Aus der Wörtersammlung: tod

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im zug

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nord­pol : 0.02 — Oder aber ich hebe mei­nen Blick vom Bild­schirm mei­ner Schreib­ma­schi­ne. Ich beob­ach­te wie­der­um in einem Nacht­zug rei­send einen Film, der vom Über­le­ben in der Stadt Alep­po erzählt. Plötz­lich glau­be ich zu erken­nen, wie ein Mann im Zug mit einer Pis­to­le um sich schießt. Men­schen flüch­ten und fal­len um. Ich wer­de in die Schul­ter getrof­fen, und ich den­ke noch, ich soll­te wütend wer­den, es wäre gut, wenn man ein Löwe zu wer­den wünscht, wütend zu sein. Ein­mal ste­he ich auf, im Zug herrscht noch Frie­den. Ein älte­rer Mann wirft in die­sem Moment mit Wucht einen Blick auf mich: Bist Du gefähr­lich? Es ist kein ange­neh­mer Blick, es ist ein kal­ter Blick, den man nicht befra­gen kann, weil man weiß, dass man kei­ne kor­rek­te Ant­wort erhal­ten wür­de. Auch so her­um ist das also mög­lich. Selt­sa­me Gedan­ken. — stop
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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Obers­te Gerichts­hof des Irans hat das Todes­ur­teil von Moham­mad Ali Tahe­ri im Dezem­ber 2015 auf­ge­ho­ben und sei­nen Fall zur wei­te­ren Unter­su­chung zurück an das Revo­lu­ti­ons­ge­richt ver­wie­sen. Er befin­det sich nun seit mehr als vier Jah­ren in Ein­zel­haft und ist in den Hun­ger­streik getre­ten. / Moham­mad Ali Tahe­ri ist am 30. Janu­ar in den Hun­ger­streik getre­ten, nach­dem ihm Ange­hö­ri­ge des Gefäng­nis­per­so­nals in dem den Revo­lu­ti­ons­gar­den unter­stell­ten Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses in Tehe­ran gesagt hat­ten, dass “er sich den Gedan­ken, er wür­de frei­ge­las­sen, aus dem Kopf schla­gen soll”. Nach sie­ben Tagen Hun­ger­streik ver­lor er das Bewusst­sein und wur­de in ein Kran­ken­haus ver­legt. Am 10. Febru­ar brach­te man ihn zurück in das Gefäng­nis. Trotz sei­nes schlech­ten gesund­heit­li­chen Zustands setz­te er sei­nen Hun­ger­streik fort. / Moham­mad Ali Tahe­ri befin­det sich seit Mai 2011 in Ein­zel­haft. Ihm wird unter ande­rem die “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” sowie die “Belei­di­gung isla­mi­scher Hei­lig­kei­ten” vor­ge­wor­fen. Für Letz­te­res ver­ur­teil­te ihn ein Revo­lu­ti­ons­ge­richt im Okto­ber 2011 zu fünf Jah­ren Gefäng­nis, wäh­rend das Gericht im Fall der ers­ten Ankla­ge die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Unter­su­chun­gen sah. Die Revo­lu­ti­ons­gar­den nah­men dar­auf­hin ihre Ermitt­lun­gen wie­der auf. In die­ser Zeit wur­de sei­ne Unter­su­chungs­haft, die er in Ein­zel­haft ver­bringt, mehr­fach ver­län­gert. Im Juli 2015 wur­de Moham­mad Ali Tahe­ri schließ­lich wegen “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” zum Tode ver­ur­teilt. Grund dafür war die Grün­dung der spi­ri­tu­el­len Grup­pe Erfan-e-Halg­heh und sei­ne spi­ri­tu­el­len Leh­ren und Prak­ti­ken, die von den Behör­den als “per­vers” bezeich­ne­ten wur­den und ihnen zufol­ge dazu dien­ten, einen “lang­sa­men Umsturz” der Regie­rung durch die Schwä­chung der reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen der Men­schen her­bei­zu­füh­ren. Im Dezem­ber 2015 hob der Obers­te Gerichts­hof das Todes­ur­teil auf und führ­te an, dass der Tat­be­stand der “För­de­rung von Ver­dor­ben­heit auf Erden” nach dem zum Zeit­punkt sei­ner Akti­vi­tä­ten gel­ten­den Recht nicht erfüllt wor­den sei. Der Fall wur­de kürz­lich zur Durch­füh­rung wei­te­rer Ermitt­lun­gen, die zur Erhär­tung des Vor­wurfs führ­ten könn­ten, wie­der an die zustän­di­gen Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben. Am 7. Febru­ar 2016 wur­de die fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe unter Berück­sich­ti­gung der noch immer andau­ern­den Unter­su­chungs­haft als ver­büßt ange­se­hen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 30. März 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ein gespräch

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fox­trott : 0.28 – Ein­mal nur für kur­ze Zeit die unver­rück­ba­re Gren­ze des Todes mit­tels eines Funk­ge­rä­tes über­schrei­ten. Ich stell­te mir vor, ich könn­te ein Gespräch füh­ren mit einem Selbst­mord­at­ten­tä­ter, sagen wir mit MMK. Ich berich­te­te O. von die­ser Idee. Ich sag­te, stell Dir ein­mal vor, ich wür­de fol­gen­de Sät­ze spre­chen: Lie­ber MMK, jetzt bist Du also tot, du hast Dei­nen Auf­trag zur vol­len Zufrie­den­heit Dei­ner Vor­ge­setz­ten erfüllt, Du hast Dich in die Luft gesprengt, in alle Him­mels­rich­tun­gen sind Tei­le Dei­nes Kör­pers davon geflo­gen. Wie geht es Dir jetzt? Wo bist Du, mein Freund? — O., der inter­es­siert zuge­hört hat­te, ant­wor­te­te: Sag, lie­ber Lou­is, was erwar­test Du denn, was MMK ant­wor­ten wür­de? Ehe ich spre­chen konn­te, setz­te O. fort, er sag­te: Ich neh­me an, Du wirst dar­an den­ken, dass er Dir sagen wird: Kein Para­dies. Dun­kel. Nichts. Ich bin allein, ver­dammt. Er schau­te mich bedeu­tungs­voll an. Was aber, lie­ber Lou­is, machst Du, wenn er Dir erzählt, dass er im Para­dies ange­kom­men sei, dass alles noch wun­der­ba­rer sei, als je vor­ge­stellt, ja, was macht Du dann, mein Jun­ge? — stop

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paris : 5 minuten

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sier­ra : 3.15 – Der jun­ge Mann will wis­sen, ob ich viel­leicht gera­de Nach­rich­ten lese, die von der Stadt Paris erzäh­len. Sein Gesichts­aus­druck, indem er auf mein Mobil­te­le­fon deu­tet, ist ernst. Ich woh­ne in Paris, sagt er, ich bin dort auf­ge­wach­sen, ich stu­die­re in Deutsch­land, ich habe ver­sucht mei­nen Groß­va­ter zu errei­chen, aber er mel­det sich nicht, ich kom­me nicht durch, ich bin so auf­ge­regt, auch mei­ne Freun­din ist ver­schwun­den. Wir ste­hen am Bahn­hof, war­ten auf einen Zug, der in Rich­tung des Flug­ha­fens fährt. Es ist kurz nach Mit­ter­nacht. Auf dem Mobil­te­le­fon des jun­gen Man­nes wird von acht­zehn Todes­op­fern berich­tet, auf mei­nem sind bereits über vier­zig Men­schen gestor­ben. Der jun­ge Mann läuft immer wie­der ein­mal eini­ge Meter den Bahn­steig ent­lang, schaut auf sein Tele­fon, hält es an sein Ohr, kommt wie­der zu mir zurück, fragt, ob ich etwas Neu­es in Erfah­rung brin­gen konn­te. Ich sage: Ich glau­be, für Frank­reich wur­de gera­de der Aus­nah­me­zu­stand erklärt. Oh Gott, ant­wor­tet der jun­ge Mann, was ist nur gesche­hen! Er steht ganz still vor mir, schaut mich an. Wir ken­nen uns eigent­lich nicht sehr gut. Fünf oder sechs Minu­ten Zeit sind ver­gan­gen, seit der jun­ge Mann frag­te, ob ich Nach­rich­ten lese, die von der Stadt Paris erzäh­len. Plötz­lich klin­gelt sein Tele­fon. – stop

fest

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propeller

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tan­go : 6.52 – Die­ses Wort, Pro­pel­ler­wort, das sich seit eini­gen Stun­den, weiß der Him­mel woher es gekom­men ist, in mei­nem Kopf bewegt, scheint in der wirk­li­chen Welt noch nicht zu exis­tie­ren. Ich such­te in Wör­ter­bü­chern, ich such­te in der digi­ta­len Sphä­re, ver­geb­lich. Was also könn­te unter einem Pro­pel­ler­wort exakt zu ver­ste­hen sein? Ein Wort viel­leicht, das in der Lage wäre, wei­te­re Wör­ter, die vor oder hin­ter ihm in einem Satz­ver­bund notiert wor­den sind, im Geis­te eines Lesen­den zu beschleu­ni­gen, oder den Lesen­den selbst in sei­ner Art des Lesens hef­tig anzu­re­gen. In die­sem Augen­blick kommt mir kein Wort in den Sinn, das in die­ser Wei­se wirk­sam wer­den könn­te. Statt­des­sen dach­te ich an das Wort Zwerg­see­ro­se, das ich ges­tern noch notier­te, das Wort Zwerg­see­ro­se könn­te für mich zu einem Pro­pel­ler­wort wer­den, weil es mich leich­ter wer­den lässt, weil ich mich freue, sobald ich das Wort den­ke oder höre, weil ich sofort wei­te­re Zwerg­wör­ter bemer­ke, die mir gefal­len, das Wort Zwerg­li­bel­le bei­spiels­wei­se, oder das Wort Zwerg­amei­sen­pferd, von den Amei­sen­pfer­den habe ich bereits erzählt, auch das Wort Ohr­fei­ge, wenn ich das Wort Ohr­fei­ge hin­sicht­lich der Baum­früch­te betrach­te, scheint sich gleich­wohl zu einem Pro­pel­ler­wort zu ent­wi­ckeln. Oh, Du schö­ner Früh­lings­mor­gen. – stop
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tod in peking 5

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kili­man­dscha­ro : 0.27 – Ori­gi­nal-Nach­richt / Betreff : Unde­li­ver­ed Mail Retur­ned to Sen­der Datum: 2015–11-08T00:47:36+0100 – I’m sor­ry to have to inform you that your mes­sa­ge could not be deli­ver­ed to one or more reci­pi­ents. It’s atta­ched below. For fur­ther assis­tance, plea­se send mail to post­mas­ter. If you do so, plea­se include this pro­blem report. You can dele­te your own text from the atta­ched retur­ned mes­sa­ge. NOTE: Lie­ber Ted­dy, drei Jah­re sind ver­gan­gen, seit ich hör­te, dass Du in Peking gestor­ben sein sollst. Eini­ge Tage zuvor waren damals Freun­de in einem Restau­rant ver­sam­melt gewe­sen, um gemein­sam Enten und Gän­se zu ver­spei­sen. Du hat­test Dei­nen Besuch ange­kün­digt, kamst aber nicht. Wir war­te­ten ver­geb­lich auf Dei­nen Anruf, hat­ten kei­ne Vor­stel­lung davon, was gesche­hen sein konn­te, ein kal­ter Tag, eisig, der 20. Novem­ber 2012. Wenn ich im Inter­net nach Dei­nen Spu­ren suche, ist immer noch alles so wie im letz­ten Jahr anzu­tref­fen, Dei­ne Foto­gra­fien, Dei­ne Web­sei­te, Spu­ren in Foren. Bemerks­wert ist eine beson­de­re Anfra­ge, die in hin­zu­ge­kom­men ist im Bezirk einer Such­ma­schi­ne, deren Dienst­leis­tung inii­tiert wer­den muss­te, irgend jemand erkun­digt sich nach Dir in einer außer­ge­wöhn­li­chen Wei­se. Wie in den Jah­ren zuvor, lie­ber Ted­dy, siche­re ich auch in die­sem Jahr eine Dei­ner Foto­gra­fien, von deren Geschich­te Du mir lei­der nie erzäh­len wirst. – Dein Lou­is < t.s@posteo.de: host mx02.posteo.de[89.146.194.165] said: 550 5.1.1 < t.s@posteo.de>: Reci­pi­ent address rejec­ted: unde­li­vera­ble address: Reci­pi­ent address look­up fai­led (in rep­ly to RCPT TO com­mand) – The mail sys­tem – stop

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt”. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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von schuhen

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char­lie : 3.25 – Bahn­steig 23, Cen­tral­bahn­hof, Diens­tag, 28 Minu­ten nach 10 Uhr abends. Auf einer Bank sitzt eine Frau in dunk­lem Gewand, über ihrem Kopf ein Tuch von eben­so schwar­zer oder dun­kel­grau­er Far­be, das ihr Haar lose bedeckt. Die Frau scheint von hohem Alter zu sein und müde und scheu, noch nicht ein­mal drei Stun­den ist es her, dass sie an die­sem Ort ein­ge­trof­fen ist. Ich höre, der jun­ge Mann, der an ihrer rech­ten Sei­te sitzt, sei ihr Enkel, er war es gewe­sen, der die alte Frau aus dem Zug getra­gen hat­te, weil sie nicht mehr lau­fen konn­te, so erschöpft waren ihre Füße vom wochen­lan­gen Wan­dern durch halb Euro­pa, außer­dem waren zuletzt Schu­he kaum noch vor­han­den. Ein Mäd­chen hat ihren Kopf im Schoß der Urgroß­mutter gebor­gen und schläft. Eigent­lich müss­ten da noch zwei Jungs sein, der älte­re Bru­der des klei­nen Mäd­chens, aber der ist tot, und auch ihr jün­ge­rer Bru­der ist nicht da, weil er tot ist, und auch ihre Mut­ter nicht, da ihre Woh­nung von einer Gra­na­te getrof­fen wor­den war, als das klei­ne Mäd­chen auf die Stra­ße rann­te ganz allein, was eigent­lich ver­bo­ten war im Novem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res in einem Dorf 16 Kilo­me­ter weit ent­fernt von der Stadt Homs. Auch der Urgroß­va­ter des über­le­ben­den Mäd­chens ist nicht da, weil er tot ist. Aller­dings ist der Urgroß­va­ter zur übli­chen Zeit eines natür­li­chen Todes gestor­ben und in Form einer Foto­gra­fie nach Euro­pa mit­ge­kom­men, die die alte Frau in die­sem Moment in ihrer Hand hält und betrach­tet. Ihr Sohn, der Vater des jun­gen Man­nes, der sei­ne Groß­mutter aus dem Zug getra­gen hat­te, spricht gera­de mit einer fröh­li­chen Per­son, die eine Wes­te trägt, wel­che leuch­tet, dass es in den Augen nur so schmerzt. Er ver­sucht der jun­gen deut­schen Frau zu erklä­ren, dass er vor Stun­den sei­ne Ehe­frau aus den Augen ver­lo­ren habe, er sagt immer wie­der ihre Namen auf, damit man unver­züg­lich nach ihr suchen kön­ne. Sein Sohn, der jun­ge Mann, der neben sei­ner Groß­mutter sitzt, erzählt indes­sen in eng­li­scher Spra­che, sei­ne Groß­mutter habe das Dorf, aus dem die Fami­lie vor Mona­ten geflüch­tet war, in ihrem ganz Leben nicht ein ein­zi­ges Mal ver­las­sen, und jetzt sitzt sie also hier auf einer Bank in die­sem Nord­land, Bahn­steig 23, Cen­tral­bahn­hof, ver­steht kein Wort, von dem was da so über­all um sie her­um gespro­chen wird, und streicht mit ihren Hän­den behut­sam über das Haar des schla­fen­den Kin­des. Immer wie­der schaut sie zu ihren Füßen hin, als wäre sie nicht sicher, dass die­se Füße ihre eige­nen Füße sind. Vor­sich­tig bewegt sie sie hin und her, noch kei­ne Vier­tel­stun­de ist ver­gan­gen, da hat­te sich ihr Enkel vor ihr nie­der­ge­kniet, um ihr nagel­neue feu­er­ro­te Turn­schu­he anzu­zie­hen von Puma. – stop

drohne18