Aus der Wörtersammlung: familie

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ai : SUDAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de am 12. April ver­mut­lich von Ange­hö­ri­gen des suda­ne­si­schen Geheim­diens­tes ent­führt. Der Ver­bleib der Ärz­tin und zwei­fa­chen Mut­ter ist unbe­kannt. Sand­ara Farouq Kadou­da war am 12. April zu einer Ver­an­stal­tung in Omdur­man unter­wegs, die von der poli­ti­schen Oppo­si­ti­on in den Räum­lich­kei­ten der Natio­nal Umma Par­ty orga­ni­siert wor­den war. Kurz nach 17.00 Uhr wur­de ihr Wagen von eini­gen Män­nern in Zivil­klei­dung ange­hal­ten, die allem Anschein nach Ange­hö­ri­ge des Geheim­diens­tes (Natio­nal Intel­li­gence Secu­ri­ty Ser­vice — NISS) waren. Die Män­ner nah­men ihr das Han­dy ab, als sie gera­de mit einer Freun­din tele­fo­nier­te. Die­se hör­te lau­te Stim­men, als Sand­ara Farouq Kadou­da jeman­den nach sei­nem Aus­weis frag­te. Kurz dar­auf wur­de das Han­dy abge­stellt. Der Wagen von Sand­ara Farouq Kadou­da wur­de 30 Minu­ten spä­ter an der Stra­ße gefun­den, er war ver­las­sen und die Schlüs­sel steck­ten noch. Die Fami­lie von Sand­ara Farouq Kadou­da zeig­te den Vor­fall bei der Poli­zei und dem NISS an. Bis­her wei­gern sich die Behör­den jedoch, Infor­ma­tio­nen über ihren Ver­bleib und ihren Gesund­heits­zu­stand preis­zu­ge­ben. Sand­ara Farouq Kadou­da hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand oder ihrer Fami­lie. Sie lei­det an chro­ni­scher Unter­zu­cke­rung und muss daher einen spe­zi­el­len Ernäh­rungs­plan ein­hal­ten und täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Aller­dings ist unklar, ob sie Zugang zu der benö­tig­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung hat. Sie ist zudem in Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 25. Mai hin­aus, unter »> ai : urgent action

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galina

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sier­ra : 16.28 — Ges­tern Abend, im Flug­ha­fen­zug, erzähl­te Gali­na, die seit zehn Jah­ren in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land lebt, sie sei vor weni­gen Wochen mit ihrer 85-jäh­ri­gen Groß­mutter nach Ägyp­ten ans Meer geflo­gen, ein Wag­nis, ein Aben­teu­er, weil ihre Groß­mutter, eine feder­leich­te Per­son, kaum noch auf ihren eige­nen Füßen gehen kön­ne. Man habe sie in einem klei­nen, offe­nen Elek­tro­au­to­mo­bil vor das Flug­zeug gefah­ren und das „uralte Mäd­chen“ mit­tels einer spe­zi­el­len Hebe­büh­ne zu einer beson­de­ren Tür am Heck des Flug­zeu­ges trans­por­tiert. Dort sei sie win­kend ver­schwun­den, um ihrer Enke­lin kurz dar­auf freu­de­strah­lend mit­tels eines Rol­la­tors im Gang des Flug­zeu­ges ent­ge­gen­zu­kom­men, als hät­ten sie sich Jah­re nicht gese­hen. Die alte Frau, deren Name Gali­na nicht erwähn­te, soll in ihrem Leben weit her­um­ge­kom­men sein. Sie leb­te in der Ukrai­ne nahe Donezk, eini­ge Jah­re spä­ter zog sie nach Kir­gi­si­en wei­ter, auch dort, nahe der chi­ne­si­schen Gren­ze, wur­de die deut­sche Spra­che in einer Wei­se gespro­chen, dass ich sie nur mit Mühe ver­ste­hen wür­de, bemerk­te Gali­na. In Ägyp­ten habe ihre Groß­mutter stun­den­lang bis zu den Schul­tern mit Was­ser bedeckt im Meer gestan­den, sie habe sich an einem Schwimm­brett fest­ge­hal­ten und gesummt und gewar­tet, dass die Fische zu ihr kom­men. Ihr drei­ecki­ges Kopf­tuch, das sie immer­zu tra­ge, habe sie indes­sen so gebun­den, wie sie es von Grace Kel­ly lern­te. Abends saßen die jun­ge und die alte Frau in lind­grü­ne Bade­män­tel gehüllt im Hotel­zim­mer vor dem Bild­schirm eines Note­books. Sie waren via Sky­pe mit Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Donezk ver­bun­den, immer wie­der sei die Ver­bin­dung unter­bro­chen wor­den, ein­mal sei­en Deto­na­tio­nen zu hören gewe­sen, da habe sich ihre Groß­mutter ins Bett gelegt. Am nächs­ten Mor­gen schweb­te die alte Frau wie­der lan­ge Zeit im Meer dahin. — stop
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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der ira­nisch-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list Jason Rezai­an befin­det sich seit sechs Mona­ten im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft. Er hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand, wur­de aber am 6. Dezem­ber zum ers­ten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. / Jason Rezai­an, ein Iran-Kor­re­spon­dent der Washing­ton Post, wur­de am Abend des 22. Juli zusam­men mit sei­ner Frau Yega­neh Salehi, die für die Zei­tung The Natio­nal aus den Ara­bi­schen Emi­ra­ten schreibt, von Sicher­heits­kräf­ten in Zivil fest­ge­nom­men. Das Haus des Ehe­paars wur­de durch­sucht und ihre Päs­se kon­fis­ziert. Etwa einen Monat spä­ter erst wur­de die Fami­lie von Jason Rezai­an und Yega­neh Salehi über den Ver­bleib der bei­den infor­miert. Yega­neh Salehi kam im Okto­ber auf Kau­ti­on frei. Jason Rezai­an wur­de sei­nem Bru­der Ali Rezai­an zufol­ge mehr­mals ver­hört. Ein von der Fami­lie beauf­trag­ter Rechts­bei­stand hat bis­lang kei­ne Erlaub­nis erhal­ten, Jason Rezai­an zu besu­chen oder sei­ne Gerichts­ak­ten ein­zu­se­hen. Bei der Gerichts­ver­hand­lung am 6. Dezem­ber, die laut Ali Rezai­an einen gan­zen Tag lang ange­dau­ert haben soll, wur­de Jason Rezai­an ledig­lich ein Dol­met­scher und kein Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem wur­de er auf­ge­for­dert, ein Doku­ment zu unter­zeich­nen, in dem er sich der Ankla­gen schul­dig bekennt. Was Jason Rezai­an vor­ge­wor­fen wird oder war­um, ist nicht bekannt. / Seit sei­ner Fest­nah­me wird Jason Rezai­an im Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft fest­ge­hal­ten. Dort darf ihn sei­ne Fami­lie nur gele­gent­lich besu­chen. Er lei­det unter Blut­hoch­druck und muss des­halb täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. / In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agen­tur Euro­News am 6. Novem­ber wur­de der Vor­sit­zen­de des ira­ni­schen Obers­ten Rats für Men­schen­rech­te, Moham­mad Javad Lari­ja­ni, gefragt, wann Jason Rezai­an frei­ge­las­sen wer­de. Nach sei­ner Ein­schät­zung hät­te dies “in weni­ger als einem Monat” gesche­hen müs­sen. Kaum eine Woche spä­ter sag­te jedoch der Stell­ver­tre­ter der Obers­ten Jus­tiz­au­to­ri­tät des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermitt­lun­gen im Fall Jason Rezai­an noch im Gan­ge sei­en und dass die­se län­ger als einen Monat dau­ern kön­nen. Die ira­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts über die Grün­de für die Fest­nah­me von Jason Rezai­an ver­lau­ten las­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : ÄGYPTEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Yara Sal­lam, die Akti­vis­tin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 wei­te­re Ange­klag­te wur­den am 26. Okto­ber wegen Ver­stö­ßen gegen das repres­si­ve ägyp­ti­sche Demons­tra­ti­ons­recht und einer Rei­he wei­te­rer Ankla­gen zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. / Das Gerichts­ur­teil wur­de von dem zustän­di­gen Gericht in Helio­po­lis ver­hängt, das im Tora-Poli­zei­in­sti­tut zusam­men­trat, einem Neben­ge­bäu­de des Tora-Gefäng­nis­ses. Weder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge noch die Öffent­lich­keit waren zur Gerichts­ver­hand­lung zuge­las­sen. Wie die Rechts­bei­stän­de der Ver­ur­teil­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit­teil­ten, wer­den die­se jetzt vor einem höhe­ren Gericht Rechts­mit­tel ein­le­gen. / Sicher­heits­kräf­te hat­ten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kai­ro­er Stadt­teil Helio­po­lis fest­ge­nom­men, nach­dem sie eine Kund­ge­bung in der Gegend auf­ge­löst hat­ten. / Rechts­bei­stän­de der Aktivist_innen lie­ßen Amnes­ty Inter­na­tio­nal wis­sen, dass anhand der vor Gericht vor­ge­leg­ten Bewei­se, dar­un­ter Video­auf­zeich­nun­gen, nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass Per­so­nen aus der Grup­pe an den Gewalt­ta­ten betei­ligt waren. Yara Sal­lams Rechts­bei­stän­de hat­ten ange­führt, dass die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin nicht an den Pro­tes­ten teil­ge­nom­men hat­te, son­dern bei der anschlie­ßen­den Raz­zia fest­ge­nom­men wur­de. / Außer­dem teil­ten die Rechts­bei­stän­de Amnes­ty Inter­na­tio­nal mit, dass die Ange­klag­ten wäh­rend der letz­ten Ver­hand­lun­gen am 11. und 26. Okto­ber das Ver­fah­ren weder hören noch mit ihrem Rechts­team kom­mu­ni­zie­ren konn­ten, da sie durch eine getön­te Glas­schei­be vom Rest des Gerichts­saals getrennt waren.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 8. Dezem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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eidechsen

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echo : 1.35 — Eine Bekann­te, die in einem kur­di­schen Berg­dorf groß gewor­den ist, erzähl­te, sie habe als Kind im Som­mer mit Eidech­sen gespielt, im Win­ter hüpf­te sie vom Dach ihres Eltern­hau­ses in den Schnee. Es gab kein Tele­fon und die Schu­le lag drei Stun­den zu Fuß ent­fernt. Man konn­te die Kin­der von Wei­tem über den Weg sprin­gen sehen, wie sie nach Hau­se kamen, da hat­ten sie noch 2 Stun­den zu gehen. Eine kar­ge Land­schaft, kaum Bäu­me, aber blü­hen­de Büsche, deren Namen sich nicht so leicht in die deut­sche Spra­che über­set­zen las­sen. Ihren ers­ten Toten hat­te das Mäd­chen wahr­ge­nom­men, als sie noch nicht schrei­ben konn­te. Er lag auf dem Rücken auf einer Stra­ße unweit der Schu­le. Ein dün­ner Fluss von Blut kam unter dem Kör­per her­vor, auf dem Flie­gen klet­ter­ten. Sie habe die Augen fest zuge­macht, zu spät. Es ist jetzt eine schwe­re Zeit für sie und ihre Fami­lie. Ich erzähl­te ihr von Fil­men, die ich gese­hen hat­te, auf mei­nem Bild­schirm unter dem Dach. Tau­sen­de Kin­der, Frau­en, Män­ner, die vor IS-Scher­gen in die Ber­ge flüch­te­ten, ohne Was­ser und Nah­rung. Natür­lich kann­te sie alle die­se Bil­der. Ich sag­te, ich wäre bei­na­he sicher, dass die Art und Wei­se, wie ich flüch­ten­de, lei­den­de Men­schen auf Bild­schir­men betrach­te, von der Art der Fern­rohr­be­ob­ach­tung sei. Sie ant­wor­te­te unver­züg­lich, lei­se Stim­me. — stop
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polaroidfenster

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anna ludmilla

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nor­pol : 0.33 — Wäh­rend ich aus dem Fens­ter schaue, höre ich einen Bericht, der vom Fern­se­hen gesen­det wird. Uly­a­na M., das heißt die Stim­me ihrer Über­set­ze­rin, erzählt, sie habe mit ihrem Mann nahe Mariu­pol Zuflucht vor Gra­nat­be­schuss im Kel­ler eines Nach­barn gesucht. Ein Mann, den sie von Fer­ne kann­te, habe den Kel­ler ver­las­sen, um nach sei­nem Häus­chen zu sehen. Er sei nicht zurück­ge­kom­men. Als der Beschuss auf­ge­hört habe, sei­en sie zu ihrem Haus zurück­ge­kehrt. Auf dem Weg fan­den sie den Mann, der nach sei­nem Häus­chen gese­hen hat­te. Er lag in sei­nem Gar­ten ohne Kopf, sein Häus­chen brann­te. An die­ser Stel­le des Berich­tes mach­te die Stim­me, die ich hör­te, eine kur­ze, selt­sa­me Pau­se. Ich hat­te nicht den Ein­druck, dass die Stim­me der ori­gi­na­len Erzäh­le­rin Uly­a­na M. eine Pau­se mach­te, aber die Über­set­ze­rin macht eine Pau­se, ihre eige­ne Pau­se. Fünf Sekun­den spä­ter fuhr sie fort in ihrer Arbeit. Sie sag­te, man habe nach dem Kopf des Man­nes gesucht, man habe ihn gefun­den und zurück­ge­bracht zu dem Kör­per des Man­nes, der in sei­nem Gar­ten lag. – Frü­her Abend. Kas­ta­ni­en­bäu­me tief unten ste­hen bereits in Flam­men, Bahn­stei­ge der Stra­ßen­bahn­hal­te­stel­le bedeckt von Sta­chel­früch­ten, die nicht zer­plat­zen. Eich­hörn­chen­schat­ten tra­gen sie nachts davon, obwohl noch Anfang Sep­tem­ber ist. Anna Lud­mil­la L.. Ich erin­ne­re mich an Anna Lud­mil­la L., die in St. Peters­burg gebo­ren wur­de. Sie lebt seit 15 Jah­ren in Deutsch­land, woll­te Modell wer­den, heita­te­te, gebar eine Toch­ter und wur­de geschie­den. Seit Jah­ren arbei­tet sie in der Post­stel­le eines Frank­fur­ter Ver­lags­hau­ses. M. erzähl­te, Anna zwin­ke­re seit eini­gen Wochen, wenn man mit ihr spre­che, mit einem Auge, eine flat­tern­de Bewe­gung. Er habe sie ein­mal gefragt, wie es ihr gehe, wie ihrer Fami­lie, ob sie Ver­wand­te in der Ukrai­ne habe. Sie habe sich über sei­ne Fra­ge viel­leicht gefreut, er sei sich aber nicht sicher. — stop

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ai : FRANKREICH

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Mehr als 200 Roma, dar­un­ter 50 Kin­dern, droht die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung. Gegen die Bewohner_innen einer infor­mel­len Sied­lung nahe der fran­zö­si­schen Gemein­de Bobi­gny wur­de ein Räu­mungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das Urteil eines Gerichts in Bobi­gny wird für den 30. Mai erwar­tet. / Die Bewohner_innen der Sied­lung nahe Bobi­gny, nord­öst­lich der Haupt­stadt Paris, wur­den offi­zi­ell am 23. Mai durch einen Gerichts­die­ner über das lau­fen­de Räu­mungs­ver­fah­ren infor­miert. Weni­ge Tage zuvor kamen Behördenvertreter_innen in die Sied­lung und teil­ten den Roma mit, dass ihre Wohn­stät­ten am 2. Juni geräumt wür­den. Aller­dings erklär­ten sie den Bewohner_innen nicht, wie genau dies gesche­hen wür­de, was bei den Roma Besorg­nis und Furcht her­vor­rief. Amnes­ty Inter­na­tio­nal geht davon aus, dass die Siedlungsbewohner_innen nicht kon­sul­tiert wur­den und den Fami­li­en kei­ne alter­na­ti­ven Unter­kunfts­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wor­den sind. Die Roma befin­den sich nun in einer pre­kä­ren Situa­ti­on ohne Per­spek­ti­ve und sind in Gefahr, obdach­los zu wer­den. / Die Kin­der der Sied­lung sind an ihren Schu­len gut inte­griert und wer­den von ihren Mitschüler_innen und Lehrer_innen unter­stützt. Die fran­zö­si­sche inter­mi­nis­te­ri­el­le Ver­tre­tung für Woh­nen (Délé­ga­ti­on inter­mi­nis­té­ri­el pour l’hé­ber­ge­ment et l’ac­cès au loge­ment — DIHAL) hat die Bil­dung, die Roma-Kin­der in Bobi­gny der­zeit erhal­ten, als Bei­spiel für “gute Pra­xis” gelobt. Wenn die­se Fami­li­en ver­trie­ben wer­den, wird dies die Schul­bil­dung der Kin­der beein­träch­ti­gen, wie bereits in ande­ren Fäl­len rechts­wid­ri­ger Zwangs­räu­mun­gen gesche­hen, die von Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tiert wur­den. Vie­le Jugend­li­che der Sied­lung enga­gie­ren sich ehren­amt­lich im Rah­men eines Pro­jekts zur sozia­len Inklu­si­on, das von Rom Civic ins Leben geru­fen wur­de, eine Initia­ti­ve, die von ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en, die für jun­ge Men­schen, Woh­nungs­bau und sozia­le Inklu­si­on zustän­dig sind, begrüßt wird. Vie­le der erwach­se­nen Siedlungsbewohner_innen leben seit über zehn Jah­ren in Frank­reich, spre­chen Fran­zö­sisch und haben ent­we­der eine Arbeits­stel­le oder sind aktiv arbeits­su­chend. / Soll­te die­se rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung tat­säch­lich statt­fin­den, so wür­de sie gegen inter­na­tio­na­le Stan­dards ver­sto­ßen, die rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mun­gen unter­sa­gen und fest­le­gen, dass Räu­mun­gen nur dann recht­mä­ßig sind, wenn die im Völ­ker­recht vor­ge­ge­be­nen Bestim­mun­gen über ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den. Hier­zu gehört auch die Vor­ga­be, den Betrof­fe­nen ange­mes­se­ne Alter­na­tiv­un­ter­künf­te zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine rechts­wid­ri­ge Zwangs­räu­mung der Sied­lung wür­de alle Fort­schrit­te, die von den Fami­li­en bei der Inte­gra­ti­on in die loka­le Gemein­de bereits erzielt wur­den, wie­der zunich­te­ma­chen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Juni 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : CHINA

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MENSCH IN GEFAHR: „Der bekann­te tibe­ti­sche Mönch Kar­ma Tse­wang wur­de am 6. Dezem­ber 2013 in Cheng­du im Süd­wes­ten Chi­nas unter dem Vor­wurf der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” inhaf­tiert. Sech­zehn sei­ner Unter­stüt­zer wur­den, als sie sei­ne Frei­las­sung for­der­ten, eben­falls fest­ge­nom­men. Den Mön­chen wur­de kein Zugang zu Rechts­bei­stän­den gewährt. Es besteht die Gefahr, dass sie gefol­tert wer­den. / Kar­ma Tse­wang ist der hoch ange­se­he­ne Abt (Khen­po) des Klos­ters Gon­gya in der Auto­no­men Tibe­ti­schen Prä­fek­tur Yus­hu, Pro­vinz Qing­hai. Er wur­de am 6. Dezem­ber wäh­rend einer Geschäfts­rei­se in Cheng­du, Pro­vinz Sichu­an, von Sicher­heits­kräf­ten aus Chang­du (Cham­do, Auto­no­me Tibe­ti­sche Prä­fek­tur) fest­ge­nom­men. Laut sei­nes Anwalts Tang Tian­hao wird er wegen des Ver­dachts der “Gefähr­dung der Staats­si­cher­heit” fest­ge­hal­ten; genaue­res wur­de noch nicht bestä­tigt. Momen­tan befin­det er sich an einem unbe­kann­ten Ort in Chang­du in Haft. / Nach Kar­ma Tse­wangs Inhaf­tie­rung unter­schrie­ben 4.000 Men­schen, unter ihnen tibe­ti­sche Mön­che, eine Peti­ti­on, um sei­ne Frei­las­sung zu for­dern. Am 10. Dezem­ber nah­men mehr als 600 Men­schen, dar­un­ter Mön­che aus dem Klos­ter von Gon­gya, in Nang­qi­an an einer zwei­stün­di­gen Demons­tra­ti­on teil. Sie hiel­ten Trans­pa­ren­te mit Fotos von Kar­ma Tse­wang hoch, rie­fen Paro­len und ver­lang­ten sei­ne Frei­las­sung. Sicher­heits­kräf­te aus dem Bezirk Nang­qi­an bedroh­ten die an der Demons­tra­ti­on betei­lig­ten Mön­che und warn­ten sie, Kar­ma Tse­wang wer­de noch schwe­rer bestraft, falls sie ihre Pro­tes­te nicht ein­stell­ten. Am 20. und 21. Dezem­ber wur­den 16 Mön­che fest­ge­nom­men, obwohl sie die Demons­tra­ti­on am 10. Dezem­ber been­det hat­ten. / Am 23. Dezem­ber begab sich Kar­ma Tse­wangs Anwalt nach Chang­du, um sei­nen Man­dan­ten zu besu­chen. Doch die ört­li­che Poli­zei hin­der­te ihn dar­an, den Mönch zu tref­fen. Sicher­heits­kräf­te des Bezirks Nang­qi­an droh­ten den Fami­li­en von Kar­ma Tse­wang und den 16 ande­ren inhaf­tier­ten Mön­chen, sie eben­falls in Haft zu neh­men, wenn sie sich Rechts­bei­stän­de suchen soll­ten. / Kar­ma Tse­wang ist unter Tibe­te­rIn­nen auf­grund sei­ner Arbeit für die För­de­rung der tibe­ti­schen Spra­che und Kul­tur sehr bekannt. Er enga­giert sich zudem in der Kata­stro­phen­hil­fe, bei­spiels­wei­se nach dem Erd­be­ben in Yus­hu in der Pro­vinz Qing­hai im Jah­re 2010, bei dem über 2.000 Men­schen ums Leben kamen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 19. Febru­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : LAOS

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MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne haben die lao­ti­schen Behör­den immer noch kei­ne umfas­sen­den Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, um sein Schick­sal auf­zu­klä­ren. Des­halb besteht Anlass zu gro­ßer Sor­ge um den 62-Jäh­ri­gen. Der zivil­ge­sell­schaft­lich enga­gier­te Akti­vist wur­de vor knapp einem Jahr an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne, der Haupt­stadt von Laos, ent­führt. Auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung ist Som­bath Som­pho­ne auf die täg­li­che Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten ange­wie­sen. / Som­bath Som­pho­ne wur­de am Abend des 15. Dezem­ber 2012 an einem Kon­troll­punkt der Poli­zei in Vien­ti­a­ne in Anwe­sen­heit von Sicher­heits­per­so­nal in einem Last­wa­gen ver­schleppt. Seit­her ist gut ein Jahr ver­gan­gen, und bis­lang fehlt von ihm jede Spur. Der bevor­ste­hen­de Jah­res­tag des “Ver­schwin­dens” von Som­bath Som­pho­ne und der Man­gel an umfas­sen­den und unpar­tei­ischen Unter­su­chun­gen in sei­nem Fall geben Anlass zur Sor­ge um das Schick­sal und Wohl­erge­hen des Akti­vis­ten. /Die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne wur­de mit einer Ver­kehrs­ka­me­ra auf­ge­zeich­net. Sei­ner Fami­lie war es gelun­gen, das Video­ma­te­ri­al zu kopie­ren. Die lao­ti­schen Behör­den behaup­ten, auf den Auf­nah­men sei­en nicht die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge zu sehen, mit denen Som­bath Som­pho­ne ver­schleppt wur­de. Die USA, die Euro­päi­sche Uni­on, Mit­glie­der des Ver­bands Süd­ost­asia­ti­scher Natio­nen (ASEAN) sowie die UN-Hoch­kom­mis­sa­rin für Men­schen­rech­te haben die lao­ti­schen Behör­den wie­der­holt dazu auf­ge­for­dert, die Ver­schlep­pung von Som­bath Som­pho­ne drin­gend zu unter­su­chen. Den­noch schei­nen die bis­lang unzu­rei­chen­den Ermitt­lun­gen still­zu­ste­hen. Tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung des Video­ma­te­ri­als haben die Behör­den abge­lehnt. Drei par­la­men­ta­ri­sche Dele­ga­tio­nen, die nach Laos fuh­ren, um den Fall direkt bei den Behör­den vor­zu­brin­gen, sehen kei­ner­lei Anzei­chen dafür, dass die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen Fort­schrit­te machen oder dass ech­te Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, Som­bath Som­pho­ne zu fin­den und mit sei­ner Fami­lie zu ver­ei­nen. Offen­sicht­lich fehlt es an der ernst­haf­ten Absicht, das Schick­sal von Som­bath Som­pho­ne auf­zu­klä­ren. Dies legt nahe, dass die Behör­den ver­su­chen, sei­ne Ver­schlep­pung zu ver­schlei­ern. / Som­bath Som­pho­ne grün­de­te im Jah­re 1996 das Trai­nings­cen­ter für mit­be­stimm­te Ent­wick­lung (Par­ti­ci­pa­to­ry Deve­lo­p­ment Trai­ning Cent­re) zur För­de­rung von Bil­dung, Füh­rungs­qua­li­tä­ten und nach­hal­ti­ger Ent­wick­lung in Laos. 2005 wur­de er mit dem Ramon Mags­ay­say-Preis (Ramon Mags­ay­say Award for Com­mu­ni­ty Lea­der­ship) aus­ge­zeich­net. Er gehör­te zu den Orga­ni­sa­to­ren des Asia-Euro­pe People’s‑Forums, das im Okto­ber 2012 in Vien­ti­a­ne statt­fand. Letz­te­res ist mög­li­cher­wei­se ein Grund für sei­ne Ver­schlep­pung.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 22. Janu­ar 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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