Aus der Wörtersammlung: takt

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von händen

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india : 22.28 — Hän­de, mei­ne Hän­de, die sich beneh­men, als wären sie Lebe­we­sen für sich, dahin tas­ten, dort­hin tas­ten, über Hand­läu­fe glei­ten, Klin­gel­knöp­fe berüh­ren, Äpfel und Bir­nen, ein Päck­chen, ein Buch, ein Tele­fon, mei­ne Schreib­ma­schi­ne, auch plötz­lich, ich bemerks zu spät, über mei­ne Stirn spa­zie­ren, über Nase und Mund, weil sie sich Jahr­zehn­te lang unge­straft in die­ser Wei­se bewe­gen durf­ten. Ich dach­te an Glöck­chen, die an mei­nen Fin­gern befes­tigt, mich war­nen wür­den, sobald ich mei­ne Hän­de bewe­ge, damit ich sie nie­mals ver­ges­se, an elek­tri­sche Kon­takt­blätt­chen, die mich per Funk­si­gnal unver­züg­lich infor­mie­ren wer­den, sobald ich mich mit mei­nen Hän­den eben Mund, Nase, Wan­gen, Stirn und Augen zu nähern dro­he. — stop

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kaprunbiber

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sier­ra : 22.03 UTC — Sobald ich mit mei­ner Schreib­ma­schi­ne eine U‑Bahn betre­te, beginnt sie nach wei­te­ren Schreib­ma­schi­nen zu suchen, ver­mut­lich, um Kon­takt her­zu­stel­len. Meis­tens ant­wor­ten anwe­sen­de Schreib­ma­schi­nen. Sie erzäh­len einer­seits, dass sie da sind, dass sie über Sen­so­ren ver­fü­gen, die bemer­ken, dass mei­ne Schreib­ma­schi­ne sich nach ihrer Gegen­wart erkun­digt. Ander­erseits zei­gen sie an, dass sie im Grun­de kei­nen Kon­takt auf­zu­neh­men wün­schen. Sie sen­den Namen, Bezeich­nun­gen, Zah­len oder Buch­sta­ben­fol­gen, die auf nichts ver­wei­sen, als ein­deu­tig sie selbst: L‑887MN oder Easy665X. Manch­mal jedoch sind Zei­chen­fol­gen zu ent­de­cken, die ein Geräusch im Kopf erzeu­gen, Mezi­zo 7, zum Bei­spiel, oder, ges­tern: Kaprun­bi­ber. Das war unheim­lich, ich dreh­te mich um. — stop

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ai : MOSAMBIQUE

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MENSCH IN GEFAHR : “Ama­de Abu­ba­car arbei­tet als Jour­na­list beim kom­mu­na­len Radio­sen­der Naced­je im Bezirk Maco­mia in der Pro­vinz Cabo Del­ga­do im Nor­den von Mosam­bik. Am 18. Janu­ar ord­ne­te das Bezirks­ge­richt von Maco­mia eine Ver­län­ge­rung sei­ner Unter­su­chungs­haft in der Poli­zei­zen­tra­le von Maco­mia an. Der zustän­di­ge Rich­ter erklär­te sei­ne Inhaf­tie­rung für recht­mä­ßig mit der Begrün­dung, Ama­de Abu­ba­car sei am Tag nach sei­ner Ver­brin­gung in den Poli­zei­ge­wahr­sam dem Gericht vor­ge­führt wor­den. Gemäß Para­graf 311 des Straf­ge­setz­buchs von Mosam­bik muss jede Per­son inner­halb von 48 Stun­den nach der Inhaf­tie­rung vor Gericht erschei­nen. Der Rich­ter ließ im Fall von Ama­de Abu­ba­car unbe­ach­tet, dass die­ser bereits am 5. Janu­ar von der Poli­zei fest­ge­nom­men wor­den war. Anschlie­ßend hielt das Mili­tär ihn dann zwölf Tage lang ohne Kon­takt zur Außen­welt fest, bevor er am 17. Janu­ar wie­der an die Poli­zei über­ge­ben wur­de. Mit der anhal­ten­den Inhaf­tie­rung von Ama­de Abu­ba­car wird gegen sein Recht auf ein fai­res und ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren ver­sto­ßen. / Ein von dem Jour­na­lis­ten ein­ge­reich­ter Antrag auf eine Frei­las­sung unter Auf­la­gen wies der Rich­ter ab. Er begrün­de­te dies damit, dass Bewei­se, die in der poli­zei­li­chen Ermitt­lungs­ak­te ent­hal­ten sind, kei­ner­lei Zwei­fel an sei­ner Schuld lie­ßen. Der Rich­ter gab wei­ter­hin an, dass Ama­de Abu­ba­car im Fal­le einer Frei­las­sung wei­te­re Straf­ta­ten bege­hen kön­ne und somit eine Gefahr für den sozia­len Frie­den dar­stel­len wür­de. Die Poli­zei leg­te dem Gericht als Beweis gegen Ama­de Abu­ba­car eine Lis­te von mut­maß­li­chen Mit­glie­dern der isla­mis­ti­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Al-Shaba­ab vor, die der Jour­na­list bei sei­ner Fest­nah­me bei sich trug. Zudem wies die Poli­zei dar­auf hin, dass der Vor­ge­setz­te von Ama­de Abu­ba­car nichts von den Inter­views gewusst habe, die er durch­ge­führt hat­te. / Ama­de Abu­ba­car dro­hen kon­stru­ier­te Ankla­gen wegen „öffent­li­cher Auf­wie­ge­lung mit­hil­fe von elek­tro­ni­schen Medi­en“ (Para­graf 322 des Straf­ge­setz­buchs) und „Ver­let­zung von Staats­ge­heim­nis­sen über sozia­le Medi­en“ (Para­graf 323 des Straf­ge­setz­buchs). Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass er nur auf­grund sei­ner Arbeit als Jour­na­list und wegen der Wahr­neh­mung sei­nes Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung unter Ankla­ge steht.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 7.3.2019 unter > ai : urgent action
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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR : “Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ist Dok­to­ran­din an der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Malay­sia. Zuletzt wur­de sie am 26. Dezem­ber 2017 von ihrem Freund Sam­my (geän­der­ter Name, um sei­ne Iden­ti­tät zu schüt­zen) am Flug­ha­fen Senai Inter­na­tio­nal Air­port in Malay­sia gese­hen. Die bei­den hat­ten ver­ein­bart, dass Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti ihr Pro­fil­fo­to bei dem popu­lä­ren chi­ne­si­schen Chat-Dienst WeChat wöchent­lich ändern wür­de, um zu signa­li­sie­ren, dass sie sich in Sicher­heit befin­det. Eine Woche nach ihrer Rück­kehr nach Ili in die Uigu­ri­sche Auto­no­me Regi­on Xin­jiang änder­te Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti wie bespro­chen ihr Pro­fil­bild. Meh­re­re Wochen lang blieb das Foto nun aller­dings unver­än­dert, bis ihr Pro­fil­bild eines Tages plötz­lich durch ein dunk­les, schwarz-wei­ßes, düs­te­res Foto ersetzt wur­de. Was dar­auf zu sehen war, erin­nert an eine Gefängniszelle./ Vor dem Hin­ter­grund des andau­ern­den und bei­spiel­lo­sen schar­fen Vor­ge­hens gegen Uigur_innen und ande­re eth­ni­sche Min­der­hei­ten in der Auto­no­men Regi­on Xin­jiang, befürch­ten sowohl ihr Freund Sam­my als auch die älte­re Schwes­ter von Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti, Gul­zi­re, dass die Dok­to­ran­din in einem Umer­zie­hungs­la­ger inhaf­tiert ist. Ihre Freund_innen und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat­ten sie vor einer Heim­rei­se gewarnt. Trotz­dem war Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti nach­hau­se zurück­ge­kehrt, weil sie sich Sor­gen um ihre Eltern mach­te. Seit ihrem letz­ten Besuch im Febru­ar 2017 hat­te sie kei­nen Kon­takt mehr zu den bei­den. / Guli­geina Tashi­ma­i­ma­i­ti hät­te im Febru­ar 2018 ihre Pro­mo­ti­on begin­nen sol­len. Nach­dem sie meh­re­re Mona­te lang nichts von ihr gehört haben, wand­ten sich ihr Freund Sam­my und ihre Schwes­ter Gul­zi­re sowohl an die Uni­ver­si­tät in Malay­sia als auch an die Medi­en. Damit erhoff­ten sie sich, die Auf­merk­sam­keit auf den Fall zu len­ken.” - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 3.8.2018 unter > ai : urgent action
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ein mädchen

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alpha : 17.15 UTC — Auf dem Heim­weg begeg­ne­te ich in der Nähe einer Kreu­zung einem Mäd­chen namens Lara, das ich sofort wie­der­erkann­te. Lara stand auf der Stra­ße und zeich­ne­te mit­tels eines Putz­ge­rä­tes Her­zen von Sei­fe auf die Front­schei­ben schnur­ren­der Auto­mo­bi­le. Ver­mut­lich ver­such­te sie in die­ser Wei­se einen Kon­takt zu Per­so­nen her­zu­stel­len, die in den Limou­si­nen war­te­ten, um einen Auf­trag zur Säu­be­rung der Fahr­zeug­schei­ben ins­ge­samt zu erhal­ten. Lara war nicht sehr erfolg­reich, aber eben­so ent­schlos­sen und char­mant, wie vor Jah­ren noch, als sie ver­sucht hat­te, im Bahn­hof mein Porte­mon­naie zu rau­ben. Eigent­lich soll­te Lara um die­se Uhr­zeit in der Schu­le sein. Plötz­lich bemerk­te sie, dass sie beob­ach­tet wur­de, sie lächel­te zunächst, blick­te dann aber äus­serst grim­mig in mei­ne Rich­tung, nicht etwa weil sie in mir unmit­tel­bar eines ihrer frü­he­ren Opfer erkann­te, son­dern ver­mut­lich des­halb, weil sie in mei­nem Blick etwas ent­deck­te, das sie an frü­he­re Tätig­keits­fel­der erin­ner­te. Also flüch­te­te sie mit­tels ele­gan­ter Sprün­ge über zwei Motor­hau­ben hin­weg zur gegen­über­lie­gen­den Stra­ßen­sei­te hin. Dort dreh­te sie sich um und lächel­te. — stop

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indien

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echo : 20.12 UTC — Eine Ber­li­ner Freun­din erzähl­te unlängst, sie habe wäh­rend ihrer letz­ten Indi­en­rei­se beob­ach­tet, wie Men­schen Kühe in einer Wei­se bemal­ten, dass sie voll­kom­men bunt gewe­sen sei­en, selbst ihre Wim­pern, die Spit­zen ihrer Schwän­ze, Hufe und Lip­pen leuch­te­ten in grel­lem Blau oder Rot oder Gelb. Ich frag­te mich, inwie­fern sich jene far­bi­gen Kühe noch als Kühe erkannt haben moch­ten, ob sie sich nicht viel­leicht fürch­te­ten vor jenen bun­ten Wesen, die einer­seits vor ihren Augen so fremd sein moch­ten, aber doch einen sehr ver­trau­ten Geruch ver­ström­ten? — Neun Imp­fun­gen, so wird berich­tet, sind für Indi­en­rei­sen­de zu über­le­gen zum Schutz vor Diph­the­rie, Hepa­ti­tis A, sai­so­na­ler Grip­pe, Typhus, Cho­le­ra, Menin­gi­tis, Japa­ni­scher Enze­pha­li­tis, Hepa­ti­tis B bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten oder engem Kon­takt mit der ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rung, sowie Toll­wut. Was ist unter einem engen Kon­takt mit der ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rung zu ver­ste­hen? Wie soll­te oder könn­te ich in Kal­kut­ta spa­zie­rend je einen engen Kon­takt zur Bevöl­ke­rung ver­mei­den? — Ges­tern, wäh­rend ich halb­schla­fend tele­fo­nier­te, habe ich ver­se­hent­lich mei­nen Fuß­bo­den foto­gra­fiert, auch eine Foto­gra­fie wie­der­um Colet­tes wie sie im Bett oder auf ihrem Sofa sitzt und schreibt. — stop

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ai : VIETNAM

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Blog­ge­rin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mut­ter Pilz) bekannt ist, wur­de am 10. Okto­ber fest­ge­nom­men und wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Ihr dro­hen Fol­ter und ander­wei­ti­ge Miss­hand­lung. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de am 10. Okto­ber um 10 Uhr in ihrer Hei­mat­stadt Nha Trang in der Pro­vinz Khánh Hòa in der Regi­on Nam Trung Bộ fest­ge­nom­men. Zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me beglei­te­te Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mut­ter eines Akti­vis­ten, die ihren Sohn in einem ört­li­chen Gefäng­nis besu­chen woll­te. Sicher­heits­kräf­te brach­ten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhau­se und führ­ten dort eine Durch­su­chung durch. Dabei beschlag­nahm­ten sie ihren Com­pu­ter, elek­tro­ni­sche Gerä­te und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr zwi­schen drei und 20 Jah­re Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. In Viet­nam kön­nen Per­so­nen, die mut­maß­li­cher Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der natio­na­len Sicher­heit beschul­digt wer­den, bis zu zwei Jah­re in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt fest­ge­hal­ten wer­den, bevor es zu einem Pro­zess kommt. / Staat­li­che Medi­en berich­te­ten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh straf­recht­lich ver­folgt wer­de, da sie auf Face­book Arti­kel geschrie­ben und gepos­tet sowie Vide­os und Tex­te geteilt hat­te, in wel­chen die seit 2012 regie­ren­de Kom­mu­nis­ti­sche Par­tei Viet­nams (KPV) und der Staat kri­ti­siert wur­den. In dem Bericht wur­de ein Doku­ment zitiert, wel­ches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Face­book geteilt hat­te, und in dem 31 Per­so­nen genannt wur­den, die nach Ver­hö­ren durch die Poli­zei gestor­ben waren. Ihnen war “Beein­träch­ti­gung der natio­na­len und sozia­len Sicher­heit und Ord­nung” vor­ge­wor­fen wor­den. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mit­grün­de­rin des Unab­hän­gi­gen Viet­na­me­si­schen Blog­ger­netz­werks, wel­ches im Dezem­ber 2013 gegrün­det wur­de. Sie ist allein­er­zie­hen­de Mut­ter zwei­er Kin­der und wur­de wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten mehr­mals schi­ka­niert, fest­ge­nom­men und ver­hört. Es ist ihr außer­dem nicht gestat­tet, ins Aus­land zu rei­sen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jah­ren für Men­schen­rech­te und gegen Unge­rech­tig­keit ein und ist eine belieb­te und bekann­te Blog­ge­rin.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Novem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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wegen unsichtbarkeit

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lima : 0.08 — Die klei­ne M. erzähl­te, sie habe mit ihrer Mut­ter fünf Jah­re im fünf­zehn­ten Stock eines Miets­hau­ses auf Roo­se­velt Island gelebt. Dort hat­ten sie zwei Nach­barn, eine Fami­lie links, puer­to­ri­ca­ni­scher Her­kunft, Mut­ter, Vater, drei Kin­der, — sowie eine ver­mut­lich allein­ste­hen­de Frau in der Woh­nung rechts. Wäh­rend M. und ihre Mut­ter sehr herz­li­chen Kon­takt zu den Men­schen auf der lin­ken Sei­te ihrer Woh­nung pfleg­ten, man fei­er­te sogar gemein­sa­me Fes­te, grüss­te von Bal­kon zu Bal­kon, waren sie jener Frau, deren Stim­me häu­fig schrill durch die Wand zu ihnen in die Wohung drang, in all den Jah­ren räum­li­cher Nähe nie per­sön­lich begeg­net. Auch auf dem Bal­kon, berich­te­te M., hät­ten sie die Per­son, die zu der schril­len Stim­me gehör­te, nie gese­hen, nur das Licht, das von der Woh­nung her kam, Licht auch, das unter der Tür hin­durch auf den Flur leuch­te­te, ein schma­ler Strei­fen, fade. Das Schild­chen, das neben der Tür zur Woh­nung ange­bracht wor­den war, behaup­te­te hin­ter der Tür lebe Lucil­la Mil­ler, ein Brief­kas­ten, der zur Woh­nung gehör­te, exis­tier­te vor dem Haus, der Brief­kas­ten wur­de von irgend­je­man­dem regel­mä­ßig geleert. Manch­mal nachts war aus der Woh­nung Streit zu hören, Mrs. Mil­lers kei­fen­de Stim­me, dann wie­der Flüs­tern, von Zeit zu Zeit auch Geräu­sche, die mög­li­cher­wei­se aus einem Fern­seh­ge­rät kamen, Schrit­te wei­ter­hin, fer­ne Schrit­te. Mrs. Mil­ler tele­fo­nier­te häu­fig und jeweils lan­ge Zeit, wäh­rend die­ser Gesprä­che schien Mrs. Mil­ler her­um­zu­lau­fen, zwei oder drei­mal hat­ten ihre Nach­barn den Ver­dacht, sie sei viel­leicht ver­reist, ein­mal woll­te man das Jau­len einer Kat­ze ver­nom­men haben. Eigent­lich war alles in Ord­nung, eigent­lich gab es kei­nen Grund zur Beun­ru­hi­gung, wenn man doch Mrs. Lucil­la Mil­ler wenigs­tes ein­mal gese­hen hät­te, einen Schat­ten, oder eine Hand, die hin­ter den ver­git­ter­ten Fens­tern einer Auf­zugs­tü­re wink­te. Dar­um wohl haupt­säch­lich, wegen Unsicht­bar­keit, wur­de an einem eisi­gen Win­ter­tag jene geheim­nis­vol­le Woh­nung von zwei Feu­er­wehr­män­nern geöff­net. Die Woh­nung war, von zwei Laut­spre­chern abge­se­hen, auf wel­chen eine schä­bi­ge Lam­pe thron­te, voll­stän­dig leer. Die klei­ne M. sag­te, wäh­rend sie an ihrem gro­ßen Zeh dreh­te wie an einem Radio­knopf, dass sie sich sehr gewun­dert habe. Auch alle ande­ren haben sich gewun­dert, wie natür­lich auch ich, der die­se Geschich­te auf­ge­schrie­ben hat. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR : “Der syri­sche Flücht­ling F.M. befin­det sich seit dem 15. März 2015 unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk will­kür­lich in Haft. Er läuft wei­ter­hin Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syri­en geflo­hen, um dem Wehr­dienst zu ent­ge­hen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk fest­ge­hal­ten. Im Novem­ber 2015 war er in den Liba­non geflo­gen, wo ihm die Ein­rei­se jedoch ver­wei­gert wur­de, wor­auf­hin er in die Tür­kei zurück­reis­te. Die Inhaf­tie­rung von F.M. im Flug­ha­fen scheint will­kür­lich zu sein und jeg­li­cher recht­li­chen Grund­la­ge zu ent­beh­ren. Der Rechts­bei­stand von F.M. hat einen Antrag auf Frei­las­sung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den. / In dem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” gibt es ledig­lich künst­li­ches Licht, das 24 Stun­den am Tag ein­ge­schal­tet ist. Zudem gibt es kei­ne Bet­ten und kei­ne Pri­vat­sphä­re. Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen einer grau­sa­men, unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung und es ver­stößt gegen die Recht­spre­chung des Lan­des und gegen das Völ­ker­recht, wenn Per­so­nen in sol­chen Ein­rich­tun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum — in die­sem Fall seit einem Jahr — fest­ge­hal­ten wer­den. / F.M. hat Ver­wand­te in ande­ren Län­dern, die ver­su­chen, ihn finan­zi­ell bei der Bean­tra­gung eines Visums zu unter­stüt­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge hat jedoch bis­lang kein Ver­tre­ter einer aus­län­di­schen Bot­schaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befra­gen. Es ist aller­dings unklar, ob dies dar­an liegt, dass der Kon­takt durch die tür­ki­schen Behör­den ver­wei­gert wur­de, oder ob tat­säch­lich kein Ver­such von Sei­ten der Bot­schaf­ten unter­nom­men wur­de. / F.M. ist in Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en zurück­ge­schickt zu wer­den. Es ist bekannt, dass die tür­ki­schen Behör­den Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen nach Syri­en und in den Irak durch­füh­ren, wo ihnen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Dies stellt einen Ver­stoß gegen den für die Tür­kei bin­den­den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung (Non-Refou­le­ment) gemäß dem natio­na­len Recht und dem Völ­ker­recht dar. Es sind außer­dem Fäl­le bekannt, in denen Flücht­lin­ge von den tür­ki­schen Behör­den unter Druck gesetzt wur­den, in ihr Hei­mat­land zurück­zu­keh­ren, indem man ihnen mit einer unbe­fris­te­ten Inhaf­tie­rung gedroht hat. F.M. hat Ver­wand­ten gegen­über gesagt, dass er in Erwä­gung zieht, einer Rück­kehr nach Syri­en zuzu­stim­men. Er sag­te: “Dort ster­be ich wenigs­tens sofort und es ist vor­bei, anstatt jeden Tag, den ich hier ver­brin­ge, ein biss­chen mehr zu ster­ben.”.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. April 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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