delta : 12.22 UTC — Eine Frau sitzt neben einem Tisch auf einem harten Stuhl. Ihr rechter Arm liegt auf dem Tisch, eine Ärztin misst den Blutdruck. Es ist still in dem Zimmer in diesem Augenblick. Nur das Motorengeräusch des Messgerätes, das Luft in eine Manschette pumpt, die um den Arm der Frau gelegt wurde, brummt als hockte ein große träumende Fliege unter dem Tisch. Dann ist die Fliege plötzlich still und die Ärztin notiert einige Zahlen und nickt mir zu, ohne etwas zu sagen. Als ich mich zu der Frau setze, weicht sie auf dem Stuhl kaum merklich zurück. Ich frage: Wollen Sie vielleicht Tee? — Die Frau schüttelt den Kopf und lächelt. Darf ich Ihnen ein oder zwei Fragen stellen? — Wieder lächelt die Frau. Sie ist scheu. Aber sie will nicht zeigen, dass sie scheu ist, so könnte das sein. Ein seltsamer Moment, alles im Zimmer scheint zu schweben, der Tisch, die Stühle, die Menschen. Ich weiss, dass die Frau, deren Blutdruck gemessen wurde, aus der Ferne gekommen ist, so fern ist das Land, von dem sie gekommen ist, dass ein Jahr vergehen würde, ehe man dieses Land zu Fuß erreichte. Es ist ein Wunder, dass sie meine Sprache versteht, immer wieder denke ich, wie gut, dass Menschen in der Lage sind, die Sprachen anderer Menschen zu erlernen. Und wie sie jetzt lächelt, ich meine, noch nie zuvor ein derart mutiges Lächeln gesehen zu haben, während die Ärztin etwas getrocknetes Blut von ihrem Hals tupft. Behutsam wird eine kleine Wunde versorgt, die unter dichtem Haar im Verborgenen liegt. Die Ärztin nimmt sich viel Zeit, sie geht hinter der verletzten Frau in die Hocke und beginnt leise zu sprechen. Sie sagt: Das ist merkwürdig! Und noch einmal sagt sie: Das ist merkwürdig. Wie sie sich wieder aufrichtet, macht sie ein sehr ernstes Gesicht. Bald kniet sie vor der verletzten Frau auf dem Boden, nimmt eine Hand der Frau und drückt sie fest: Machen sie sich keine Sorgen, das ist nur eine kleine Wunde, die Blutung ist längst gestillt. Die Ärztin, die etwas schwitzt, sieht der mutig lächelnden Frau in die Augen. Plötzlich fragt sie: Sind Sie geschlagen worden? Sofort nickt die Frau, ihr Gesicht scheint zu leuchten, und noch einmal nickt sie und sagt mit sehr heller Stimme: Ja. Und die Ärztin fragt: Sie wissen, von wem sie geschlagen wurden? — Ja, antwortet die Frau ein zweites Mal, das weiß ich. Die Ärztin erhebt sich und wendet sich wieder dem Ort zu, da die Frau am Kopf verletzt wurde. Erneut geht sie in die Hocke und betrachtet die Verletzung auf das Genaueste. Behutsam fährt sie der Frau über das Haar, sie scheint eine weiterführende Untersuchung vorzunehmen. Und wie sie so arbeitet, schliesst die verletzte Frau ihre Augen, als wollte sie vielleicht verbergen, was sie fühlte. So, mit geschlossenen Augen, sagt sie plötzlich mit fester Stimme: Ich würde doch gerne einen Tee trinken! — Das ist gut, antworte ich und stehe auf. Die Ärztin ist indessen mit ihrer Untersuchung zu Ende gekommen, sie setzt sich auf den freigewordenen Stuhl und stellt mit nüchterner Stimme fest: Sie sind nicht zum ersten Mal geschlagen worden! — Die Frau nickt wortlos. Und die Ärztin sagt: Sie sind sehr oft geschlagen worden! Immer wurden Sie auf den Kopf geschlagen, kann das sein? — Wieder nickt die Frau und beginnt zu weinen. — stop
Aus der Wörtersammlung: untersuchung
ai : ARGENTINIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung muss sie umgehend freilassen, wie es die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in einer Entscheidung vom 27. Oktober angeordnet hat. / Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft. / Im Februar reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala. / Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober zu dem Schluss, dass die “Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist” und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, “sie unverzüglich freizulassen”. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine “Kette von Anschuldigungen” vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe. / Am 3. November forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Daraufhin erklärte der Staatssekretär für Menschenrechte öffentlich, dass “der Bericht dieser Arbeitsgruppe als Meinungsäußerung zu betrachten und in keiner Weise bindend ist”. Der Gouverneur der Provinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich werde diese Frau nicht freilassen.” Milagro Sala ist nach wie vor willkürlich inhaftiert.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 29. Dezember 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
wildlaborbiene
alpha : 10.58 — Nehmen wir einmal an, eine Untersuchungsmaschine von der Größe einer Wildbiene existierte, ein wanderndes Labor, welches sich aus eigener Kraft innerhalb oder über Körper olympischer Athleten bewegen würde, wäre das nicht eine beruhigende, ja begeisternde Vorstellung, da eine feine Bohrung in Muskeltiefe, dort eine Messung elektrischer Salzwasserströme, stündlich eine Blutprobe, die im Sondenkörper sogleich ausgewertet sein würde, jede erdenkliche Substanz, die der nichtnatürlichen Leistungssteigerung diente, würde unverzüglich entdeckt und per Funksignal gemeldet sein. — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : SÜDAFRIKA
MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März wurde der südafrikanische Landrechtsaktivist und Vorsitzende des Amadiba Crisis Committee (ACC), Sikhosiphi Rhadebe, erschossen. Kurz vor seinem Tod hatte er erfahren, dass sein Name sowie die Namen zweier weiterer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschussliste” stehen. Es gibt Zweifel an der Gründlichkeit der Untersuchungen der Tötung. Zudem besteht Sorge um die Sicherheit der beiden ACC-Sprecher_innen sowie weiterer Aktivist_innen, die in Xolobeni gegen ein Bergbauprojekt kämpfen. Sikhosiphi “Bazooka” Rhadebe wurde am 22. März 2016 von zwei Männern erschossen, die ihn bei sich zuhause in Lurholweni in der Provinz Ostkap aufsuchten und sich als Polizisten ausgaben. Sein minderjähriger Sohn war bei dem Vorfall anwesend. Wenige Stunden vor seinem Tod hatte Sikhosiphi Rhadebe erfahren, dass sein Name auf einer “Abschussliste” stand. Auf dieser Liste befinden sich zudem die Namen zweier weiterer ACC-Mitglieder, Mzamo Dlamini und Nonhle Mbuthuma. Sikhosiphi Rhadebe war Leiter des ACC, einer Gemeinschaftsinitiative gegen den Abbau von Titan und anderen Schwermetallen in einem Tagebau auf Gemeinschaftsland in Xolobeni durch ein lokales Tochterunternehmen des australischen Konzerns Mineral Commodities Limited (MRC). Das ACC befürchtet, dass infolge des Bergbauprojekts Hunderte Angehörige der Gemeinschaft der Umgungundlovu von ihrem angestammten Land vertrieben werden, und dass durch Umweltschäden wie z. B. Wasserverschmutzung ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (einschließlich Zugang zu sauberem Trinkwasser) verletzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mitgliedern und kämpft seit zehn Jahren für die Rechte der Anwohner_innen, die im Fall einer Bergbaulizenz für die MRC-Tochtergesellschaft gefährdet wären. ACC-Mitglieder sind wegen ihrer Arbeit bedroht und angegriffen worden, unter anderem auch von Anwohner_innen, die das Bergbauprojekt unterstützen. Die Organisation hat diese Angriffe bei der Polizei angezeigt, die jedoch größtenteils untätig geblieben ist. Nach der Tötung von Sikhosiphi Rhadebe sind führende ACC-Mitglieder äußerst besorgt um ihre Sicherheit. Kurz nach dem Vorfall übergab die örtliche Polizei die Untersuchung der Tötung an die Einheit zur Untersuchung schwerer Straftaten (Directorate for Priority Crimes Investigation — DCPI) des nationalen Polizeidienstes. Doch die Ermittlungen weisen einige Mängel auf, was Zweifel daran aufkommen lässt, ob die Familie von Sikhosiphi Rhadebe Gerechtigkeit erfahren wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR : “Der Oberste Gerichtshof des Irans hat das Todesurteil von Mohammad Ali Taheri im Dezember 2015 aufgehoben und seinen Fall zur weiteren Untersuchung zurück an das Revolutionsgericht verwiesen. Er befindet sich nun seit mehr als vier Jahren in Einzelhaft und ist in den Hungerstreik getreten. / Mohammad Ali Taheri ist am 30. Januar in den Hungerstreik getreten, nachdem ihm Angehörige des Gefängnispersonals in dem den Revolutionsgarden unterstellten Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran gesagt hatten, dass “er sich den Gedanken, er würde freigelassen, aus dem Kopf schlagen soll”. Nach sieben Tagen Hungerstreik verlor er das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus verlegt. Am 10. Februar brachte man ihn zurück in das Gefängnis. Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustands setzte er seinen Hungerstreik fort. / Mohammad Ali Taheri befindet sich seit Mai 2011 in Einzelhaft. Ihm wird unter anderem die “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” sowie die “Beleidigung islamischer Heiligkeiten” vorgeworfen. Für Letzteres verurteilte ihn ein Revolutionsgericht im Oktober 2011 zu fünf Jahren Gefängnis, während das Gericht im Fall der ersten Anklage die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sah. Die Revolutionsgarden nahmen daraufhin ihre Ermittlungen wieder auf. In dieser Zeit wurde seine Untersuchungshaft, die er in Einzelhaft verbringt, mehrfach verlängert. Im Juli 2015 wurde Mohammad Ali Taheri schließlich wegen “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” zum Tode verurteilt. Grund dafür war die Gründung der spirituellen Gruppe Erfan-e-Halgheh und seine spirituellen Lehren und Praktiken, die von den Behörden als “pervers” bezeichneten wurden und ihnen zufolge dazu dienten, einen “langsamen Umsturz” der Regierung durch die Schwächung der religiösen Überzeugungen der Menschen herbeizuführen. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil auf und führte an, dass der Tatbestand der “Förderung von Verdorbenheit auf Erden” nach dem zum Zeitpunkt seiner Aktivitäten geltenden Recht nicht erfüllt worden sei. Der Fall wurde kürzlich zur Durchführung weiterer Ermittlungen, die zur Erhärtung des Vorwurfs führten könnten, wieder an die zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Am 7. Februar 2016 wurde die fünfjährige Haftstrafe unter Berücksichtigung der noch immer andauernden Untersuchungshaft als verbüßt angesehen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 30. März 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ein ohr
delta : 22.01 — Ich erinnere mich gern an Max. Er war gerade 6 Jahre alt geworden, als ich ihm zuletzt persönlich begegnete. Wir saßen damals an einem Küchentisch, es war Abend, Max schon müde. Er schüttelte etwas gelangweilt eine Paprikaschote und wunderte sich, weil in der gelben Frucht Bewegung zu sein schien. Ich nahm ihm die Paprika aus der Hand, und tatsächlich war in ihrem Inneren etwas lose geworden oder existierte dort, das sich üblicherweise nicht in einer Paprika befinden sollte. Also legte ich die Paprika zur Untersuchung auf einen Teller und öffnete sie vorsichtig. Es war ein kleines Loch, das ich in die Paprika schnitt. Seite an Seite sitzend warteten wir gespannt vor der Frucht darauf, ob vielleicht Irgendetwas oder Irgendjemand aus der Öffnung steigen würde. Indessen erzählte ich von der Erfindung der Tiefseeelefanten, von ihren kilometerlangen Rüsseln, die sie zur Meeresoberfläche recken, sofern sie den Atlantik durchqueren. Bald wurde Max ungeduldig, er nahm die Paprika in seine Hände, um durch das sparsame Loch zu spähen, ohne freilich etwas sehen zu können, es war dunkel da drin, weshalb ich das Loch vergrößerte, und außerdem noch zwei kleinere Löcher für das Licht seitwärts in den Körper trieb. Wiederum spähte Max in die Paprika, jetzt konnte er etwas erkennen. Er stellte nüchtern fest, dass sich in der Paprika ein Ohr befinden würde, ein Paprikaohr, ganz eindeutig. Zwei Jahre sind seither vergangen. Als ich kürzlich mit Max telefonierte, erklärte er, dass er in der Schule Tiefseemenschen mit Bleistift zeichnete. Immer wieder habe er die Körper der Tiefseemenschen, die über den Meeresboden spazierten, ausradiert, um sie noch kleiner zu machen, damit ihre Hälse auch lang genug werden konnten auf dem viel zu kleinen Blatt Papier, das ihm zur Verfügung gestellt worden war. — stop
ai : VIETNAM
MENSCH IN GEFAHR : “Die vietnamesische Anwältin und Menschenrechtlerin Lê Thu Hà wurde am 16. Dezember festgenommen. Kurz zuvor am selben Tag war auch der bekannte Menschenrechtsanwalt Nguyễn Văn Đài festgenommen worden. Bisher durfte sie keinen Besuch von anderen Aktivist/innen erhalten. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. / Die Rechtsanwältin Lê Thu Hà soll am 16. Dezember inhaftiert worden sein, als Sicherheitskräfte die Wohnung des Menschenrechtsanwalts Nguyễn Văn Đài in der Hauptstadt Hanoi durchsuchten. Der Anwalt war am Morgen desselben Tages festgenommen worden. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-292/2015. Lê Thu Hà ist Mitglied der von Nguyễn Văn Đài gegründeten Organisation “Bruderschaft für Demokratie” (Brotherhood for Democracy). Sie befindet sich derzeit im B14-Gefängnis in Hanoi in Untersuchungshaft. Es ist nicht bekannt, ob sie bereits angeklagt wurde./ Lê Thu Hà war bereits am 23. September festgenommen worden, gemeinsam mit vier weiteren Mitarbeiter/innen des unabhängigen YouTube-Kanals “Lương Tâm TV” (“Gewissens-TV”). Sie war als Englisch-Übersetzerin für den Sender tätig gewesen, der seit August 2015 auf YouTube kurze Clips über die Menschenrechtslage in Vietnam ausstrahlt. Alle fünf waren bis spätabends von der Hanoier Sicherheitspolizei festgehalten worden. Im April hatten die Behörden den Reisepass von Lê Thu Hà eingezogen, kurz bevor sie von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt fliegen und von dort aus einen Flug ins Ausland nehmen wollte. / Am 20. Dezember versuchten einige Aktivist/innen, Lê Thu Hà im B14-Gefängnis zu besuchen, durften sie jedoch nicht sehen. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. Verteidiger/innen der Menschenrechte, gegen die in Vietnam strafrechtliche Vorwürfe erhoben worden sind, werden während der Untersuchungshaft bzw. in der Ermittlungsphase häufig unmenschlich behandelt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
vor schnee
marimba : 6.18 – Ein Zoologe, L., mit dem ich gestern am späten Abend telefonierte, erzählte von einer Reise nach Grönland im vergangenen Frühling. Er sei eingeladen gewesen an der Besichtigung eines schlafenden Wales teilzunehmen, der in einer tiefen Bucht vor Oqaatsut senkrecht mit dem Kopf nach oben im kalten Wasser schwebte. Ein großartiger Anblick, dieser mächtige Körper umschwärmt von Seehunden, die unter gleichermaßen neugierigen Fischen wilderten. Von der nautischen Gesellschaft der Universität Oslo seien mehrere Kameras eingesetzt gewesen, die den Wal Zentimeter für Zentimeter untersuchten. Erste Hinweise deuteten auf eine möglicherweise noch unbekannte Spezies hin. Man sei am zweiten Tage der Untersuchung behutsam mittels eines Köper-U-Bootes in das Innere des Wals vorgedrungen, habe in die Dunkelheit des Magens geleuchtet, um dort zwei sehr alte Kämme von Elfenbein vorzufinden, ein Kofferradio, drei Rettungsringe ohne Beschriftung, einen Peilsender, sowie fünf Bücher, die merkwürdigerweise von wasserfester Substanz gewesen seien. Am kommenden Sonntag, so L., reise er nach Oqaatsut zurück, der Wal schlafe noch immer, er habe indessen kaum an Körpermasse verloren, was höchst erstaunlich sei. – Freitag. Früher Morgen. Die Luft duftet nach Schnee. – stop
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR : “In den frühen Morgenstunden des 13. Februar 1994 entdeckte ein Polizist in einem Supermarkt in Columbia im US-Bundesstaat Missouri die Leichen der 44-jährigen Mary Bratcher, des 58-jährigen Fred Jones und der 57-jährigen Mabel Scruggs. Alle drei hatten in dem Supermarkt gearbeitet und waren an Kopfverletzungen gestorben. Ernest Lee Johnson, der regelmäßig in dem Supermarkt eingekauft hatte, wurde festgenommen und wegen dreifachen Mordes angeklagt. Man stellte ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zum Tode. / 1998 ordnete der Oberste Gerichtshof von Missouri eine neue Strafzumessung an. Grund dafür war, dass der Rechtsbeistand von Ernest Lee Johnson es versäumt hatte, die Aussage eines Psychiaters vorzubringen, welcher seinen Mandanten untersucht hatte. Das Gericht erklärte, dass sich der “eindeutige und nachdrückliche Eindruck gefestigt” habe, dass diese Aussage “die Erwägungen der Geschworenen beeinflusst hätte”. Nach Ansicht des Gerichts hätten sich die Geschworen in der Folge möglicherweise für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. / Bei der erneuten Festlegung des Strafmaßes 1999 wurde gegen Ernest Lee Johnson jedoch wieder die Todesstrafe verhängt. 2002 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Hinrichtung von Menschen mit einer geistigen Behinderung (intellectual disability / mental retardation) verfassungswidrig ist. 2003 ordnete der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Missouri abermals eine neue Strafzumessung im Fall von Ernest Lee Johnson an. Diesmal, weil Beweise für eine geistige Behinderung nicht angemessen dargelegt worden waren. Sein Intelligenzquotient (IQ) war im Laufe seines Lebens mehrfach bestimmt worden. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jahren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jahren betrug der gemessene IQ 63. Ernest Lee Johnson hatte Probleme in der Schule und besuchte eine Sonderschule. Bei ihm wurde außerdem eine Alkoholembryopathie diagnostiziert. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Kindes, welche durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft entstanden ist und unter anderem zu geistigen Entwicklungsschädigungen führt. Außerdem hat Ernest Lee Johnson während seiner Kindheit zwei schwere Kopfverletzungen erlitten. / 2006 wurde Ernest Lee Johnson zum dritten Mal zum Tode verurteilt. Die Geschworenen waren der Ansicht, dass es keine ausreichenden Beweise für eine geistige Behinderung gäbe. Ernest Lee Johnsons Verteidigung hatte erklärt, dass die Beweislast nicht bei ihrem Mandanten liegen dürfe und der Staat beweisen müsse, dass er keine geistige Behinderung aufweist. Zwei Expert_innen der Verteidigung hatten während des Verfahrens eine geistige Behinderung bestätigt. Einer von ihnen hatte den IQ von Ernest Lee Johnson bestimmt und erklärt, dass dieser bei 67 läge. Zudem sagten beide, dass er in verschiedenen Bereichen Anpassungsschwierigkeiten habe und sich seine geistige Behinderung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs manifestiert habe. Der Mitarbeiter des hinzugezogenen staatlichen Experten ermittelte zwar ebenfalls einen IQ von 67, dieser gab jedoch an, Ernest Lee Johnson würde simulieren. Der Experte der Verteidigung stritt dies wiederrum ab und gab an, mithilfe von Untersuchungen ausgeschlossen zu haben, dass Ernest Lee Johnson simuliert. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber den Geschworenen, dass “anzunehmen, dass es wahrscheinlicher ist, dass dieser Mann eine geistige Behinderung hat, als dass er gesund ist, eine Beleidigung ist, eine Beleidung der Opfer”. Der Oberste Gerichtshof von Missouri bestätigte das Todesurteil 2008 und erklärte, dass “die Entscheidung der Geschworenen respektiert” werden müsse. Drei der sieben Richter_innen widersprachen dem jedoch und argumentierten, dass die Tatsache, “dass der Angeklagte beweisen musste, dass er geistig behindert ist, die Entscheidung — ob Johnson zum Tode verurteilt werden sollte — willkürlich erscheinen lässt” und dass die widersprüchlichen Fakten in diesem Fall “zeigen, dass das Ergebnis — Leben oder Tod — durchaus davon abhängen kann, bei welcher Seite die Beweislast liegt”. / Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 3. November 2015 hinaus, unter »> ai : urgent action