MENSCH IN GEFAHR: „Die Menschenrechtsverteidigerin Nguyễn Ngọc Như Quỳnh, die als Bloggerin unter dem Namen Mẹ Nấm (Mutter Pilz) bekannt ist, wurde am 10. Oktober festgenommen und wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Ihr drohen Folter und anderweitige Misshandlung. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde am 10. Oktober um 10 Uhr in ihrer Heimatstadt Nha Trang in der Provinz Khánh Hòa in der Region Nam Trung Bộ festgenommen. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme begleitete Nguyễn Ngọc Như Quỳnh die Mutter eines Aktivisten, die ihren Sohn in einem örtlichen Gefängnis besuchen wollte. Sicherheitskräfte brachten Nguyễn Ngọc Như Quỳnh gegen 11:30 Uhr zu ihrem Zuhause und führten dort eine Durchsuchung durch. Dabei beschlagnahmten sie ihren Computer, elektronische Geräte und Demonstrationsplakate./ Nguyễn Ngọc Như Quỳnh wurde wegen “Propaganda” gegen den Staat nach Paragraf 88 des vietnamesischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihr zwischen drei und 20 Jahre Haft. Es ist nicht bekannt, wo sie zurzeit festgehalten wird. In Vietnam können Personen, die mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit beschuldigt werden, bis zu zwei Jahre in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, bevor es zu einem Prozess kommt. / Staatliche Medien berichteten, dass Nguyễn Ngọc Như Quỳnh strafrechtlich verfolgt werde, da sie auf Facebook Artikel geschrieben und gepostet sowie Videos und Texte geteilt hatte, in welchen die seit 2012 regierende Kommunistische Partei Vietnams (KPV) und der Staat kritisiert wurden. In dem Bericht wurde ein Dokument zitiert, welches Nguyễn Ngọc Như Quỳnh auf Facebook geteilt hatte, und in dem 31 Personen genannt wurden, die nach Verhören durch die Polizei gestorben waren. Ihnen war »Beeinträchtigung der nationalen und sozialen Sicherheit und Ordnung« vorgeworfen worden. / Nguyễn Ngọc Như Quỳnh ist Mitgründerin des Unabhängigen Vietnamesischen Bloggernetzwerks, welches im Dezember 2013 gegründet wurde. Sie ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder und wurde wegen ihrer friedlichen Aktivitäten mehrmals schikaniert, festgenommen und verhört. Es ist ihr außerdem nicht gestattet, ins Ausland zu reisen. Sie setzt sich seit mehr als zehn Jahren für Menschenrechte und gegen Ungerechtigkeit ein und ist eine beliebte und bekannte Bloggerin.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 24. November 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
Aus der Wörtersammlung: rechts
wegen unsichtbarkeit
lima : 0.08 — Die kleine M. erzählte, sie habe mit ihrer Mutter fünf Jahre im fünfzehnten Stock eines Mietshauses auf Roosevelt Island gelebt. Dort hatten sie zwei Nachbarn, eine Familie links, puerto-ricanischer Herkunft, Mutter, Vater, drei Kinder, – sowie eine vermutlich alleinstehende Frau in der Wohnung rechts. Während M. und ihre Mutter sehr herzlichen Kontakt zu den Menschen auf der linken Seite ihrer Wohnung pflegten, man feierte sogar gemeinsame Feste, grüßte von Balkon zu Balkon, waren sie jener Frau, deren Stimme häufig schrill durch die Wand zu ihnen in die Wohnung drang, in all den Jahren räumlicher Nähe nie persönlich begegnet. Auch auf dem Balkon, berichtete M., hätten sie die Person, die zu der schrillen Stimme gehörte, nie gesehen, nur das Licht, das von der Wohnung her kam, Licht auch, das unter der Tür hindurch auf den Flur leuchtete, ein schmaler Streifen, fade. Das Schildchen, das neben der Tür zur Wohnung angebracht worden war, behauptete hinter der Tür lebe Lucilla Miller, ein Briefkasten, der zur Wohnung gehörte, existierte vor dem Haus, der Briefkasten wurde von irgendjemandem regelmäßig geleert. Manchmal nachts war aus der Wohnung Streit zu hören, Mrs. Millers keifende Stimme, dann wieder Flüstern, von Zeit zu Zeit auch Geräusche, die möglicherweise aus einem Fernsehgerät kamen, Schritte weiterhin, ferne Schritte. Mrs. Miller telefonierte häufig und jeweils lange Zeit, während dieser Gespräche schien Mrs. Miller herumzulaufen, zwei oder dreimal hatten ihre Nachbarn den Verdacht, sie sei vielleicht verreist, einmal wollte man das Jaulen einer Katze vernommen haben. Eigentlich war alles in Ordnung, eigentlich gab es keinen Grund zur Beunruhigung, wenn man doch Mrs. Lucilla Miller wenigstes einmal gesehen hätte, einen Schatten, oder eine Hand, die hinter den vergitterten Fenstern einer Aufzugstüre winkte. Darum, wohl hauptsächlich, wegen Unsichtbarkeit, wurde an einem eisigen Wintertag jene geheimnisvolle Wohnung von zwei Feuerwehrmännern geöffnet. Die Wohnung war, von zwei Lautsprechern abgesehen, auf welchen eine schäbige Lampe thronte, vollständig leer. Die kleine M. sagte, während sie an ihrem großen Zeh drehte wie an einem Radioknopf, dass sie sich sehr gewundert habe. Auch alle anderen haben sich gewundert, wie natürlich auch ich, der diese Geschichte aufgeschrieben hat. — stop
ai : IRAN
MENSCH IN GEFAHR: „Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet. Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen.” Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen. Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf “Gründung einer verbotenen Gruppierung” und “Verbreitung von Propaganda gegen das System”. Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 17. August 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : BAHRAIN
MENSCH IN GEFAHR : “Der bahrainische Menschenrechtsverteidiger Nabeel Rajab ist am 13. Juni festgenommen worden. Er ist wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn erlassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Am 13. Juni gegen 5 Uhr morgens umstellten Bereitschaftspolizist_innen das Viertel des Dorfes Bani Jamra westlich der Hauptstadt Manama, in dem Nabeel Rajab wohnt, und nahmen den Menschenrechtsverteidiger fest. Sie legten einen Durchsuchungsbeschluss für sein Haus sowie einen Haftbefehl gegen ihn und einen Beschluss für seine Übergabe an die Kriminalpolizei vor. Eine Begründung für diese Maßnahmen war daraus jedoch nicht ersichtlich. Sein Handy und sein Computer wurden beschlagnahmt und er ist auf die Polizeistation in Ost-Riffa südlich von Manama gebracht worden, wo er sich noch immer befindet. Man hat ihm erlaubt, seine Familie anzurufen. Am 14. Juni hat man Nabeel Rajab zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo er wegen “Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen” angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft erließ zudem wegen der laufenden Ermittlungen eine siebentägige Haftanordnung gegen ihn. Die Rechtsbeistände von Nabeel Rajab waren bei dem Termin am 14. Juni anwesend. Als seine Angehörigen ihn gegen 21 Uhr desselben Tages besuchten, sagte er ihnen, dass man ihn anders als andere Gefangene in Einzelhaft festhalte. Gegen Nabeel Rajab wird zusätzlich wegen separater Vorwürfe bezüglich einiger Twitter-Kommentare und geteilter Twitter-Nachrichten ermittelt. Themen der Kommentare sollen der Krieg im Jemen und Foltervorwürfe im Zusammengang mit einem Häftlingsstreik am 10. März 2015 im Jaw-Gefängnis gewesen sein. Sollte auch dieser Fall vor Gericht gebracht und Nabeel Rajab verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Im November 2014 wurde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 28. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
nachts gegen drei
sierra : 3.01 — Um kurz vor drei Uhr nachts stand ich vor dem geöffneten Fenster und schaute zu den Sternen. Ich hatte die Nachricht erhalten, am Himmel über mir werde die Internationale Raumstation ISS sichtbar werden ( Time: Thu May 26 3:01 AM, Visible: 6 min, Max Height: 69°, Appears: 10° above WNW, Disappears: 11° above E ) ein Pünktchen, das sich, von der bald aufgehenden Sonne beleuchtet, rasend schnell über das Firmament bewegen würde, genau so war es berichtet worden von einem Beobachter, der mehrfach Augenzeuge gewesen sein will. Aber der Himmel war bedeckt, es regnete leicht. Wie ich mich gerade abwenden wollte, entdeckte ich eine Fliege, die auf schnurgerader Bahn mein Fenster passierte. Sie kam von rechts, also von Norden her, und ich fragte mich, wie das möglich sei, weil es doch regnete, schwere Tropfen. Kaum hatte ich meine Frage im Kopf so formuliert, dass ich sie wahrnehmen konnte, war die Fliege, ohne eine Spur zu hinterlassen, ohne einen Beweis ihrer Existenz, in der Dunkelheit verschwunden gewesen. — stop
ai : SÜDAFRIKA
MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März wurde der südafrikanische Landrechtsaktivist und Vorsitzende des Amadiba Crisis Committee (ACC), Sikhosiphi Rhadebe, erschossen. Kurz vor seinem Tod hatte er erfahren, dass sein Name sowie die Namen zweier weiterer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschussliste” stehen. Es gibt Zweifel an der Gründlichkeit der Untersuchungen der Tötung. Zudem besteht Sorge um die Sicherheit der beiden ACC-Sprecher_innen sowie weiterer Aktivist_innen, die in Xolobeni gegen ein Bergbauprojekt kämpfen. Sikhosiphi “Bazooka” Rhadebe wurde am 22. März 2016 von zwei Männern erschossen, die ihn bei sich zuhause in Lurholweni in der Provinz Ostkap aufsuchten und sich als Polizisten ausgaben. Sein minderjähriger Sohn war bei dem Vorfall anwesend. Wenige Stunden vor seinem Tod hatte Sikhosiphi Rhadebe erfahren, dass sein Name auf einer “Abschussliste” stand. Auf dieser Liste befinden sich zudem die Namen zweier weiterer ACC-Mitglieder, Mzamo Dlamini und Nonhle Mbuthuma. Sikhosiphi Rhadebe war Leiter des ACC, einer Gemeinschaftsinitiative gegen den Abbau von Titan und anderen Schwermetallen in einem Tagebau auf Gemeinschaftsland in Xolobeni durch ein lokales Tochterunternehmen des australischen Konzerns Mineral Commodities Limited (MRC). Das ACC befürchtet, dass infolge des Bergbauprojekts Hunderte Angehörige der Gemeinschaft der Umgungundlovu von ihrem angestammten Land vertrieben werden, und dass durch Umweltschäden wie z. B. Wasserverschmutzung ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (einschließlich Zugang zu sauberem Trinkwasser) verletzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mitgliedern und kämpft seit zehn Jahren für die Rechte der Anwohner_innen, die im Fall einer Bergbaulizenz für die MRC-Tochtergesellschaft gefährdet wären. ACC-Mitglieder sind wegen ihrer Arbeit bedroht und angegriffen worden, unter anderem auch von Anwohner_innen, die das Bergbauprojekt unterstützen. Die Organisation hat diese Angriffe bei der Polizei angezeigt, die jedoch größtenteils untätig geblieben ist. Nach der Tötung von Sikhosiphi Rhadebe sind führende ACC-Mitglieder äußerst besorgt um ihre Sicherheit. Kurz nach dem Vorfall übergab die örtliche Polizei die Untersuchung der Tötung an die Einheit zur Untersuchung schwerer Straftaten (Directorate for Priority Crimes Investigation — DCPI) des nationalen Polizeidienstes. Doch die Ermittlungen weisen einige Mängel auf, was Zweifel daran aufkommen lässt, ob die Familie von Sikhosiphi Rhadebe Gerechtigkeit erfahren wird.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 6. Juli 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : TÜRKEI
MENSCH IN GEFAHR: „Der syrische Flüchtling F.M. befindet sich seit dem 15. März 2015 unter unmenschlichen Bedingungen im Flughafen Istanbul-Atatürk willkürlich in Haft. Er läuft weiterhin Gefahr, jederzeit nach Syrien abgeschoben zu werden. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syrien geflohen, um dem Wehrdienst zu entgehen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für problematische Passagiere” im Flughafen Istanbul-Atatürk festgehalten. Im November 2015 war er in den Libanon geflogen, wo ihm die Einreise jedoch verweigert wurde, woraufhin er in die Türkei zurückreiste. Die Inhaftierung von F.M. im Flughafen scheint willkürlich zu sein und jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. Der Rechtsbeistand von F.M. hat einen Antrag auf Freilassung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. / In dem “Raum für problematische Passagiere” gibt es lediglich künstliches Licht, das 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist. Zudem gibt es keine Betten und keine Privatsphäre. Die Bedingungen entsprechen einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und es verstößt gegen die Rechtsprechung des Landes und gegen das Völkerrecht, wenn Personen in solchen Einrichtungen für einen längeren Zeitraum — in diesem Fall seit einem Jahr — festgehalten werden. / F.M. hat Verwandte in anderen Ländern, die versuchen, ihn finanziell bei der Beantragung eines Visums zu unterstützen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat jedoch bislang kein Vertreter einer ausländischen Botschaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befragen. Es ist allerdings unklar, ob dies daran liegt, dass der Kontakt durch die türkischen Behörden verweigert wurde, oder ob tatsächlich kein Versuch von Seiten der Botschaften unternommen wurde. / F.M. ist in Gefahr, jederzeit nach Syrien zurückgeschickt zu werden. Es ist bekannt, dass die türkischen Behörden Rückführungen von Flüchtlingen nach Syrien und in den Irak durchführen, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies stellt einen Verstoß gegen den für die Türkei bindenden Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) gemäß dem nationalen Recht und dem Völkerrecht dar. Es sind außerdem Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge von den türkischen Behörden unter Druck gesetzt wurden, in ihr Heimatland zurückzukehren, indem man ihnen mit einer unbefristeten Inhaftierung gedroht hat. F.M. hat Verwandten gegenüber gesagt, dass er in Erwägung zieht, einer Rückkehr nach Syrien zuzustimmen. Er sagte: “Dort sterbe ich wenigstens sofort und es ist vorbei, anstatt jeden Tag, den ich hier verbringe, ein bisschen mehr zu sterben.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 21. April 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
ai : ÄGYPTEN
MENSCH IN GEFAHR: „Am 9. Januar um etwa 14.30 Uhr führten drei Angehörige des ägyptischen Geheimdiensts, die in Zivil gekleidet waren, eine Razzia in einem Café des Kairoer Stadtteils El Agouza durch. Es ist bekannt, dass sich der Menschenrechtler Dr. Ahmed Abdullah häufig dort aufhält. Die Sicherheitskräfte legten keinen Durchsuchungs- oder Haftbefehl vor, durchsuchten aber dennoch das Café nach Dr. Ahmed Abdullah und erkundigten sich bei den Angestellten nach seinem Aufenthaltsort. / Dr. Ahmed Abdullah erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und gab zu Protokoll, dass alle Versuche, ihm Schaden zuzufügen, vom Innenministerium zu verantworten seien. Es sind keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dr. Ahmed Abdullah bekannt, und er hat bisher keine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Kommunikationskanäle von Dr. Ahmed Abdullah, insbesondere sein Telefon, werden jedoch seit einiger Zeit von den Sicherheitskräften abgehört. Sie haben mehrfach telefonisch damit gedroht, ihn festzunehmen. / Seit Oktober 2015 läuft eine mediale Verleumdungskampagne gegen Dr. Ahmed Abdullah. Er ist Vorsitzender des Stiftungsrats der Menschenrechtsorganisation “Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten” (ECRF) und wird ebenso wie der Leiter der Organisation, Mohamed Lotfy, von der Presse als Gefahr für die nationale Sicherheit porträtiert. Medienberichten zufolge sollen die beiden Männer geheime Treffen mit US-amerikanischen und europäischen Behördenvertreter_innen abgehalten haben, um die nationale Sicherheit Ägyptens zu gefährden und den Ruf des Landes im Ausland zu schädigen.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 25. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action
vor neufundland 02.12.08 : atem
alpha : 0.02 — Vom Fenster aus beobachte ich seit zwei Stunden ein Rudel Eichhörnchen, das auf der Straße weit unten tollt, als gäbe es etwas zu feiern. Wenn ich sie mit einer Taschenlampe beleuchte, bleiben sie für einen Moment still sitzen, ich kann sie zählen, es sind 12 Eichhörnchen, sie schauen zu mir herauf, ich habe keine Ahnung, ob sie mich erkennen. Ich dachte an Taucher Noe, der gestern eine Nachricht sendete und an Nathalie Sarraute, ihre Bemerkung, sie habe mit ihrem Roman Kindheit versucht, Bilder ihrer Erinnerung zusammenzustellen, die sie wie aus einem Stück Watte herausziehen konnte. Gerne würde ich Noe von Nathalie Sarraute erzählen. Er ist nicht erreichbar, er vermag zu senden, aber kann keine Nachrichten empfangen. Gestern zuletzt aus 785 Fuß Tiefe vor Neufundland > ANFANG 02.12.08 | | | > s t o p. niemals werde ich aufhören zu schreiben und wenn ich nur noch ein wort schreiben könnte weil mir kein weiteres wort einfallen wird. s t o p an welchem wort werde ich mich festhalten? s m a l l g r e e n f i s h m a k i n g b a c k f l i p s . s t o p ich wünschte ich könnte lesen was ich je geschrieben habe. s t o p zurückkehren in zeiten die ich denke. s t o p korrigieren. s t o p löschen was ich einmal geschrieben und gedacht haben werde. t w o b l u e f i s h e s i n l o v e r i g h t w a r d s . s t o p solange ich schreibe atme ich. s t o p es ist ein und das selbe. s t o p ich hebe meinen linken fuß und sinke nach rechts. s t o p ich hebe meinen rechten fuß und sinke nach links. s t o p. erstaunlich. s t o p | | | ENDE 02.15.32 — stop
ai : VIETNAM
MENSCH IN GEFAHR: „Die vietnamesische Anwältin und Menschenrechtlerin Lê Thu Hà wurde am 16. Dezember festgenommen. Kurz zuvor am selben Tag war auch der bekannte Menschenrechtsanwalt Nguyễn Văn Đài festgenommen worden. Bisher durfte sie keinen Besuch von anderen Aktivist/innen erhalten. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. / Die Rechtsanwältin Lê Thu Hà soll am 16. Dezember inhaftiert worden sein, als Sicherheitskräfte die Wohnung des Menschenrechtsanwalts Nguyễn Văn Đài in der Hauptstadt Hanoi durchsuchten. Der Anwalt war am Morgen desselben Tages festgenommen worden. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-292/2015. Lê Thu Hà ist Mitglied der von Nguyễn Văn Đài gegründeten Organisation “Bruderschaft für Demokratie” (Brotherhood for Democracy). Sie befindet sich derzeit im B14-Gefängnis in Hanoi in Untersuchungshaft. Es ist nicht bekannt, ob sie bereits angeklagt wurde./ Lê Thu Hà war bereits am 23. September festgenommen worden, gemeinsam mit vier weiteren Mitarbeiter/innen des unabhängigen YouTube-Kanals “Lương Tâm TV” (“Gewissens-TV”). Sie war als Englisch-Übersetzerin für den Sender tätig gewesen, der seit August 2015 auf YouTube kurze Clips über die Menschenrechtslage in Vietnam ausstrahlt. Alle fünf waren bis spätabends von der Hanoier Sicherheitspolizei festgehalten worden. Im April hatten die Behörden den Reisepass von Lê Thu Hà eingezogen, kurz bevor sie von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt fliegen und von dort aus einen Flug ins Ausland nehmen wollte. / Am 20. Dezember versuchten einige Aktivist/innen, Lê Thu Hà im B14-Gefängnis zu besuchen, durften sie jedoch nicht sehen. Sie läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. Verteidiger/innen der Menschenrechte, gegen die in Vietnam strafrechtliche Vorwürfe erhoben worden sind, werden während der Untersuchungshaft bzw. in der Ermittlungsphase häufig unmenschlich behandelt.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 2. Februar 2016 hinaus, unter > ai : urgent action