Aus der Wörtersammlung: gericht

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ai : ägypten

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Frau­en­recht­le­rin Azza Soli­man sowie 16 wei­te­re Per­so­nen, die bei einem fried­li­chen Gedenk­marsch Augenzeug_innen einer Tötung durch die Poli­zei gewor­den waren, müs­sen am 4. Juli vor Gericht erschei­nen. Ihnen dro­hen bis zu fünf Jah­re Haft und eine Geld­stra­fe bis zu 50.000 Ägyp­ti­schen Pfund (rund 5.800 Euro). Das Gericht ord­ne­te am 13. Juni die per­sön­li­che Anwe­sen­heit der Ange­klag­ten bei der Anhö­rung am 4. Juli an. Die 17 Ange­klag­ten waren am 23. Mai von einem Kai­ro­er Gericht von dem Vor­wurf der “Teil­nah­me an ille­ga­len Pro­tes­ten” und der “Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung” auf Grund­la­ge des repres­si­ven Demons­tra­ti­ons­ge­set­zes frei­ge­spro­chen wor­den. Drei Tage spä­ter leg­te die ägyp­ti­sche Staats­an­walt­schaft ein Rechts­mit­tel ein. Die Anhö­rung am 13. Juni war die ers­te im Rechts­mit­tel­ver­fah­ren. Sie fand vor dem Beru­fungs­ge­richt Zain­hom in Anwe­sen­heit von zwei Prozessbeobachter_innen der Dele­ga­ti­on der Euro­päi­schen Uni­on in Kai­ro statt. / Laut dem von Azza Soli­man gegrün­de­ten Rechts­hil­fe­zen­trum für ägyp­ti­sche Frau­en Cen­ter for Egyp­ti­an Women’s Legal Assis­tance bemerk­te das Gericht, dass die Ange­klag­ten bei die­ser Anhö­rung nicht wie vom ägyp­ti­schen Pro­zess­recht vor­ge­se­hen vor Gericht erschie­nen waren. Die Rechts­bei­stän­de der Ver­tei­di­gung führ­ten an, dass ihre Mandant_innen das Recht hät­ten, von Rechts­bei­stän­den ver­tre­ten zu wer­den. Sie haben ihre Mandant_innen instru­iert, dass nicht alle von ihnen am 4. Juli erschei­nen müs­sen. / Der Poli­zei­be­am­te Yas­sin Hatem Sala­he­deen wur­de am 11. Juni wegen der Tötung der links­ge­rich­te­ten Akti­vis­tin und Dich­te­rin Shai­maa Al-Sab­bagh zu 15 Jah­ren Haft ver­ur­teilt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 13. August hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

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ai : MYANMAR

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MENSCH IN GEFAHR: „In Myan­mar ist der Schrift­stel­ler Htin Lin Oo fest­ge­nom­men wor­den. Ihm droht eine Haft­stra­fe, nach­dem er in einer Rede die Instru­men­ta­li­sie­rung von Reli­gi­on zur Ver­brei­tung dis­kri­mi­nie­ren­der und extre­mis­ti­scher Ansich­ten kri­ti­siert hat­te. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet ihn als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der sofort und bedin­gungs­los frei­ge­las­sen wer­den muss. Die Ankla­gen gegen ihn müs­sen fal­len gelas­sen wer­den. / Htin Lin Oo ist Schrift­stel­ler und ehe­ma­li­ger Infor­ma­ti­ons­be­auf­trag­ter der Natio­na­len Liga für Demo­kra­tie (NLD), der füh­ren­den Oppo­si­ti­ons­par­tei Myan­mars. Am 23. Okto­ber 2014 hielt er bei einer Lite­ra­tur­ver­an­stal­tung im Town­ship Chaung‑U in der Regi­on Sagaing im Nor­den Myan­mars eine Rede, in der er die Instru­men­ta­li­sie­rung des Bud­dhis­mus zur Anstif­tung zu Dis­kri­mi­nie­rung und zur Ver­brei­tung von Vor­ur­tei­len kri­ti­sier­te. Der etwa zwei­stün­di­gen Rede wohn­ten ca. 500 Per­so­nen bei. Kurz nach der Ver­an­stal­tung tauch­te ein zehn­mi­nü­ti­ges, zusam­men­ge­schnit­te­nes Video der Rede in den sozia­len Medi­en auf, das unter eini­gen bud­dhis­ti­schen Grup­pie­run­gen Empö­rung aus­lös­te. / Am 4. Dezem­ber wur­de vor dem Gericht des Town­ships Chaung‑U Ankla­ge gegen Htin Lin Oo erho­ben, nach­dem Beamt_innen des Town­ships Anzei­ge erstat­tet hat­ten. Die Ankla­ge lau­te­te auf “Ver­un­glimp­fung der Reli­gi­on” nach Para­graf 295(a) des myan­ma­ri­schen Straf­ge­setz­buchs und “Ver­let­zung reli­giö­ser Gefüh­le” nach Para­graf 298. Die ent­spre­chen­den Para­gra­fen sehen Haft­stra­fen von bis zu zwei Jah­ren bzw. einem Jahr vor. / Htin Lin Oo wur­de bei sei­ner ers­ten Anhö­rung am 17. Dezem­ber 2014 in Haft genom­men, nach­dem sei­ne Frei­las­sung gegen Hin­ter­le­gung einer Kau­ti­on abge­lehnt wor­den war. Wei­te­re Anträ­ge auf Frei­las­sung gegen Kau­ti­on wur­den eben­falls zurück­ge­wie­sen. Htin Lin Oo ist der­zeit im Mony­wa-Gefäng­nis in der Regi­on Sagaing inhaf­tiert. Sei­ne nächs­te Anhö­rung fin­det am 23. Janu­ar statt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der ira­nisch-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list Jason Rezai­an befin­det sich seit sechs Mona­ten im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft. Er hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand, wur­de aber am 6. Dezem­ber zum ers­ten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. / Jason Rezai­an, ein Iran-Kor­re­spon­dent der Washing­ton Post, wur­de am Abend des 22. Juli zusam­men mit sei­ner Frau Yega­neh Salehi, die für die Zei­tung The Natio­nal aus den Ara­bi­schen Emi­ra­ten schreibt, von Sicher­heits­kräf­ten in Zivil fest­ge­nom­men. Das Haus des Ehe­paars wur­de durch­sucht und ihre Päs­se kon­fis­ziert. Etwa einen Monat spä­ter erst wur­de die Fami­lie von Jason Rezai­an und Yega­neh Salehi über den Ver­bleib der bei­den infor­miert. Yega­neh Salehi kam im Okto­ber auf Kau­ti­on frei. Jason Rezai­an wur­de sei­nem Bru­der Ali Rezai­an zufol­ge mehr­mals ver­hört. Ein von der Fami­lie beauf­trag­ter Rechts­bei­stand hat bis­lang kei­ne Erlaub­nis erhal­ten, Jason Rezai­an zu besu­chen oder sei­ne Gerichts­ak­ten ein­zu­se­hen. Bei der Gerichts­ver­hand­lung am 6. Dezem­ber, die laut Ali Rezai­an einen gan­zen Tag lang ange­dau­ert haben soll, wur­de Jason Rezai­an ledig­lich ein Dol­met­scher und kein Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem wur­de er auf­ge­for­dert, ein Doku­ment zu unter­zeich­nen, in dem er sich der Ankla­gen schul­dig bekennt. Was Jason Rezai­an vor­ge­wor­fen wird oder war­um, ist nicht bekannt. / Seit sei­ner Fest­nah­me wird Jason Rezai­an im Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft fest­ge­hal­ten. Dort darf ihn sei­ne Fami­lie nur gele­gent­lich besu­chen. Er lei­det unter Blut­hoch­druck und muss des­halb täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. / In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agen­tur Euro­News am 6. Novem­ber wur­de der Vor­sit­zen­de des ira­ni­schen Obers­ten Rats für Men­schen­rech­te, Moham­mad Javad Lari­ja­ni, gefragt, wann Jason Rezai­an frei­ge­las­sen wer­de. Nach sei­ner Ein­schät­zung hät­te dies “in weni­ger als einem Monat” gesche­hen müs­sen. Kaum eine Woche spä­ter sag­te jedoch der Stell­ver­tre­ter der Obers­ten Jus­tiz­au­to­ri­tät des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermitt­lun­gen im Fall Jason Rezai­an noch im Gan­ge sei­en und dass die­se län­ger als einen Monat dau­ern kön­nen. Die ira­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts über die Grün­de für die Fest­nah­me von Jason Rezai­an ver­lau­ten las­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Yara Sal­lam, die Akti­vis­tin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 wei­te­re Ange­klag­te wur­den am 26. Okto­ber wegen Ver­stö­ßen gegen das repres­si­ve ägyp­ti­sche Demons­tra­ti­ons­recht und einer Rei­he wei­te­rer Ankla­gen zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. / Das Gerichts­ur­teil wur­de von dem zustän­di­gen Gericht in Helio­po­lis ver­hängt, das im Tora-Poli­zei­in­sti­tut zusam­men­trat, einem Neben­ge­bäu­de des Tora-Gefäng­nis­ses. Weder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge noch die Öffent­lich­keit waren zur Gerichts­ver­hand­lung zuge­las­sen. Wie die Rechts­bei­stän­de der Ver­ur­teil­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit­teil­ten, wer­den die­se jetzt vor einem höhe­ren Gericht Rechts­mit­tel ein­le­gen. / Sicher­heits­kräf­te hat­ten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kai­ro­er Stadt­teil Helio­po­lis fest­ge­nom­men, nach­dem sie eine Kund­ge­bung in der Gegend auf­ge­löst hat­ten. / Rechts­bei­stän­de der Aktivist_innen lie­ßen Amnes­ty Inter­na­tio­nal wis­sen, dass anhand der vor Gericht vor­ge­leg­ten Bewei­se, dar­un­ter Video­auf­zeich­nun­gen, nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass Per­so­nen aus der Grup­pe an den Gewalt­ta­ten betei­ligt waren. Yara Sal­lams Rechts­bei­stän­de hat­ten ange­führt, dass die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin nicht an den Pro­tes­ten teil­ge­nom­men hat­te, son­dern bei der anschlie­ßen­den Raz­zia fest­ge­nom­men wur­de. / Außer­dem teil­ten die Rechts­bei­stän­de Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Ange­klag­ten wäh­rend der letz­ten Ver­hand­lun­gen am 11. und 26. Okto­ber das Ver­fah­ren weder hören noch mit ihrem Rechts­team kom­mu­ni­zie­ren konn­ten, da sie durch eine getön­te Glas­schei­be vom Rest des Gerichts­saals getrennt waren.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 8. Dezem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : FRANKREICH

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Mehr als 200 Roma, dar­un­ter 50 Kin­dern, droht die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung. Gegen die Bewohner_innen einer infor­mel­len Sied­lung nahe der fran­zö­si­schen Gemein­de Bobi­gny wur­de ein Räu­mungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Urteil eines Gerichts in Bobi­gny wird für den 30. Mai erwar­tet. / Die Bewohner_innen der Sied­lung nahe Bobi­gny, nord­öst­lich der Haupt­stadt Paris, wur­den offi­zi­ell am 23. Mai durch einen Gerichts­die­ner über das lau­fen­de Räu­mungs­ver­fah­ren infor­miert. Weni­ge Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Sied­lung und teil­ten den Roma mit, dass ihre Wohn­stät­ten am 2. Juni geräumt wür­den. Aller­dings erklär­ten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies gesche­hen wür­de, was bei den Roma Besorg­nis und Furcht her­vor­rief. Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht kon­sul­tiert wur­den und den Fami­li­en kei­ne alter­na­ti­ven Unter­kunfts­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wor­den sind. Die Roma befin­den sich nun in einer pre­kä­ren Situa­ti­on ohne Per­spek­ti­ve und sind in Gefahr, obdach­los zu wer­den. / Die Kin­der der Sied­lung sind an ihren Schu­len gut inte­griert und wer­den von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unter­stützt. Die fran­zö­si­sche inter­mi­nis­te­ri­el­le Ver­tre­tung für Woh­nen (Délé­ga­ti­on inter­mi­nis­té­ri­el pour l’hé­ber­ge­ment et l’ac­cès au loge­ment — DIHAL) hat die Bil­dung, die Roma-Kin­der in Bobi­gny der­zeit erhal­ten, als Bei­spiel für “gute Pra­xis” gelobt. Wenn die­se Fami­li­en ver­trie­ben wer­den, wird dies die Schul­bil­dung der Kin­der beein­träch­ti­gen, wie bereits in ande­ren Fäl­len rechts­wid­ri­ger Zwangs­räu­mun­gen gesche­hen, die von Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tiert wur­den. Vie­le Jugend­li­che der Sied­lung enga­gie­ren sich ehren­amt­lich im Rah­men eines Pro­jekts zur sozia­len Inklu­si­on, das von Rom Civic ins Leben geru­fen wur­de, eine Initia­ti­ve, die von ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en, die für jun­ge Men­schen, Woh­nungs­bau und sozia­le Inklu­si­on zustän­dig sind, begrüßt wird. Vie­le der erwach­se­nen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jah­ren in Frank­reich, spre­chen Fran­zö­sisch und haben ent­we­der eine Arbeits­stel­le oder sind aktiv arbeits­su­chend. / Soll­te die­se rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung tat­säch­lich statt­fin­den, so wür­de sie gegen inter­na­tio­na­le Stan­dards ver­sto­ßen, die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mun­gen unter­sa­gen und fest­le­gen, dass Räu­mun­gen nur dann recht­mä­ßig sind, wenn die im Völ­ker­recht vor­ge­ge­be­nen Bestim­mun­gen über ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu gehört auch die Vor­ga­be, den Betrof­fe­nen ange­mes­se­ne Alter­na­tiv­un­ter­künf­te zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung der Sied­lung wür­de alle Fort­schrit­te, die von den Fami­li­en bei der Inte­gra­ti­on in die loka­le Gemein­de bereits erzielt wur­den, wie­der zunich­te­ma­chen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Juni 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR: „Jew­ge­ni Witisch­ko muss eine drei­jäh­ri­ge Haft­stra­fe in einer Straf­ko­lo­nie antre­ten. So hat es das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar in einem Rechts­mit­tels­ver­fah­ren am 12. Febru­ar ent­schie­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet den inhaf­tier­ten Umwelt­schüt­zer als gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen, der straf­recht­lich ver­folgt wird, weil er Umwelt­schä­den in der Regi­on Kras­no­dar auf­ge­deckt hat. / Am 12. Febru­ar hat das Regio­nal­ge­richt von Kras­no­dar ein von Jew­ge­ni Witisch­ko ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen die gegen ihn ver­häng­te Haft­stra­fe zurück­ge­wie­sen und damit die Ent­schei­dung eines Gerichts unte­rer Instanz bestä­tigt. In dem Urteil des Regio­nal­ge­richts heißt es, der Umwelt­schüt­zer habe gegen eine Auf­la­ge (Rei­se­be­schrän­kung) ver­sto­ßen, die ihm im Zusam­men­hang mit einer zur Bewäh­rung aus­ge­setz­ten drei­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe auf­er­legt wor­den war. Er müs­se des­halb die drei Jah­re Haft in einer Straf­ko­lo­nie ver­bü­ßen. Das ursprüng­li­che Urteil war nach Auf­fas­sung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in einem poli­tisch moti­vier­ten und unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren gegen ihn ergan­gen. Der Ter­min für die Ver­hand­lung über das Rechts­mit­tel war zunächst auf den 22. Febru­ar fest­ge­setzt wor­den, wur­de dann aber auf den 12. Febru­ar vor­ver­legt, sodass es in den Zeit­raum der 15-tägi­gen Haft von Jew­ge­ni Witisch­ko fiel, die er wegen kon­stru­ier­ter Vor­wür­fe im Zusam­men­hang mit “gering­fü­gi­gem Row­dy­tum” in der Stadt Tuap­se ver­bü­ßen muss­te. Der Umwelt­schüt­zer konn­te des­halb an der Ver­hand­lung nur per Video­schal­tung teil­neh­men. Als Reak­ti­on auf das Urteil kün­dig­te Jew­ge­ni Witisch­ko einen Hun­ger­streik an. / Nach­dem er sei­ne 15-tägi­ge Haft­stra­fe ver­büßt hat­te, soll­te Jew­ge­ni Witisch­ko am 18. Febru­ar frei­ge­las­sen wer­den und sich dann pri­vat auf den Weg zu der Straf­ko­lo­nie machen, um dort sei­ne drei­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe anzu­tre­ten. Die Behör­den erklär­ten dann jedoch, er wer­de nicht aus der Haft ent­las­sen, son­dern beglei­tet von Gefäng­nis­per­so­nal direkt in die Straf­ko­lo­nie gebracht. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge befin­det er sich der­zeit auf dem Weg dort­hin, das genaue Ziel ist aber nicht bekannt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 1. April 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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paul moreau

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ulys­ses : 2.18 — Vor genau 1162 Tage fol­gen­de Beob­ach­tung: Das bewuss­te Den­ken scheint ohne Aus­nah­me ein Den­ken mit Stim­me zu sein. Ich höre mei­ne urei­ge­ne Gedan­ken­stim­me, als wür­de ich über Ohren gebie­ten, die nach innen gerich­tet sind. Sobald ich einen Gedan­ken mit­tels der Stim­me Paul New­mans oder Jean­ne More­aus in mei­nem Kopf zur Spra­che brin­ge, habe ich einen bereits vor­lie­gen­den Gedan­ken erin­nert, über­setzt, erzählt. Erstaun­lich der Ein­druck, dass sich mein Mund öff­net, sobald sich mei­ne Hän­de einer Tas­ta­tur nähern. — Wei­ter­hin ver­traut. — stop

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luftmeduse

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echo : 0.28 — Eine Pflan­ze ist denk­bar, wel­che zeit­le­bens als flie­gen­des Wesen exis­tiert. Sie wird in der Luft gebo­ren und dort stirbt sie am Ende auch, ohne je den Erd­bo­den berührt zu haben. Irgend­wie scheint sie trotz­dem den Laub­moo­sen ver­wandt, sie schätzt den Wind und den Regen, vor län­ge­rer Zeit ein­mal muss sie dann abge­ho­ben sein, hält sie sich nun bevor­zugt in einer Höhe von 1000 bis 2000 Metern frei schwe­bend auf. Es darf dort nicht zu kalt und nicht zu tro­cken sein, sie ist dem­zu­fol­ge ein Geschöpf eher feuch­ter, war­mer, äqua­to­ria­ler Gebie­te. Man könn­te sagen, dass sie mit­tels einer Lupe betrach­tet Medu­sen­tie­ren ähn­lich ist, Zwerg­me­du­sen, weil von klei­ner Gestalt, ihre Blü­ten, dort wo der Wind sie bestäubt, sind trans­pa­ren­te Gewe­be, nicht grö­ßer als Mari­en­kä­fer­ge­häu­se, wel­che der­art ange­ord­net sind, dass der Wind die flie­gen­de Pflan­ze in eine vor­be­stimm­te Him­mels­rich­tung treibt. Man ernährt sich vom Licht der Son­ne, vom Was­ser, das sich in der Luft, das heißt, in den Wol­ken befin­det, und von mine­ra­li­schen Stäu­ben, die die Welt umkrei­sen. Ihre Wur­zeln sind fei­nen Füh­lern ähn­lich, aller­dings abwärts gerich­tet, dem Erd­bo­den zu, sie sind in der Lage, mit kleb­ri­gem Film, der sie bedeckt, alles das fest­zu­hal­ten oder ein­zu­fan­gen, was in der Grö­ße zu ihnen passt. Manch­mal, in den Zei­ten größ­ter Not, fres­sen sie ein­an­der auf, was im Prin­zip eine leich­te Sache ist, weil man nicht sel­ten, zu Kolo­nien ver­wach­sen, in nächs­ter Nähe zuein­an­der lebt, wes­halb man vor­ein­an­der nicht flüch­ten kann. Die schnel­le­re unter zwei Nach­bar­pflan­zen gewinnt, ist aller­dings sehr häu­fig bereits selbst schon von ande­rer Sei­te her behut­sam ange­tas­tet. Das sind Tra­gö­di­en der Luft, die sich unauf­hör­lich und voll­kom­men geräusch­los voll­zie­hen, ein Kom­men und Gehen, wo sie sich über den Him­mel bewe­gen, herrscht Däm­me­rung, ster­ben die Wäl­der des Bodens, Wie­sen, Step­pen, Gär­ten. Flie­gen­de Pflan­zen sind nicht ohne Grund strengs­tens ver­bo­te­ne Erfin­dun­gen. – stop

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ai : SPANIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Alek­san­dr Pav­lov wur­de dem Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den erneut statt­ge­ge­ben, obwohl glaub­wür­di­ge Bewei­se vor­lie­gen, dass ihm nach sei­ner Rück­kehr nach Kasach­stan Fol­ter droht. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Aus­lie­fe­rung von Alek­san­dr Pav­lov liegt nun bei der spa­ni­schen Regie­rung. / Der 37-jäh­ri­ge Alek­san­dr Pav­lov ist kasa­chi­scher Staats­bür­ger und hat in Spa­ni­en einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befin­det sich der­zeit in der spa­ni­schen Haupt­stadt Madrid in Haft. Am 8. Novem­ber prüf­te und bewil­lig­te das zen­tra­le Gericht zur Ver­fol­gung schwe­rer Straf­ta­ten (Audi­en­cia Nacio­nal) den Aus­lie­fe­rungs­an­trag der kasa­chi­schen Behör­den und bestä­tig­te damit die Ent­schei­dung der Zwei­ten Straf­kam­mer des Gerichts vom 23. Juli. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen wird vom spa­ni­schen Minis­ter­rat getrof­fen. Die­ser könn­te die Ent­schei­dung des zen­tra­len Gerichts auf­he­ben. Auf natio­na­ler Ebe­ne sind in Alek­san­dr Pav­lovs Fall alle Rechts­mit­tel erschöpft. Soll­te er nach Kasach­stan zurück­ge­führt wer­den, dro­hen ihm Fol­ter und ande­re Miss­hand­lun­gen sowie ein unfai­res Gerichts­ver­fah­ren. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal ist der Ansicht, dass das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen der kasa­chi­schen Behör­den mit Alek­san­dr Pav­lovs Ver­bin­dun­gen zu dem Oppo­si­ti­ons­füh­rer Mukhtar Ably­azov zusam­men­hängt. Mukhtar Ably­azov war 2009 aus Kasach­stan geflo­hen und wur­de 2011 in Groß­bri­tan­ni­en als Flücht­ling aner­kannt. Alek­san­dr Pav­lov war zuvor eini­ge Jah­re lang als Sicher­heits­chef von Mukhtar Ably­azov tätig gewe­sen. Es hat in Kasach­stan eini­ge Fäl­le gege­ben, in denen straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen poli­tisch oder zivil­ge­sell­schaft­lich akti­ve Per­so­nen mit deren Ver­bin­dun­gen zu Mukhtar Ably­azov und sei­nen regie­rungs­kri­ti­schen Ansich­ten in Zusam­men­hang gebracht wor­den sind. Trotz der Zusi­che­rung der Regie­rung, das Pro­blem der Fol­ter und Miss­hand­lung von Inhaf­tier­ten in Kasach­stan erfolg­reich ange­gan­gen zu sein, wird nach wie vor über der­ar­ti­ge Fäl­le berich­tet. / Gemäß dem Völ­ker­recht ist Spa­ni­en ver­pflich­tet, nie­man­den in ein Land zurück­zu­füh­ren, in dem ihm oder ihr Ver­fol­gung oder ande­re schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bzw. ‑ver­stö­ße dro­hen. Die spa­ni­schen Behör­den dür­fen Alek­san­dr Pav­lov daher nicht an Kasach­stan aus­lie­fern oder ihn auf ande­re Wei­se dort­hin über­stel­len, da sie damit gegen ihre inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen ver­sto­ßen wür­den. Er darf den kasa­chi­schen Behör­den auch dann nicht über­ge­ben wer­den, wenn die­se diplo­ma­ti­sche Zusi­che­run­gen machen, ihn nicht zu fol­tern, in ande­rer Wei­se zu miss­han­deln oder in einem unfai­ren Ver­fah­ren zu ver­ur­tei­len.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Dezem­ber 2013 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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