romeo : 3.22 — Die Vorstellung der Luftposttiere in dieser Nacht, wie sie einem Briefumschlag entkommen. Noch ruhen sie flach auf dem Tisch, helle Erscheinungen, biegsam wie die Blätter der Buchen. An einer ihrer Kanten ist ein rötlicher Punkt zu erkennen, ein Auge eventuell, dort auch ein kleiner Mund, der atmet. Man vermag diesen Mund nur dann zu entdecken, wenn man über ausgezeichnete Augen verfügt, oder über eine Brille. Es lohnt sich, genau hinzusehen. Sandfarbene Lippen und eine rosafarbene Zunge, nicht größer als ein gepresstes Reiskorn. Sobald man ein Luftpostfalttier aus seinem Umschlag holt, wacht es auf, weil es im Umschlag noch zwingend schlafen musste, Schlaf und Umschlag sind Geschwister. Aber dann beginnt das Tier in den Raum zu atmen. Indem es atmet, entfaltet sich sein Körper. Es ist immer wieder bemerkenswert, welch faszinierende Gestalten erscheinen, afrikanische Luftpostfalttiere sind europäischen Luftpostfalttieren durchaus nicht ähnlich. So oder so wird man staunen und erzählen. — 3 Uhr und etwas später. Leichter Regen. — stop
Aus der Wörtersammlung: anis
remington
whiskey : 1.28 — In der vergangenen Nacht träumte ich von einer Schreibmaschine. Diese Schreibmaschine verfügte über ein Band von roter und schwarzer Farbe sowie über einen Satz Hammerzeichen, die sich nur dann bewegten, wenn ich die Tasten mit großer Kraft in das mechanische Getriebe der Maschine drückte. Manchmal, während ich notierte, blieben einzelne der Tasten in der Tiefe hängen, als wollte die Schreibmaschine nicht von dem Zeichen lassen, das sie gerade noch auf das Papier gesetzt hatte. Eine Taste nach der anderen fiel aus, bis ich nur noch das Zeichen M bewegen konnte. Ich erinnere mich, in meinem wirklichen Leben tatsächlich eine Schreibmaschine wie die geträumte Schreibmaschine besessen zu haben. Sie stand lange Zeit auf meinem Schreibtisch, ich hob sie nur selten an, weil sie schwer gewesen war, 10 oder 15 Kilogramm. Es war eine Remington mit einem Farbband, trocken wie namibischer Wüstensand. Da niemand wusste, auf welchem Wege man an ein frisches Farbband gelangen konnte, erzeugte die Schreibmaschine zeitlebens kein sichtbares, aber tastbare Zeichen, und doch tippte ich manchmal auf der Maschine herum, als würde ich etwas aufschreiben, als würde ich üben, lautlose Musik, Gesten, stumme Gedanken. In meinem Traum der vergangenen Nacht wurde die Maschine unter meinen Händen immer kleiner, bis sie zuletzt verschwunden war. Ich habe dann noch etwas weiter geträumt. Ich war in einem U‑Boot unterwegs. Ich fuhr den Mississippi aufwärts. Das Wasser war dunkel. Ich beobachtete leuchtende Rinder, wie sie auf dem Grund des Flusses durch kniehohen Schlamm wateten. — stop
eine postkarte
zoulou : 7.15 — Gestern entdeckte ich in meinem Briefkasten eine Postkarte, die von irgendjemandem mit winzigen japanischen Zeichen beschriftet worden war. Zunächst wirkte der Text wie ein Muster, das sich erst dann zu Schriftzeichen auflöste, als ich meine Brille aus der Schublade holte. Ich konnte den Text natürlich nicht lesen. Ich nehme an, die Postkarte wurde versehentlich in meinen Briefkasten geworfen. Bei genauerer Untersuchung stellte ich jedoch fest, dass die Postkarte in jedem anderen Briefkasten vermutlich gleichwohl ein versehentliches Ereignis gewesen wäre, die Postkarte trug nämlich keine Anschrift an der dafür vorgesehenen Stelle, aber eine Briefmarke des japanischen Hoheitsgebietes. Auch auf ihrer Rückseite war kein Adressat zu erkennen. Eine Fotografie zeigt Samuel Beckett, der unter einem blühenden Kirschbaum sitzt, oder einen Mann, der Samuel Beckett ähnlich sein könnte, der Dichter im Alter von 160 Jahren, er hat sich kaum verändert. Ein sehr interessantes Bild. Auf einem Ast des Baumes sind Eichhörnchen zu erkennen, sieben oder acht Tiere, die ihre Augen geschlossen halten. Ich erinnere mich, dass ich einmal davon hörte, Menschen würden immer wieder einmal Postkarten notieren, oft sehr aufwendig ausgearbeitete Schriftstücke, um zuletzt die Adresse des Empfängers zu vergessen. Das ist tragisch oder vielleicht eine Methode, Information an die Welt zu senden, die niemanden oder irgendeinen beliebigen Menschen erreichen soll. Nun liegt diese Postkarte neben Zimtsternen, Bananen und Äpfeln auf meinem Küchentisch. Zunächst hatte ich das Wort L i e b e r in die Google – Übersetzermaschine eingegeben und in die japanische Sprache übersetzt. Zeichen, die sich auf meinem Bildschirm formierten, waren mit den ersten Zeichen auf der Postkarte identisch. Ich weiß sehr genau, was nun zu tun ist. In diesem Augenblick jedoch scheue ich noch davor zurück, meinen Namen in die Maske der Suchmaschine einzugeben. Es ist bald Morgendämmerung, ich höre Tauben auf dem Dach spazieren. — stop
ai : LAOS
MENSCH IN GEFAHR: “Auch ein Jahr nach der Verschleppung von Sombath Somphone haben die laotischen Behörden immer noch keine umfassenden Ermittlungen eingeleitet, um sein Schicksal aufzuklären. Deshalb besteht Anlass zu großer Sorge um den 62-Jährigen. Der zivilgesellschaftlich engagierte Aktivist wurde vor knapp einem Jahr an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, entführt. Aufgrund einer chronischen Erkrankung ist Sombath Somphone auf die tägliche Einnahme von Medikamenten angewiesen. / Sombath Somphone wurde am Abend des 15. Dezember 2012 an einem Kontrollpunkt der Polizei in Vientiane in Anwesenheit von Sicherheitspersonal in einem Lastwagen verschleppt. Seither ist gut ein Jahr vergangen, und bislang fehlt von ihm jede Spur. Der bevorstehende Jahrestag des “Verschwindens” von Sombath Somphone und der Mangel an umfassenden und unparteiischen Untersuchungen in seinem Fall geben Anlass zur Sorge um das Schicksal und Wohlergehen des Aktivisten. /Die Verschleppung von Sombath Somphone wurde mit einer Verkehrskamera aufgezeichnet. Seiner Familie war es gelungen, das Videomaterial zu kopieren. Die laotischen Behörden behaupten, auf den Aufnahmen seien nicht die Kennzeichen der Fahrzeuge zu sehen, mit denen Sombath Somphone verschleppt wurde. Die USA, die Europäische Union, Mitglieder des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte haben die laotischen Behörden wiederholt dazu aufgefordert, die Verschleppung von Sombath Somphone dringend zu untersuchen. Dennoch scheinen die bislang unzureichenden Ermittlungen stillzustehen. Technische Unterstützung bei der Auswertung des Videomaterials haben die Behörden abgelehnt. Drei parlamentarische Delegationen, die nach Laos fuhren, um den Fall direkt bei den Behörden vorzubringen, sehen keinerlei Anzeichen dafür, dass die Behörden bei den Ermittlungen Fortschritte machen oder dass echte Anstrengungen unternommen werden, Sombath Somphone zu finden und mit seiner Familie zu vereinen. Offensichtlich fehlt es an der ernsthaften Absicht, das Schicksal von Sombath Somphone aufzuklären. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchen, seine Verschleppung zu verschleiern. / Sombath Somphone gründete im Jahre 1996 das Trainingscenter für mitbestimmte Entwicklung (Participatory Development Training Centre) zur Förderung von Bildung, Führungsqualitäten und nachhaltiger Entwicklung in Laos. 2005 wurde er mit dem Ramon Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet. Er gehörte zu den Organisatoren des Asia-Europe People’s‑Forums, das im Oktober 2012 in Vientiane stattfand. Letzteres ist möglicherweise ein Grund für seine Verschleppung.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 22. Januar 2014 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : SPANIEN
MENSCH IN GEFAHR : “Im Fall von Aleksandr Pavlov wurde dem Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden erneut stattgegeben, obwohl glaubwürdige Beweise vorliegen, dass ihm nach seiner Rückkehr nach Kasachstan Folter droht. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung von Aleksandr Pavlov liegt nun bei der spanischen Regierung. / Der 37-jährige Aleksandr Pavlov ist kasachischer Staatsbürger und hat in Spanien einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befindet sich derzeit in der spanischen Hauptstadt Madrid in Haft. Am 8. November prüfte und bewilligte das zentrale Gericht zur Verfolgung schwerer Straftaten (Audiencia Nacional) den Auslieferungsantrag der kasachischen Behörden und bestätigte damit die Entscheidung der Zweiten Strafkammer des Gerichts vom 23. Juli. Die endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen wird vom spanischen Ministerrat getroffen. Dieser könnte die Entscheidung des zentralen Gerichts aufheben. Auf nationaler Ebene sind in Aleksandr Pavlovs Fall alle Rechtsmittel erschöpft. Sollte er nach Kasachstan zurückgeführt werden, drohen ihm Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. / Amnesty International ist der Ansicht, dass das Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden mit Aleksandr Pavlovs Verbindungen zu dem Oppositionsführer Mukhtar Ablyazov zusammenhängt. Mukhtar Ablyazov war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Aleksandr Pavlov war zuvor einige Jahre lang als Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov tätig gewesen. Es hat in Kasachstan einige Fälle gegeben, in denen strafrechtliche Verfahren gegen politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen mit deren Verbindungen zu Mukhtar Ablyazov und seinen regierungskritischen Ansichten in Zusammenhang gebracht worden sind. Trotz der Zusicherung der Regierung, das Problem der Folter und Misshandlung von Inhaftierten in Kasachstan erfolgreich angegangen zu sein, wird nach wie vor über derartige Fälle berichtet. / Gemäß dem Völkerrecht ist Spanien verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. ‑verstöße drohen. Die spanischen Behörden dürfen Aleksandr Pavlov daher nicht an Kasachstan ausliefern oder ihn auf andere Weise dorthin überstellen, da sie damit gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würden. Er darf den kasachischen Behörden auch dann nicht übergeben werden, wenn diese diplomatische Zusicherungen machen, ihn nicht zu foltern, in anderer Weise zu misshandeln oder in einem unfairen Verfahren zu verurteilen.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 20. Dezember 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
regenschirm
himalaya : 1.32 — Ich stellte mir einen Schriftsteller des digitalen Zeitalters vor, der täglich öffentlich Gedanken in digitaler Weise notiert. Geschichten, die sich nicht immer tatsächlich ereignet haben müssen. Einmal sitzt er vor der Schreibmaschine, er bewegt sich nicht, scheint müde zu sein, niedergeschlagen. Wenige Stunden zuvor hatte er bemerkt, dass er sich fürchtete. Den ganzen Tag über versuchte er diese Erkenntnis wie ein Geheimnis vor sich selbst zu verstecken. Es ging um nicht anderes, als um seinen Wunsch, einen Satz oder Gedanken des amerikanischen Journalisten Daniel Ellsberg zu zitieren. Dieser Gedanke war ein nicht sehr komplizierter Gedanke, 34 Zeichen, aber einer, der in der Nähe eines Namens sich entfaltete, dessen Zeichenfolge sicher von geheimen Robots bemerkt werden würde, einem Namen, der einem Signalfeuer ähnelt. Der Gedanke geht so: Secrecy corrupts, just as power corrupts. Der Schriftsteller, der sich eigentlich für eine mutige Person gehalten hatte, entdeckte sein Unbehagen angesichts der Möglichkeit, aufzufallen, indem er den Namen Daniel Ellsberg’s in seinen Text einfügen würde. Er saß auf einem harten Stuhl vor seinem Schreibtisch. Regen prasselte gegen die Scheiben des Zimmers. Er wartete eine halbe Stunde. Dann stand er auf, warf sich seinen Mantel über, holte einen Regenschirm aus dem Schrank und ging spazieren. Nach fünf Stunden kehrte er zurück und setzte sich wieder vor die Schreibmaschine. — stop
ai : SUDAN
MENSCH IN GEFAHR: „Ein Anwalt befindet sich im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur ohne Anklage in Haft. Er könnte gefoltert und anderweitig misshandelt werden. / Adam Sharief arbeitet als Anwalt und ist Koordinator der Anwaltsvereinigung Darfur Bar Association im sudanesischen Bundesstaat Süd-Darfur. Er wurde am 26. September festgenommen und wird ohne Anklage und Zugang zu einem Rechtsbeistand vom sudanesischen Geheimdienst in Nyala festgehalten. / Sechs Tage vor seiner Festnahme gab Adam Sharief dem unabhängigen Radiosender Radio Dabanga ein Interview. Darin kritisierte er den Gouverneur von Süd-Darfur wegen der schlechten Sicherheitslage in Nyala, der Hauptstadt des Bundesstaates. Er erhob den Vorwurf, die örtlichen Behörden würden Milizen für sich arbeiten lassen, welche die Verantwortung für eine Reihe von Tötungen tragen, die in jüngster Zeit in Nyala begangen wurden. Unter anderem töteten sie Ismail Ibrahim Wadi, einen bekannten Geschäftsmann der Region, sowie dessen Sohn und Neffen. Adam Sharief übte zudem Kritik daran, dass die Sicherheitskräfte am 19. September scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzten, die sich am Tag der Beisetzung von Ismail Ibrahim Wadi versammelt hatten. Berichten zufolge wurden dabei mindestens fünf Menschen getötet und 48 so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. / Amnesty International befürchtet, dass Adam Sharief allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Die Organisation fordert daher seine sofortige Freilassung, sofern er keiner als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.“ — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 13. November 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
im zug
marimba : 2.32 — Am Abend spät betrat ein junger Mann einen Zug der Schnellbahnlinie, welche die Stadt mit dem Flughafen verbindet. Er schleppte ein Fahrrad hinter sich her, das so schwer bepackt gewesen war, dass er sich, genau genommen, nicht auf das Fahrrad setzen konnte, es war kein Platz für seinen schmalen Körper. Auf der Spitze des Gepäckberges von Taschen und Tüten, ruhte ein Körbchen, dort schlief eine Katze. Es war still, der Zug an diesem Abend beinahe leer, ein Zug, der über Gepäckabteile oder Nischen für Fahrräder, Kinderwagen und große Koffer verfügte. An keiner dieser geeigneten Stellen war der junge Mann mit seinem Fahrrad und seiner Katze jedoch eingestiegen, vielmehr in ein Abteil, in welchem sich ausschließlich Sitzplätze befanden. Nun geschah Folgendes: Eine Stimme in deutscher Sprache ersuchte den jungen Mann an der nächsten Haltestelle, auszusteigen und sich in ein Abteil zu begeben, das für ihn und sein Fahrrad vorgesehen war. Da der junge Mann nicht reagierte, wiederholte die Stimme ihr Anliegen in eben der deutschen Sprache. Auch diese zweite Aufforderung blieb ohne Erfolg, weshalb kurz darauf eine Ansprache zunächst in englischer, dann in französischer, schließlich in spanischer, zuletzt in portugiesischer Sprache zu vernehmen war. Es handelte sich je um Tonkonserven, die vermutlich alle genau denselben Text enthielten, dieselbe Botschaft oder Bitte, den Hinweis darauf, dass Fahrräder nur in den dafür vorgesehenen Abteilen befördert werden dürfen. Die Stimmen waren freundlich in ihrem Klang, angenehme Stimmen, sie wickelten sich ab in einem Zeitraum von drei oder vier Minuten. Es war vergeblich, der junge Mann bewegte sich nicht. Nach einer kurzen Phase der Stille hob sich die Stimme des Fahrers erneut. Er formulierte nun in chinesischer Sprache, ich nehme an, dieselbe Botschaft wie zuvor, ein bemerkenswerter Vorgang, ein Beispiel von Beharrlichkeit. Als der Zug kurz darauf in einem kleinen Bahnhof stoppte, erschien ein zierlicher Mann im Abteil. Er trug eine blaue Uniformhose und ein weißes Hemd, es handelte sich um einen Mann chinesischer Herkunft. Er schien sehr aufgebracht zu sein. Er näherte sich dem jungen Mann, gestikulierte heftig, deutete mal auf den Besitzer des Fahrrades, dann auf das Fahrrad selbst, hob die Hände zum Himmel, um bald wieder zu verschwinden. Dann setzte der Zug sich wieder in Bewegung. Vor den Zugfenstern schimmerte Schnee in den Bäumen. Ein Gespräch unter Reisenden war zu hören. Die Katze in ihrem Körbchen hatte für einen Moment die Augen geöffnet. — stop
ai : MEXICO
MENSCHEN IN GEFAHR : “Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind. Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas — COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt. / Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn “verschwinden” lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt. / Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 5. September 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action
ai : USA
MENSCH IN GEFAHR : “Warren Hill soll am 15. Juli im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet werden. Die sieben ExpertInnen, die ihn untersucht haben, sagen inzwischen alle, dass er “geistig behindert” ist. In diesem Fall würde eine Hinrichtung gegen die US-amerikanische Verfassung verstoßen. Seine Rechtsbeistände haben sich an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt, damit er eingreift. / Im Jahr 2002 befand ein Richter des Bundesstaates Georgia, dass Warren Hill tatsächlich “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähig¬keiten” aufweise, aber dass nicht zweifelsfrei “Defizite im adaptiven Verhalten” nachzuweisen seien. Warren Hill war 1991 wegen des 1990 begangenen Mordes an seinem Mithäftling Joseph Handspike zum Tode verurteilt worden. Im Jahr 1988 hat das Parlament des Bundesstaates Georgia ein Gesetz verabschiedet, das die Verhängung der Todesstrafe gegen jede Person untersagt, bei der “ohne berechtigten Zweifel” eine “geistigen Behinderung” festgestellt wurde. Das Gesetz definiert diese Behinderung als “deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten”, die zu “Defiziten im adaptiven Verhalten” führen, die sich “in der Entwicklungsphase manifestierten”. / Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) befand in der Grundsatzentscheidung “Atkins gegen Virginia”, dass die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen gegen die US-Verfassung verstoße. Die Rechts¬beistände von Warren Hill baten auf Grundlage dieser Entscheidung um erneute Prüfung ihrer vorherigen Rechtsmit¬tel. Diesmal entschied das zuständige Gericht, dass “das Überwiegen der Beweise” ausreiche um festzustellen, dass Warren Hill an einer geistigen Behinderung leidet. Das strengere Kriterium “ohne berechtigte Zweifel” müsse nicht erfüllt sein. Auf der Grundlage dieser Beurteilung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beeinträchtigung von Warren Hill einer geistigen Behinderung gleichkäme. Die Behörden von Georgia legten dagegen jedoch Rechtsmittel beim Obersten Gericht des Bundesstaates ein, das 2003 mit vier zu drei Stimmen entschied, in diesem Kontext sei das Kriterium “ohne berechtigten Zweifel” anzulegen. Der Fall wurde dann an die Bundesgerichte verwiesen, und 2011 entschied ein Bundesberufungsgericht (Court of Appeals for the 11th Circuit) mit sieben zu vier Stimmen, dass selbst wenn der Bundesstaat in seiner Gesetzgebung nicht für einen angemessenen Ausgleich gesorgt hat, das US-Bundesgericht aufgrund von US-Recht nicht befugt sei einzu¬schreiten, auch wenn es die Entscheidung des bundesstaatlichen Gerichts “für nicht korrekt oder unüberlegt” erachte. / Im Februar 2013 stoppte das Bundesberufungsgericht des 11. Bezirks die Hinrichtung von Warren Hill. Zu diesem Zeitpunkt waren alle an dem Fall beteiligten ExpertInnen zu dem Schluss gekommen, dass Warren Hill an einer “geistigen Behinderung” leidet. Am 22. April jedoch wies das dreiköpfige Richtergremium das neue Rechtsmittel von Warren Hill mit der Begründung zurück, das Gericht sei den strengen Beschränkungen unterworfen, die das “Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und zur effektiven Durchsetzung der Todesstrafe” (Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act — AEDPA) aus dem Jahr 1996 bei aufeinanderfolgenden Rechtsmitteln anwende. Eine Richterin des Gremiums widersprach dieser Auffassung jedoch und erklärte, “ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz kann nicht angewendet werden, um das in der Verfassung festgeschriebene Recht von Warren Hill, nicht hingerichtet zu werden, außer Kraft zu setzen”. Die Richterin schrieb: “… der Bundesstaat Georgia wird einen geistig behinderten Mann hinrichten. Denn alle sieben ExpertInnen, die Warren Hill jemals untersucht haben, sowohl die vom Bundesstaat bestellten als auch die von Warren Hill beauftragen ExpertInnen, sind inzwischen zu der übereinstimmenden Auffassung gelangt, dass er geistig behindert ist.” / Die Rechtsbeistände von Warren Hill bitten den Obersten Gerichtshof der USA, die Hinrichtung zu stoppen. Der Gerichtshof hatte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes AEDPA 1996 bestätigt und erklärt, das Gesetz habe nicht die Befugnis des Gerichtshofs aufgehoben, sich direkt mit Originalanträgen (original habeas petitions) zu befassen, d.h. unter außergewöhnlichen Umständen kann sich der Gerichtshof mit einem ihm direkt vorgetragenen Fall befassen, ohne dass der Fall nach einem Berufungsverfahren vor einem anderen Gericht an den Gerichtshof weiterverwiesen wurde. Mehrere JuraprofesssorInnen in den USA haben sich in einem Schreiben an den Gerichtshof gewandt und sich dafür ausgesprochen, dass der Gerichtshof sich zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschließen sollte.” — Hintergrundinformationen sowie empfohlene schriftliche Aktionen, möglichst unverzüglich und nicht über den 15. Juli 2013 hinaus, unter »> ai : urgent action