Aus der Wörtersammlung: gewalt

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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julia : letzte position 29°05’22.3“N 12°25’35.9“E

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tan­go : 2.01 — Vor weni­gen Stun­den erreich­te mich die Nach­richt von der Exis­tenz wei­te­rer Foto­gra­fien, die ent­haup­te­te Men­schen zei­gen sol­len. Ein Ver­weis, der zu den Auf­nah­men im Netz füh­re, sei auf Posi­ti­on Twit­ter zu lesen. Ich über­leg­te ein Wei­le, ob ich dem bei­gefüg­ten Link fol­gen soll­te. Ich dach­te, wie nah wir doch immer wie­der Höl­len­an­sich­ten kom­men, die mög­li­cher­wei­se nur des­halb pro­du­ziert wer­den, weil zu ver­mu­ten ist, dass Mil­lio­nen Men­schen welt­weit sie betrach­ten wer­den. Ich notier­te einen Brief­ent­wur­fe: Mein lie­ber Maxi­mi­li­an, vie­len Dank, dass Du mich wie­der ein­mal auf schreck­li­che Ereig­nis­se, die sich in der liby­schen Wüs­te ereig­net haben, auf­merk­sam machst. Noch ein­mal will ich Dich bit­ten, auf wei­te­re Hin­wei­se die­ser Art zu ver­zich­ten, da ich leb­lo­se Köp­fe nicht wei­ter besich­ti­gen möch­te, sie wir­ken so hilf­los, müde, und ent­setzt von der unge­heue­ren Gewalt, die in der letz­ten Sekun­de ihres Lebens auf sie wirk­te. Ich weiß, Du kannst selbst nicht damit nicht auf­hö­ren, Du zählst mensch­li­che Köp­fe ohne Leib, Du ver­gleichst leb­lo­se Gesich­ter, Du sicherst Bewei­se, ich neh­me an, Du wirst Dich in die­ser Arbeit weni­ger hilf­los füh­len. Wie trau­rig, dass noch immer kei­ne Nach­richt von Julia bei Dir ein­ge­trof­fen ist, kei­ne Spur in der Wüs­te, kein Hin­weis, es ist eine Tra­gö­die. Viel­leicht willst Du mich ein­mal besu­chen! Wir könn­ten spa­zie­ren, Du könn­test mir erzäh­len, ich könn­te Dir zuhö­ren. Im bota­ni­schen Gar­ten wird gera­de der Honig der Wild­bie­nen geern­tet. Herz­li­che Grü­ße sen­det Dir Dein Lou­is — stop
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auf schienen

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alpha : 0.10 — Als wür­de sich die­se merk­wür­di­ge Frau auf unsicht­ba­ren Gelei­sen durch die Zeit bewe­gen, so kommt sie in unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den immer wie­der ein­mal an mir vor­über, arm­se­lig geklei­det, jawohl, auf das Äußers­te arm­se­lig geklei­det, trägt sie im Som­mer wie im Win­ter eine Poli­zei­schirm­müt­ze, einen merk­wür­dig grü­nen, zer­schlis­se­nen Fal­ten­rock, eine gel­be, ver­schmutz­te Blu­se und dar­über eine Jeans­ja­cke, mein Gott, außer­dem Turn­schu­he, die mög­li­cher­wei­se längst über kei­ner­lei Soh­len­werk mehr ver­fü­gen. Aber das mit den Schu­hen ist gar kein Wun­der, sie läuft andau­ernd sehr schnell her­um, ich habe sie nie­mals ste­hend oder irgend­wo sit­zend ange­trof­fen. Unge­wöhn­lich an die­ser Frau ist ins­be­son­de­re ein Papp­schild, wel­ches an einem län­ge­ren Stock befes­tigt wur­de. Sie trägt das Papp­schild hoch über dem Kopf, stolz schein­bar, es ist immer das­sel­be Schild, geschützt von einer fei­nen Foli­en­haut. Auf die­sem Schild nun ist mit akku­ra­ter Schrift fol­gen­de For­de­rung auf­ge­zeich­net: Kei­ne Gewalt gegen unse­re Poli­zei! Die Ver­brei­tung die­ser Bot­schaft scheint ihr wesent­li­ches Anlie­gen zu sein, ich habe mehr­fach ver­sucht, an die eilen­de Per­son her­an­zu­tre­ten, ver­geb­lich, ent­we­der war sie zu schnell oder ich war zu lang­sam in der Ver­fol­gung gewe­sen. Tat­säch­lich beschleu­nigt sie ihre Schrit­te unver­züg­lich, wenn ich ver­su­che mich ihr zu nähern. Ein­mal, es war hoher Som­mer, tele­fo­nier­te ich gera­de, als ich sie kom­men sah. Ich nahm mei­nen Tele­fon­com­pu­ter vom Ohr und rich­te­te ihn auf die demons­trie­ren­de Frau, um sie zu foto­gra­fie­ren. Ges­tern, Sonn­tag um kurz vor Mit­ter­nacht: Sie scheint sehr leicht gewor­den zu sein, ande­re wür­den viel­leicht sagen, dass sie äußerst mager gewor­den ist. Sie raucht wie eine Loko­mo­ti­ve. — stop

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nazamins schwester

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echo : 5.08 — Ich träum­te von merk­wür­di­gen Tie­ren, die sehr flach sind und weich und außer­dem sehr schön gestal­tet. Wenn man eines die­ser Tie­re auf einem Tisch in der Wirk­lich­keit vor sich lie­gend betrach­ten könn­te, wür­de man viel­leicht die Ähn­lich­keit zu Brief­mar­ken erken­nen, so wie wir sie als Kin­der ent­de­cken und zu sam­meln begin­nen. Tat­säch­lich han­delt es sich bei jenen Tie­ren, wel­che ich träum­te, um Brief­mar­ken­tie­re, die sehr leicht sind, man­che tra­gen die Zeich­nung wei­te­rer Tie­re auf ihrem Kör­per, Zebras oder Schmet­ter­lin­ge oder Sing­vö­gel sind häu­fig auf ihrem Rücken zu erken­nen. An einem ihrer gezahn­ten Rän­der sit­zen sehr klei­ne Augen fest, dort soll sich gleich­wohl ein Mund befin­den, der feins­te Stäu­be aus der Luft ent­nimmt, Pol­len­sa­men, Bak­te­ri­en, Spo­ren jeder Art, davon ernäh­ren sich Brief­mar­ken­tie­re vor­nehm­lich, es sein denn, sie wer­den mit feins­tem Puder­zu­cker vor­sätz­lich gefüt­tert. Brief­mar­ken­tie­re sol­len dort zu erwer­ben sein, wo man auch her­kömm­li­che Post­wert­zei­chen bestel­len kann, sie sind zunächst nicht so preis­wert wie das papie­re­ne Mate­ri­al, dafür mehr­fach ver­wend­bar. Um einen Brief mit einem Brief­mar­ken­tier zu ver­se­hen, legt man das betref­fen­de Schrift­stück im Kuvert auf einen Tisch, setzt nun behut­sam eines der Brief­mar­ken­tie­re an geeig­ne­te Stel­le, näm­lich genau dort­hin, wo nor­ma­ler­wei­se papie­re­ne Brief­mar­ken auf­zu­tra­gen sind, und schon wird man beob­ach­ten wie sich das Brief­mar­ken­tier mit sei­nem neu­en Zuhau­se ver­bin­det, es schmiegt sich an und ist fort­an vom Brief nur noch mit­tels Gewalt zu tren­nen. Wie es jetzt leuch­tet, wie es sei­ne wun­der­ba­ren Far­ben zeigt, wie es mit Mus­tern spielt und mit Bil­dern, die zu Fil­men wer­den, zu Geschich­ten, die das Brief­mar­ken­tier irgend­wo gelernt haben muss. Und wenn nun der Brief auf die Rei­se geht, reist das Brief­mar­ken­tier mit ihm mit, und bleibt dem Brief solan­ge ver­bun­den, bis der Brief geöff­net wird. In die­sem Moment der Öff­nung, löst sich das Brief­mar­ken­tier von sei­nem Brief, der nun nicht mehr sein Brief sein kann. Es ist kaum zu glau­ben, aber es ist wahr, ich hab’s geträumt, das Brief­mar­ken­tier segelt sogleich durch die Luft davon, es ist sehr schnell unter­wegs, schnell wie ein Zug­vo­gel kehrt es zu sei­nem Absen­der zurück, Tage oder auch Wochen ist es unter­wegs, Schwär­me von Brief­mar­ken­tie­ren wur­den bereits in gro­ßer Höhe über dem Erd­bo­den beob­ach­tet. Zuhau­se end­lich ange­kom­men, lun­gern sie dann gern an den Fens­tern und war­ten. stop. Ende mei­nes Trau­mes. stop – Naza­mins Schwes­ter wur­de am ver­gan­ge­nen Sams­tag in den Ber­gen nahe Sem­din­li ver­mut­lich von tür­ki­scher Mili­tär­po­li­zei getö­tet. Naza­mins Schwes­ter wird nie wie­der erwa­chen. – stop

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ai : ASERBAIDSCHAN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die aser­bai­dscha­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ley­la Yunus und ihr Ehe­mann Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Der Gesund­heits­zu­stand von Arif Yunus hat sich wei­ter ver­schlech­tert, er ver­lor im Gerichts­saal das Bewusst­sein. Die aser­bai­dscha­ni­schen Behör­den schränk­ten zudem wei­ter­hin den Zugang für inter­na­tio­na­le Beobachter_innen und Journalist_innen zur Gerichts­ver­hand­lung ein. Die gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen Ley­la und Arif Yunus wur­den am 13. August 2015 vom Gericht für schwe­re Straf­ta­ten in der aser­bai­dscha­ni­schen Haupt­stadt Baku zu acht­ein­halb bzw. sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Bei­de wur­den des “Betrugs” und ande­rer Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit der Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paa­res ste­hen, für schul­dig befun­den. Ley­la Yunus ist die Vor­sit­zen­de der aser­bai­dscha­ni­schen NGO_ Insti­tu­te for Peace and Democracy_. Vor ihrer Fest­nah­me hat­te sie die Behand­lung poli­ti­scher Gefan­ge­ner durch die Behör­den in Aser­bai­dschan doku­men­tiert. Ihr Ehe­mann Arif Yunus ist His­to­ri­ker und poli­ti­scher Akti­vist. Dem Ehe­paar wird außer­dem Lan­des­ver­rat wegen der angeb­li­chen Spio­na­ge für Arme­ni­en vor­ge­wor­fen. Die­se Ankla­ge wur­de jedoch zur Prü­fung an ein ande­res Gericht ver­wie­sen. Inter­na­tio­na­len Beobachter_innen und Journalist_innen wur­de der Zugang zum Gerichts­saal ver­wehrt und nur weni­ge Diplomat_innen durf­ten dem Ver­fah­ren bei­woh­nen. / Wäh­rend der Anhö­rung am 13. August ver­lor Arif Yunus das Bewusst­sein. Zuvor muss­te eine Anhö­rung vom 3. August auf den 5. August ver­tagt wer­den, nach­dem Arif Yunus auf­grund Blut­hoch­drucks ohn­mäch­tig gewor­den war. Im April 2014 erlitt er zwei Schlag­an­fäl­le. Sei­ne Fami­lie befürch­tet, dass er einen wei­te­ren Schlag­an­fall nicht über­le­ben wür­de. Bei Ley­la Yunus wur­den Dia­be­tes und Hepa­ti­tis C dia­gnos­ti­ziert. Zudem ist ihr Seh­ver­mö­gen auf dem lin­ken Auge ein­ge­schränkt. Sie erhält im Gefäng­nis kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Betreu­ung. Die Behör­den haben sich gewei­gert, die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin in ein Kran­ken­haus zu ver­le­gen. Ley­la Yunus gab an, bedroht, drang­sa­liert und ein­ge­schüch­tert sowie miss­han­delt wor­den zu sein, nach­dem sie um medi­zi­ni­sche Hil­fe gebe­ten hat­te. / Arif und Ley­la Yunus wer­den seit Som­mer 2014 auf der Grund­la­ge kon­stru­ier­ter Ankla­gen in Haft gehal­ten. Zu den Vor­wür­fen zäh­len Lan­des­ver­rat und eini­ge Ankla­gen finan­zi­el­ler Natur. Nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal hän­gen die­se Ankla­gen mit der legi­ti­men Men­schen­rechts­ar­beit des Ehe­paars sowie ihrer Kri­tik an der aser­bai­dscha­ni­schen Regie­rung zusam­men. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Sep­tem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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refugees1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notiz des Fotografen:

cen­tral afri­can repu­blic: torn apart by violence:fane abdel­ka­rim ara­me, aged 70, found shel­ter at Eco­le liber­ty, but she still worries about the situa­ti­on in boss­an­goa. despi­te the arri­val of peace-kee­ping tro­ops, she said, “we can’t go back to our own dis­trict now, it’s been taken.”she said she had lost four rela­ti­ves in the vio­lence. “we grew up in this coun­try, my grand — par­ents are cen­tral afri­cans and we were here befo­re inde­pen­dence, we have seen six regimes come and go. we don’t have any­whe­re else to go.” she cal­led for a return to the days when com­mu­ni­ties lived in harmony.

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destillieren

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alpha : 1.45 — Wei­te­re fünf­zehn Minu­ten Lek­tü­re auf Posi­ti­on Face­book nahe Pegi­da. Fol­gen­de Begrif­fe ent­deckt, die asyl­su­chen­de Men­schen bezeich­nen: Drecks­pack Ver­ge­wal­ti­ger Zigeu­nerk­lau­ge­sin­del Mos­lem­ge­mat­sche Nig­ger Kaker­la­ken Ficker Vieh­zeug Rat­ten­pack Neger­skla­ven Seu­che Gesocks. Die­se so bezeich­ne­ten Men­schen möch­te man wahl­wei­se: ver­bren­nen, ver­ga­sen, abfa­ckeln, erschies­sen, kas­trie­ren, in einem Euro­tun­nel unter Was­ser set­zen bis sie alle tot sind oder aber mit­tels einer schwe­ren Ver­schub­lock über­rol­len, durch­lö­chern, schred­dern, erhän­gen, weg­bom­ben, vor Schnee­pflü­ge span­nen, als Bio­mas­se ver­hei­zen. Noch immer könn­te ich zahl­rei­che bür­ger­li­che Namen jener Per­so­nen, die die­se Bezeich­nun­gen wähl­ten, sowie zu Mord und Tot­schlag auf­ru­fen, an Ort und Stel­le hier notie­ren, sie sind bekannt, man scheint sich nicht im min­des­ten ver­heim­li­chen zu wol­len. — stop

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vom destillieren

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ulys­ses : 0.12 — Fünf Minu­ten Lek­tü­re auf Posi­ti­on Face­book nahe Pegi­da. Fol­gen­de Begrif­fe ent­deckt, die asyl­su­chen­de Men­schen bezeich­nen: Pack Zecken Gott­lo­se Krea­tu­ren Schma­rot­zer Ver­ge­wal­ti­ger Abzo­cker Ter­ror­ris­ten Bom­ben­le­ger Kopf­ab­schnei­der Aus­län­der Dro­gen­ku­rie­re Stück Ein­dring­lin­ge Okku­pan­ten Flut­lin­ge Inva­so­ren­pack Bobos Tau­ge­nicht­se Die da!- Ich könn­te die bür­ger­li­chen Namen jeder der Per­so­nen, die die­se Bezeich­nun­gen wähl­ten, an Ort und Stel­le hier notie­ren, sie sind mir bekannt, man scheint über­zeugt zu sein, man scheint sich nicht im min­des­ten ver­beim­li­chen zu wol­len. Sehr selt­sam. — stop

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ai : SUDAN

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Zwei Mit­glie­der der pres­by­te­ria­ni­schen Kir­che im Süd­su­dan, Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen, sind am 1. März auf der Grund­la­ge des suda­ne­si­schen Straf­ge­setz­buchs in acht Punk­ten unter Ankla­ge gestellt wor­den. Zwei der ihnen zur Last geleg­ten Straf­ta­ten kön­nen die Todes­stra­fe nach sich zie­hen. Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen waren am 21. Dezem­ber 2014 bzw. am 11. Janu­ar 2015 vom suda­ne­si­schen Geheim­dienst (NISS) fest­ge­nom­men wor­den und wur­den bis zum 2. März 2015 ohne Kon­takt zur Außen­welt in Haft gehal­ten. Sie wur­den am 1. März auf der Grund­la­ge des Straf­ge­setz­buchs von 1991 unter Ankla­ge gestellt. Die ihnen zur Last geleg­ten Straf­ta­ten sind “gemein­sa­me Hand­lun­gen zur Pla­nung einer kri­mi­nel­len Hand­lung”, “Unter­wan­de­rung der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung”, “Krieg gegen den Staat”, “Spio­na­ge gegen das Land”, “Ent­hül­lung und Erhalt von Infor­ma­tio­nen und offi­zi­el­len Doku­men­ten”, “Schü­ren von Hass zwi­schen reli­giö­sen Grup­pen”, “Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens” und “Belei­di­gung von reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen”. Auf der Grund­la­ge des suda­ne­si­schen Straf­ge­setz­buchs kön­nen die Straf­tat­be­stän­de “Krieg gegen den Staat” und “Unter­gra­bung der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung” mit der Todes­stra­fe geahn­det wer­den, wäh­rend die übri­gen sechs Straf­tat­be­stän­de eine Prü­gel­stra­fe nach sich zie­hen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die bei­den Geist­li­chen wegen ihrer reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen fest­ge­nom­men und ange­klagt wur­den. Der NISS hielt die Gefan­ge­nen bis zum 2. März ohne Kon­takt zur Außen­welt fest. An die­sem Tag wur­den sie ins Gefäng­nis Kober in Khar­tum ver­legt, und man gestat­te­te ihnen ers­te Familienbesuche.Reverend Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen tra­ten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hun­ger­streik, um gegen ihre fort­ge­setz­te Inhaf­tie­rung und die Ver­wei­ge­rung des Zugangs zu Rechts­bei­stän­den zu pro­tes­tie­ren. Sie wer­den der­zeit von einem pro bono täti­gen Anwalts­team ver­tre­ten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhö­run­gen im Fall der bei­den Geist­li­chen statt­ge­fun­den. Am 15. Juni soll ihre Ver­fah­ren fort­ge­setzt wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet Rever­end Yat Micha­el und Rever­end Peter Yen als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne, die allein wegen der fried­li­chen Wahr­neh­mung ihres Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung fest­ge­nom­men, inhaf­tiert und ange­klagt wur­den. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. Juli hin­aus, unter »> ai : urgent action

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