Aus der Wörtersammlung: gericht

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ai : TÜRKEI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça sind am 23. Mai in Anka­ra in das Sin­can-Gefäng­nis ver­legt wor­den. Sie befin­den sich in einem lan­gen Hun­ger­streik, mit dem sie gegen ihre Ent­las­sung aus dem öffent­li­chen Dienst pro­tes­tie­ren. Es besteht Sor­ge um ihr Wohl­erge­hen, auch des­halb, weil sie gezwun­gen wer­den könn­ten, ihren Hun­ger­streik auf­zu­ge­ben. / Am frü­hen Mor­gen des 22. Mai ver­öf­fent­lich­ten die Aka­de­mi­ke­rin Nuri­ye Gül­men und der Grund­schul­leh­rer Semih Özak­ça in sozia­len Medi­en, dass sie zuhau­se fest­ge­nom­men und dann in Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht wor­den sei­en. Am 23. Mai ord­ne­te ein Gericht in Anka­ra an, sie im Sin­can-Gefäng­nis in Anka­ra in Unter­su­chungs­haft zu neh­men. / Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça pro­tes­tier­ten seit Novem­ber 2016 am Men­schen­rechts­denk­mal im Zen­trum von Anka­ra gegen ihre Ent­las­sung per Prä­si­di­al­erlass. Wäh­rend der ers­ten Mona­te ihres Sitz­pro­tests wur­den sie mehr­fach von der Poli­zei fest­ge­nom­men. Am 9. März tra­ten Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça im Poli­zei­ge­wahr­sam in den bis heu­te andau­ern­den Hun­ger­streik. Sie wur­den am 14. März 2017 frei­ge­las­sen, setz­ten ihren Hun­ger­streik jedoch am Men­schen­rechts­denk­mal in Anka­ra fort. / Ein Gericht in Anka­ra akzep­tier­te am 2. Mai eine Ankla­ge wegen „Pro­pa­gan­da für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung“. Am 23. Mai ent­schied das Gericht, Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça in Unter­su­chungs­haft zu neh­men, da sie „trotz ihrer Straf­ver­fol­gung dar­auf bestehen, ihre Akti­on für die Ter­ror­grup­pe DHKP‑C [Revo­lu­tio­na­ry People’s Libe­ra­ti­on Par­ty-Front, eine ver­bo­te­ne links­ge­rich­te­te bewaff­ne­te Grup­pe] fort­zu­set­zen“ und dass sie „das Vor­ge­hen der Jus­tiz schä­di­gen wer­den, wenn man sie nicht in Unter­su­chungs­haft neh­me“. Die bei­den bestrei­ten jede Ver­bin­dung zu DHKP‑C. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass Nuri­ye Gül­men und Semih Özak­ça zwangs­er­nährt wer­den könn­ten. Para­graf 82 des Geset­zes Nr. 5275 über die Durch­füh­rung von Urtei­len gestat­tet es den Gefäng­nis­be­hör­den, auf Ent­schei­dung der Gefäng­nis­ärz­te hin Gefan­ge­ne im Hun­ger­streik zwangs­zuer­näh­ren. Eine sol­che Behand­lung kann grau­sa­mer, unmensch­li­cher und ernied­ri­gen­der Behand­lung gleich­kom­men.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen unter > ai : urgent action

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jui patel

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echo : 10.12 — Ein­mal erleb­te ich einen älte­ren Herrn, den ich immer wie­der erin­ne­re, bei­na­he jedes Mal, sagen wir, wenn ich bewusst Flie­gen beob­ach­te. Die­ser Herr näm­lich nann­te jede der zahl­rei­chen Flie­gen, die auf ihm selbst oder in sei­ner Nähe durch die Luft turn­ten, beim Namen. Ich hör­te eine Wei­le zu, dann hol­te ich mei­nen Schreib­block aus der Tasche und begann die Namen der Flie­gen zu notie­ren. Das waren wun­der­ba­re Namen, eine sehr lan­ge Lis­te, Namen ver­mut­lich, die in genau dem Moment, da sie an eine Flie­ge gerich­tet wür­den, erfun­den wor­den waren. Ich zitie­re: Line Jacob­sen . Nameer Buri­ni . Jui Patel . Zoll­ai Janos . Isa­bell Weber . Yvetta Cemo­hors­ta . Alo­is Szeg . Bent Lau­rit­zen . Kat­ja Sal­ly Innes . Vili Luk­sha . Abra­ham Vele . Mag­la Sell­al . Sabi­ba Lu. — stop. Nichts wei­ter. — stop

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max

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char­lie : 20.45 UTC — Ich habe mei­nen Freund Max besucht, der in Mün­chen wohnt in der Bri­en­ner­stra­ße unter dem Dach in einem Loft, das der­art weit­räu­mig ist, dass man dar­in Hal­len­fuß­ball spie­len könn­te. Sei­ne Vögel, zwei Kaka­dus, flie­gen dort gern frei her­um, sie sol­len, so Max, nie­mals bis­lang irgend­ei­nen Scha­den an sei­nen Möbeln ange­rich­tet haben. Das liegt viel­leicht auch dar­an, dass Max’ Vögel mög­li­cher­wei­se nicht ganz echt sind, ich mei­ne, dass sie küh­le Tie­re von äußerst leich­tem Metall sein könn­ten unter dich­tem Feder­kleid ver­bor­gen, dass sie also nur vor­ge­ben, Vögel zu sein, wäh­rend sie viel­mehr Droh­nen sind, die sich von Max’ Com­pu­ter gesteu­ert durch die Woh­nung bewe­gen, als wären sie natür­li­che Wesen. Ich habe bei­de Tie­re immer nur im Flug beob­ach­tet, nie aus nächs­ter Nähe, denn wenn sie ein­mal nicht flie­gen, sit­zen sie in einem Käfig, der dicht unter der Decke des Rau­mes uner­reich­bar weit ent­fernt mon­tiert wur­de. Wun­der­ba­re Algo­rith­men steu­ern den Flug der Kaka­dus, auch ihre Gesprä­che, die sie bestän­dig füh­ren. Es ist spät gewor­den, eigent­lich woll­te ich eine ganz ande­re Geschich­te erzäh­len, von Max’ Com­pu­ter, der über eine Tas­te für Cap­puc­ci­no ver­fü­gen soll. Die­se Geschich­te wer­de ich im nächs­ten Jahr erzäh­len. — stop

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in der schnellbahn

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zou­lou : 10.12 UTC — Ges­tern in der Schnell­bahn las ich in mei­nem elek­tri­schen Notiz­buch fol­gen­den Hin­weis: Geschich­te vom Papier­seg­ler. Ich habe die­sen Ver­merk einer Geschich­te, die sich  in mei­nem Kopf befin­den muss, im August des ver­gan­ge­nen Jah­res fest­ge­hal­ten, ver­mut­lich in einer Schnell­bahn fah­rend. Auch in die­sem Moment, wie­der sit­ze ich in einer Schnell­bahn, kom­me ich an mei­ne Geschich­te nicht her­an. Sie ken­nen das viel­leicht. Wie man nach einem Wort sucht oder einer Tele­fon­num­mer, in die­ser Art und Wei­se such­te ich vor weni­gen Minu­ten nach mei­ner Geschich­te. Ich schloss also mei­ne Augen oder öff­ne­te sie, um vor­über­zie­hen­de Wald­land­schaft zu betrach­ten, der eigent­li­che suchen­de Blick aber war nach Innen gerich­tet. Auch mei­ne Gedächt­nis­oh­ren waren indes­sen äußerst auf­merk­sam gewe­sen. Vie­ler­lei Geräu­sche, aber nicht ein ein­zi­ges Geräusch, das mich zu mei­ner Geschich­te führ­te. Ich ahne, dass ich Geschich­ten oder Wör­ter, sobald ich sie gefun­den habe, zunächst höre, mit mei­nem Kopf, erst dann ver­mag ich sie zu lesen. Ich will das wei­ter beob­ach­ten. Jetzt muss ich aus­stei­gen. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : HAITI

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger David Boni­face und Juders Yse­mé fürch­ten nach dem plötz­li­chen Tod ihres Kol­le­gen Nis­sa­ge Mar­tyr um ihr Leben. Nis­sa­ge Mar­tyr starb einen Tag, nach­dem die drei in den USA gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt in Hai­ti, Kla­ge wegen schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­reicht hat­ten. Die Män­ner berich­ten seit 2007 von wie­der­hol­ten Mord­dro­hun­gen und Angrif­fen durch den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter. Sie müs­sen daher ange­mes­se­nen Schutz erhal­ten. / Am 22. März reich­ten David Boni­face, Juders Yse­mé und Nis­sa­ge Mar­tyr Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt Les Irois im Süd­wes­ten von Hai­ti, bei einem Bun­des­ge­richt in Bos­ton im Nord­os­ten der USA ein. Die Kla­ge wur­de in den USA ein­ge­reicht, weil Jean Moro­se Vili­ena Anfang 2009 in die USA geflo­hen war, nach­dem die hai­tia­ni­schen Behör­den wegen des Mor­des an David Boni­faces Bru­der im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemein­de­ra­dio­sen­der im Jahr 2008 ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet hat­ten. Bei die­sem Angriff ver­lor Nis­sa­ge Mar­tyr ein Bein und Juders Yse­mé ein Auge. Die drei Män­ner wer­fen Jean Moro­se Vili­ena vor, dass er für eine Rei­he von Angrif­fen gegen sei­ne Kritiker_innen ver­ant­wort­lich ist, dar­un­ter “Brand­stif­tung”, “außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen”, “ver­such­te außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tung”, “Fol­ter” und “Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit”. Die Ver­bre­chen wur­den auf sei­ne Anwei­sung hin von einer bewaff­ne­ten Grup­pe ver­übt, die mit sei­ner poli­ti­schen Par­tei in Ver­bin­dung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nach­dem die Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena ein­ge­reicht wor­den war, erkrank­te Nis­sa­ge Mar­tyr plötz­lich schwer und starb auf dem Weg ins Kran­ken­haus von Les Irois. Sei­ne Fami­lie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hil­fe ihrer Rechts­bei­stän­de for­dert die Fami­lie eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Aut­op­sie und umfas­sen­de Unter­su­chun­ge sei­nes Todes. Die ört­li­che Staats­an­walt­schaft hat zwar die Aut­op­sie geneh­migt, doch bis jetzt kei­ne Unter­su­chung auf­ge­nom­men. / David Boni­face und Juders Yse­mé sind Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger und wer­den als Unter­stüt­zer der Par­tei Orga­ni­sa­ti­on du Peu­ple en Lut­te, einer Oppo­si­ti­ons­par­tei in Hai­ti, betrach­tet. Seit 2007 berich­ten die bei­den Män­ner und Nis­sa­ge Mar­tyr, dass Jean Moro­se Vili­ena und sei­ne Ver­bün­de­ten ihnen Mord­dro­hun­gen schi­cken und sie tät­lich angrei­fen und ver­sucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legi­ti­me Arbeit als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger aus­füh­ren. Im Zuge des­sen haben sie das ers­te Gemein­de­ra­dio initi­iert sowie die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Jean Moro­se Vili­ena und sei­nen Ver­bün­de­ten ange­strebt, um der Gewalt in der Gemein­de ein Ende zu berei­ten. 2015 gewähr­te die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on den drei Män­nern und ihren Fami­li­en Schutz­maß­nah­men, um ihre Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. David Boni­face und Juders Yse­mé berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die hai­tia­ni­schen Behör­den auf­grund der gras­sie­ren­den Straf­lo­sig­keit im Land jedoch nichts unter­nom­men hät­ten, um die­sen Maß­nah­men Fol­ge zu leis­ten. Die bei­den Män­ner sind nach Nis­sa­ge Mar­tyrs Tod mit ihren Fami­li­en aus Les Irois geflo­hen, da sie um ihre Sicher­heit fürch­ten. Sie gaben an, dass der ein­zi­ge Weg zu Gerech­tig­keit ihre Aus­sa­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena sei, doch dass sie ohne ange­mes­se­nen Schutz fürch­ten, getö­tet zu wer­den, noch ehe sie ihre Aus­sa­ge machen kön­nen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Mai 2017 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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nuevo mundo

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lima : 12.15 UTC — Ich stel­le mir einen Film vor, ein media­les Arche Noah Prin­zip, jedes Lebe­we­sen unse­res Pla­ne­ten wäre dar­auf ver­zeich­net, jede Pflan­ze, auch das mikro­sko­pisch Kleins­te, Mikro­ben, Bak­te­ri­en, Viren. In kür­zes­te Schnitt­fol­gen müss­te die­ser Film zer­legt sein, um in mensch­li­cher Lebens­zeit je betrach­tet wer­den zu kön­nen. Wel­ches Lebe­we­sen könn­te auf dem letz­ten ver­füg­ba­ren Bild des Fil­mes zu sehen sein? — stop

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im aufzug : zwei hände

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char­lie : 10.02 UTC — Die plötz­li­che Lang­sam­keit mei­nes Den­kens im Gespräch mit Men­schen, die die Spra­che mei­nes Den­kens nicht oder nicht wirk­lich gut ver­ste­hen. Unver­züg­li­che, inten­si­ve Suche nach Mög­lich­kei­ten ein­fa­cher Dar­stel­lung, oder gar die Erfin­dung einer indi­vi­du­el­len, einer in die­sem Moment des Ver­stän­di­gungs­ver­su­ches wirk­sa­men Zei­chen­spra­che, Rada­re, die anstren­gend sind wie Spring­seil­trai­ning an Ort und Stel­le. Ein­mal begeg­ne­te ich einem Mann in einem Auf­zug. Sein Gesicht war ent­stellt, er moch­te mich nicht anse­hen, er schimpf­te laut­stark mit sei­ner Hand. Plötz­lich hör­te ich Sät­ze, die an mich gerich­tet waren. Als ich dem scheu­en Mann ant­wor­te­te, sprach ich, eine vor­sich­ti­ge Ges­te, gleich­wohl in die Rich­tung mei­ner eige­nen rech­ten Hand, sodass unse­re Hän­de zu Tele­fo­nen wur­den. — stop
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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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zylinder

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india : 12.01 UTC – Vor eini­gen Wochen besuch­te ich B., der noch immer in einer klei­nen Woh­nung über einem Jazz­ca­fé wohnt, wes­we­gen sein höl­zer­ner Fuß­bo­den manch­mal bebt, sodass auch sei­ne Gäs­te beben und der Kaf­fee in den Tas­sen, und im Som­mer flie­gen die klei­nen Som­mer­flie­gen los, weil das Beben der­ma­ßen schreck­lich für ihre Bein­chen ist, dass sie lie­ber stun­den­lang her­um­flie­gen als wären sie Vögel ohne Füße. B. wohnt also in die­ser klei­nen Woh­nung und ist noch immer trau­rig. Ich ken­ne ihn seit 15 Jah­ren, nie­mals habe ich ihn glück­lich wahr­ge­nom­men, nicht eine Sekun­de lang, oder in einem Zustand, den man als weder glück­lich noch unglück­lich bezeich­nen könn­te. B. ist unglück­lich, weil er das so will, er hat sich in sei­ner Trau­rig­keit ein­ge­rich­tet, wie in einem unsicht­ba­ren Zelt, in dem er lebt, das er mit sich auf jede Rei­se nimmt, er reist ja nicht viel, aber er ist ein guter Gast­ge­ber, sehr fein­füh­lig, ein gedul­di­ger Zuhö­rer, der nie­mals lacht. Er schreibt im Übri­gen an einem Buch, das rund ist, ich mei­ne, er schreibt an einem Win­ter­buch von der Gestalt eines Zylin­ders. Man kann in dem Buch blät­tern, aber man weiß nicht, wo das Buch anfängt, weil in B.s Buch kein Anfang exis­tiert, man liest, und wenn man lan­ge genug liest, wird man plötz­lich mei­nen, sich zu erin­nern, oder man hat eine Mar­kie­rung in das Buch notiert, was eigent­lich nicht gestat­tet ist. Aber das ist eine ganz ande­re Geschich­te. — stop
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