Aus der Wörtersammlung: hintergrundinformation

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ai : GAZA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die israe­li­schen Zivi­lis­ten Ave­ra Man­gis­tu und His­ham al-Say­ed wer­den seit zwei Jah­ren ver­misst, nach­dem sie – jeweils ein­zeln – die Gren­ze zum Gaza-Strei­fen über­quert hat­ten. Am 7. Sep­tem­ber 2014 brach der äthiopisch‑stämmige Ave­ra Man­gis­tu von sei­nem Wohn­ort Ash­kel­on im Süden Isra­els zum Gaza-Strei­fen auf. Dort über­quer­te er unbe­fugt die Gren­ze, indem er über einen Sta­chel­draht­zaun in der Nähe der Küs­te klet­ter­te. His­ham al‑Sayed soll zu Fuß am 20. April in den Gaza-Strei­fen gelangt sein, nach­dem er die Wohn­stät­te sei­ner Fami­lie im Bedui­nen­dorf al-Say­ed in der Negev-Wüs­te im süd­li­chen Isra­el ver­las­sen hat­te. / Bei­de Män­ner lei­den unter psy­chi­schen Gesund­heits­pro­ble­men. Die Fami­lie von Ave­ra Man­gis­tu erzähl­te Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass er seit dem Tod sei­nes Bru­ders am 11. Novem­ber 2012 psy­chi­sche Pro­ble­me habe. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te des israe­li­schen Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­se­hen, aus denen her­vor­geht, dass Ave­ra Man­gis­tu im Janu­ar 2013 zwei Mal in psych­ia­tri­sche Kli­ni­ken ein­ge­lie­fert wur­de. Dem Arzt­be­richt von His­ham al‑Sayed zufol­ge wur­den bei ihm eine Schi­zo­phre­nie und eine Per­sön­lich­keits­stö­rung dia­gnos­ti­ziert. Er ist des­we­gen in sta­tio­nä­rer Behand­lung gewe­sen und benö­tigt regel­mä­ßig Medi­ka­men­te. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal befürch­tet, dass die bei­den Män­ner von den Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den, dem mili­tä­ri­schen Flü­gel der Hamas, als Gei­seln für einen mög­li­chen Gefan­ge­nen­aus­tausch gefan­gen gehal­ten wer­den. Im April 2016 hat­te die bewaff­ne­te Grup­pie­rung im Inter­net ein Video ver­öf­fent­licht, das Bil­der der bei­den Män­ner in israe­li­schen Mili­tär­uni­for­men zeig­te. Der Spre­cher der Esse­din-el-Kas­sam-Bri­ga­den teil­te mit, dass jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über die Män­ner ihren Preis hät­ten. Man wer­de „ohne Zah­lun­gen und Anspruchs­zu­si­che­run­gen vor und nach den Ver­hand­lun­gen“ kei­ne Infor­ma­tio­nen preis­ge­ben. Er deu­te­te damit an, dass sie als Gei­seln für einen poten­zi­el­len Gefan­ge­nen­aus­tausch von der Hamas gefan­gen gehal­ten wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat Doku­men­te ein­se­hen kön­nen, die eine Nicht­eig­nung von Ave­ra Man­gis­tu für den Mili­tär­dienst fest­stel­len. Wie Human Rights Watch bestä­tigt hat, wur­de auch His­ham al-Say­ed für den Mili­tär­dienst für untaug­lich befun­den und im Novem­ber 2008 von der Wehr­pflicht befreit. / Die De-fac­to-Ver­wal­tung der Hamas im Gaza-Strei­fen hat sich bis­her gewei­gert, Infor­ma­tio­nen über die bei­den Män­ner bekannt­zu­ge­ben.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst bis zum 11.9.2017, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : HAITI

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger David Boni­face und Juders Yse­mé fürch­ten nach dem plötz­li­chen Tod ihres Kol­le­gen Nis­sa­ge Mar­tyr um ihr Leben. Nis­sa­ge Mar­tyr starb einen Tag, nach­dem die drei in den USA gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt in Hai­ti, Kla­ge wegen schwe­rer Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­ge­reicht hat­ten. Die Män­ner berich­ten seit 2007 von wie­der­hol­ten Mord­dro­hun­gen und Angrif­fen durch den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter. Sie müs­sen daher ange­mes­se­nen Schutz erhal­ten. / Am 22. März reich­ten David Boni­face, Juders Yse­mé und Nis­sa­ge Mar­tyr Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena, den ehe­ma­li­gen Bür­ger­meis­ter ihrer Hei­mat­stadt Les Irois im Süd­wes­ten von Hai­ti, bei einem Bun­des­ge­richt in Bos­ton im Nord­os­ten der USA ein. Die Kla­ge wur­de in den USA ein­ge­reicht, weil Jean Moro­se Vili­ena Anfang 2009 in die USA geflo­hen war, nach­dem die hai­tia­ni­schen Behör­den wegen des Mor­des an David Boni­faces Bru­der im Jahr 2007 und eines Angriffs auf den Gemein­de­ra­dio­sen­der im Jahr 2008 ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet hat­ten. Bei die­sem Angriff ver­lor Nis­sa­ge Mar­tyr ein Bein und Juders Yse­mé ein Auge. Die drei Män­ner wer­fen Jean Moro­se Vili­ena vor, dass er für eine Rei­he von Angrif­fen gegen sei­ne Kritiker_innen ver­ant­wort­lich ist, dar­un­ter “Brand­stif­tung”, “außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tun­gen”, “ver­such­te außer­ge­richt­li­che Hin­rich­tung”, “Fol­ter” und “Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit”. Die Ver­bre­chen wur­den auf sei­ne Anwei­sung hin von einer bewaff­ne­ten Grup­pe ver­übt, die mit sei­ner poli­ti­schen Par­tei in Ver­bin­dung steht. Am 24. März 2017, einen Tag nach­dem die Kla­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena ein­ge­reicht wor­den war, erkrank­te Nis­sa­ge Mar­tyr plötz­lich schwer und starb auf dem Weg ins Kran­ken­haus von Les Irois. Sei­ne Fami­lie gibt an, dass er zuvor ganz gesund war. Mit Hil­fe ihrer Rechts­bei­stän­de for­dert die Fami­lie eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Aut­op­sie und umfas­sen­de Unter­su­chun­ge sei­nes Todes. Die ört­li­che Staats­an­walt­schaft hat zwar die Aut­op­sie geneh­migt, doch bis jetzt kei­ne Unter­su­chung auf­ge­nom­men. / David Boni­face und Juders Yse­mé sind Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger und wer­den als Unter­stüt­zer der Par­tei Orga­ni­sa­ti­on du Peu­ple en Lut­te, einer Oppo­si­ti­ons­par­tei in Hai­ti, betrach­tet. Seit 2007 berich­ten die bei­den Män­ner und Nis­sa­ge Mar­tyr, dass Jean Moro­se Vili­ena und sei­ne Ver­bün­de­ten ihnen Mord­dro­hun­gen schi­cken und sie tät­lich angrei­fen und ver­sucht haben, sie zu töten, weil sie ihre legi­ti­me Arbeit als Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger aus­füh­ren. Im Zuge des­sen haben sie das ers­te Gemein­de­ra­dio initi­iert sowie die straf­recht­li­che Ver­fol­gung von Jean Moro­se Vili­ena und sei­nen Ver­bün­de­ten ange­strebt, um der Gewalt in der Gemein­de ein Ende zu berei­ten. 2015 gewähr­te die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Men­schen­rechts­kom­mis­si­on den drei Män­nern und ihren Fami­li­en Schutz­maß­nah­men, um ihre Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. David Boni­face und Juders Yse­mé berich­te­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass die hai­tia­ni­schen Behör­den auf­grund der gras­sie­ren­den Straf­lo­sig­keit im Land jedoch nichts unter­nom­men hät­ten, um die­sen Maß­nah­men Fol­ge zu leis­ten. Die bei­den Män­ner sind nach Nis­sa­ge Mar­tyrs Tod mit ihren Fami­li­en aus Les Irois geflo­hen, da sie um ihre Sicher­heit fürch­ten. Sie gaben an, dass der ein­zi­ge Weg zu Gerech­tig­keit ihre Aus­sa­ge gegen Jean Moro­se Vili­ena sei, doch dass sie ohne ange­mes­se­nen Schutz fürch­ten, getö­tet zu wer­den, noch ehe sie ihre Aus­sa­ge machen kön­nen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Mai 2017 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR : “Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : RUSSISCHE FÖDERATION

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MENSCH IN GEFAHR : “Der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments hat am 6. Janu­ar sei­nen Insta­gram-Account benutzt, um den bekann­ten Jour­na­lis­ten Gri­go­ry Shve­dov zu bedro­hen. Gri­go­ry Shve­dov ist der Chef­re­dak­teur des Kau­ka­si­schen Kno­tens, einer unab­hän­gi­gen Web­site, die über die Lage im Kau­ka­sus berich­tet. / Gri­go­ry Shve­dov ist der Mit­be­grün­der und Chef­re­dak­teur der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten, einer der seriö­ses­ten Nach­rich­ten­quel­len zur kau­ka­si­schen Regi­on. Das Medi­en­un­ter­neh­men und des­sen Ange­stell­te erhal­ten regel­mä­ßig Dro­hun­gen und wer­den im Zusam­men­hang mit ihrer Arbeit schi­ka­niert und tät­lich ange­grif­fen, ins­be­son­de­re weil sie über die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on im Nord­kau­ka­sus und über Tsche­tsche­ni­en berich­ten. / Am 6. Janu­ar rich­te­te Mago­med Dau­dov, der Spre­cher des tsche­tsche­ni­schen Par­la­ments und einer der mäch­tigs­ten tsche­tsche­ni­schen Beam­ten, eine kaum kaschier­te Dro­hung gegen Gri­go­ry Shve­dov. Mago­med Dau­dov ver­öf­fent­lich­te auf sei­nem Insta­gram-Kon­to das Bild eines Hun­des mit einem Kno­ten in der Zun­ge, das den Unter­ti­tel trug: “Kau­ka­si­scher Kno­ten?” In der Bild­un­ter­schrift bezeich­ne­te er den Hund als “Shved” und sagt, dass er “statt nütz­li­che Arbeit zu tun, an Kämp­fen zwi­schen Hun­den ande­rer Ras­sen teil­neh­me”, und eine “beson­de­re Schwä­che für den kau­ka­si­schen Schä­fer­hund hat”. Er schlug vor, dass “Shveds” Zun­ge auf eine nor­ma­le Grö­ße zurück­ge­schnit­ten und sei­ne Zäh­ne gezo­gen wer­den sol­len. Mago­med Dau­dov ist ein enger Mit­ar­bei­ter des Prä­si­den­ten von Tsche­tsche­ni­en Ram­zan Kady­rov. Der Pres­se­spre­cher der tsche­tsche­ni­schen Ver­wal­tung hat abge­strit­ten, dass der Post Dro­hun­gen beinhal­te. / Journalist_innen, die über die Situa­ti­on in Tsche­tsche­ni­en berich­ten, wer­den häu­fig bedroht und eini­ge wur­den bereits getö­tet. So wur­de Nata­lya Est­emi­ro­va, die häu­fig Bei­trä­ge auf der Web­sei­te Kau­ka­si­scher Kno­ten ver­öf­fent­lich­te, im Juli 2009 in Tsche­tsche­ni­en ent­führt und ermor­det. Anna Polit­kovs­ka­ya, die eben­falls über Tsche­tsche­ni­en berich­te­te, wur­de im Okto­ber 2006 vor ihrer Mos­kau­er Woh­nung erschos­sen.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Febru­ar 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : ARGENTINIEN

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MENSCH IN GEFAHR : “Mila­gro Sala, ehren­amt­li­che Spre­che­rin der Orga­ni­sa­ti­on Tupac Ama­ru, befin­det sich seit dem 16. Janu­ar 2016 will­kür­lich in Haft. Die argen­ti­ni­sche Regie­rung muss sie umge­hend frei­las­sen, wie es die UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen in einer Ent­schei­dung vom 27. Okto­ber ange­ord­net hat. / Am 14. Dezem­ber 2015 erstat­te­te der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy, Gerar­do Mora­les, Anzei­ge gegen Mila­gro Sala und das Netz­werk Sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen (Red de Orga­ni­za­cio­nes Socia­les) wegen Pro­tes­tie­rens vor dem Regie­rungs­ge­bäu­de der Pro­vinz Jujuy. Mila­gro Sala wur­de am 16. Janu­ar 2016 in Gewahr­sam genom­men. Obwohl ihre Frei­las­sung ange­ord­net wur­de, lei­te­te man wei­te­re straf­recht­li­che Ver­fah­ren gegen sie ein und behielt sie in Unter­su­chungs­haft. / Im Febru­ar reich­ten Amnes­ty Inter­na­tio­nal und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen eine Beschwer­de bei der UN-Arbeits­grup­pe für will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen ein und bean­trag­ten dar­über hin­aus beim Inter­ame­ri­ka­ni­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Schutz­maß­nah­men für Mila­gro Sala. / Die Arbeits­grup­pe kam am 27. Okto­ber zu dem Schluss, dass die “Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala will­kür­lich ist” und for­der­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung des­halb auf, “sie unver­züg­lich frei­zu­las­sen”. Die Arbeits­grup­pe stell­te fest, dass zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me und Inhaf­tie­rung eine “Ket­te von Anschul­di­gun­gen” vor­ge­bracht wur­de, um eine Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit zu recht­fer­ti­gen. Zudem war Mila­gro Sala nach Ansicht der Arbeits­grup­pe von der Regie­rung dar­an gehin­dert wor­den, ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wahr­zu­neh­men, was eine Ver­let­zung der Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz dar­stell­te. Dar­über hin­aus kam die Arbeits­grup­pe nach Ana­ly­se der Rechts­grün­de für die Inhaf­tie­rung von Mila­gro Sala zu dem Schluss, dass es kei­ne Grund­la­ge für ihre Inhaf­tie­rung gebe. / Am 3. Novem­ber for­der­te der Inter­ame­ri­ka­ni­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te von der argen­ti­ni­schen Regie­rung Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Maß­nah­men sie ergrif­fen hat, um die Ent­schei­dung der UN-Arbeits­grup­pe umzu­set­zen. Dar­auf­hin erklär­te der Staats­se­kre­tär für Men­schen­rech­te öffent­lich, dass “der Bericht die­ser Arbeits­grup­pe als Mei­nungs­äu­ße­rung zu betrach­ten und in kei­ner Wei­se bin­dend ist”. Der Gou­ver­neur der Pro­vinz Jujuy soll gesagt haben: “Ich wer­de die­se Frau nicht frei­las­sen.” Mila­gro Sala ist nach wie vor will­kür­lich inhaf­tiert.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 29. Dezem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : VIETNAM

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MENSCH IN GEFAHR : “Die Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Blog­ge­rin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mut­ter Pilz) bekannt ist, wur­de am 10. Okto­ber fest­ge­nom­men und wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Ihr dro­hen Fol­ter und ander­wei­ti­ge Miss­hand­lung. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de am 10. Okto­ber um 10 Uhr in ihrer Hei­mat­stadt Nha Trang in der Pro­vinz Khánh Hòa in der Regi­on Nam Trung Bộ fest­ge­nom­men. Zum Zeit­punkt ihrer Fest­nah­me beglei­te­te Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mut­ter eines Akti­vis­ten, die ihren Sohn in einem ört­li­chen Gefäng­nis besu­chen woll­te. Sicher­heits­kräf­te brach­ten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhau­se und führ­ten dort eine Durch­su­chung durch. Dabei beschlag­nahm­ten sie ihren Com­pu­ter, elek­tro­ni­sche Gerä­te und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wur­de wegen “Pro­pa­gan­da” gegen den Staat nach Para­graf 88 des viet­na­me­si­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihr zwi­schen drei und 20 Jah­re Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zur­zeit fest­ge­hal­ten wird. In Viet­nam kön­nen Per­so­nen, die mut­maß­li­cher Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der natio­na­len Sicher­heit beschul­digt wer­den, bis zu zwei Jah­re in Haft ohne Kon­takt zur Außen­welt fest­ge­hal­ten wer­den, bevor es zu einem Pro­zess kommt. / Staat­li­che Medi­en berich­te­ten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh straf­recht­lich ver­folgt wer­de, da sie auf Face­book Arti­kel geschrie­ben und gepos­tet sowie Vide­os und Tex­te geteilt hat­te, in wel­chen die seit 2012 regie­ren­de Kom­mu­nis­ti­sche Par­tei Viet­nams (KPV) und der Staat kri­ti­siert wur­den. In dem Bericht wur­de ein Doku­ment zitiert, wel­ches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Face­book geteilt hat­te, und in dem 31 Per­so­nen genannt wur­den, die nach Ver­hö­ren durch die Poli­zei gestor­ben waren. Ihnen war “Beein­träch­ti­gung der natio­na­len und sozia­len Sicher­heit und Ord­nung” vor­ge­wor­fen wor­den. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mit­grün­de­rin des Unab­hän­gi­gen Viet­na­me­si­schen Blog­ger­netz­werks, wel­ches im Dezem­ber 2013 gegrün­det wur­de. Sie ist allein­er­zie­hen­de Mut­ter zwei­er Kin­der und wur­de wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten mehr­mals schi­ka­niert, fest­ge­nom­men und ver­hört. Es ist ihr außer­dem nicht gestat­tet, ins Aus­land zu rei­sen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jah­ren für Men­schen­rech­te und gegen Unge­rech­tig­keit ein und ist eine belieb­te und bekann­te Blog­ge­rin.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 24. Novem­ber 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR : “Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR : “Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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