Aus der Wörtersammlung: krim

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krimlinie

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nord­pol : 15.12 UTC — In den ver­gan­ge­nen Tagen lern­te mei­ne Schreib­ma­schi­ne fol­gen­de Wör­ter, die in ihren Prüf­ver­zeich­nis­sen bis­lang nicht zu fin­den gewe­sen waren: Aso­w­re­gi­ment . auf­pil­zen . Bajo­nett­mes­ser . Bel­ling­cat . Ber­dy­ansk . Beschüs­se . Clo­no­din . Doscht . Droh­nen­vo­gel­schwarm . Ele­fan­ten­mo­dell­bau­er . Eva­ku­ie­rungs­ge­biet . Eva­ku­ie­rungs­zo­nen . Fergha­na . Funk­mess­füh­ler . Funk­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mo­dule . Gefechts­feld­be­leuch­tung . Gefie­der­kar­ten . Hala­bu­da .  Hosto­mel.  Krim­li­nie .  Kirs­ju­sha .  Loz­nit­sa .  Lwiw . Mari­ne­infan­te­rie­bri­ga­de .  Mari­ne­infan­te­rie­ein­hei­ten . Mari­ne­infan­te­rie­trup­pen . Mariu­po­lis . Mariu­pols­to­ries . Maschi­nen­ge­wehr­ge­schos­se . Maschi­nen­ge­wehr­schüs­se . Meli­to­pol . Mobil­funk­turm . Not­fall­ko­or­di­na­ti­on . Pan­zer­gla­schif­fe . pro­rus­sisch . Pes­kow . Putin-Ver­ste­her . Qui­noa . Rach­ma­ni­now . Radarle­se­ge­rät . Radi­ka­li­sie­rungs­ma­schi­nen. — stop

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dubrowka — theater

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tan­go : 22.18 UTC — Im Febru­ar 2008 unter­hielt ich mich mit einem Ermitt­lungs­be­am­ten Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät. Wir kamen auf eine Gei­sel­nah­me im Mos­kau­er Dubrow­ka — Thea­ter am 23. Okto­ber 2002 zu spre­chen. 132 Men­schen waren ums Leben gekom­men. Fol­gen­des > b : Wenn Du zwei Gei­seln nimmst und ver­han­delst, hast Du gute Über­le­bens­chan­cen. Wenn Du damit drohst, eine Gei­sel zu erschie­ßen, wird’s gefähr­lich. Wenn Du eine Gei­sel erschießt, bist Du ein toter Mann. — lou­is : Und wenn ich schla­fe, wenn Ihr kommt? — b : Betäubt? — lou­is : Betäubt. — b : Bom­be? — lou­is : Bom­be! b : Dann bist Du tot. Du bist eine Bom­be, Du schläfst und Du bist tot. — Frau­en waren damals unter den Gei­sel­neh­mern gewe­sen. Sie tru­gen Spreng­stoff­gür­tel oder Spreng­stoff­wes­ten, und waren ver­mummt. Man berich­te­te, sie sei­en nach Mos­kau gekom­men, um ihre Män­ner zu rächen, die in Tsche­tsche­ni­en von rus­si­schen Sol­da­ten getö­tet wor­den waren. — Das Radio erzählt, an die­sem Tag, heu­te, auf einem Fluss, der durch die Stadt Mos­kau fließt, wur­den auf dem Eis mit grau­er Far­be Inschrif­ten über­malt, die gegen den Krieg in der Ukrai­ne pro­tes­tier­ten. — stop
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im zimmer. mitternacht

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echo : 0.15 — Auf der Suche nach Daniil Charms Text­samm­lung Fäl­le balan­cier­te ich zur Win­ter­zeit vor einem Bücher­re­gal auf einem Stuhl. Es war Sams­tag. Ich erhoff­te mir in dem gesuch­ten Buch einen Ort zu fin­den, des­sen Exis­tenz ich fort­an bewei­sen könn­te. Ich ste­he mit­ten im Zim­mer. Wor­an den­ke ich? — Ein bemer­kens­wer­ter Satz. — Wie ich bald von dem Stuhl gestie­gen war und wie­der auf dem Boden stand, hielt ich den Kri­mi­nal­fall Der ver­schwun­de­ne Kopf des Dama­s­ce­no Mon­tei­ro in Hän­den. Das Buch war im Jah­re 2000 gekauft und neun Jah­re spä­ter mit einer Wid­mung ver­se­hen wor­den. Der Lie­ben P. und dem lie­ben J. zur Erin­ne­rung an ihre Lis­sa­bon­rei­se, anläss­lich eines Blitz­be­su­ches. Von ihrer G. Ich ent­deck­te, dass G. und J. gestor­ben waren, wäh­rend P. damals noch leb­te. Nun ist auch sie gestor­ben und auch Daniil Charms ist noch immer tot und sein Über­set­zer Peter Urban seit 8 Jah­ren. Ein trau­ri­ger Moment. In mei­nem Kühl­schrank herr­schen nach wie vor 7 °C. Wie­der­um Mit­ter­nacht. Lang­sam spa­zie­re ich wie vor Jah­ren durch das nächt­li­che Zim­mer. Und wäh­rend ich so gehe, erin­ner­te ich mich leb­haft an G., an unse­ren letz­ten gemein­sa­men Spa­zier­gang über den Mün­che­ner süd­li­chen Fried­hof, wie ich mich wun­der­te, dass sie genau die­sen Weg genom­men hat­te, um mich zur U‑Bahn zu brin­gen, da sie ahn­te oder wuss­te, dass sie bald ster­ben wür­de. Es war ein war­mer Som­mer­abend gewe­sen. Sie ging von Schmer­zen gebeugt. In der wind­lo­sen Luft tanz­ten Flie­gen­tür­me. Ich kann mich noch immer nicht erin­nern, wor­über wir gespro­chen hat­ten. Aber an ihre Stim­me, an ihren Blick, ihren letz­ten Blick, der ein Abschied gewe­sen war. — stop
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krim : lichtbild no 3

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romeo : 8.52 UTC — Asso­cia­ted Press ver­öf­fent­lichte vor weni­gen Jah­ren eine bemer­kens­wer­te Foto­gra­fie. Men­schen sind zu sehen, die an der Kas­se eines Ladens dar­auf war­ten, bedient zu wer­den, oder Waren, die sie in Plas­tik­beu­teln mit sich füh­ren, bezah­len zu dür­fen. Es han­delt sich bei die­sem Laden offen­sicht­lich um ein Lebens­mit­tel­ge­schäft, das von künst­li­chem Licht hell aus­ge­leuch­tet wird. Im Hin­ter­grund, rech­ter Hand, sind Rega­le zu erken­nen, in wel­chen sich Sekt– und Wein­fla­schen anein­an­der­rei­hen, gleich dar­un­ter eine Tief­kühl­truhe in der sich Spei­se­eis befin­den könn­te, und lin­ker Hand, an der Wand hin­ter der Kas­se, wei­tere Rega­le, Zeit­schrif­ten, Spi­ri­tuo­sen, Scho­ko­lade, Bon­bon­tü­ten. Es ist alles sehr schön bunt, der Laden könn­te sich, wenn man bereit ist, das ein oder ande­re erkenn­bare kyril­li­sche Schrift­zei­chen zu über­se­hen, in einem Vor­ort der Stadt Paris befin­den oder irgend­wo in einem klei­nen Städt­chen im Nor­den Schwe­dens, nahe der Stadt Rom oder im Zen­trum Lis­sa­bons. Es ist Abend, ver­mut­lich oder Nacht, eine küh­le Nacht, weil die Frau, die vor der Kas­se war­tet, einen Ano­rak trägt von hell­blauer Far­be und fei­ne dunk­le Hosen, ihre Schu­he sind nicht zu erken­nen, aber die Schu­he der Män­ner, es sind vier Per­so­nen, ver­mut­lich mitt­le­ren Alters. Sie tra­gen schwar­ze, geschmei­dig wir­kende Mili­tär­stie­fel, außer­dem Uni­for­men von dun­kel­grü­ner Far­be, run­de Schutz­helme, über wel­chen sich eben­so dun­kel­grüne Tarn­stoffe span­nen, wei­ter­hin Wes­ten mit aller­lei Kampf­werk­zeu­gen, der ein oder ande­re der Män­ner je eine Sturm­wind­brille, Knie­schüt­zer, Hand­schuhe. Die Gesich­ter der Män­ner sind der­art ver­mummt, dass nur ihre Augen wahr­zu­neh­men sind, nicht ihre Nasen, nicht ihre Wan­gen, nicht ihre Mün­der. Sie tra­gen kei­ne Hoheits­zei­chen, aber sie wir­ken kampf­be­reit. Einer der Män­ner schaut miss­trau­isch zur Kame­ra hin, die ihn ins Visier genom­men hat, ein Blick kurz vor Gewalt­tä­tig­keit. Jeder Blick hin­ter eine Mas­ke her­vor ist ein selt­sa­mer Blick. Einer ande­rer der Män­ner hält sei­nen Geld­beu­tel geöff­net. Die Män­ner wir­ken alle so, als hät­ten sie sich gera­de von einem Kriegs­ge­sche­hen ent­fernt oder nur eine Pau­se ein­ge­legt, ehe es wei­ter gehen kann jen­seits die­ses Bil­des, das Erstau­nen oder küh­le Furcht aus­zu­lö­sen ver­mag. Ich stel­le mir vor, ihre Sturm­ge­wehre lehn­ten vor dem Laden an einer Wand. Und wenn wir gleich her­aus­tre­ten an die fri­sche Luft, wenn wir den Blick zum Him­mel heben, wür­den wir die Ster­ne über Sim­fe­ro­pol erken­nen, oder über Jal­ta, Luhansk, Mariu­pol. — stop / kof­fer­test : updated — ich habe die­se auf­nah­me mit eige­nen augen gesehen.
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ai : SRI LANKA

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MENSCH IN GEFAHR: „Der Schrift­stel­ler Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra wur­de am 1. April 2019 fest­ge­nom­men, als er auf einer Poli­zei­wa­che erschien, um eine Aus­sa­ge zu einer Beschwer­de zu machen, die bud­dhis­ti­sche Mön­che hin­sicht­lich sei­ner Kurz­ge­schich­te ein­ge­reicht hat­ten. Er wur­de unter Para­graf 3(1) des IPb­pR-Geset­zes und Para­graf 291(B) des sri­lan­ki­schen Straf­ge­setz­buchs ange­klagt. Die­se Para­gra­fen las­sen eine Frei­las­sung gegen Kau­ti­on sei­tens regu­lä­rer Amts­ge­rich­te nicht zu. Des­halb befand sich Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra fast vier Mona­te lang in Haft. Sei­ne nächs­te Anhö­rung soll am 30. Sep­tem­ber vor dem Obers­ten Gerichts­hof statt­fin­den. / Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ras lite­ra­ri­sche Arbeit ist von meh­re­ren Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter auch dem Minis­te­ri­um für kul­tu­rel­le Ange­le­gen­hei­ten und der Kul­tur­ab­tei­lung des Minis­ter­prä­si­den­ten der Nord­west­pro­vinz, für Aus­zeich­nun­gen vor­ge­schla­gen wor­den. Para­graf 3(1) des IPb­pR-Geset­zes und Para­graf 291 des Straf­ge­setz­buchs kri­mi­na­li­sie­ren das Pro­pa­gie­ren von ras­sis­ti­schem und reli­giö­sem Hass, der Dis­kri­mi­nie­rung, Feind­se­lig­keit und Gewalt schürt./ Die Fest­nah­me von Shakt­hi­ka Sath­ku­ma­ra ist Teil einer beun­ru­hi­gen­den Ten­denz, das IPb­pR-Gesetz dazu zu nut­zen, fried­li­chen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lan­ka die Rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Gedanken‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit abzu­spre­chen. Die­se Rech­te sind jedoch im Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te fest­ge­schrie­ben. Im Mai 2019 wur­de eine Frau namens M. R. Mazahi­ma unter dem IPb­pR-Gesetz fest­ge­nom­men, weil sie eine Blu­se mit dem Auf­druck eines Schiffsteu­er­ra­des getra­gen hat­te. Als Begrün­dung wur­de von den anzei­gen­den Per­so­nen fälsch­li­cher­wei­se ange­ge­ben, dass dies ein bud­dhis­ti­sches Sym­bol sei. Sie wur­de mehr als drei Wochen lang in Gewahr­sam gehal­ten, bis ihr end­lich Kau­ti­on gewährt wur­de. Im Juni 2019 wur­de dem Kolum­nis­ten Kusal Perera unter dem IPb­pR-Gesetz mit der Fest­nah­me gedroht, weil er über den zuneh­men­den extre­mis­ti­schen Sin­ha­la-Bud­dhis­mus in Sri Lan­ka geschrie­ben hat­te. / Der will­kür­li­che Ein­satz des IPb­pR-Geset­zes – das Men­schen­rech­te schüt­zen und nicht gegen sie ver­sto­ßen soll – hat zu einem schwie­ri­gen Kli­ma im Land geführt. In Sri Lan­ka reagie­ren die Behör­den extrem sen­si­bel auf ver­meint­li­che Ver­un­glimp­fun­gen des Bud­dhis­mus und wer­den direkt von bestimm­ten Grup­pen bud­dhis­ti­scher Mön­che beein­flusst, die die Fest­nah­me und Straf­ver­fol­gung von Per­so­nen ver­lan­gen, von der sie mei­nen, dass sie die Reli­gi­on ver­un­glimpft haben./ Gemäß dem IPb­pR, an des­sen Umset­zung Sri Lan­ka gebun­den ist, darf das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und die Gedanken‑, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit nur in einem engen, klar defi­nier­ten Rah­men ein­ge­schränkt wer­den. Ein­schrän­kun­gen die­ser Rech­te sind nur dann zuläs­sig, wenn sie nötig sind, um die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer oder bestimm­te öffent­li­che Inter­es­sen (wie z. B. die natio­na­le bzw. öffent­li­che Sicher­heit, die öffent­li­che Ord­nung oder die öffent­li­che Gesund­heit oder Moral) zu schüt­zen, und wenn sie für die­sen Zweck nach­weis­bar not­wen­dig sind. Indi­rek­te oder direk­te Kri­tik an einer Reli­gi­on oder einem Glau­bens­sys­tem darf nicht als Volks­ver­het­zung kri­mi­na­li­siert wer­den.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 17.10.2019 unter > ai : urgent action
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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „Die Fest­nah­me von Scott War­ren erfolg­te nur Stun­den nach der Ver­öf­fent­li­chung eines Berichts, der die vor­sätz­li­che Ver­nich­tung huma­ni­tä­rer Hilfs­gü­ter im Grenz­ge­biet zwi­schen den USA und Mexi­ko durch die Grenz­be­hör­den doku­men­tiert. / Scott War­ren leis­tet als Frei­wil­li­ger für die huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­ti­on No More Deaths lebens­wich­ti­ge huma­ni­tä­re Hil­fe, um das Recht auf Leben von Migrant_innen zu schüt­zen und wei­te­re Todes­fäl­le von Migrant_innen und Asyl­su­chen­den in der Sono­ra-Wüs­te zu ver­hin­dern. Menschenrechtsaktivist_innen aus Städ­ten ent­lang der Gren­ze, die in Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, Glau­bens­ge­mein­schaf­ten oder Akti­vis­ten­grup­pen orga­ni­siert sind, unter­stüt­zen Migrant_innen bereits seit vie­len Jah­ren. / Straf‑, Zivil- und Ver­wal­tungs­ge­set­ze soll­ten nicht dazu miss­braucht wer­den, Menschenrechtsverteidiger_innen zu schi­ka­nie­ren, die sich für die Rech­te von Migrant_innen, Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen oder ande­ren ein­set­zen, deren Leben gefähr­det ist und denen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Regie­run­gen soll­ten sicher­stel­len, dass Men­schen­rechts-ver­tei­di­ger_in­nen und ihre Orga­ni­sa­tio­nen ihre Arbeit in einem siche­ren und unter­stüt­zen­den Umfeld ohne Angst vor Repres­sa­li­en nach­ge­hen kön­nen. / Die Kri­mi­na­li­sie­rung von huma­ni­tä­rer Hil­fe und von ein­fachs­ten Ges­ten der Unter­stüt­zung, bei denen nicht nach der Staats­an­ge­hö­rig­keit gefragt wird, ist ein Angriff auf die Men­schen­rech­te.“ - Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen bis spä­tes­tens zum 30. Juni 2019 unter > ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Nach 31 Tagen im Hun­ger­streik im Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran geht es Ate­na Dae­mi gesund­heit­lich sehr schlecht und sie benö­tigt umge­hend eine sta­tio­nä­re Behand­lung. Sie ist seit Novem­ber 2016 auf­grund ihrer men­schen­recht­li­chen Akti­vi­tä­ten zu Unrecht inhaf­tiert. / Am 8. April trat die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin Ate­na Dae­mi im Evin-Gefäng­nis in den Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die Ver­ur­tei­lung ihrer Schwes­tern Hanieh und Ensieh zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen wegen “Belei­di­gung von Beamt_innen im Dienst”. Bei­de wur­den am 13. März 2017 von einem Straf­ge­richt in Tehe­ran zu aus­ge­setz­ten Gefäng­nis­stra­fen von drei Mona­ten und einem Tag ver­ur­teilt. Laut der Fami­lie von Ate­na Dae­mi hat sich ihr Gesund­heits­zu­stand sehr ver­schlech­tert. Sie soll etwa 12 kg Gewicht ver­lo­ren haben. Sie lei­det an stän­di­gem Schwin­del, Erbre­chen, Blut­druck­schwan­kun­gen und gro­ßen Nie­ren­schmer­zen. Am 2. Mai ver­lor sie kurz­zei­tig das Bewusst­sein. Sie wur­de am 8. Mai für kur­ze Zeit in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht, in dem eini­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wur­den. Man brach­te sie jedoch ins Gefäng­nis zurück, noch ehe die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se vor­la­gen. Ärzt_innen haben war­nend erklärt, dass ihre Nie­ren­ent­zün­dung einen kri­ti­schen Zustand erreicht habe und sie sofort sta­tio­när behan­delt wer­den müs­se. / Die Gefängnisbeamt_innen gewäh­ren ihr jedoch kei­ne ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Am 29. April erzähl­te Ate­na Dae­mi ihrer Fami­lie, dass die Gefängnisärzt_innen in ihren Berich­ten wei­ter­hin schrei­ben, dass ihr Gesund­heits­zu­stand nor­mal sei und sie ihre Erkran­kung nur “vor­täuscht”. Ende April wur­de sie in die Gefäng­nis­kli­nik gebracht, um ein EKG zu erstel­len, doch der Kran­ken­pfle­ger wei­ger­te sich, die Unter­su­chung durch­zu­füh­ren. Er recht­fer­tig­te sei­ne Wei­ge­rung damit, dass es für männ­li­ches medi­zi­ni­sches Per­so­nal “unan­ge­mes­sen” sei, die­se Unter­su­chung an Pati­en­tin­nen durch­zu­füh­ren, da sie dabei ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. Weib­li­che poli­ti­sche Gefan­ge­ne sehen sich häu­fig zusätz­li­chen For­men geschlechts­spe­zi­fi­scher Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über, wenn sie Zugang zu medi­zi­ni­scher Behand­lung suchen. Weib­li­chen Gefan­ge­nen mit abend­li­chen oder nächt­li­chen Herz­pro­ble­men wur­den bereits bei meh­re­ren Gele­gen­hei­ten Not­fall-EKGs ver­wei­gert, da die Gefäng­nis­be­hör­den dar­auf bestan­den, dass die­se Tests von weib­li­chem Per­so­nal durch­ge­führt wer­den, da die Pati­en­tin­nen für die Unter­su­chung ihre Brust ent­blö­ßen müs­sen. / Ate­na Dae­mi und der Rechts­bei­stand ihrer Schwes­tern war­ten der­zeit auf die Über­prü­fung der Schuld­sprü­che und Straf­ma­ße durch das Beru­fungs­ge­richt. Der Rechts­bei­stand befürch­tet, dass die Rechts­mit­tel zurück­ge­wie­sen wer­den könn­ten. Amnes­ty Inter­na­tio­nal betrach­tet das Ver­fah­ren, das zu ihrer Ver­ur­tei­lung führ­te, als unfair und wür­de Hanieh und Ensieh Dae­mi bei einer Inhaf­tie­rung als gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne ein­stu­fen, die nur des­halb zur Ziel­schei­be wur­den, weil sie mit Ate­na Dae­mi ver­wandt sind.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Juni 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „Sara Bel­trán Hernán­dez floh vor häus­li­cher Gewalt und Ban­den­kri­mi­na­li­tät im Novem­ber 2015 aus El Sal­va­dor in die USA, um dort bei Ver­wand­ten zu leben. Sie wird seit­her in einer Haft­ein­rich­tung in Texas fest­ge­hal­ten, obwohl sie einen Asyl­an­spruch hat. Sie benö­tigt drin­gend medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und soll­te bis zur Ent­schei­dung über ihren Asyl­an­trag drin­gend auf Bewäh­rung frei­ge­las­sen wer­den. / Sara Bel­trán Hernán­dez befin­det sich in einer Haft­ein­rich­tung der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de in Dal­las im Nor­den von Texas und war­tet auf den Gerichts­ent­scheid zu dem von ihr ein­ge­leg­ten Rechts­mit­tel gegen ihre Abschie­bung aus den USA. Sie befin­det sich seit ihrer Ankunft an der US-ame­ri­ka­ni­schen Gren­ze zu Mexi­ko am 4. Novem­ber 2015 in Haft. Obwohl sie Ange­hö­ri­ge mit US-ame­ri­ka­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit hat, die ihr Erschei­nen bei allen zukünf­ti­gen Anhö­run­gen sicher­stel­len kön­nen, ver­wei­gern ihr die US-Behör­den eine Frei­las­sung auf Bewäh­rung und begrün­den dies mit Flucht­ge­fahr. / Sara Bel­trán Hernán­dez bean­trag­te Asyl in den USA, weil sie ihren Aus­sa­gen zufol­ge in El Sal­va­dor Mord­dro­hun­gen von einem Ban­den­füh­rer und Ban­den­mit­glie­dern erhal­ten hat, die bereits Men­schen getö­tet haben sol­len. Sara Bel­trán Hernán­dez hat an Eides statt erklärt, dass sie schwe­re kör­per­li­che und see­li­sche häus­li­che Gewalt erfah­ren hat und sexu­ell miss­braucht wur­de. / Laut ihrem Rechts­bei­stand brach Sara Bel­trán Hernán­dez am 10. Febru­ar 2017 in der Haft­ein­rich­tung zusam­men. Ange­stell­te des Haft­zen­trums brach­ten sie dar­auf­hin in das Hugu­ley-Kran­ken­haus im texa­ni­schen Fort Worth. Am 13. Febru­ar 2017 infor­mier­te sie ihren Rechts­bei­stand dar­über, dass bei ihr ein Gehirn­tu­mor dia­gnos­ti­ziert wor­den sei, der ope­ra­tiv ent­fernt wer­den müs­se. Am 18. Febru­ar, erst acht Tage nach ihrer Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus, gestat­te­te die Ein­wan­de­rungs- und Zoll­fahn­dungs­be­hör­de Sara Bel­trán Hernán­dez, ihre Fami­lie anzu­ru­fen. Sie sag­te, sie habe inzwi­schen Krämp­fe, Nasen­blu­ten sowie Kopf­schmer­zen und Pro­ble­me klar zu den­ken. Sie sei aber immer noch nicht ope­riert wor­den. Am 22. Febru­ar teil­te ihr das Kran­ken­haus­per­so­nal mit, dass sie am 27. Febru­ar ope­riert wer­de und brach­te sie in die Haft­ein­rich­tung zurück. / Eine Inhaf­tie­rung soll von Ein­wan­de­rungs­be­hör­den ledig­lich als letz­tes Mit­tel ein­ge­setzt und jeder ein­zel­ne Fall muss begrün­det wer­den. Frei­las­sung auf Bewäh­rung soll­te aus huma­ni­tä­ren Grün­den in den Fäl­len gewährt wer­den, in denen die Per­son kei­ne Bedro­hung für die öffent­li­che Sicher­heit dar­stellt und kei­ne Flucht­ge­fahr besteht. Da die­se Vor­ga­ben auf Sara Betrán zutref­fen, soll­te sie umge­hend aus der Haft ent­las­sen wer­den.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 7. April 2017 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : BAHRAIN

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MENSCH IN GEFAHR : “Der bah­rai­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger Nabeel Rajab ist am 13. Juni fest­ge­nom­men wor­den. Er ist wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt. Die Staats­an­walt­schaft hat eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn erlas­sen. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. Am 13. Juni gegen 5 Uhr mor­gens umstell­ten Bereitschaftspolizist_innen das Vier­tel des Dor­fes Bani Jam­ra west­lich der Haupt­stadt Mana­ma, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nah­men den Men­schen­rechts­ver­tei­di­ger fest. Sie leg­ten einen Durch­su­chungs­be­schluss für sein Haus sowie einen Haft­be­fehl gegen ihn und einen Beschluss für sei­ne Über­ga­be an die Kri­mi­nal­po­li­zei vor. Eine Begrün­dung für die­se Maß­nah­men war dar­aus jedoch nicht ersicht­lich. Sein Han­dy und sein Com­pu­ter wur­den beschlag­nahmt und er ist auf die Poli­zei­sta­ti­on in Ost-Rif­fa süd­lich von Mana­ma gebracht wor­den, wo er sich noch immer befin­det. Man hat ihm erlaubt, sei­ne Fami­lie anzu­ru­fen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staats­an­walt­schaft gebracht, wo er wegen “Ver­brei­tung von fal­schen Infor­ma­tio­nen und Gerüch­ten mit dem Ziel, den Staat in Ver­ruf zu brin­gen” ange­klagt wur­de. Die Staats­an­walt­schaft erließ zudem wegen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen eine sie­ben­tä­gi­ge Haft­an­ord­nung gegen ihn. Die Rechts­bei­stän­de von Nabeel Rajab waren bei dem Ter­min am 14. Juni anwe­send. Als sei­ne Ange­hö­ri­gen ihn gegen 21 Uhr des­sel­ben Tages besuch­ten, sag­te er ihnen, dass man ihn anders als ande­re Gefan­ge­ne in Ein­zel­haft fest­hal­te. Gegen Nabeel Rajab wird zusätz­lich wegen sepa­ra­ter Vor­wür­fe bezüg­lich eini­ger Twit­ter-Kom­men­ta­re und geteil­ter Twit­ter-Nach­rich­ten ermit­telt. The­men der Kom­men­ta­re sol­len der Krieg im Jemen und Fol­ter­vor­wür­fe im Zusam­men­gang mit einem Häft­lings­streik am 10. März 2015 im Jaw-Gefäng­nis gewe­sen sein. Soll­te auch die­ser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab ver­ur­teilt wer­den, dro­hen ihm bis zu zehn Jah­re Haft. Im Novem­ber 2014 wur­de ein Rei­se­ver­bot gegen ihn ver­hängt.” — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 28. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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unordentliches kind

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india : 0.58 — Unor­dent­li­ches Kind: Jeder Stein, den es fin­det, jede gepflück­te Blu­me und jeder gefan­ge­ne Schmet­ter­ling ist ihm von Anfang an schon Samm­lung, und alles, was es über­haupt besitzt, macht ihm eine ein­zi­ge Samm­lung aus. An ihm zeigt die­se Lei­den­schaft ihr wah­res Gesicht, der in den Anti­qua­ren, For­schern, Bücher­nar­ren nur noch getrübt und manisch wei­ter­brennt. Kaum tritt es ins Leben, so ist es Jäger. Es jagt die Geis­ter, deren Spur es in den Din­gen wit­tert. Sei­ne Noma­den­jah­re sind Stun­den im Traum­wald. Dort­her schleppt es die Beu­te heim, um sie zu rei­ni­gen, zu fes­ti­gen, zu ent­zau­bern. Sei­ne Schub­la­den müs­sen Zeug­haus und Zoo, Kri­mi­nal­mu­se­um und Kryp­ta wer­den. Auf­räu­men hie­ße einen Bau ver­nich­ten voll sta­che­li­ger Kas­ta­ni­en, die Mor­gen­ster­ne, Stan­ni­ol­pa­pie­re, die ein Sil­ber­hort, Bau­klöt­ze, die Sär­ge, Kak­teen, die Totem­bäu­me und Kup­fer­pfen­ni­ge, die Schil­der sind. Wal­ter Ben­ja­min. Ein Pfiff. — stop

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