Aus der Wörtersammlung: november

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tan­go : 6.52 – Die­ses Wort, Pro­pel­ler­wort, das sich seit eini­gen Stun­den, weiß der Him­mel, woher es gekom­men ist, in mei­nem Kopf bewegt, scheint in der wirk­li­chen Welt noch nicht zu exis­tie­ren. Ich such­te in Wör­ter­bü­chern, ich such­te in der digi­ta­len Sphä­re, ver­geb­lich. Was also könn­te unter einem Pro­pel­ler­wort exakt zu ver­ste­hen sein? Ein Wort viel­leicht, das in der Lage wäre, wei­te­re Wör­ter, die vor oder hin­ter ihm in einem Satz­ver­bund notiert wor­den sind, im Geis­te eines Lesen­den zu beschleu­ni­gen, oder den Lesen­den selbst in sei­ner Art des Lesens hef­tig anzu­re­gen. In die­sem Augen­blick kommt mir kein Wort in den Sinn, das in die­ser Wei­se wirk­sam wer­den könn­te. Statt­des­sen dach­te ich an das Wort Zwerg­see­ro­se, wel­ches ich ges­tern noch notier­te, das Wort Zwerg­see­ro­se könn­te für mich zu einem Pro­pel­ler­wort wer­den, weil es mich leich­ter wer­den lässt, weil ich mich freue, sobald ich das Wort den­ke oder höre, weil ich sofort wei­te­re Zwerg­wör­ter bemer­ke, die mir gefal­len, das Wort Zwerg­li­bel­le bei­spiels­wei­se, oder das Wort Zwerg­amei­sen­pferd, von den Amei­sen­pfer­den habe ich bereits erzählt, auch das Wort Ohr­fei­ge, wenn ich das Wort Ohr­fei­ge hin­sicht­lich der Baum­früch­te betrach­te, scheint sich gleich­wohl zu einem Pro­pel­ler­wort zu ent­wi­ckeln. Oh, Du schö­ner Früh­lings­mor­gen. – stop
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tod in peking 5

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kili­man­dscha­ro : 0.27 – Ori­gi­nal-Nach­richt / Betreff: Unde­li­ver­ed Mail Retur­ned to Sen­der Datum: 2015–11-08T00:47:36+0100 – I’m sor­ry to have to inform you that your mes­sa­ge could not be deli­ver­ed to one or more reci­pi­ents. It’s atta­ched below. For fur­ther assis­tance, plea­se send mail to post­mas­ter. If you do so, plea­se include this pro­blem report. You can dele­te your own text from the atta­ched retur­ned mes­sa­ge. NOTE: Lie­ber Ted­dy, drei Jah­re sind ver­gan­gen, seit ich hör­te, dass Du in Peking gestor­ben sein sollst. Eini­ge Tage zuvor waren damals Freun­de in einem Restau­rant ver­sam­melt gewe­sen, um gemein­sam Enten und Gän­se zu ver­spei­sen. Du hat­test Dei­nen Besuch ange­kün­digt, kamst aber nicht. Wir war­te­ten ver­geb­lich auf Dei­nen Anruf, hat­ten kei­ne Vor­stel­lung davon, was gesche­hen sein konn­te, ein kal­ter Tag, eisig, der 20. Novem­ber 2012. Wenn ich im Inter­net nach Dei­nen Spu­ren suche, ist immer noch alles so wie im ver­gan­ge­nen Jahr anzu­tref­fen, Dei­ne Foto­gra­fien, Dei­ne Web­sei­te, Spu­ren in Foren. Bemer­kens­wert ist eine beson­de­re Anfra­ge, die in hin­zu­ge­kom­men ist im Bezirk einer Such­ma­schi­ne, deren Dienst­leis­tung initi­iert wer­den muss­te, irgend­je­mand erkun­digt sich nach Dir in einer außer­ge­wöhn­li­chen Wei­se. Wie in den Jah­ren zuvor, lie­ber Ted­dy, siche­re ich auch in die­sem Jahr eine Dei­ner Foto­gra­fien, von deren Geschich­te Du mir lei­der nie erzäh­len wirst. – Dein Lou­is < t.s@posteo.de: host mx02.posteo.de[89.146.194.165] said: 550 5.1.1 < t.s@posteo.de>: Reci­pi­ent address rejec­ted: unde­li­vera­ble address: Reci­pi­ent address look­up fai­led (in rep­ly to RCPT TO com­mand) – The mail sys­tem – stop

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt“. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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von schuhen

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char­lie : 3.25 – Bahn­steig 23, Zen­tral­bahn­hof, Diens­tag, 28 Minu­ten nach 10 Uhr abends. Auf einer Bank sitzt eine Frau in dunk­lem Gewand, über ihrem Kopf ein Tuch von eben­so schwar­zer oder dun­kel­grau­er Far­be, das ihr Haar lose bedeckt. Die Frau scheint von hohem Alter zu sein und müde und scheu, noch nicht ein­mal drei Stun­den ist es her, dass sie an die­sem Ort ein­ge­trof­fen ist. Ich höre, der jun­ge Mann, der an ihrer rech­ten Sei­te sitzt, sei ihr Enkel, er war es gewe­sen, der die alte Frau aus dem Zug getra­gen hat­te, weil sie nicht mehr lau­fen konn­te, so erschöpft waren ihre Füße vom wochen­lan­gen Wan­dern durch halb Euro­pa, außer­dem waren zuletzt Schu­he kaum noch vor­han­den. Ein Mäd­chen hat ihren Kopf im Schoß der Urgroß­mutter gebor­gen und schläft. Eigent­lich müss­ten da noch zwei Jungs sein, der älte­re Bru­der des klei­nen Mäd­chens, aber der ist tot, und auch ihr jün­ge­rer Bru­der ist nicht da, weil er tot ist, und auch ihre Mut­ter nicht, da ihre Woh­nung von einer Gra­na­te getrof­fen wor­den war, als das klei­ne Mäd­chen auf die Stra­ße rann­te ganz allein, was eigent­lich ver­bo­ten war im Novem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res in einem Dorf 16 Kilo­me­ter weit ent­fernt von der Stadt Homs. Auch der Urgroß­va­ter des über­le­ben­den Mäd­chens ist abwe­send, weil er tot ist. Aller­dings ist der Urgroß­va­ter zur übli­chen Zeit eines natür­li­chen Todes gestor­ben und in Form einer Foto­gra­fie nach Euro­pa mit­ge­kom­men, die die alte Frau in die­sem Moment in ihrer Hand hält und betrach­tet. Ihr Sohn, der Vater des jun­gen Man­nes, der sei­ne Groß­mutter aus dem Zug getra­gen hat­te, spricht gera­de mit einer fröh­li­chen Per­son, die eine Wes­te trägt, wel­che leuch­tet, dass es in den Augen nur so schmerzt. Er ver­sucht der jun­gen deut­schen Frau zu erklä­ren, dass er vor Stun­den sei­ne Ehe­frau aus den Augen ver­lo­ren habe, er sagt immer wie­der ihre Namen auf, damit man unver­züg­lich nach ihr suchen kön­ne. Sein Sohn, der jun­ge Mann, der neben sei­ner Groß­mutter sitzt, erzählt indes­sen in eng­li­scher Spra­che, sei­ne Groß­mutter habe das Dorf, aus dem die Fami­lie vor Mona­ten geflüch­tet war, in ihrem ganz Leben nicht ein ein­zi­ges Mal ver­las­sen, und jetzt sitzt sie also hier auf einer Bank in die­sem Nord­land, Bahn­steig 23, Zen­tral­bahn­hof, ver­steht kein Wort, von dem, was da so über­all um sie her­um gespro­chen wird, und streicht mit ihren Hän­den behut­sam über das Haar des schla­fen­den Kin­des. Immer wie­der schaut sie zu ihren Füßen hin, als wäre sie nicht sicher, dass die­se Füße ihre eige­nen Füße sind. Vor­sich­tig bewegt sie sie hin und her, noch kei­ne Vier­tel­stun­de ist ver­gan­gen, da hat­te sich ihr Enkel vor ihr nie­der­ge­kniet, um ihr nagel­neue feu­er­ro­te Turn­schu­he anzu­zie­hen von Puma. – stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Ate­na Fargha­da­ni befin­det sich seit dem 9. Febru­ar im Iran im Hun­ger­streik, um gegen ihre Haft zu pro­tes­tie­ren. Nun schwebt sie in Lebens­ge­fahr. Die Künst­le­rin befin­det sich wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten in Haft, unter ande­rem hat­te sie in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert. Die ira­ni­sche Male­rin Ate­na Fargha­da­ni trat am 9. Febru­ar in einen Hun­ger­streik. Sie nahm fort­an nur noch Was­ser, jedoch kei­ne Nah­rung mehr zu sich. Hier­mit will sie gegen die Fort­dau­er ihrer Haft im Ghar­chak-Gefäng­nis in der Stadt Vara­min pro­tes­tie­ren, in dem es kei­nen Trakt für poli­ti­sche Gefan­ge­ne gibt und in dem die Haft­be­din­gun­gen äußerst schlecht sind. Am 25. Febru­ar gab ihr Rechts­bei­stand an, dass Ate­na Fargha­da­ni als Fol­ge ihres Hun­ger­streiks einen Herz­in­farkt erlit­ten und kurz­zei­tig das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Sie gab an, ihren Hun­ger­streik solan­ge nicht zu been­den, bis die Behör­den ihrem Antrag nach­kom­men, sie in das Evin-Gefäng­nis in Tehe­ran zu ver­le­gen. Am 26. Febru­ar wur­de sie in ein Kran­ken­haus außer­halb des Gefäng­nis­ses gebracht. Ate­na Fargha­da­ni wur­de zum ers­ten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer fried­li­chen Akti­vi­tä­ten fest­ge­nom­men. Sie hat­te Fami­li­en von poli­ti­schen Gefan­ge­nen besucht und in einer Kari­ka­tur Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te kri­ti­siert, die einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht hat­ten, der frei­wil­lig durch­ge­führ­te Ste­ri­li­sa­tio­nen unter Stra­fe gestellt hät­te und der Teil eines groß ange­leg­ten Plans ist, den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln und Dienst­leis­tun­gen bezüg­lich der Fami­li­en­pla­nung zu beschrän­ken. Sie wur­de fast zwei Mona­te lang im Trakt 2A des Evin-Gefäng­nis­ses fest­ge­hal­ten, davon 15 Tage in Ein­zel­haft. Zu ihrer Fami­lie und ihrem Rechts­bei­stand durf­te sie kei­nen Kon­takt auf­neh­men. Am 6. Novem­ber 2014 wur­de sie gegen Zah­lung einer Kau­ti­on frei­ge­las­sen. Ihre neu­er­li­che Fest­nah­me am 10. Janu­ar erfolg­te nach der Vor­la­dung eines Revo­lu­ti­ons­ge­richts, mög­li­cher­wei­se als Ver­gel­tungs­maß­nah­me für ein Video, das sie nach ihrer Haft­ent­las­sung ver­öf­fent­licht und in dem sie erklärt hat­te, wie Gefäng­nis­auf­se­he­rin­nen sie geschla­gen und ernied­ri­gen­den Lei­bes­vi­si­ta­tio­nen unter­zo­gen sowie ande­ren Miss­hand­lun­gen aus­ge­setzt hat­ten. Ihre Eltern gaben in Inter­views an, dass Ate­na Fargha­da­ni vor ihrer Über­füh­rung ins Ghar­chak-Gefäng­nis noch im Gerichts­saal geschla­gen wur­de. Die Ankla­gen gegen sie lau­te­ten auf “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”, “Belei­di­gung von Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten durch Zeich­nun­gen” und “Belei­di­gung des Reli­gi­ons­füh­rers.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und bis spä­tes­tens 10. April, unter »> ai : urgent action

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Der ira­nisch-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list Jason Rezai­an befin­det sich seit sechs Mona­ten im Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft. Er hat kei­nen Zugang zu einem Rechts­bei­stand, wur­de aber am 6. Dezem­ber zum ers­ten Mal vor Gericht gestellt. Er ist ein gewalt­lo­ser poli­ti­scher Gefan­ge­ner. / Jason Rezai­an, ein Iran-Kor­re­spon­dent der Washing­ton Post, wur­de am Abend des 22. Juli zusam­men mit sei­ner Frau Yega­neh Salehi, die für die Zei­tung The Natio­nal aus den Ara­bi­schen Emi­ra­ten schreibt, von Sicher­heits­kräf­ten in Zivil fest­ge­nom­men. Das Haus des Ehe­paars wur­de durch­sucht und ihre Päs­se kon­fis­ziert. Etwa einen Monat spä­ter erst wur­de die Fami­lie von Jason Rezai­an und Yega­neh Salehi über den Ver­bleib der bei­den infor­miert. Yega­neh Salehi kam im Okto­ber auf Kau­ti­on frei. Jason Rezai­an wur­de sei­nem Bru­der Ali Rezai­an zufol­ge mehr­mals ver­hört. Ein von der Fami­lie beauf­trag­ter Rechts­bei­stand hat bis­lang kei­ne Erlaub­nis erhal­ten, Jason Rezai­an zu besu­chen oder sei­ne Gerichts­ak­ten ein­zu­se­hen. Bei der Gerichts­ver­hand­lung am 6. Dezem­ber, die laut Ali Rezai­an einen gan­zen Tag lang ange­dau­ert haben soll, wur­de Jason Rezai­an ledig­lich ein Dol­met­scher und kein Rechts­bei­stand zur Ver­fü­gung gestellt. Zudem wur­de er auf­ge­for­dert, ein Doku­ment zu unter­zeich­nen, in dem er sich der Ankla­gen schul­dig bekennt. Was Jason Rezai­an vor­ge­wor­fen wird oder war­um, ist nicht bekannt. / Seit sei­ner Fest­nah­me wird Jason Rezai­an im Evin-Gefäng­nis in Ein­zel­haft fest­ge­hal­ten. Dort darf ihn sei­ne Fami­lie nur gele­gent­lich besu­chen. Er lei­det unter Blut­hoch­druck und muss des­halb täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. / In einem Inter­view mit der Nach­rich­ten­agen­tur Euro­News am 6. Novem­ber wur­de der Vor­sit­zen­de des ira­ni­schen Obers­ten Rats für Men­schen­rech­te, Moham­mad Javad Lari­ja­ni, gefragt, wann Jason Rezai­an frei­ge­las­sen wer­de. Nach sei­ner Ein­schät­zung hät­te dies “in weni­ger als einem Monat” gesche­hen müs­sen. Kaum eine Woche spä­ter sag­te jedoch der Stell­ver­tre­ter der Obers­ten Jus­tiz­au­to­ri­tät des Irans, Hadi Sadeghi, dass die Ermitt­lun­gen im Fall Jason Rezai­an noch im Gan­ge sei­en und dass die­se län­ger als einen Monat dau­ern kön­nen. Die ira­ni­schen Behör­den haben bis­her nichts über die Grün­de für die Fest­nah­me von Jason Rezai­an ver­lau­ten las­sen.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 20. Janu­ar 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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ai : INDONESIEN

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Am 27. Sep­tem­ber ver­ab­schie­de­te das Par­la­ment von Aceh das isla­mi­sche Straf­ge­setz für die Pro­vinz Aceh (Qanun Hukum Jina­yat) auf Grund­la­ge der Scha­ria. Dar­in sind unter ande­rem bis zu 100 Stock­schlä­ge für gleich­ge­schlecht­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen und vor- sowie außer­ehe­li­che sexu­el­le Bezie­hun­gen (“Ehe­bruch”) vor­ge­se­hen. Das Gesetz sieht die Prü­gel­stra­fe zudem für eine Rei­he wei­te­rer Ver­ge­hen vor, wie z. B. Alko­hol­kon­sum, Glücks­spiel, “Allein­sein mit einer oder einem Ange­hö­ri­gen des ande­ren Geschlechts, der oder die kein(e) Ehepartner_in oder Ver­wand­te® ist” (khal­wat), sexu­el­le Miss­hand­lung, Ver­ge­wal­ti­gung, außer­ehe­li­cher Aus­tausch von Zärt­lich­kei­ten sowie Beschul­di­gung einer Per­son, Ehe­bruch began­gen zu haben, ohne aber vier Zeu­gen vor­wei­sen zu kön­nen. Es wird zudem befürch­tet, dass die Vor­schrif­ten zur Beweis­last in Fäl­len von Ver­ge­wal­ti­gung und sexu­el­ler Miss­hand­lung nicht den inter­na­tio­na­len Stan­dards ent­spre­chen. Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh ist auf in der Pro­vinz wohn­haf­te Mus­li­me anwend­bar. Jedoch könn­ten auch Nicht­mus­li­me unter dem Gesetz ver­ur­teilt wer­den, wenn es um Ver­ge­hen geht, die nicht im indo­ne­si­schen Straf­ge­setz­buch gere­gelt sind. /Das isla­mi­sche Straf­ge­setz der Pro­vinz Aceh wird nur dann der Zen­tral­re­gie­rung zur Bil­li­gung vor­ge­legt, wenn der Gou­ver­neur der Pro­vinz es zuvor abzeich­net. Nach den gegen­wär­ti­gen Rege­lun­gen hat die Zen­tral­re­gie­rung nach Vor­la­ge des Geset­zes 60 Tage Zeit, eine Über­ar­bei­tung anzu­ord­nen oder das Gesetz abzu­leh­nen, falls es der indo­ne­si­schen Ver­fas­sung oder ande­ren natio­na­len Geset­zen zuwi­der­läuft. / Die Prü­gel­stra­fe stellt eine grau­sa­me, unmensch­li­che und ernied­ri­gen­de Stra­fe dar, die gegen das Völ­ker­recht ver­stößt, ins­be­son­de­re gegen Arti­kel 7 des Inter­na­tio­na­len Pak­tes über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te und die UN-Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on, deren Ver­trags­staat Indo­ne­si­en ist.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 14. Novem­ber 2014 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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kollibry

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echo : 5.55 — Im ver­gan­ge­nen Novem­ber ver­leg­te ich eine Nach­richt, die mir per E‑Mail zuge­stellt wor­den war. Ver­mut­lich hat­te ich ihre Exis­tenz bereits nach weni­gen Stun­den ver­ges­sen, sodass ihr Sen­der ver­geb­lich auf eine Ant­wort war­te­te. Heu­te Nacht habe ich sie glück­li­cher­wei­se wie­der ent­deckt. Es war damals etwas Bedeu­ten­des gesche­hen. L. hat­te ein Note­book geschenkt bekom­men, das ers­te Note­book sei­nes Lebens. Es war kein neu­es, es war ein gebrauch­tes Gerät, aber noch in einem guten Zustand, kaum ein Krat­zer am sil­ber­grau­en Gehäu­se, sei­ne Tas­ten funk­tio­nier­ten tadel­los, und die Pro­gram­me des Betriebs­sys­tems waren her­vor­ra­gend sor­tiert. Ein erns­tes Pro­blem stell­te aller­dings eine Buch­sta­ben­ma­schi­ne dar, prä­zi­se die Kor­rek­tur­rou­ti­ne eines Text­ver­ar­bei­tungs­pro­gramms, wel­ches vom Vor­be­sit­zer des Note­books jah­re­lang inten­siv ver­wen­det wor­den sein muss­te. Das klei­ne Zusatz­pro­gramm konn­te nicht aus­ge­schalt wer­den, was ange­nehm gewe­sen wäre. Zahl­rei­che feh­ler­haf­te Wör­ter waren in sei­ne tie­fen Spei­cher gewan­dert, und so web­te das Pro­gramm, wäh­rend L. mit sei­ner Hil­fe notier­te, Vor­schlä­ge in gera­de eben ent­ste­hen­de Tex­te, bei­spiels­wei­se anstatt des Wor­tes Koli­bri das Wort Kol­li­bry, was schließ­lich zu äußerst erstaun­li­chen Befun­den führ­te. L. glaub­te bald, sehr ernst­haft krank gewor­den zu sein. Er bat mich um Unter­stüt­zung, er wol­le den Spei­cher der Wort­miss­bil­dun­gen unver­züg­lich aus­ra­die­ren. – Es ist kurz vor drei Uhr. Ver­mut­lich kom­me ich mit mei­nen Hin­wei­sen viel zu spät, das ist denk­bar, sogar wahr­schein­lich, dass ich viel zu spät sein wer­de. Machen wir uns trotz­dem sofort auf die Suche nach einer Lösung. Gewit­ter­stim­mung vor den Fens­tern, Flie­gen, Blit­ze, aber kein Don­ner, viel­leicht eine Art Wet­ter­leuch­ten, gran­dio­se, aus dem Him­mel stür­zen­de Bäu­me von Licht. – stop

polaroidglobus

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schlafen in turku

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hima­la­ya : 2.32 — Viel­leicht wer­den Sie sich erin­nern. Vom Schla­fen habe ich bereits im Jahr 2008 notiert, und zwar im Monat Novem­ber. Vor weni­gen Minu­ten, als ich nach schwe­ben­den Bal­lo­nen über der Stadt Tur­ku such­te, habe ich einen ent­spre­chen­den Text unter dem Titel „Schla­fen in Tur­ku“ in den Ver­zeich­nis­sen der Goog­le-Such­ma­schi­ne wie­der­ent­deckt. Der Text ist mir noch immer nah, wes­halb ich ihn mit­ge­nom­men und an die­sem Zeit­ort ein­ge­fügt habe. Ich stel­le nun zum zwei­ten Mal die Fra­ge: Ist Ihnen viel­leicht bekannt, dass Wale, Pott­wa­le genau­er, wenn sie schla­fen, Kopf nach oben im Was­ser schwe­ben? Lang­sam sin­ken­de Tür­me, lei­se sin­gend, lei­se knat­ternd, fried­vol­le Ver­samm­lun­gen, die mit dem Golf­strom trei­ben. Wenn Sie ein­mal wach lie­gen soll­ten, wenn Sie nicht schla­fen kön­nen, weil Sor­gen Sie bedrän­gen oder ande­re schmerz­vol­le Gedan­ken, wird es hilf­reich sein, eine Tauch­fahrt zu unter­neh­men im Kopf durchs Bild der träu­men­den Wale. Oder Sie rei­sen an die Ost­see, neh­men die nächs­te Fäh­re nach Tur­ku. Sie wer­den dann schon sehen. Bal­lo­ne, zum Bei­spiel, Bal­lo­ne wer­den Sie sehen am Hori­zont, Bal­lo­ne am dämm­ri­gen Him­mel, dort müs­sen Sie hin. Alles ist gut zu Fuß zu errei­chen, eine Stun­de oder zwei, nicht län­ger, je nach Gepäck. Man wird Sie schon erwar­ten, man wird Sie freund­lich begrü­ßen, man wird Sie fra­gen, wie lan­ge Zeit Sie zu schla­fen wün­schen, wel­cher Art die Din­ge sind, die Sie zu ver­ges­sen haben, die Sie beschwe­ren. Man wird Ihren Blick zum Him­mel len­ken und Sie wer­den erken­nen, dass unter den Bal­lo­nen Men­schen schwe­ben, auf­recht und reg­los, in Dau­nen­män­tel gehüllt, von einem leich­ten Wind hin und her geschau­kelt, hun­der­te, ja tau­sen­de Men­schen. — Stil­le herrscht. — Nur das Fau­chen der Feu­er­ma­schi­nen von Zeit zu Zeit. - Drei Uhr drei­und­drei­ßig auf dem Mai­dan zu Kyjiw. — stop

polaroidkiemenana

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rooseveltblüte

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sier­ra

~ : malcolm
to : louis
sub­ject : ROOSEVELTBLÜTE
date : nov 22 13 8.15 p.m.

Am 22. Novem­ber berich­tet die New York Times über Eich­hörn­chen Fran­kie, das seit Wochen auf dem Hur­ri­ka­ne Deck der Sta­ten Island Fäh­re John F. Ken­ne­dy lebt. Wir konn­ten das nicht auf­hal­ten. Weder den Bericht selbst, noch eine Foto­gra­fie, die das Eich­hörn­chen zeigt, wie es auf einer Sitz­bank nach einem Fin­ger greift. Fran­kie scheint sich auf dem Schiff wohl­zu­füh­len. Viel­leicht ist es die Wär­me, viel­leicht sind es die Bewe­gun­gen der Fäh­re auf dem Meer, die ihm gefal­len. Natür­lich ist er längst zur Attrak­ti­on gewor­den, zum Stadt­ge­spräch, wird foto­gra­fiert und mit fri­schen Erd­nüs­sen ver­sorgt. Seit eini­gen Tagen nimmt Fran­kie gleich­wohl Bana­nen zu sich, zutrau­lich wagt er sich nah an die Pas­sa­gie­re der Fäh­re her­an, greift mit sei­nen Hän­den nach den Früch­ten, ver­mag sie zu öff­nen, duckt sich, has­tet mit sei­ner Beu­te je unter eine der Sitz­bän­ke, wes­halb zahl­rei­che Pas­sa­gie­re nie­der­knien, um Fran­kie nicht aus den Augen zu ver­lie­ren. Ges­tern beob­ach­te­ten wir, wie ein Mäd­chen Fran­kie berüh­ren durf­te. Er zit­ter­te leicht, als das Kind mit einer Hand über sei­nen Rücken fuhr. Das Mäd­chen bemerk­te Fran­kies Sen­der, der dicht unter sei­ner Haut ver­bor­gen liegt, rasch zog es sei­ne Hand zurück. Es ist beun­ru­hi­gend, welch gro­ße Auf­merk­sam­keit Fran­kie genießt. Wir haben den Ein­druck, man­che der Pas­sa­gie­re fah­ren nur des­halb mit der Fäh­re, um Fran­kie besich­ti­gen zu kön­nen. Kaum noch kom­men wir an ihn her­an, ohne selbst foto­gra­fiert zu wer­den. Heu­te ist es sehr win­dig. Brook­lyn und New Jer­sey lie­gen im Nebel. Man könn­te glau­ben, dass wir uns auf hoher See befin­den. Die Schei­ben des Schif­fes schep­pern. Was­ser peitscht über die Vor­decks der Fäh­re. Men­schen mit Foto­ap­pa­ra­ten ste­hen im Wind und suchen nach Man­hat­tan. Etwas see­krank sen­de ich aller­bes­te Grü­ße aus New York – Mal­colm / code­wort : rooseveltblüte

emp­fan­gen am
23.11.2013
1855 zeichen

mal­colm to louis »

polaroidbadende



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