ihrem Ehemann Arif Yunus sind Reisebeschränkungen auferlegt worden. Am 5. August wurde er wegen ähnlicher Vorwürfe festgenommen. / Amnesty International betrachtet Leila und Arif Yunus als gewaltlose politische Gefangene, die allein deshalb in Haft sind, weil sie Kritik an der aserbaidschanischen Regierung geübt hatten.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 23. September 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
mr. ruby
sierra : 0.02 — Eine Dachwohnung im 32. Stock eines Hauses an der Madison Avenue. Aufzüge fahren nur noch bis zum 20. Stock, das Gebäude scheint langsam zu verfallen, irgendjemand will Ratten in der 15. Etage gesehen haben. Der Bewohner des kleinen Habitats, ein Mann von 72 Jahren, geht kaum noch vor die Tür. Er kann sich glücklicherweise einen Boten leisten, der seine Hemden und Hosen zur Reinigung bringt, Einkäufe erledigt, Post aus dem Briefkasten holt, seinen Kühlschrank füllt. Zudem genießt er einen großartigen Ausblick auf die Stadt. Vor den Fenstern der Wohnung warten Teleskope, die wie größere Stelzjagdvögel auf langen Beine stehen. Es geht ihm nicht darum, in der Nacht heimlich Menschen zu betrachten, in Wohnungen zu spähen, wie man vielleicht meinen möchte, nein, es geht darum, das Licht zu beobachten, dort, wo zu viel Licht ist, wo man versäumte, das Licht auszuschalten. Zum Beispiel am vergangenen Samstag, da brannten in einem Gebäude der Hafenbehörde Höhe 48. Straße im sechsten Stock noch ein paar Birnen. Unverzüglich wurde von der Madison Avenue aus ein Telefongespräch geführt: Hallo, guten Abend, hier Ruby, spreche ich mit Mr. Bale, oh, leiten sich mich doch bitte an die Hausverwaltung weiter! Kurz darauf sehe ich Ruby nach Südwesten spähen. Ich bemerke ihn überhaupt zum ersten Mal in voller Größe. Ein kleiner Mann, der immer einen Hut trägt, einen Cameron Pork Pie, mehrfach gewaschen, ich kann nicht sagen, warum ich das weiß. Ich sehe ihn genau, er ist barfuß, seine Kontur, seinen Umriss, fast bewegungslos vor dem Lichtmeer der großen Stadt stehen. Und ich höre ihn seufzen als im 8. Stock der Hafenbehörde das Licht erlischt, eines nach dem anderen, Zimmer für Zimmer. Und schon wechselt er das Fenster und späht wieder in die Stadt hinaus. Stadtpläne liegen auf dem Boden der Wohnung herum. Es ist kurz vor Mitternacht. Ein Frachtschiff fährt den Hudson herauf. Natürlich scheint diese Geschichte aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht möglich zu sein. Erster Versuch. — stop
ai : FRANKREICH
MENSCHEN IN GEFAHR: „Mehr als 200 Roma, darunter 50 Kindern, droht die rechtswidrige Zwangsräumung. Gegen die Bewohner_innen einer informellen Siedlung nahe der französischen Gemeinde Bobigny wurde ein Räumungsverfahren eingeleitet. Das Urteil eines Gerichts in Bobigny wird für den 30. Mai erwartet. / Die Bewohner_innen der Siedlung nahe Bobigny, nordöstlich der Hauptstadt Paris, wurden offiziell am 23. Mai durch einen Gerichtsdiener über das laufende Räumungsverfahren informiert. Wenige Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Siedlung und teilten den Roma mit, dass ihre Wohnstätten am 2. Juni geräumt würden. Allerdings erklärten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies geschehen würde, was bei den Roma Besorgnis und Furcht hervorrief. Amnesty International geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht konsultiert wurden und den Familien keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten angeboten worden sind. Die Roma befinden sich nun in einer prekären Situation ohne Perspektive und sind in Gefahr, obdachlos zu werden. / Die Kinder der Siedlung sind an ihren Schulen gut integriert und werden von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unterstützt. Die französische interministerielle Vertretung für Wohnen (Délégation interministériel pour l’hébergement et l’accès au logement — DIHAL) hat die Bildung, die Roma-Kinder in Bobigny derzeit erhalten, als Beispiel für “gute Praxis” gelobt. Wenn diese Familien vertrieben werden, wird dies die Schulbildung der Kinder beeinträchtigen, wie bereits in anderen Fällen rechtswidriger Zwangsräumungen geschehen, die von Amnesty International dokumentiert wurden. Viele Jugendliche der Siedlung engagieren sich ehrenamtlich im Rahmen eines Projekts zur sozialen Inklusion, das von Rom Civic ins Leben gerufen wurde, eine Initiative, die von verschiedenen Ministerien, die für junge Menschen, Wohnungsbau und soziale Inklusion zuständig sind, begrüßt wird. Viele der erwachsenen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jahren in Frankreich, sprechen Französisch und haben entweder eine Arbeitsstelle oder sind aktiv arbeitssuchend. / Sollte diese rechtswidrige Zwangsräumung tatsächlich stattfinden, so würde sie gegen internationale Standards verstoßen, die rechtswidrige Zwangsräumungen untersagen und festlegen, dass Räumungen nur dann rechtmäßig sind, wenn die im Völkerrecht vorgegebenen Bestimmungen über entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehört auch die Vorgabe, den Betroffenen angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine rechtswidrige Zwangsräumung der Siedlung würde alle Fortschritte, die von den Familien bei der Integration in die lokale Gemeinde bereits erzielt wurden, wieder zunichtemachen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Juni 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : MEXIKO
MENSCHEN IN GEFAHR: „2013 nahmen die Einwanderungsbehörden Mexikos 82 269 MigrantInnen fest und 75 704 wurden abgeschoben, die große Mehrheit nach Guatemala, Honduras und El Salvador. Eine größere Zahl mittelamerikanischer MigrantInnen versuchte, in die USA zu gelangen. In Mexiko erleiden viele MigrantInnen weiterhin Verstöße durch die Polizei, und andere werden Opfer gezielter Entführungen, des Menschenhandels, von Vergewaltigung und Tötungen durch kriminelle Banden, die häufig im Einvernehmen mit lokalen Behörden agieren. Reformen der Migrationsgesetzgebung, die manche Rechte von MigrantInnen, insbesondere das Recht auf Schutz und Zugang zur Justiz stärkten, wurden nicht angemessen umgesetzt. Die nationale Strategie zur Bekämpfung der Entführung von MigrantInnen zieht immer noch keine kriminellen Banden und MitarbeiterInnen von Behörden zur Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen begehen. 2011 berichtete die nationale Menschenrechtskommission von 10 00 Entführungen von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus durch kriminelle Banden in einem Zeitraum von nur sechs Monaten, häufig im Einvernehmen mit BehördenvertreterInnen. Die Verantwortlichen für Verschleppungen und andere Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen werden nur selten zur Rechenschaft gezogen. / Die Behörden auf Bundesstaatenebene ignorieren die Misere der MigrantInnen zu großen Teilen, und die Bundesbehörden sehen Migrantenströme zunehmend als Gefahr für die nationale Sicherheit, statt die Sicherheit von MigrantInnen auf der Durchreise zu gewährleisten. Vor kurzem reisten Mütter von MigrantInnen aus Mittelamerika auf der Suche nach ihren Kindern durch Mexiko und forderten staatliche Untersuchungen. Die nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte kürzlich einen unbefriedigenden Bericht zu der Tötung von 72 MigrantInnen in San Fernando im Bundestaat Tamaulipas im August 2010. Das Versagen der Behörden beim Schutz des Rechts auf Leben der MigrantInnen und der umfassenden Aufklärung des Massakers war nicht Inhalt des Berichts. Er beschränkte sich auf begrenzte Aspekte des Falls im Zusammenhang mit grob fehlerhaften forensischen Untersuchungen zur Identifizierung der Opfer. Die Leichname aus anderen Massakern, / von denen vielen vermutlich MigrantInnen sind, sind noch gar nicht identifiziert worden. / Amnesty International veröffentlichte 2010 einen Bericht über die Menschenrechtsverletzungen an MigrantInnen auf der Durchreise durch Mexiko mit dem Titel “Invisible Victims: Migrants on the move in Mexico”. Amnesty International hat eine Aktion ins Leben gerufen, um die Misere der MigrantInnen auf dem Weg durch Mexiko sichtbar zu machen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Mai 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR: „Jewgeni Witischko muss eine dreijährige Haftstrafe in einer Strafkolonie antreten. So hat es das Regionalgericht von Krasnodar in einem Rechtsmittelsverfahren am 12. Februar entschieden. Amnesty International betrachtet den inhaftierten Umweltschützer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der strafrechtlich verfolgt wird, weil er Umweltschäden in der Region Krasnodar aufgedeckt hat. / Am 12. Februar hat das Regionalgericht von Krasnodar ein von Jewgeni Witischko eingelegtes Rechtsmittel gegen die gegen ihn verhängte Haftstrafe zurückgewiesen und damit die Entscheidung eines Gerichts unterer Instanz bestätigt. In dem Urteil des Regionalgerichts heißt es, der Umweltschützer habe gegen eine Auflage (Reisebeschränkung) verstoßen, die ihm im Zusammenhang mit einer zur Bewährung ausgesetzten dreijährigen Freiheitsstrafe auferlegt worden war. Er müsse deshalb die drei Jahre Haft in einer Strafkolonie verbüßen. Das ursprüngliche Urteil war nach Auffassung von Amnesty International in einem politisch motivierten und unfairen Gerichtsverfahren gegen ihn ergangen. Der Termin für die Verhandlung über das Rechtsmittel war zunächst auf den 22. Februar festgesetzt worden, wurde dann aber auf den 12. Februar vorverlegt, sodass es in den Zeitraum der 15-tägigen Haft von Jewgeni Witischko fiel, die er wegen konstruierter Vorwürfe im Zusammenhang mit “geringfügigem Rowdytum” in der Stadt Tuapse verbüßen musste. Der Umweltschützer konnte deshalb an der Verhandlung nur per Videoschaltung teilnehmen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte Jewgeni Witischko einen Hungerstreik an. / Nachdem er seine 15-tägige Haftstrafe verbüßt hatte, sollte Jewgeni Witischko am 18. Februar freigelassen werden und sich dann privat auf den Weg zu der Strafkolonie machen, um dort seine dreijährige Freiheitsstrafe anzutreten. Die Behörden erklärten dann jedoch, er werde nicht aus der Haft entlassen, sondern begleitet von Gefängnispersonal direkt in die Strafkolonie gebracht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge befindet er sich derzeit auf dem Weg dorthin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 1. April 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action