MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Akademikerin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakça sind am 23. Mai in Ankara in das Sincan-Gefängnis verlegt worden. Sie befinden sich in einem langen Hungerstreik, mit dem sie gegen ihre Entlassung aus dem öffentlichen Dienst protestieren. Es besteht Sorge um ihr Wohlergehen, auch deshalb, weil sie gezwungen werden könnten, ihren Hungerstreik aufzugeben. / Am frühen Morgen des 22. Mai veröffentlichten die Akademikerin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakça in sozialen Medien, dass sie zuhause festgenommen und dann in Polizeigewahrsam gebracht worden seien. Am 23. Mai ordnete ein Gericht in Ankara an, sie im Sincan-Gefängnis in Ankara in Untersuchungshaft zu nehmen. / Nuriye Gülmen und Semih Özakça protestierten seit November 2016 am Menschenrechtsdenkmal im Zentrum von Ankara gegen ihre Entlassung per Präsidialerlass. Während der ersten Monate ihres Sitzprotests wurden sie mehrfach von der Polizei festgenommen. Am 9. März traten Nuriye Gülmen und Semih Özakça im Polizeigewahrsam in den bis heute andauernden Hungerstreik. Sie wurden am 14. März 2017 freigelassen, setzten ihren Hungerstreik jedoch am Menschenrechtsdenkmal in Ankara fort. / Ein Gericht in Ankara akzeptierte am 2. Mai eine Anklage wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“. Am 23. Mai entschied das Gericht, Nuriye Gülmen und Semih Özakça in Untersuchungshaft zu nehmen, da sie „trotz ihrer Strafverfolgung darauf bestehen, ihre Aktion für die Terrorgruppe DHKP‑C [Revolutionary People’s Liberation Party-Front, eine verbotene linksgerichtete bewaffnete Gruppe] fortzusetzen“ und dass sie „das Vorgehen der Justiz schädigen werden, wenn man sie nicht in Untersuchungshaft nehme“. Die beiden bestreiten jede Verbindung zu DHKP‑C. / Amnesty International befürchtet, dass Nuriye Gülmen und Semih Özakça zwangsernährt werden könnten. Paragraf 82 des Gesetzes Nr. 5275 über die Durchführung von Urteilen gestattet es den Gefängnisbehörden, auf Entscheidung der Gefängnisärzte hin Gefangene im Hungerstreik zwangszuernähren. Eine solche Behandlung kann grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen.“ - Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: urgent action
ai : GAZA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die israelischen Zivilisten Avera Mangistu und Hisham al-Sayed werden seit zwei Jahren vermisst, nachdem sie – jeweils einzeln – die Grenze zum Gaza-Streifen überquert hatten. Am 7. September 2014 brach der äthiopisch‑stämmige Avera Mangistu von seinem Wohnort Ashkelon im Süden Israels zum Gaza-Streifen auf. Dort überquerte er unbefugt die Grenze, indem er über einen Stacheldrahtzaun in der Nähe der Küste kletterte. Hisham al‑Sayed soll zu Fuß am 20. April in den Gaza-Streifen gelangt sein, nachdem er die Wohnstätte seiner Familie im Beduinendorf al-Sayed in der Negev-Wüste im südlichen Israel verlassen hatte. / Beide Männer leiden unter psychischen Gesundheitsproblemen. Die Familie von Avera Mangistu erzählte Amnesty International, dass er seit dem Tod seines Bruders am 11. November 2012 psychische Probleme habe. Amnesty International hat Dokumente des israelischen Gesundheitsministeriums eingesehen, aus denen hervorgeht, dass Avera Mangistu im Januar 2013 zwei Mal in psychiatrische Kliniken eingeliefert wurde. Dem Arztbericht von Hisham al‑Sayed zufolge wurden bei ihm eine Schizophrenie und eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Er ist deswegen in stationärer Behandlung gewesen und benötigt regelmäßig Medikamente. / Amnesty International befürchtet, dass die beiden Männer von den Essedin-el-Kassam-Brigaden, dem militärischen Flügel der Hamas, als Geiseln für einen möglichen Gefangenenaustausch gefangen gehalten werden. Im April 2016 hatte die bewaffnete Gruppierung im Internet ein Video veröffentlicht, das Bilder der beiden Männer in israelischen Militäruniformen zeigte. Der Sprecher der Essedin-el-Kassam-Brigaden teilte mit, dass jegliche Informationen über die Männer ihren Preis hätten. Man werde „ohne Zahlungen und Anspruchszusicherungen vor und nach den Verhandlungen“ keine Informationen preisgeben. Er deutete damit an, dass sie als Geiseln für einen potenziellen Gefangenenaustausch von der Hamas gefangen gehalten werden. Amnesty International hat Dokumente einsehen können, die eine Nichteignung von Avera Mangistu für den Militärdienst feststellen. Wie Human Rights Watch bestätigt hat, wurde auch Hisham al-Sayed für den Militärdienst für untauglich befunden und im November 2008 von der Wehrpflicht befreit. / Die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gaza-Streifen hat sich bisher geweigert, Informationen über die beiden Männer bekanntzugeben.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst bis zum 11.9.2017, unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Nach 31 Tagen im Hungerstreik im Evin-Gefängnis in Teheran geht es Atena Daemi gesundheitlich sehr schlecht und sie benötigt umgehend eine stationäre Behandlung. Sie ist seit November 2016 aufgrund ihrer menschenrechtlichen Aktivitäten zu Unrecht inhaftiert. / Am 8. April trat die iranische Menschenrechtsverteidigerin Atena Daemi im Evin-Gefängnis in den Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die Verurteilung ihrer Schwestern Hanieh und Ensieh zu ausgesetzten Gefängnisstrafen wegen “Beleidigung von Beamt_innen im Dienst”. Beide wurden am 13. März 2017 von einem Strafgericht in Teheran zu ausgesetzten Gefängnisstrafen von drei Monaten und einem Tag verurteilt. Laut der Familie von Atena Daemi hat sich ihr Gesundheitszustand sehr verschlechtert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht verloren haben. Sie leidet an ständigem Schwindel, Erbrechen, Blutdruckschwankungen und großen Nierenschmerzen. Am 2. Mai verlor sie kurzzeitig das Bewusstsein. Sie wurde am 8. Mai für kurze Zeit in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht, in dem einige medizinische Untersuchungen durchgeführt wurden. Man brachte sie jedoch ins Gefängnis zurück, noch ehe die Untersuchungsergebnisse vorlagen. Ärzt_innen haben warnend erklärt, dass ihre Nierenentzündung einen kritischen Zustand erreicht habe und sie sofort stationär behandelt werden müsse. / Die Gefängnisbeamt_innen gewähren ihr jedoch keine angemessene medizinische Versorgung. Am 29. April erzählte Atena Daemi ihrer Familie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berichten weiterhin schreiben, dass ihr Gesundheitszustand normal sei und sie ihre Erkrankung nur “vortäuscht”. Ende April wurde sie in die Gefängnisklinik gebracht, um ein EKG zu erstellen, doch der Krankenpfleger weigerte sich, die Untersuchung durchzuführen. Er rechtfertigte seine Weigerung damit, dass es für männliches medizinisches Personal “unangemessen” sei, diese Untersuchung an Patientinnen durchzuführen, da sie dabei ihre Brust entblößen müssen. Weibliche politische Gefangene sehen sich häufig zusätzlichen Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung gegenüber, wenn sie Zugang zu medizinischer Behandlung suchen. Weiblichen Gefangenen mit abendlichen oder nächtlichen Herzproblemen wurden bereits bei mehreren Gelegenheiten Notfall-EKGs verweigert, da die Gefängnisbehörden darauf bestanden, dass diese Tests von weiblichem Personal durchgeführt werden, da die Patientinnen für die Untersuchung ihre Brust entblößen müssen. / Atena Daemi und der Rechtsbeistand ihrer Schwestern warten derzeit auf die Überprüfung der Schuldsprüche und Strafmaße durch das Berufungsgericht. Der Rechtsbeistand befürchtet, dass die Rechtsmittel zurückgewiesen werden könnten. Amnesty International betrachtet das Verfahren, das zu ihrer Verurteilung führte, als unfair und würde Hanieh und Ensieh Daemi bei einer Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene einstufen, die nur deshalb zur Zielscheibe wurden, weil sie mit Atena Daemi verwandt sind.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Juni 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : HAITI
MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidiger David Boniface und Juders Ysemé fürchten nach dem plötzlichen Tod ihres Kollegen Nissage Martyr um ihr Leben. Nissage Martyr starb einen Tag, nachdem die drei in den USA gegen Jean Morose Viliena, den ehemaligen Bürgermeister ihrer Heimatstadt in Haiti, Klage wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen eingereicht hatten. Die Männer berichten seit 2007 von wiederholten Morddrohungen und Angriffen durch den ehemaligen Bürgermeister. Sie müssen daher angemessenen Schutz erhalten. / Am 22. März reichten David Boniface, Juders Ysemé und Nissage Martyr Klage gegen Jean Morose Viliena, den ehemaligen Bürgermeister ihrer Heimatstadt Les Irois im Südwesten von Haiti, bei einem Bundesgericht in Boston im Nordosten der USA ein. Die Klage wurde in den USA eingereicht, weil Jean Morose Viliena Anfang 2009 in die USA geflohen war, nachdem die haitianischen Behörden wegen des Mordes an David Bonifaces Bruder im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemeinderadiosender im Jahr 2008 ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatten. Bei diesem Angriff verlor Nissage Martyr ein Bein und Juders Ysemé ein Auge. Die drei Männer werfen Jean Morose Viliena vor, dass er für eine Reihe von Angriffen gegen seine Kritiker_innen verantwortlich ist, darunter “Brandstiftung”, “außergerichtliche Hinrichtungen”, “versuchte außergerichtliche Hinrichtung”, “Folter” und “Verbrechen gegen die Menschlichkeit”. Die Verbrechen wurden auf seine Anweisung hin von einer bewaffneten Gruppe verübt, die mit seiner politischen Partei in Verbindung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nachdem die Klage gegen Jean Morose Viliena eingereicht worden war, erkrankte Nissage Martyr plötzlich schwer und starb auf dem Weg ins Krankenhaus von Les Irois. Seine Familie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hilfe ihrer Rechtsbeistände fordert die Familie eine sofortige unabhängige Autopsie und umfassende Untersuchunge seines Todes. Die örtliche Staatsanwaltschaft hat zwar die Autopsie genehmigt, doch bis jetzt keine Untersuchung aufgenommen. / David Boniface und Juders Ysemé sind Menschenrechtsverteidiger und werden als Unterstützer der Partei Organisation du Peuple en Lutte, einer Oppositionspartei in Haiti, betrachtet. Seit 2007 berichten die beiden Männer und Nissage Martyr, dass Jean Morose Viliena und seine Verbündeten ihnen Morddrohungen schicken und sie tätlich angreifen und versucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legitime Arbeit als Menschenrechtsverteidiger ausführen. Im Zuge dessen haben sie das erste Gemeinderadio initiiert sowie die strafrechtliche Verfolgung von Jean Morose Viliena und seinen Verbündeten angestrebt, um der Gewalt in der Gemeinde ein Ende zu bereiten. 2015 gewährte die Interamerikanische Menschenrechtskommission den drei Männern und ihren Familien Schutzmaßnahmen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. David Boniface und Juders Ysemé berichteten Amnesty International, dass die haitianischen Behörden aufgrund der grassierenden Straflosigkeit im Land jedoch nichts unternommen hätten, um diesen Maßnahmen Folge zu leisten. Die beiden Männer sind nach Nissage Martyrs Tod mit ihren Familien aus Les Irois geflohen, da sie um ihre Sicherheit fürchten. Sie gaben an, dass der einzige Weg zu Gerechtigkeit ihre Aussage gegen Jean Morose Viliena sei, doch dass sie ohne angemessenen Schutz fürchten, getötet zu werden, noch ehe sie ihre Aussage machen können.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. Mai 2017 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR: „Sara Beltrán Hernández floh vor häuslicher Gewalt und Bandenkriminalität im November 2015 aus El Salvador in die USA, um dort bei Verwandten zu leben. Sie wird seither in einer Hafteinrichtung in Texas festgehalten, obwohl sie einen Asylanspruch hat. Sie benötigt dringend medizinische Versorgung und sollte bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dringend auf Bewährung freigelassen werden. / Sara Beltrán Hernández befindet sich in einer Hafteinrichtung der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde in Dallas im Norden von Texas und wartet auf den Gerichtsentscheid zu dem von ihr eingelegten Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung aus den USA. Sie befindet sich seit ihrer Ankunft an der US-amerikanischen Grenze zu Mexiko am 4. November 2015 in Haft. Obwohl sie Angehörige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit hat, die ihr Erscheinen bei allen zukünftigen Anhörungen sicherstellen können, verweigern ihr die US-Behörden eine Freilassung auf Bewährung und begründen dies mit Fluchtgefahr. / Sara Beltrán Hernández beantragte Asyl in den USA, weil sie ihren Aussagen zufolge in El Salvador Morddrohungen von einem Bandenführer und Bandenmitgliedern erhalten hat, die bereits Menschen getötet haben sollen. Sara Beltrán Hernández hat an Eides statt erklärt, dass sie schwere körperliche und seelische häusliche Gewalt erfahren hat und sexuell missbraucht wurde. / Laut ihrem Rechtsbeistand brach Sara Beltrán Hernández am 10. Februar 2017 in der Hafteinrichtung zusammen. Angestellte des Haftzentrums brachten sie daraufhin in das Huguley-Krankenhaus im texanischen Fort Worth. Am 13. Februar 2017 informierte sie ihren Rechtsbeistand darüber, dass bei ihr ein Gehirntumor diagnostiziert worden sei, der operativ entfernt werden müsse. Am 18. Februar, erst acht Tage nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus, gestattete die Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde Sara Beltrán Hernández, ihre Familie anzurufen. Sie sagte, sie habe inzwischen Krämpfe, Nasenbluten sowie Kopfschmerzen und Probleme klar zu denken. Sie sei aber immer noch nicht operiert worden. Am 22. Februar teilte ihr das Krankenhauspersonal mit, dass sie am 27. Februar operiert werde und brachte sie in die Hafteinrichtung zurück. / Eine Inhaftierung soll von Einwanderungsbehörden lediglich als letztes Mittel eingesetzt und jeder einzelne Fall muss begründet werden. Freilassung auf Bewährung sollte aus humanitären Gründen in den Fällen gewährt werden, in denen die Person keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und keine Fluchtgefahr besteht. Da diese Vorgaben auf Sara Betrán zutreffen, sollte sie umgehend aus der Haft entlassen werden.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 7. April 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : RUSSISCHE FÖDERATION
MENSCH IN GEFAHR: „Der Sprecher des tschetschenischen Parlaments hat am 6. Januar seinen Instagram-Account benutzt, um den bekannten Journalisten Grigory Shvedov zu bedrohen. Grigory Shvedov ist der Chefredakteur des Kaukasischen Knotens, einer unabhängigen Website, die über die Lage im Kaukasus berichtet. / Grigory Shvedov ist der Mitbegründer und Chefredakteur der Webseite Kaukasischer Knoten, einer der seriösesten Nachrichtenquellen zur kaukasischen Region. Das Medienunternehmen und dessen Angestellte erhalten regelmäßig Drohungen und werden im Zusammenhang mit ihrer Arbeit schikaniert und tätlich angegriffen, insbesondere weil sie über die Menschenrechtssituation im Nordkaukasus und über Tschetschenien berichten. / Am 6. Januar richtete Magomed Daudov, der Sprecher des tschetschenischen Parlaments und einer der mächtigsten tschetschenischen Beamten, eine kaum kaschierte Drohung gegen Grigory Shvedov. Magomed Daudov veröffentlichte auf seinem Instagram-Konto das Bild eines Hundes mit einem Knoten in der Zunge, das den Untertitel trug: “Kaukasischer Knoten?” In der Bildunterschrift bezeichnete er den Hund als “Shved” und sagt, dass er “statt nützliche Arbeit zu tun, an Kämpfen zwischen Hunden anderer Rassen teilnehme”, und eine “besondere Schwäche für den kaukasischen Schäferhund hat”. Er schlug vor, dass “Shveds” Zunge auf eine normale Größe zurückgeschnitten und seine Zähne gezogen werden sollen. Magomed Daudov ist ein enger Mitarbeiter des Präsidenten von Tschetschenien Ramzan Kadyrov. Der Pressesprecher der tschetschenischen Verwaltung hat abgestritten, dass der Post Drohungen beinhalte. / Journalist_innen, die über die Situation in Tschetschenien berichten, werden häufig bedroht und einige wurden bereits getötet. So wurde Natalya Estemirova, die häufig Beiträge auf der Webseite Kaukasischer Knoten veröffentlichte, im Juli 2009 in Tschetschenien entführt und ermordet. Anna Politkovskaya, die ebenfalls über Tschetschenien berichtete, wurde im Oktober 2006 vor ihrer Moskauer Wohnung erschossen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Februar 2017 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : ARGENTINIEN
MENSCH IN GEFAHR: „Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung muss sie umgehend freilassen, wie es die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in einer Entscheidung vom 27. Oktober angeordnet hat. / Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft. / Im Februar reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala. / Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober zu dem Schluss, dass die “Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist” und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, “sie unverzüglich freizulassen”. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine “Kette von Anschuldigungen” vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe. / Am 3. November forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Daraufhin erklärte der Staatssekretär für Menschenrechte öffentlich, dass “der Bericht dieser Arbeitsgruppe als Meinungsäußerung zu betrachten und in keiner Weise bindend ist”. Der Gouverneur der Provinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich werde diese Frau nicht freilassen.” Milagro Sala ist nach wie vor willkürlich inhaftiert.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 29. Dezember 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : VIETNAM
MENSCH IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Bloggerin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mutter Pilz) bekannt ist, wurde am 10. Oktober festgenommen und wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Ihr drohen Folter und anderweitige Misshandlung. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde am 10. Oktober um 10 Uhr in ihrer Heimatstadt Nha Trang in der Provinz Khánh Hòa in der Region Nam Trung Bộ festgenommen. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme begleitete Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mutter eines Aktivisten, die ihren Sohn in einem örtlichen Gefängnis besuchen wollte. Sicherheitskräfte brachten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhause und führten dort eine Durchsuchung durch. Dabei beschlagnahmten sie ihren Computer, elektronische Geräte und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihr zwischen drei und 20 Jahre Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. In Vietnam können Personen, die mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit beschuldigt werden, bis zu zwei Jahre in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, bevor es zu einem Prozess kommt. / Staatliche Medien berichteten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh strafrechtlich verfolgt werde, da sie auf Facebook Artikel geschrieben und gepostet sowie Videos und Texte geteilt hatte, in welchen die seit 2012 regierende Kommunistische Partei Vietnams (KPV) und der Staat kritisiert wurden. In dem Bericht wurde ein Dokument zitiert, welches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Facebook geteilt hatte, und in dem 31 Personen genannt wurden, die nach Verhören durch die Polizei gestorben waren. Ihnen war »Beeinträchtigung der nationalen und sozialen Sicherheit und Ordnung« vorgeworfen worden. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mitgründerin des Unabhängigen Vietnamesischen Bloggernetzwerks, welches im Dezember 2013 gegründet wurde. Sie ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder und wurde wegen ihrer friedlichen Aktivitäten mehrmals schikaniert, festgenommen und verhört. Es ist ihr außerdem nicht gestattet, ins Ausland zu reisen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jahren für Menschenrechte und gegen Ungerechtigkeit ein und ist eine beliebte und bekannte Bloggerin.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. November 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : BAHRAIN
MENSCH IN GEFAHR : “Der bahrainische Menschenrechtsverteidiger Nabeel Rajab ist am 13. Juni festgenommen worden. Er ist wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn erlassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Am 13. Juni gegen 5 Uhr morgens umstellten Bereitschaftspolizist_innen das Viertel des Dorfes Bani Jamra westlich der Hauptstadt Manama, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nahmen den Menschenrechtsverteidiger fest. Sie legten einen Durchsuchungsbeschluss für sein Haus sowie einen Haftbefehl gegen ihn und einen Beschluss für seine Übergabe an die Kriminalpolizei vor. Eine Begründung für diese Maßnahmen war daraus jedoch nicht ersichtlich. Sein Handy und sein Computer wurden beschlagnahmt und er ist auf die Polizeistation in Ost-Riffa südlich von Manama gebracht worden, wo er sich noch immer befindet. Man hat ihm erlaubt, seine Familie anzurufen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo er wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft erließ zudem wegen der laufenden Ermittlungen eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn. Die Rechtsbeistände von Nabeel Rajab waren bei dem Termin am 14. Juni anwesend. Als seine Angehörigen ihn gegen 21 Uhr desselben Tages besuchten, sagte er ihnen, dass man ihn anders als andere Gefangene in Einzelhaft festhalte. Gegen Nabeel Rajab wird zusätzlich wegen separater Vorwürfe bezüglich einiger Twitter-Kommentare und geteilter Twitter-Nachrichten ermittelt. Themen der Kommentare sollen der Krieg im Jemen und Foltervorwürfe im Zusammengang mit einem Häftlingsstreik am 10. März 2015 im Jaw-Gefängnis gewesen sein. Sollte auch dieser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Im November 2014 wurde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 28. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action