Aus der Wörtersammlung: august

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moskau

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tan­go : 22.01 UTC — Am 4. August 2014 ereig­ne­te sich eine selt­sa­me Geschich­te, Sie wer­den sich viel­leicht erin­nern? Vor einem Schal­ter am Zen­tral­bahn­hof stand damals eine alte Dame. Sie trug ein blau­es Hüt­chen auf dem Kopf, war grell geschminkt und lach­te. Auf den ers­ten Blick schien sie fröh­lich zu war­ten wie ihr klei­ner Kof­fer, der gleich neben ihr stand. Auf den zwei­ten Blick war aller­dings zu sehen, dass sie nicht nur war­te­te, son­dern viel­mehr bewacht wur­de von einer wei­te­ren, sehr viel jün­ge­ren Frau und einem Mann, der die Uni­form einer Bahn­ge­sell­schaft trug. Wie Säu­len stan­den sie links und rechts der alten Rei­sen­den, die jun­ge Frau hat­te über­dies die Hand­ta­sche der Bewach­ten an sich genom­men, um sie zu durch­su­chen. Eine ihrer Hän­de wühl­te so hef­tig in der Tasche her­um, dass ein Rascheln weit­hin zu ver­neh­men war. Sie forsch­te ein oder zwei Minu­ten in die­ser wil­den Art und Wei­se. Weil sich aber in der Bör­se der alten Dame kein Doku­ment zur Iden­ti­fi­zie­rung auf­spü­ren ließ, schüt­tel­te sie den Kopf, beug­te sich noch ein­mal her­ab, sprach lei­se zu der zier­li­chen Erschei­nung hin, um sich kurz dar­auf an einen Schal­ter­be­am­ten zu wen­den, der hin­ter spie­geln­dem Glas auf einem Büro­stuhl saß. Die­ser Herr nun führ­te kurz dar­auf ein Mikro­fon an sei­nen Mund, eine war­me, melo­di­sche Stim­me war zu hören, die durch die Bahn­hofs­hal­le schall­te, sie sag­te: Ach­tung! Wir bit­ten um ihre Auf­merk­sam­keit, vor dem Infor­ma­ti­ons­schal­ter Gleis 24 war­tet ein Per­so­nen­fund­stück. Mel­den Sie sich! — Die­se Geschich­te ereig­ne­te sich kurz bevor der Fern­zug aus Mos­kau via War­schau den Bahn­hof erreich­te. Auf dem Bahn­steig war­te­ten vie­le Men­schen. Man­che hiel­ten Blu­men in ihren Hän­den. Ande­re foto­gra­fier­ten. — stop

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nahe warrenstreet

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alpha : 22.28 UTC — Lou­is erzähl­te mir eine hei­te­re Geschich­te, die er nicht erfun­den, viel­mehr von Mon­roe erzählt bekom­men haben will, Mon­roe, die in Brook­lyn in der Bal­tic Street seit fünf Jah­ren lebt. Sie habe, erzähl­te Mon­roe, ihre Freun­din Lil­ly besucht in der War­ren­street an einem fürch­ter­lich hei­ßen Tag im August. Sie habe Lil­lys Woh­nung betre­ten und sofort gespürt, dass etwas selt­sam ist. Das lin­ke Augen­lid Lil­lys flat­ter­te näm­lich wie ein wild gewor­de­ner Fal­ter über ihrem Aug­ap­fel her­um. Die­ses Flat­tern habe nicht auf­ge­hört, sag­te Lil­ly, seit in der Nacht vor drei Tagen über ihrem Bett ein Feu­er­alarm­mel­der ange­sprun­gen sei, ein äußerst stren­ger hel­ler Ton, der so kom­po­niert wor­den sei, dass man unbe­dingt wach wer­den müs­se, wes­we­gen sie sogleich senk­recht im Bett hock­te und nach Feu­er such­te, aber kei­ner­lei Feu­er gefun­den habe. Sie habe dann etwas abge­war­tet, aber das Wesen an der Decke woll­te sich nicht beru­hi­gen, da sei sie dann auf einen Stuhl gestie­gen und habe das pfei­fen­de, blin­ken­de Tier flugs abge­schraubt, habe ver­sucht, das Tier zu beru­hi­gen, habe Schal­ter und Knöp­fe gedrückt, dann das Tier in einen Pull­over gewi­ckelt, eine Decke dar­über gelegt, und noch eine Decke, schließ­lich habe sie ihre Hand­ta­sche geöff­net, sei auf die Stra­ße getre­ten, um zu Fuß in Rich­tung der Brook­lyn Bridge zu mar­schie­ren. Indes­sen flat­ter­te ihr Augen­lid noch immer her­um wie ein gefan­ge­ner Fal­ter, wes­we­gen sie sich sehr kon­zen­trie­ren muss­te im wil­den Stra­ßen­ver­kehr. Das Tier, das in einer Wei­se in der Hand­ta­sche pfiff, dass See­mö­wen Lil­lys Gegen­wart flüch­te­ten, habe sie dann in den East River gewor­fen, was ihrem Auge ganz offen­sicht­lich nicht sofort gehol­fen habe. — stop

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echinocereus echinopsis LX — 718

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MELDUNG. Drei Kak­teen [ Gat­tung : echi­no­ce­re­us echin­op­sis LX — 718 ] haben ges­tern, 26. August 2017 um acht­zehn Uhr fund­und­zwan­zig MEZ, zwölf Pfund fili­gra­nes Sta­chel­horn auf flüch­ten­de Labo­ran­ten geschos­sen. [ MPI für Bio­tech­no­lo­gie, 5th flo­or : Labor IIId‑7 : Level 4 ] — stop

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in der schnellbahn

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zou­lou : 10.12 UTC — Ges­tern in der Schnell­bahn las ich in mei­nem elek­tri­schen Notiz­buch fol­gen­den Hin­weis: Geschich­te vom Papier­seg­ler. Ich habe die­sen Ver­merk einer Geschich­te, die sich  in mei­nem Kopf befin­den muss, im August des ver­gan­ge­nen Jah­res fest­ge­hal­ten, ver­mut­lich in einer Schnell­bahn fah­rend. Auch in die­sem Moment, wie­der sit­ze ich in einer Schnell­bahn, kom­me ich an mei­ne Geschich­te nicht her­an. Sie ken­nen das viel­leicht. Wie man nach einem Wort sucht oder einer Tele­fon­num­mer, in die­ser Art und Wei­se such­te ich vor weni­gen Minu­ten nach mei­ner Geschich­te. Ich schloss also mei­ne Augen oder öff­ne­te sie, um vor­über­zie­hen­de Wald­land­schaft zu betrach­ten, der eigent­li­che suchen­de Blick aber war nach Innen gerich­tet. Auch mei­ne Gedächt­nis­oh­ren waren indes­sen äußerst auf­merk­sam gewe­sen. Vie­ler­lei Geräu­sche, aber nicht ein ein­zi­ges Geräusch, das mich zu mei­ner Geschich­te führ­te. Ich ahne, dass ich Geschich­ten oder Wör­ter, sobald ich sie gefun­den habe, zunächst höre, mit mei­nem Kopf, erst dann ver­mag ich sie zu lesen. Ich will das wei­ter beob­ach­ten. Jetzt muss ich aus­stei­gen. — stop

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ai : IRAN

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MENSCH IN GEFAHR: „Die ira­ni­sche Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di befin­det sich seit dem 27. Juni im Hun­ger­streik. Sie pro­tes­tiert damit gegen die fort­ge­setz­te Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­gen zu ermög­li­chen. Da Nar­ges Moham­ma­di schwer krank ist und meh­re­re Medi­ka­men­te neh­men muss, sind ihre Gesund­heit und ihr Leben auf­grund des Hun­ger­streiks noch mehr gefähr­det. Die bekann­te Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin und gewalt­lo­se poli­ti­sche Gefan­ge­ne Nar­ges Moham­ma­di ist am 27. Juni in einen Hun­ger­streik getre­ten. Sie sieht dar­in die letz­te Mög­lich­keit des Pro­tests gegen die anhal­ten­de Wei­ge­rung der Behör­den, ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt zu ihren Kin­dern zu erlau­ben. Ihre inzwi­schen neun­jäh­ri­gen Zwil­lin­ge muss­ten vor einem Jahr ins Aus­land zu ihrem Vater zie­hen, da sich im Iran seit der Inhaf­tie­rung von Nar­ges Moham­ma­di im Mai 2015 nie­mand um sie küm­mern konn­te. Die Men­schen­recht­le­rin durf­te im ver­gan­ge­nen Jahr ledig­lich ein Tele­fon­ge­spräch mit ihren Kin­dern füh­ren. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefäng­nis einen Brief, in dem sie ihren Hun­ger­streik ankün­dig­te. Dar­in erklär­te Nar­ges Moham­ma­di, dass alle ihre Anträ­ge auf tele­fo­ni­schen Kon­takt zum ihren Kin­dern abge­lehnt wor­den sei­en, bis ihr am 2. April auf schrift­li­che Anwei­sung des Staats­an­walts von Tehe­ran ein zehn­mi­nü­ti­ges Gespräch mit ihren Zwil­lin­gen erlaubt wor­den sei. Sie schrieb: “Ich kann mich nicht mehr an ihre Stim­men erin­nern. Ihre Fotos ste­hen nicht mehr neben mei­nem Bett. Ich kann es nicht mehr ertra­gen, sie anzu­schau­en … [Die Behör­den] betrach­ten es als Ver­bre­chen, dass ich eine Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­rin bin. Aber noch schmerz­haf­ter ist, dass sie mir vor­ent­hal­ten, Frau und Mut­ter zu sein. Bis zum Tag an dem ich ster­be und für immer ver­stum­me, wer­de ich pro­tes­tie­ren und ich wer­de das alles nie ver­ges­sen.” Im Febru­ar 2016 hat­te sie einen offe­nen Brief an die Obers­te Jus­tiz­au­to­ri­tät geschrie­ben, in dem sie beklag­te, dass die Behör­den ihr den tele­fo­ni­schen Kon­takt mit ihren Kin­dern ver­wei­ger­ten, um sie noch mehr zu bestra­fen. Nar­ges Moham­ma­di ist schwer krank. Sie lei­det an einer Lun­gen­em­bo­lie (ein Blut­ge­rinn­sel in ihren Lun­gen) und an einer neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung, die zu Krampf­an­fäl­len und Läh­mungs­er­schei­nun­gen führt. Sie benö­tigt eine per­ma­nen­te fach­ärzt­li­che Behand­lung, die im Gefäng­nis nicht mög­lich ist. Zudem muss sie täg­lich Medi­ka­men­te ein­neh­men. Der Hun­ger­streik bedeu­tet eine wei­te­re Gefahr für ihre Gesund­heit und ihr Leben. Am 3. Juli wur­de sie aus dem Tehe­ra­ner Evin-Gefäng­nis ins Kran­ken­haus Iran Mehr in Tehe­ran gebracht, um Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen wegen ihrer Lun­gen­em­bo­lie vor­neh­men zu las­sen. Nar­ges Moham­ma­di wur­de in einem unfai­ren Gerichts­ver­fah­ren im April 2016 in meh­re­ren Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt. Die Ankla­ge­punk­te lau­te­ten auf “Grün­dung einer ver­bo­te­nen Grup­pie­rung” und “Ver­brei­tung von Pro­pa­gan­da gegen das Sys­tem”. Sie ver­büßt bereits eine sechs­jäh­ri­ge Haft­stra­fe, die in einem sepa­ra­ten Ver­fah­ren gegen sie ver­hängt wur­de. Die Schuld­sprü­che ste­hen alle in Zusam­men­hang mit ihrer Men­schen­rechts­ar­beit.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 17. August 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : SÜDAFRIKA

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MENSCHEN IN GEFAHR: „Im März wur­de der süd­afri­ka­ni­sche Land­rechts­ak­ti­vist und Vor­sit­zen­de des Ama­di­ba Cri­sis Com­mit­tee (ACC), Sik­ho­si­phi Rha­de­be, erschos­sen. Kurz vor sei­nem Tod hat­te er erfah­ren, dass sein Name sowie die Namen zwei­er wei­te­rer Sprecher_innen des ACC auf einer “Abschuss­lis­te” ste­hen. Es gibt Zwei­fel an der Gründ­lich­keit der Unter­su­chun­gen der Tötung. Zudem besteht Sor­ge um die Sicher­heit der bei­den ACC-Spre­cher_in­nen sowie wei­te­rer Aktivist_innen, die in Xolo­be­ni gegen ein Berg­bau­pro­jekt kämp­fen. Sik­ho­si­phi “Bazoo­ka” Rha­de­be wur­de am 22. März 2016 von zwei Män­nern erschos­sen, die ihn bei sich zuhau­se in Lur­hol­we­ni in der Pro­vinz Ost­kap auf­such­ten und sich als Poli­zis­ten aus­ga­ben. Sein min­der­jäh­ri­ger Sohn war bei dem Vor­fall anwe­send. Weni­ge Stun­den vor sei­nem Tod hat­te Sik­ho­si­phi Rha­de­be erfah­ren, dass sein Name auf einer “Abschuss­lis­te” stand. Auf die­ser Lis­te befin­den sich zudem die Namen zwei­er wei­te­rer ACC-Mit­glie­der, Mza­mo Dla­mi­ni und Nonhle Mbut­hu­ma. Sik­ho­si­phi Rha­de­be war Lei­ter des ACC, einer Gemein­schafts­in­itia­ti­ve gegen den Abbau von Titan und ande­ren Schwer­me­tal­len in einem Tage­bau auf Gemein­schafts­land in Xolo­be­ni durch ein loka­les Toch­ter­un­ter­neh­men des aus­tra­li­schen Kon­zerns Mine­ral Com­mo­di­ties Limi­t­ed (MRC). Das ACC befürch­tet, dass infol­ge des Berg­bau­pro­jekts Hun­der­te Ange­hö­ri­ge der Gemein­schaft der Umgun­gund­l­o­vu von ihrem ange­stamm­ten Land ver­trie­ben wer­den, und dass durch Umwelt­schä­den wie z. B. Was­ser­ver­schmut­zung ihr Recht auf einen ange­mes­se­nen Lebens­stan­dard (ein­schließ­lich Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser) ver­letzt wird. Das ACC besteht aus etwa 3.000 Mit­glie­dern und kämpft seit zehn Jah­ren für die Rech­te der Anwohner_innen, die im Fall einer Berg­bau­li­zenz für die MRC-Toch­ter­ge­sell­schaft gefähr­det wären. ACC-Mit­glie­der sind wegen ihrer Arbeit bedroht und ange­grif­fen wor­den, unter ande­rem auch von Anwohner_innen, die das Berg­bau­pro­jekt unter­stüt­zen. Die Orga­ni­sa­ti­on hat die­se Angrif­fe bei der Poli­zei ange­zeigt, die jedoch größ­ten­teils untä­tig geblie­ben ist. Nach der Tötung von Sik­ho­si­phi Rha­de­be sind füh­ren­de ACC-Mit­glie­der äußerst besorgt um ihre Sicher­heit. Kurz nach dem Vor­fall über­gab die ört­li­che Poli­zei die Unter­su­chung der Tötung an die Ein­heit zur Unter­su­chung schwe­rer Straf­ta­ten (Direc­to­ra­te for Prio­ri­ty Cri­mes Inves­ti­ga­ti­on — DCPI) des natio­na­len Poli­zei­diens­tes. Doch die Ermitt­lun­gen wei­sen eini­ge Män­gel auf, was Zwei­fel dar­an auf­kom­men lässt, ob die Fami­lie von Sik­ho­si­phi Rha­de­be Gerech­tig­keit erfah­ren wird.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 6. Juli 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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im museum

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tan­go : 2.12 — Auf der Suche nach Tex­ten, die das Wesen der Brief­mar­ken­samm­ler beschrei­ben, ent­deck­te ich eine wun­der­vol­le Beob­ach­tung der Schrift­stel­le­rin Dubrav­ka Ugre­sic. Sie notiert: Im Ber­li­ner Zoo­lo­gi­schen Gar­ten steht neben dem Bas­sin mit einem See­ele­fan­ten eine unge­wöhn­li­che Vitri­ne. Hier lie­gen unter Glas die im Magen des See-Ele­fan­ten Roland gefun­de­nen Gegen­stän­de, nach­dem die­ser am 21. August 1961 ver­en­det war, und zwar: Ein rosa Feu­er­zeug, vier Eis­stie­le (Holz), eine Metall­bro­sche in Gestalt eines Pudels, ein Fla­schen­öff­ner, ein Damen­arm­band (Sil­ber?), eine Haar­span­ge, ein Blei­stift, eine Was­ser­pis­to­le aus Plas­tik, ein Plas­tik­mes­ser, eine Son­nen­bril­le, ein Kett­chen, eine klei­ne­re Metall­fe­der, ein Gum­mi­rei­fen, ein Spiel­zeug­fal­schirm, eine Eisen­ket­te, (ca. 40 cm lang), vier lan­ge Nägel, ein grü­nes Plas­tik­au­to, ein Metall­kamm, ein Püpp­chen, eine Bier­do­se (Pil­se­ner, 0,33 l), eine Streich­holz­schach­tel, ein Kin­der­pan­tof­fel, ein Kompaß, ein Auto­schlüs­sel, vier Mün­zen, ein Taschen­mes­ser mit Holz­griff, ein Schnul­ler, ein Bund mit Schlüs­seln (5 St.), ein Vor­hän­ge­schloß, ein Plas­tik­etui mit Näh­zeug. / aus: Das Muse­um der bedin­gungs­lo­sen Kapi­tu­la­ti­on. — stop

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ai : TÜRKEI

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MENSCH IN GEFAHR: „Der syri­sche Flücht­ling F.M. befin­det sich seit dem 15. März 2015 unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk will­kür­lich in Haft. Er läuft wei­ter­hin Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en abge­scho­ben zu wer­den. / Der Syrer F.M. ist im August 2012 aus Syri­en geflo­hen, um dem Wehr­dienst zu ent­ge­hen. Er wird seit dem 15. März 2015 in einem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” im Flug­ha­fen Istan­bul-Ata­türk fest­ge­hal­ten. Im Novem­ber 2015 war er in den Liba­non geflo­gen, wo ihm die Ein­rei­se jedoch ver­wei­gert wur­de, wor­auf­hin er in die Tür­kei zurück­reis­te. Die Inhaf­tie­rung von F.M. im Flug­ha­fen scheint will­kür­lich zu sein und jeg­li­cher recht­li­chen Grund­la­ge zu ent­beh­ren. Der Rechts­bei­stand von F.M. hat einen Antrag auf Frei­las­sung gestellt, bis zum 4. März 2016 ist jedoch noch kei­ne Ent­schei­dung getrof­fen wor­den. / In dem “Raum für pro­ble­ma­ti­sche Pas­sa­gie­re” gibt es ledig­lich künst­li­ches Licht, das 24 Stun­den am Tag ein­ge­schal­tet ist. Zudem gibt es kei­ne Bet­ten und kei­ne Pri­vat­sphä­re. Die Bedin­gun­gen ent­spre­chen einer grau­sa­men, unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Behand­lung und es ver­stößt gegen die Recht­spre­chung des Lan­des und gegen das Völ­ker­recht, wenn Per­so­nen in sol­chen Ein­rich­tun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum — in die­sem Fall seit einem Jahr — fest­ge­hal­ten wer­den. / F.M. hat Ver­wand­te in ande­ren Län­dern, die ver­su­chen, ihn finan­zi­ell bei der Bean­tra­gung eines Visums zu unter­stüt­zen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen zufol­ge hat jedoch bis­lang kein Ver­tre­ter einer aus­län­di­schen Bot­schaft F.M. in Haft besucht, um ihn für den Antrag zu befra­gen. Es ist aller­dings unklar, ob dies dar­an liegt, dass der Kon­takt durch die tür­ki­schen Behör­den ver­wei­gert wur­de, oder ob tat­säch­lich kein Ver­such von Sei­ten der Bot­schaf­ten unter­nom­men wur­de. / F.M. ist in Gefahr, jeder­zeit nach Syri­en zurück­ge­schickt zu wer­den. Es ist bekannt, dass die tür­ki­schen Behör­den Rück­füh­run­gen von Flücht­lin­gen nach Syri­en und in den Irak durch­füh­ren, wo ihnen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Dies stellt einen Ver­stoß gegen den für die Tür­kei bin­den­den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung (Non-Refou­le­ment) gemäß dem natio­na­len Recht und dem Völ­ker­recht dar. Es sind außer­dem Fäl­le bekannt, in denen Flücht­lin­ge von den tür­ki­schen Behör­den unter Druck gesetzt wur­den, in ihr Hei­mat­land zurück­zu­keh­ren, indem man ihnen mit einer unbe­fris­te­ten Inhaf­tie­rung gedroht hat. F.M. hat Ver­wand­ten gegen­über gesagt, dass er in Erwä­gung zieht, einer Rück­kehr nach Syri­en zuzu­stim­men. Er sag­te: “Dort ster­be ich wenigs­tens sofort und es ist vor­bei, anstatt jeden Tag, den ich hier ver­brin­ge, ein biss­chen mehr zu ster­ben.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 21. April 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : VIETNAM

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MENSCH IN GEFAHR: „Die viet­na­me­si­sche Anwäl­tin und Men­schen­recht­le­rin Lê Thu Hà wur­de am 16. Dezem­ber fest­ge­nom­men. Kurz zuvor am sel­ben Tag war auch der bekann­te Men­schen­rechts­an­walt Nguyễn Văn Đài fest­ge­nom­men wor­den. Bis­her durf­te sie kei­nen Besuch von ande­ren Aktivist/innen erhal­ten. Sie läuft Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den. / Die Rechts­an­wäl­tin Lê Thu Hà soll am 16. Dezem­ber inhaf­tiert wor­den sein, als Sicher­heits­kräf­te die Woh­nung des Men­schen­rechts­an­walts Nguyễn Văn Đài in der Haupt­stadt Hanoi durch­such­ten. Der Anwalt war am Mor­gen des­sel­ben Tages fest­ge­nom­men wor­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu sei­nem Fall fin­den Sie in UA-292/2015.  Lê Thu Hà ist Mit­glied der von Nguyễn Văn Đài gegrün­de­ten Orga­ni­sa­ti­on “Bru­der­schaft für Demo­kra­tie” (Brot­her­hood for Demo­cra­cy). Sie befin­det sich der­zeit im B14-Gefäng­nis in Hanoi in Unter­su­chungs­haft. Es ist nicht bekannt, ob sie bereits ange­klagt wurde./ Lê Thu Hà war bereits am 23. Sep­tem­ber fest­ge­nom­men wor­den, gemein­sam mit vier wei­te­ren Mitarbeiter/innen des unab­hän­gi­gen You­Tube-Kanals “Lương Tâm TV” (“Gewis­sens-TV”). Sie war als Eng­lisch-Über­set­ze­rin für den Sen­der tätig gewe­sen, der seit August 2015 auf You­Tube kur­ze Clips über die Men­schen­rechts­la­ge in Viet­nam aus­strahlt. Alle fünf waren bis spät­abends von der Hanoier Sicher­heits­po­li­zei fest­ge­hal­ten wor­den. Im April hat­ten die Behör­den den Rei­se­pass von Lê Thu Hà ein­ge­zo­gen, kurz bevor sie von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt flie­gen und von dort aus einen Flug ins Aus­land neh­men woll­te. / Am 20. Dezem­ber ver­such­ten eini­ge Aktivist/innen, Lê Thu Hà im B14-Gefäng­nis zu besu­chen, durf­ten sie jedoch nicht sehen. Sie läuft Gefahr, gefol­tert und ander­wei­tig miss­han­delt zu wer­den. Verteidiger/innen der Men­schen­rech­te, gegen die in Viet­nam straf­recht­li­che Vor­wür­fe erho­ben wor­den sind, wer­den wäh­rend der Unter­su­chungs­haft bzw. in der Ermitt­lungs­pha­se häu­fig unmensch­lich behan­delt.“ — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 2. Febru­ar 2016 hin­aus, unter > ai : urgent action

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ai : USA

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MENSCH IN GEFAHR: „In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 13. Febru­ar 1994 ent­deck­te ein Poli­zist in einem Super­markt in Colum­bia im US-Bun­des­staat Mis­sou­ri die Lei­chen der 44-jäh­ri­gen Mary Brat­cher, des 58-jäh­ri­gen Fred Jones und der 57-jäh­ri­gen Mabel Scruggs. Alle drei hat­ten in dem Super­markt gear­bei­tet und waren an Kopf­ver­let­zun­gen gestor­ben. Ernest Lee John­son, der regel­mä­ßig in dem Super­markt ein­ge­kauft hat­te, wur­de fest­ge­nom­men und wegen drei­fa­chen Mor­des ange­klagt. Man stell­te ihn im Mai 1995 vor Gericht, sprach ihn schul­dig und ver­ur­teil­te ihn zum Tode. / 1998 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri eine neue Straf­zu­mes­sung an. Grund dafür war, dass der Rechts­bei­stand von Ernest Lee John­son es ver­säumt hat­te, die Aus­sa­ge eines Psych­ia­ters vor­zu­brin­gen, wel­cher sei­nen Man­dan­ten unter­sucht hat­te. Das Gericht erklär­te, dass sich der “ein­deu­ti­ge und nach­drück­li­che Ein­druck gefes­tigt” habe, dass die­se Aus­sa­ge “die Erwä­gun­gen der Geschwo­re­nen beein­flusst hät­te”. Nach Ansicht des Gerichts hät­ten sich die Geschwo­ren in der Fol­ge mög­li­cher­wei­se für eine lebens­lan­ge Haft­stra­fe aus­ge­spro­chen. / Bei der erneu­ten Fest­le­gung des Straf­ma­ßes 1999 wur­de gegen Ernest Lee John­son jedoch wie­der die Todes­stra­fe ver­hängt. 2002 ent­schied der Obers­te Gerichts­hof der USA, dass die Hin­rich­tung von Men­schen mit einer geis­ti­gen Behin­de­rung (intellec­tu­al disa­bi­li­ty / men­tal retar­da­ti­on) ver­fas­sungs­wid­rig ist. 2003 ord­ne­te der Obers­te Gerichts­hof des Bun­des­staa­tes Mis­sou­ri aber­mals eine neue Straf­zu­mes­sung im Fall von Ernest Lee John­son an. Dies­mal, weil Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung nicht ange­mes­sen dar­ge­legt wor­den waren. Sein Intel­li­genz­quo­ti­ent (IQ) war im Lau­fe sei­nes Lebens mehr­fach bestimmt wor­den. Bei einem IQ-Test im Alter von acht Jah­ren ergab sich ein IQ von 77, bei einem Test im Alter von zwölf Jah­ren betrug der gemes­se­ne IQ 63. Ernest Lee John­son hat­te Pro­ble­me in der Schu­le und besuch­te eine Son­der­schu­le. Bei ihm wur­de außer­dem eine Alko­hol­em­bryo­pa­thie dia­gnos­ti­ziert. Dabei han­delt es sich um eine Schä­di­gung des Kin­des, wel­che durch Alko­hol­kon­sum der Mut­ter wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­stan­den ist und unter ande­rem zu geis­ti­gen Ent­wick­lungs­schä­di­gun­gen führt. Außer­dem hat Ernest Lee John­son wäh­rend sei­ner Kind­heit zwei schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten. / 2006 wur­de Ernest Lee John­son zum drit­ten Mal zum Tode ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen waren der Ansicht, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se für eine geis­ti­ge Behin­de­rung gäbe. Ernest Lee John­sons Ver­tei­di­gung hat­te erklärt, dass die Beweis­last nicht bei ihrem Man­dan­ten lie­gen dür­fe und der Staat bewei­sen müs­se, dass er kei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung auf­weist. Zwei Expert_innen der Ver­tei­di­gung hat­ten wäh­rend des Ver­fah­rens eine geis­ti­ge Behin­de­rung bestä­tigt. Einer von ihnen hat­te den IQ von Ernest Lee John­son bestimmt und erklärt, dass die­ser bei 67 läge. Zudem sag­ten bei­de, dass er in ver­schie­de­nen Berei­chen Anpas­sungs­schwie­rig­kei­ten habe und sich sei­ne geis­ti­ge Behin­de­rung bereits vor Voll­endung des 18. Lebens­jahrs mani­fes­tiert habe. Der Mit­ar­bei­ter des hin­zu­ge­zo­ge­nen staat­li­chen Exper­ten ermit­tel­te zwar eben­falls einen IQ von 67, die­ser gab jedoch an, Ernest Lee John­son wür­de simu­lie­ren. Der Exper­te der Ver­tei­di­gung stritt dies wie­der­rum ab und gab an, mit­hil­fe von Unter­su­chun­gen aus­ge­schlos­sen zu haben, dass Ernest Lee John­son simu­liert. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te gegen­über den Geschwo­re­nen, dass “anzu­neh­men, dass es wahr­schein­li­cher ist, dass die­ser Mann eine geis­ti­ge Behin­de­rung hat, als dass er gesund ist, eine Belei­di­gung ist, eine Belei­dung der Opfer”. Der Obers­te Gerichts­hof von Mis­sou­ri bestä­tig­te das Todes­ur­teil 2008 und erklär­te, dass “die Ent­schei­dung der Geschwo­re­nen respek­tiert” wer­den müs­se. Drei der sie­ben Richter_innen wider­spra­chen dem jedoch und argu­men­tier­ten, dass die Tat­sa­che, “dass der Ange­klag­te bewei­sen muss­te, dass er geis­tig behin­dert ist, die Ent­schei­dung — ob John­son zum Tode ver­ur­teilt wer­den soll­te — will­kür­lich erschei­nen lässt” und dass die wider­sprüch­li­chen Fak­ten in die­sem Fall “zei­gen, dass das Ergeb­nis — Leben oder Tod — durch­aus davon abhän­gen kann, bei wel­cher Sei­te die Beweis­last liegt“. / Amnes­ty Inter­na­tio­nal wen­det sich in allen Fäl­len, welt­weit und aus­nahms­los gegen die Todes­stra­fe. — Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sowie emp­foh­le­ne schrift­li­che Aktio­nen, mög­lichst unver­züg­lich und nicht über den 3. Novem­ber 2015 hin­aus, unter »> ai : urgent action

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